womo zulassung nach langzeitreise

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charlydiver
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womo zulassung nach langzeitreise

#1 Beitrag von charlydiver » 2014-09-24 10:22:00

hallo leute,

wie habt ihr das problem gelöst. nach 2 jahren auf reisen hat das womo keinen tüv mehr,denn wir müssen ja jährlich.

ich möchte das womo aus südamerika wieder nach deutschland verschiffen, der deutsche zoll läßt mich nur vom gelände wenn das womo zugelassen ist.

kann das fahrzeug aber nicht zulassen da es keinen tüv hat.

wer hat eine lösung.

besten dank im vorauss.

charly

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wayko
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#2 Beitrag von wayko » 2014-09-24 10:25:31

Kurzzeitkennzeichen? Wie kämen denn sonst Importfahrzeuge vom Zoll-Gelände?
charlydiver hat geschrieben:der deutsche zoll läßt mich nur vom gelände wenn das womo zugelassen ist.
Das kann ich ehrlich gesagt nicht so ganz glauben. Ein Fahrzeug muß nicht zwingend zugelassen sein, um es legal bewegen zu dürfen.

Ist das Fahrzeug derzeit tatsächlich abgemeldet (in Deutschland), oder fehlt einfach nur eine gültige TÜV-Plakette?

Viele Grüße
Clemens
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charlydiver
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#3 Beitrag von charlydiver » 2014-09-24 10:33:49

hi clemens,

das womo ist abgemeldet in deutschland.

bei manchen zulassungsstellen bekommst du ohne tüv auch keine kurzzeitzulassung.

charly

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#4 Beitrag von 1017A » 2014-09-24 10:38:35

Dann gehe doch zu einer anderen Zullangsstelle.
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Fire Fox
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#5 Beitrag von Fire Fox » 2014-09-24 10:59:43

1017A hat geschrieben:Dann gehe doch zu einer anderen Zullangsstelle.
Zulallungsstelle.. ???

Das hab ich dazu gefunden:
Im Gegensatz zu den roten Kennzeichen, die ausschließlich für gewerbliche KFZ Händler bestimmt sind, sind die Kurzzeitkennzeichen auch für Privatleute verfügbar. Dabei ist zu beachten, dass ein Kurzzeitkennzeichen nur an einem Fahrzeug benutzt werden darf. Eine wechselnde Verwendung an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Desweiteren ist zu beachten, dass für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen keine bestandene AU und HU benötigt wird; auch die Regelungen hinsichtlich Abgasplakette finden keine Anwendung.


zu finden auf:
STVA.de unter Besonderheiten

Da kannst du sie quasi auch online ordern.

Vielleicht hilft es anstatt sich Zulallen zu lassen.

:joke: :ninja:
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Puffi
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#6 Beitrag von Puffi » 2014-09-24 11:37:33

Unser Fahrzeug war ebenfalls aus SA kommen nicht angemeldet und hatte kein TÜV :smoking: . Wir parkten das Fahrzeug im Zollhafen und besorgten uns in Hamburg ( Stadt ) ein Kurzzeitkennzeichen. Hierfür benötigt man den Personalausweis, der Reisepaß reicht normalerweise nicht da er als Meldeadresse nicht anerkannt wird :( . Nach einiger Diskussion auf der Zulassungsstelle bekamen wir die Kennzeichen dann trotzdem. Mittlerweile soll es aber so sein, daß man diese Kennzeichen nur noch über den Meldelandkreis bekommt :motz: ! Dies müßte man vorher abklären denn dann würde man in Hamburg kein Kurzzeitkennzeichen mehr bekommen ;) . Eine online Order müßte über Hamburg laufen, dabei ist dann zu berücksichtigen wann das Fahrzeug genau ankommt da Schiffe oftmals verspätet eintreffen.

