Freizeitgrundstück, was darf man dort?

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Ulf H
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Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#1 Beitrag von Ulf H » 2014-09-10 11:28:12

... draussen, aber eben nicht unterwegs ... irgendwo muss der bewohnte Laster ja stehen ... frei kreisend wie Jonson ist wohl eher nicht meines, zumal ich am Ort noch einige Verpflichtungen habe ... es werden des Öfteren Freizeitgrundstücke zu Miete, Pacht oder auch Kauf angeboten ... leider konnte mir noch keiner der Besitzer bzw. Verkäufer sagen, was man auf dem Grundstück machen darf und was eben nicht ...

- Aufstellen eines Wohnmobiles?
- zeitenweises oder auch dauerhaftes Bewohnen desselben?

- Briefkasten?
- Stromanschluss?
- Wasseranschluss?
- Abwasser?
- Müllabfuhr?

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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rotertrecker
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#2 Beitrag von rotertrecker » 2014-09-10 11:31:08

Hm...
Im Zweifel nix, bist ja in D... :dry: ;)
Frag doch mal ´nen Schrebergarten-Verein an.
Die müssten sich damit doch wohl auskennen...
Bei mir (Thüringen) stehen da z.T. halbe Paläste drauf...
Dauerhaftes wohnen ist aber wohl nicht zulässig...

Gruß Sven
Alles wird gut!! (Irgendwann irgendwo)

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Tomduly
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#3 Beitrag von Tomduly » 2014-09-10 12:21:35

Moin,

die magischen Zauberwörter sind hier "Außenbereich" und "Bebauungsplan". Liegt das Grunstück im Außenbereich, darf man erst mal gar nix (mehr oder weniger). Gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan regelt dieser, was erlaubt ist und was nicht.

Grüsse

Tom

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franz_appa
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#4 Beitrag von franz_appa » 2014-09-10 12:32:58

Hi Ulf
Der Vorbesitzer deiner Karre hat doch hier auch schon Erfahrungen zusammengetragen - such mal thread (oder frag ihn).

Ansonsten siehe Vorredner: Bebauungsplan, ...

Meistens in der Praxis: wo kein Kläger, da kein Richter - aber Sicherheit ist was anderes.

Ich könnte mir vorstellen das in alten Industriegebieten man da mehr machen kann (oft sind die Grundstücke dann auch schon erschlossen im Sinne von Strom, Wasser, Abwasser usw) - aber ob man da wohnen will???

Viel Erfolg
natte
on stage:

25.05. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Oberzissen Stadthalle
30.05. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Gerolzhofen im Spitalgarten
19.07. '24 - Heart & Soul Blues Brothers Show, Bonn ParkrestaurantRheinaue
19.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Koblenz Cafe Hahn
26.10. '24 - Battersea Power Station - Pink Floyd Tribute, Herschbach

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Ulf H
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#5 Beitrag von Ulf H » 2014-09-10 12:33:08

... ist also der Begriff Freizeitgrundstück reiner Marketingsprech um Ackerland besser veräussern zu können ...

... welche Grundstückskategorien könnte denn so ein Bebauungsplan umfassen, und was darf man dort jeweils? ... oder ist das wieder gemeindespezifisch unterscheidlich? ...

Gruss Ulf
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HildeEVO
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#6 Beitrag von HildeEVO » 2014-09-10 12:38:34

Hi Ulf,

das haben wir schon in einigen Varianten durch...

Letztendlich ist, so wie Tom es sagt, entscheident was im Bebauungsplan steht.

Wir hatten uns da wirklich schon an einigen Objekten zum Kauf interessiert und somit auch die Fakts ausgelotet.

In einem "Wochenend und Freizeitgebiet" wie es so schön heißt wurde in der Satzung (das läuft dort auf einer Art Vereinsbasis) geregelt wie oft das Gras gemäht werden muss! :wack:

Generell ist in B.-W. das abstellen von WoMo auf einem Grundstück nicht generell erlaubt. (Auslaufen von Betriebsstoffen) Daher muss i.d.R. das Grundstück versiegelt sein! Also keine Wiese oder Schotter. Wenn darin gewohnt (auch nur gelegentlich) wird greift da recht schnell die Landesbauordnung! Ein Wohnwagen ist da etwas einfacher was das Abstellen betrifft!

Ein Dauerhaftes Bewohnen ist in der Regel ausgeschlossen. Sprich man kann dort auch keine Meldeadresse haben.
Briefkasten, Wasser, Abwasser sowie Müllabfuhr ist unterschiedlich.

Ich habe Grundstücke gesehen die eigene Brunnen haben, Abwasseranschlüsse oder garnichts! Meistens ist wenigstens Strom vorhanden! Post wird wenn dann eigentlich nur von der POST eingeworfen. Was BW-Post oder ähnliche Dienste machen weiß ich nicht! Das ist ja schon schwierig wenn man in normale Häuser umzieht und einen Nachsendeauftrag erteilt!

Schrebergarten ist gaaaanz schlecht da gibt es noch stringentere Regeln als im Mehrfamilienhaus... Und Du musst Deinen Garten bestellen!

Du kannst mich gerne mal anrufen, ich könnte Dir vlt. da ein paar Insidertipps geben!

Grüße Chris
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Kostas
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#7 Beitrag von Kostas » 2014-09-10 13:15:30

Ulf H hat geschrieben: - Aufstellen eines Wohnmobiles?
- zeitenweises oder auch dauerhaftes Bewohnen desselben?
... kommt darauf an, wo dieses "Freizeitgrundstück" liegt....

- im Außenbereich einer Gemeinde wird das ganz und gar nichts. Das sind entweder landwirtschaftliche Flächen, Naturschutzgebiete oder mit Pech sogar Wasserschutzgebiete.
- im Innenbereich "könnte" es sich z.B. bei unbebauten Flächen um "Bauerwartungsland" handeln.... Da "könnte" was gehen... Ist bestimmt aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...
Ulf H hat geschrieben: - Briefkasten?
- Stromanschluss?
- Wasseranschluss?
- Abwasser?
- Müllabfuhr?
Ich habe so etwas vor über 30 Jahren mal durchexerziert, bin mir aber nicht sicher, ob das heute noch klappt....:

Ich hatte am Ortsrand, innerhalb des Innenbereiches, ein an einer Gemeindestraße gelegenes Grundstück gemietet (Pacht ist doof, läßt sich zu leicht kündigen). Auf dem Gelände hatte ich eine Art "Rampe" aufgeschüttet, neben die ich rückwärts einparken konnte. So brauchte ich keine Treppe/Leiter zum Wohnteil, hatte quasi eine Terasse.

Ich wußte, daß das alles bis zum Dorfrand Baugrundstücke werden sollten, wußte aber ebenso, daß das noch Jaaaahre dauern würde :joke:

Ich konnte aber schonmal "Baustrom, Wasser und Abwasser" auf eigene Kosten auf's Grundstück legen lassen. Von den Leitungen in der Straße bis zur Grundstücksgrenze waren es nur gut 2 Meter....

Briefkasten war kein Ding (Dorfbriefträger wußte Bescheid), Mülltonne wurde auch geleert, stand ab und zu mal ein SixPack drauf. Die Tonne stand aber auch nur ein paar mal im Jahr am Straßenrand, denn ich war damals meist mit dem Wohnmobil auf Montage, stand also meist nur tageweise (lange Wochenenden, Feiertage) auf dem Grundstück, höchstens im Urlaub etwas länger...

Das Ganze ging gut bis dann die Baugrundstücke näher rückten..... :blush: War mir dann aber auch egal, der Grundstücksbesitzer konnte das Gelände nun gut verkaufen und ich bekam den größten Teil meiner "verauslagten" Anschlußkosten zurück :wub:
Viele Grüsse
Kosta


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Ulf H
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#8 Beitrag von Ulf H » 2014-09-10 13:32:25

... Mülltonne und Sixpack klappt heute definitiv nicht mehr ... die Dinger sind mit Barcode versehen und jede Leerung wird protokolliert und abgerechnet ...

... Briefträger und vor allem die diversen Paketdienst brauchten über 1 Jahr, bis ich mein Zeug dorthin gestellt bekam, wo ich es haben will, und das bei einem Haus ...

... Zwischennutzung von Baugrundstücken ist ja nett, aber so reichlich auf Vorrat wie noch vor etlichen Jahren weisen Gemeinden heute keine Neubaugebiete mehr aus ... werde mal gucken, was es hier in der Gegend so gibt ...

... kann man ein Bau-Grundstück kaufen und mit einem Wohnmobil "bebauen"? ...