Wer SA bereist hat schafft auch dieses Hindernis noch, aber Achtung; Möglichst keine Fotos im Hafen machen, es kam ein Security Fahrzeug angerauscht und wir mußten alle Bilder vom Hafen löschen :mad: !
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#7 Beitrag von frizzz » 2014-09-24 11:42:21

Das mit dem Perso halte ich für ein Hamburgerg Grücht- in D gibt es keine Pflicht zum Perso.
Die Meldeadresse kann abgefragt werden, oder man hat den Führerschein...

Ich denke, eine bvollmächtigte Person kann am Heimatort (was tun wenn man noch abgemeldet ist? LOL) bei der Zulallungstelle einen Natrag auf Amtshilfersuchen stellen, der dann nach HH geschickt wird.
Somit steht dann dem KZK nix mehr im Weg

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#8 Beitrag von wayko » 2014-09-24 11:43:41

charlydiver hat geschrieben:hi clemens,

das womo ist abgemeldet in deutschland.

bei manchen zulassungsstellen bekommst du ohne tüv auch keine kurzzeitzulassung.

charly
Dann mach denen Dampf, denn eine HU ist für ein Kurzzeitkeinnzeichen (= keine Zulassung) nicht erforderlich.

Beachte aber die neue (2012) Bürokratie: ein KZK bekommst Du erst einmal nur in der "Zulallung", die für Deinen Wohnort zuständig ist. Wenn das aufgrund der Entfernung zu umständliche wäre, kann Deine eigentlich zuständige Zulassungsstelle ein "Amtshilfeersuchen" (wie auch immer das heißt) an die Zulassungsstelle faxen, wo Du das KZK holen willst. Dann klappt das...

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#9 Beitrag von wayko » 2014-09-24 11:47:02

frizzz hat geschrieben: Ich denke, eine bvollmächtigte Person kann am Heimatort (was tun wenn man noch abgemeldet ist? LOL) bei der Zulallungstelle einen Natrag auf Amtshilfersuchen stellen, der dann nach HH geschickt wird.
Das geht (i.d.R.) auch telefonisch. Ich stand einen Tag nach der Einführung dieser Regel auf eine Fremdzulassungstelle. Von dort aus meine "Heimatzulassungsstelle" angerufen und die Faxnummer durchgegeben, wo die das hinfaxen sollen. 10 Minuten später war das Blatt da und alles war gut. Für dieses Formular braucht es keinen Bevollmächtigen, erst bei der tatsächlichen Beantragung muß dich halt ausweisen.

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#10 Beitrag von Ulf H » 2014-09-24 11:56:10

... bei Kfz-Zulassung wird der Perso benötigt ODER Reisepass UND Meldebestätigung ... warum soll das beim Kurzzeitkennzeichen anders sein? ... Führerschein enthält keine Angaben zur Meldeadresse ...

... das Formular um KZK bei einer Fremdzulassungsstelle zu bekommen haben die meisten Zulassungsstellen zum download ...

Gruss Ulf
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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#11 Beitrag von Wilmaaa » 2014-09-24 12:02:30

Wir hatten das Thema, was für KZK benötigt wird, schon ein paar Mal, und es gibt in vielen Landkreisen seit einigen Monaten (oder gar noch länger her) bestimmte Regeln, so z.B., dass Du eine gültige Meldebescheinigung nebst Pass vorlegen musst, oder ein Ausweisdokument, aus dem Deine Adresse hervorgeht.

Am besten vorher mal recherchieren, was die Zulassungsstelle, zu der man gehen möchte, verlangt.
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#12 Beitrag von MatzeD » 2014-09-24 13:03:53

frizzz hat geschrieben:Das mit dem Perso halte ich für ein Hamburgerg Grücht- in D gibt es keine Pflicht zum Perso.
...
Hi,

na logo gibt es eine Pflicht zum Personalausweis - steht gleich im §1: http://www.gesetze-im-internet.de/pausw ... 10009.html

Ein Pass dagegen ist jedem seine eigene Entscheidung.

Zur Zulassung: Als ich hier in Dieburg letzte Woche auf der Zulassungsstelle war, konnte ich mit verfolgen, dass die Dame hinter dem Schalter einem "ortsfremden" Autokäufer riet, sich einen ortsansässigen Menschen zu suchen, der das Kurzzeitkennzeichen für ihn beantragen sollte/könnte.


Gruß
Matze
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#13 Beitrag von joern » 2014-09-24 13:25:00

Dann lies genau: Ausweispflicht heisst nicht Personalausweispflicht, Pass geht auch.
Auf dem Landweg nach Australien 2025, Mitfahrer?

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Gusa
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#14 Beitrag von Gusa » 2014-09-24 14:09:39

Hallo,

ich hab da mal das gefunden wegen der Versicherung.

Um ein Fahrzeug, das kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzt, im Straßenverkehr für Überführungsfahrten, Probefahrten oder Prüfungsfahrten bewegen zu dürfen, benötigen Sie das sogenannte Kurzzeitkennzeichen. Aus früheren Zeiten kennt man den Versicherungsnachweis als Deckungskarte in Papierform. Diese wurde heute durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt und heißt jetzt kurz eVB-Nummer

Die brauchst du auf jeden Fall

Gruß Guido

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Fire Fox
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#15 Beitrag von Fire Fox » 2014-09-24 14:17:31

Hallo... online unter dem Link den ich gepostet habe. :wack:
Einfacher gehts nun wirklich nicht. :eek:
Da wird man nicht zugelallert.. und alles wan man braucht wird bei der Bestellung exact abgefragt.


Also viel Spaß beim Zoll.
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#16 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2014-09-24 14:53:28

Hallo,

sollten wir nicht das Verfshren der Zulallung mal im Fachwortthread hinterlegen?

Duck :totlach: weg

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#17 Beitrag von MatzeD » 2014-09-24 16:12:00

joern hat geschrieben:Dann lies genau: Ausweispflicht heisst nicht Personalausweispflicht, Pass geht auch.

Logo!
Auffassungsfehler meinerseits .... Keine Persopflicht ist nicht gleich keine Ausweispflicht! :unwuerdig:

Gruß
Matze
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#18 Beitrag von Bauke2010 » 2014-09-24 17:03:03

Und Meldeadresse muss nicht in D sein.

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iwilli
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#19 Beitrag von iwilli » 2014-09-24 17:46:20

Moin,

Wenn man das Personalausweisgesetz - PAuswG und das Paßgesetz (PaßG) liest, stellt man fest, ein Pass ist kein Ausweis! :huh:

Im PAuswG steht es auch drin:
Personalausweisgesetz - PAuswG §2 Abs.1 hat geschrieben:§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Ausweise im Sinne dieses Gesetzes sind der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis
Aaaber:
es steht dort auch:
Personalausweisgesetz - PAuswG §1 Abs.2 Satz 3 hat geschrieben:Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen.
Allerdings kann man mit dem Pass keine Meldeadresse nachweisen. :(

Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens fordert die Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV im §16:
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV §16 Abs. 4 hat geschrieben:(4) Mit dem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens oder eines roten Kennzeichens sind vom Antragsteller zum Zwecke der Speicherung in den Fahrzeugregistern seine in § 6 Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Daten und die in § 6 Absatz 4 Nummer 3 bezeichneten Daten zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung sowie bei Kurzzeitkennzeichen zusätzlich das Ende des Versicherungsschutzes mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Der Nachweis der Daten nach § 6 Absatz 1 Satz 2
Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV § 6 (Antrag auf Zulassung) Satz 2 1. Halbsatz hat geschrieben:1.
bei natürlichen Personen:
Familienname, Geburtsname, Vornamen, vom Halter für die Zuteilung oder die Ausgabe des Kennzeichens angegebener Ordens- oder Künstlername, Datum und Ort der Geburt, Geschlecht und Anschrift des Halters;
gelingt nur mit einem offiziellen Ausweis (s.o.) oder mit einem Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung.