... oder ist es besser eine Garage / Halle / Gewerbeimmobilie zu suchen ...

Gruss Ulf
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Puffi
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#9 Beitrag von Puffi » 2014-09-10 14:05:24

Hallo zusammen,

seit längerem schaue ich schon nach einem Wochenend- bzw. Freizeitgrundstück möglichst mit einem passenden Häußchen wo man auch dauerhaft wohnen und sein Womo abstellen kann. Die Lage ist meist sehr uneinheitlich nach Bundesländern geregelt, ab und an findet man alte Regelungen die fast alles zulassen. Ein Schrebergarten bzw. eine reine Wochenendhaussiedlung ist für sowas nicht geeignet. Manchmal werden aber solche Siedlungen auch zur Umnutzung freigegeben :eek: . Ein ruhige gelegenes Baugrundstück wäre zwar auch eine Lösung denn da könnte man mit geringen Kosten einen kleinen Fertighauswürfel ohne Keller etc. reinstellen. Leider sind bei uns aber im Süden Grundstücke und Häußer total überteuert, da muß man halt nach anderen Wegen suchen :ninja: :ninja: :ninja:

Gruß Puffi
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Tomduly
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#10 Beitrag von Tomduly » 2014-09-10 14:43:15

@Ulf: wenn ich z.B. in immoscout24 einen Suchradius von 50km um WT eingebe und "Haus kaufen bis 60.000€" vorgebe, dann bekomme ich 12 Suchergebnisse, davon zwei drei mit >1.000qm Grundstücksfläche. Z.B.

- das "charmante Bauernhaus" in Ewattingen mit Kachelofen, Scheune und 1.600qm Grundstück für 59.000 €

oder

- die "besondere Immobile" der Bahnhof von Immendingen mit 975qm "Wohnfläche" und 1.500qm Grundstück für 40.000 €

Aus eigener Erfahrung (nach zweimal in alten Bauernhäusern als Allein-Mieter gewohnt und nun seit 10 Jahren im eigenen Alt-Bauernhaus wohnend): das Lasterhobby passt am ehesten zu einer wiederbelebten Bauernhaus-Immobilie auf hinreichend grossem Grundstück. Die Einheimischen sind froh, wenn man Leerstand in der Ortslage wiederbelebt. Alteisen-Hobbys sind auf dem Land recht positiv angesehen und solange einer "ebbes schafft" kann er auch ungestraft bis Mitternacht mit der Kreissäge auf der eigenen Baustelle werkeln. Und irgendwann ist man dann Ortschafts- und Gemeinderat... :ninja: dann ist man bei der "Gesetzemacherei" direkt mit dabei, was Bebauungspläne oder Ausnahmegenehmigungen im Aussenbereich etc. betrifft.

Wenn man es formal korrekt machen will, dann widmet man den landwirtschaftlichen Gebäudeteil zu Wohngebäude um und deklariert die Scheune (Tenne) als Fahrzeuggarage (die dann aber auch strengere Brandschutzanforderungen erfüllen muss).
Es empfiehlt sich allerdings bei Objektbesichtigungen die lichte Durchfahrtshöhe am Scheunentor nachzumessen, bei uns fehlten zunächst 1,5cm und ich musste wahlweise Luft ablassen oder die Reimo-Dachluke vom Shelter abnehmen. Das zu lernen hat mich zwei Reimo-Hauben gekostet... Später haben wir den Tor-Rahmen umgebaut und haben nun 15cm Freigang...

Grüsse

Tom

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lakto
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#11 Beitrag von lakto » 2014-09-10 15:10:46

hi,
kauf dir halt für wenig Geld einen völlig maroden Bauerhof oä.
Da ist alles bereits vorhanden.
Und lass den Hof einfach weiter marodieren...
Gruss
lakto
1000mal berührt,1000mal is was passiert



Das einzig wirklich lästige am Hanomag,sind die zermatschten Fliegen an den Heckscheiben

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Ulf H
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#12 Beitrag von Ulf H » 2014-09-10 15:16:13

... wäre dann die nächste Eskalationsstufe (und mir damit im Moment ein zuviel) ... Wohnhaus darf ja schon hinfällig sein, Scheune sollte halt noch brauchbar sein ...