VG
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Fire Fox
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#20 Beitrag von Fire Fox » 2014-09-25 1:25:06

Bahnhofs-Emma hat geschrieben:Hallo,

sollten wir nicht das Verfshren der Zulallung mal im Fachwortthread hinterlegen?

Duck :totlach: weg

Marcus
Ja genau.. erläutere das mal im Fachwortthread.. :joke:

Ich hab den Verschreiber vorhin einfach so gelesen.. :angel:
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#21 Beitrag von laforcetranquille » 2014-09-25 6:39:17

..." und Meldeadresse muss nicht in D sein "

das ist mir neu .. oder sollte mir das etwa entgangen sein.

Bisher war ich immer der Ansicht das man für ein Kurzzeit- ( nicht Ausfuhr) Kennzeichen einen deutschen Wohnsitz haben muss.
Wenn das so wäre würde ja die Regelung das Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnsitz gingen ad absurdum geführt.
Ein im Auland wohnender ( Deutscher oder Ausländer) bekäme überall sein Kurzzeitkennzeichen, ein in Deutschland wohnender Deutscher nur im Rahmen der Amtshilfe.
Irgendwie schwer vorstellbar.

Gruss Wim
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#22 Beitrag von seebaer » 2014-09-25 7:46:37

was ist eigentlich mit dem Versicherungsschutz???
Grüße aus dem Chiemgau

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#23 Beitrag von möp » 2014-09-25 8:46:33

Wenn das so wäre würde ja die Regelung das Kurzzeitkennzeichen nur am Wohnsitz gingen ad absurdum geführt.
Ein im Auland wohnender ( Deutscher oder Ausländer) bekäme überall sein Kurzzeitkennzeichen, ein in Deutschland wohnender Deutscher nur im Rahmen der Amtshilfe.
Irgendwie schwer vorstellbar.

Gruss Wim
Ist aber leider wirklich so

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#24 Beitrag von Bauke2010 » 2014-09-25 8:50:22

http://www.landkreis-harburg.de/buerger ... 190-0.html

Zitat:

Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland können an einem der Standorte des BürgerService ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, wenn sie persönlich erscheinen.

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#25 Beitrag von makabrios » 2014-09-25 9:46:08

Hallo,

abgesehen von dieser paranoiden Bürokratie war hier im Forum was zu lesen, dass evtl. für ein nach längerer Zeit im EG-Ausland gewesenes Fahrzeug Einfuhrzoll verlangt wird. Gibs da Genaueres drüber?

Wäre es deshalb vielleicht besser das Auto auch in Südamerika weiter in Deutschland angemeldet zu lassen? Das TÜV-Problem bliebe trotzdem, da angesichts der Transportkosten selten jemand nach weniger als einem Jahr zurück schippert.

Dort drüben verkaufen oder zulassen scheint ja eher noch schwieriger bis unmöglich zu sein, zumindest was meine Info bezüglich Brasilien betrifft.

Wie Einigen hier bekannt will ich den Ute auch bald nach Südamerika verfrachten und suche immer noch nach der besten Lösung für dieses Vorhaben.

Gruß
MAK
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#26 Beitrag von Puffi » 2014-09-25 11:54:04

Vielleicht sollte man zum Thema Zoll einen eigenen Thread machen: :spassbremse:

Entgegen dem Kurzeitkennzeichen wird beim Zoll das ganze noch um einiges komplizierter :( :( :( . Am besten losfahren und BRDigen. Nach 3 Jahren wäre normalerweise eine Rückverzollung notwendig, zum Glück kennt diese Regelung so gut wie niemand und wurde meines Wissens auch bisher bei Reisenden mit dem Fahrzeug nicht angewandt :angel: .