Gruss Ulf
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frizzz
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#13 Beitrag von frizzz » 2014-09-10 16:10:08

Zur Beantwortung Deiner eigentlichen Frage:
FREIZEITgrundstück ist per definitionem ein Grundstück auf dem man NICHT bauen darf und das NICHT erschlossen ist (Strasse, Strom, Wasser)
Drum billiger.
Ausnamen wie Schreberhütten regelt die GEmeinde.
Obacht- evtl. wird sowas verkauft, weil der Vorbesitzer Altlasten (Abriss illegaler Gebäude etc.) hat.

UNIVERSELL kann man bezüglich Nutzung wenig sagen, ausser daß der Freizeitanspruch überwiegen muß- und davon ausgeganegen wird, daß kein Deutscher 100% FREIzeit hat.
(Wär , glaub ich , auch verboten oder so)

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Ulf H
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#14 Beitrag von Ulf H » 2014-09-10 17:03:03

... nach dieser Definition sollte ein Mensch doch seine gesamte Freizeit, also die Zeit, in der er keiner Erwerbsarbeit nachgeht, dort verbringen dürfen ...

... und was ist dann mit alters- oder krankheitsbedingten Rentnern ...

... o.k. legal wird das also nix, ggf. mit Duldung der örtlichen Behörde ...

Gruss Ulf
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Puffi
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#15 Beitrag von Puffi » 2014-09-10 18:57:47

Hi Ulf,

schau hier :eek: Mußt dabei aber blättern da im Portal Ferienwohnungen und Häuser sowie Wochenendhäuser und Grundstücke zur Miete aber auch zum Verkauf angeboten werden.
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... ite:2/c275

Ein Beispiel: http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... ref=search

Gruß Puffi
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#16 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-09-10 19:08:21

@Tom
das kann ich nur unterschreiben.
Nur mit der Politik und den Vereinen lass ich die Finger weg
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Ingo
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#17 Beitrag von Ingo » 2014-09-10 21:23:07

Sorry Ulf wenn ich mich da dranhaenge, habe eine aehnliche Frage , habe naemlich ein Streuobstgrundstueck erworben (Gruenland) und wollt eigendlich nur mal das Wochenende mit dem Laster drauf verbringen(ist das offiziell erlaubt?) und wie sieht das aus wenn noch 2-3 Lasterkollegen mehr auf Besuch kommen? Der weg ist nur fuer Landwirtschaftliche Zwecke zu befahren ;)
Zu deiner Frage , ich hatte vor ein paar Jahren mal das Angebot fuer eine Ferienwohnung welche ganzjaehrig bewohnbar war laut Verkaeufer auch Legal , diese war im Naturschutzgebiet auserhalb jeglichen Ortsrandes , sollte also mit einer minimalloesung (kleine Huette mit Wohnrecht ) moeglich sein. Allerdings sind diese Objekte eher duenn gestreut und oft massloss ueberteuert.
Gruss Ingo
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#18 Beitrag von SimonB » 2014-09-11 5:39:54

Ulf H hat geschrieben:... Mülltonne und Sixpack klappt heute definitiv nicht mehr ... die Dinger sind mit Barcode versehen und jede Leerung wird protokolliert und abgerechnet ...
Zumindest die Stadtreinigung im nördlichen Stadtstaat ist da ausgesprochen flexibel und sehr gewillt, ihrem Auftrag (Müll abholen gegen Geld) gerecht zu werden. Da kannst Du Dir eine Mülltonne an eine beliebige Wieseneinfahrt ordern; solange es ne funktionierende Rechnungsanschrift fürs Entgelt gibt funktioniert das problemlos. ("Ist uns doch egal, was ihre Meldeanschrift ist, wir wollen Müll abholen bevor Sie ihn irgendwo hinschmeißen.")


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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#19 Beitrag von HildeEVO » 2014-09-11 6:25:39

Hi zusammen,

@ Ingo, das kannst Du knicken. Ich kann Dir mal grob sagen was in B.-W. erlaubt ist. Es kommt natürlich nochmal speziell auf die örtlichen Gegebenheiten an.
Da kann es schon noch Abweichungen geben.

- Im Aussenbereich ist auf Grundstücken eine Hütte mit 15m³ umbauten Raum erlaubt. Das ist dann eine kleine Hütte die man im Baumarkt für 3-500 € kaufen kann und eine Grundfläche von ca. 3 x 3 m hat.
- Fahrzeuge abstellen oder kleine Treffen veranstalten ist nicht erlaubt. Genaugenommen derf man da nicht mal Sonntags zum Grillen hin oder in den Ferien mit dem Zelt und den Kids übernachten. Das Grundstück darf man nur Besitzen und Pflegen.

Ich war da mal an einer Zwangsversteigerung dran. Ehemaliger Aussiedlerhof, Wasser, Mülltonne, Strom und Telefon vor Ort. Abwasser über Sammelgrube. Da dem Eigentümer die Kohle ausging musste er das baufällige Wohnhaus abreissen und das Wohnrecht ist verfallen. Ohne Chance diese wieder zu erlangen! :wack:

Es gibt durchaus auch Wochendgebiete in denen ein dauerhaftes Wohnrecht möglich ist, (Siehe Campingplätze) das ist aber nicht das was "wir" suchen... Das sind dann wieder Siedlungen mit Neubaugebiet-Charakter, Handtuchgroße Grundstücke mit Anschluss zum Nachbarn! Da ist i.d.R. keine Möglichkeit den Truck unterzustellen. KLICK Unter vorstehendem Link ist mal ein Bebauungsplan von Westerheim eingestellt. Dort werden immer wieder Häuser zum Kauf bei Immoscout angeboten. Früher war dort mal ein Wohnrecht möglich! Hiermal ein Link zu einem Objekt: KLICK Vorteil dort: Das Gebiet ist voll erschlossen und es gibt keine Probleme mit Ver- und Entsorgung.

Was ich bis jetzt für mich heraus gefunden habe:

- LKW-Platz ist i.d.R. nicht möglich (Zu Groß und Aufällig das gibt nur unerwünschte Fragen- garage Carport ist wg. Bebauungsplan oft nicht möglich!)
- Wasserversorgung ist oft nicht Sichergestellt. Könnte über Dachflächenfassung und Zisterne gelöst werden!
- Abwasser-Entsorgung ist oft Problematisch da nicht vorhanden. Speziell Abwasser für Waschmaschine! Toilette könnte per Separett gelöst werden!
- Abwassersammelgrube kann man machen! Aber 1 x Waschmaschine = 80-120 Ltr. Wasser Sammelgrube mit ca. 5000 Ltr. = ~ 41 Maschinen sprich ohne Dusche und Abspülen reicht das Volumen nichtmal ein Jahr um jede Woche ein Maschine laufen zulassen! Entsorgung = Nicht billig!
- Strom ist Problemlos, da meißt erschlossen
- Telefon ist unwichtig da eh Handy vorhanden
- Internet? Kann per UMTS/LTE gelöst werden
- Müllentsorgung, kann wohl oft beantragt werden ist aber oft erst an weit entfernten Entleerpunkten möglich!
- Beheizung des Gebäudes evtl. problematisch... (Isolierung etc. pp..)
- Ist es im Winter möglich vom und ans Grundstück zu gelangen (Winterdienst!?!)
- Post! Ja evtl. möglich!

Die Frage ist schon ab wann nutze ich ein Haus dauerhaft? Im Prinzip kann mir auch keine Vorschreiben wieviel Freizeit ich habe und wo ich diese dann verbringe! Aber wir sind ja in Deutschland. Ich würde halt versuchen sowenig wie möglich Aufzufallen. Sprich keinen Mülleimer, Telefon, Briefkasten zu beantragen! Meldeadresse muss woanders bleiben!

Die günstigste Lösung wäre ein Zirkuswagen auf einen Campingplatz und ein Langzeitmietvertrag zu machen! Da kann auch der LKW daneben stehen und man kann sich anmelden hat einen Briefkasten etc. pp.

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#20 Beitrag von Puffi » 2014-09-11 10:35:49

Es gibt Regionen da wird ganz bewußt im Winter das Wasser :angry: abgestellt damit man nicht dauerhaft das ganze Jahr dort verbringt. Am wenigsten Auflagen haben meist die Grundstücke in den neuen Ländern :angel: denn die haben eine andere und lange Tradition. Hier ist dann auch eher was passendes zu finden.

Bei meinen Recherchen bin ich auf bewohnbare Hausboote gestoßen die in einer Marina ankern. Jedoch hier sind meist die Auflagen noch restrikter als bei Freizeitgrundstücken.

Was mich beim eingeleiteten Thema begeistert ;) ist, daß es offenbar weit mehr Gleichgesinnte gibt, die ebenfalls, warum auch immer, Ruhe, Frieden und Abgeschiedenheit suchen obwohl das meist auch mit unseren Fahrzeugen möglich wäre!