Lösung für Südamerika wäre demnach ein Abstecher nach z.B. Franz. Guyana :frust:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle ... _node.html

Gruß Puffi
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#27 Beitrag von steffUK » 2014-09-25 22:13:32

Sehr interessante Info hier zum Thema KZK!
Bin Deutscher und habe mich kundig gemacht was die beste Moeglichkeit ist ein Auto von Italien nach England, meinem Wohnort, zu ueberfuehren. Die Antwort war mit einem deutschen KZK! War ganz ueberrascht, weil ich a) keinen Personalausweis habe (haben darf, weil im Ausland lebend) und b) keine Meldeadresse in D habe. Soll doch funktionieren, ist allerdings ein wenig Aufwand. Der ADAC bietet im uebrigen KZK mit Versicherung auf seine Website an

Alternative fuer Charly, warum verschiffst Du das Auto nicht nach England und faehrst es nach Deutschland? Solange es versichert ist interessiert es hier keinen ob es Tuev hat und Grenzkontrollen hast Du auch nur eine, nach Frankreich.

Gruss von der Insel
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#28 Beitrag von Bauke2010 » 2014-09-26 6:23:02

Moin Stefan,

Zitat:
Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland

Ab dem 08.01.2013 können Sie in der Botschaft Kopenhagen einen deutschen Personalausweis beantragen. Das bedeutet, dass Deutsche ohne Wohnsitz im Inland an der für sie zuständigen Auslandsvertretung Personalausweise neu beantragen, ändern oder als verloren melden können.

....schau mal bei deiner Botschaft auf die Seite.....

Flammkuchenklaus
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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#29 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-09-26 6:47:38

Bin Deutscher und habe mich kundig gemacht was die beste Moeglichkeit ist ein Auto von Italien nach England, meinem Wohnort, zu ueberfuehren. Die Antwort war mit einem deutschen KZK! War ganz ueberrascht
Das ist leider falsch.
Mit einem KZK darfst du nur von Deutschland aus in das Ausland fahren!
Nicht vom Ausland nach D oder wie du vor hast von Italien nach GB.
Denn das Anbringen eines Deutschen Kennzeichens in diesem Fall ist ein Hoheitlicher Akt Nach Deutschem Recht,das sehen die Italiener garnicht gerne.

Klaus

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Re: womo zulassung nach langzeitreise

#30 Beitrag von steffUK » 2014-09-26 9:58:02

@ Bauke

Danke fuer die Info. Botschaft in London gab mir die Auskunft das nach 6 Monaten Abmeldung in Deutschland der Personalausweis abgegeben werden muss und ich keinen Neuen beantragen kann. Die Info ist allerdings schon ein paar Jahre alt. Werde bei Gelegenheit nochmal nachfragen.
EDIT: Aenderung des Verfahrens seit Januar 2013 :-)

@ Klaus

Du hast Recht, hatte mich bislang aud dieses Zitat verlassen : Gemäß § 16 FZV wird für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten auf Antrag ein Kurzzeitkennzeichen für die Dauer von maximal fünf Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien.

Doch habe gerade dies gefunden:

Seit einigen Monaten verfolgt die Polizei in Italien verstärkt Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer werden mit hohen Geldbußen bestraft, die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Mit Rundschreiben vom 11. Januar 2013 haben die zuständigen italienischen Ministerien ihren Rechtsstandpunkt bekräftigt, nach dem Fahrzeuge, die in Italien zugelassen waren, auf italienischen Straßen nicht mit deutschen Kurzzeitkennzeichen geführt werden dürfen. Diese Klarstellung betrifft also den Gebrauchtwagenmarkt und den Export gekaufter Gebrauchtwagen von Italien nach Deutschland. In Deutschland ausgegebene rote Nummernschilder bzw. Kurzzeitkennzeichen sind demnach nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr in Italien mit dort zuvor zugelassenen und stillgelegten Fahrzeugen verwendbar.

Also zurueck zum (teuren) Italienischen Exportkennzeichen aus Pappe bei dem keiner weiss ob es im Ausland anerkannt wird

Gruss
Stefan
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