Gruß Puffi
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#21 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 10:49:43

HildeEVO hat geschrieben:Die günstigste Lösung wäre ein Zirkuswagen auf einen Campingplatz und ein Langzeitmietvertrag zu machen! Da kann auch der LKW daneben stehen und man kann sich anmelden hat einen Briefkasten etc. pp.
... Die Campingplätze hier in der Gegend verlangen 250 EUR / Monat ... längerfristige Mietverträge sind möglich ... aber alles, was nicht wie Weissware aussieht ist dort unerwünscht ... die Campingplatzbetrieber sind untereinander so verwandt, dass dort auf allen Plätzen sehr ähnliche Regeln gelten ... hab da einen getroffen, der hatte mit seinem Mercur schon mehrere Campingplätze durch und wurde dort entsprechend behandelt, dass er sich lieber etwas anderes gesucht hat ... er stand dann auf dem gemeindlichen Womo-Stellplatz ...

... Ausserdem ist, soweit ich weiss, auf den nächstgelegenen Campimgplätzen ein Erstwohnsitz nicht möglich ... keine Ahnung, ob das am Betreiber liegt, oder ob dazu andere Genehmigungen nötig sind ...

... apropos Wohnrecht ... an was hängt das bzw. wie kann man herausfinden, ob ein Grundstück ein solches Recht besitzt ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#22 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 10:58:26

... ja, da war was ... dummerweise wohne ich in einer Ecke des Landes, die sowas von gebrauchtes Land ist, also weiter weg von den neuen Ländern kann man in D kaum wohnen (400 km) ...

... was dem Berliner seine Datsche ist, ist dem Stuttgarter / Schwaben sein Gütle - hochdeutsch wäre wohl beides annähernd mit Schrebergarten übersetzt - ...

Gruss Ulf
Zuletzt geändert von Ulf H am 2014-09-11 11:04:28, insgesamt 1-mal geändert.
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tauchteddy
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#23 Beitrag von tauchteddy » 2014-09-11 11:02:17

Ulf H hat geschrieben:... was dem Berliner seine Datsche ist
Korrekt wäre: Was dem Ostberliner seine Datsche ist.
Zuckerbrot ist aus.

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#24 Beitrag von HildeEVO » 2014-09-11 12:42:43

Was mich beim eingeleiteten Thema begeistert ist, daß es offenbar weit mehr Gleichgesinnte gibt, die ebenfalls, warum auch immer, Ruhe, Frieden und Abgeschiedenheit suchen obwohl das meist auch mit unseren Fahrzeugen möglich wäre!
Wie weit ist denn das Leben im LKW möglich??? Wir haben nach unserer Reise auch überlegt ganz in die Hilde zu ziehen so etwas wie Kostas beschriben hat ist uns durch den Kopf gegangen. Allerdings ist es schon ein großer Unterscheid 14 monate im LKW zu Reisen und drin zu Leben als dort drinnen zu Wohnen und alles was täglich neben der Arbeit anfällt zuerledigen... Da sind 11 m² für 2 Personen mit Hund einfach zuwenig!

Wir haben Eindruck, dass uns unser Staat einfach nicht kontrollieren kann, wenn wir uns überall wo wir wollten niederlassen könnten! Dass die Entsorgung von Abwasser und Abfall gewährleistet sein muss kann ich noch nachvollziehen. Wie bereits geschrieben ist es eben nicht einfach einen Platz für den LKW zu bekommen auf dem man dauerhaft geduldet ist.

Ich hatte die Idee in einen Zirkuswagen zu ziehen schon durch gespielt. Wir hätten bei Freunden auf das Grundstück stehen dürfen! Das Grundstück ist in einem Art Weiler mit ca. 10-15 Häuser ziemlich zersprengt. Wir hätten an die Zentralheizung angeschlossen, Ver- und Entsorgung wäre gewährleistet Strom eh! Das Problem war dann recht schnell die Landesbauordnung. Die hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Zirkuswagen wäre zur Immobilie mutiert und hätte die Auflagen des Bebauungsplans erfüllen müssen!
Wobei es keine Rolle gespielt hätte ob der Wagen für sich auch Autark zu betreiben oder weggezogen (TÜV, Zulassung etc.) werden hätte können!

Eine gewisse Bevormundung kann ich akzeptieren, speziell auch wenn es um das Wohl von Kindern geht, die besonderen Schutz benötigen. Aber ich bin Alt genug um für mich zu entscheiden was ich für ausreichend halte und wie ich Leben will! Wenn mein Partner oder Partnerin das mit macht, ist es doch umso schöner! Leider gibt der Staat da ziemlich genau vor was er für uns für Richtig oder Falsch hält!

Chris
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#25 Beitrag von tauchteddy » 2014-09-11 12:46:18

Ich habe mich mit meinem Bus auf die Straße gestellt. Ging gut :-)
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#26 Beitrag von egn » 2014-09-11 12:52:16

Wenn man keinen alten Bauernhof findet, ist meiner Meinung nach die hier schon mal vorgestellte Lösung, auf einem Grundstück in einem Mischgebiet ein sehr einfaches Gebäude zu errichten, das im wesentlichen aus einer großen Garage für den LKW besteht, ideal. Der kann Rest des Gebäudes kann zusätzliche Komfortansprüche erfüllen.

Es wird dann einfach angedockt und abgedockt.
Zuletzt geändert von egn am 2014-09-11 13:09:34, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Emil

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#27 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 12:59:32

... Dockingstation für Allrad-Womo ... KLASSE !!! ... brauchts nur noch das passende Grundstück, Baugenehmigung, etc ... in der stationären Hütte wohnen dann Dusche und Waschmaschine ... angebockt wird das Womo als Wohnraum, ein grosser Anhänger als Werkstatt, der BW-TSA als Lagerraum und der Hano als Gästezimmer ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#28 Beitrag von Pirx » 2014-09-11 13:15:49

egn hat geschrieben:Wenn man keinen alten Bauernhof findet, ist meiner Meinung nach die hier schon mal vorgestellte Lösung, auf einem Grundstück in einem Mischgebiet ein sehr einfaches Gebäude zu errichten, das im wesentlichen aus einer großen Garage für den LKW besteht, ideal. Der kann Rest des Gebäudes kann zusätzliche Komfortansprüche erfüllen.

Es wird dann einfach angedockt und abgedockt.
Klingt im Prinzip gut. Aber zumindest hier herum ist es so, daß Du ohne ein der Gemeinde genehmes Gewerbe gar kein Grundstück im Industrie-, Gewerbe- oder Mischgebiet bekommst. Die Gemeinde möchte möglichst viel Gewerbesteuer einnehmen und möglichst viele Arbeitsplätze schaffen. Daher werden schon Kleinunternehmen mit wenig Personal, aber großem Flächenanspruch bei der Grundstücksvergabe ungern gesehen bzw. nicht berücksichtigt.

Ich glaube, in der Praxis ist der Vorschlag eher nicht durchführbar. Hängt aber natürlich von der jeweiligen Gemeinde ab.

Pirx
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#29 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 13:17:51

HildeEVO hat geschrieben:... Wir hätten an die Zentralheizung angeschlossen, Ver- und Entsorgung wäre gewährleistet Strom eh! Das Problem war dann recht schnell die Landesbauordnung. Die hat uns einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der Zirkuswagen wäre zur Immobilie mutiert und hätte die Auflagen des Bebauungsplans erfüllen müssen!
Wobei es keine Rolle gespielt hätte ob der Wagen für sich auch Autark zu betreiben oder weggezogen (TÜV, Zulassung etc.) werden hätte können! ...
... was macht aus einem Fahrzeug ein Gebäude? ...

... ich habe mal gehört, dass fliegende Versorgungsleitungen noch fahrzeugkonform seien, sobald diese aber eingegraben sind, gilt das als fest angeschlossen und damit als Gebäude ... kann das jemand bestätigen? ... so ne Leitung gräbt sich ja im Laufe der Jahre selbst ein, bzw. wächst zu ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#30 Beitrag von Lassie » 2014-09-11 13:21:45

Hi,

die 'Dockingstation' könnte ja eine Feldscheune oä sein. Oder eine alte Werkstatt, eine alte Lagerhalle, ein ausrangierter Bauernhof - Hauptsache eben ein Dach und nicht sofort einsichtbar von Nachbarn und paragraphgengeilen Besserwissern oä.

Aber dann ist halt mit Aussicht aus dem Fenster nichts....

Viele Grüsse
Jürgen
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Die höchste Form des Glücks ist ein Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
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