Freizeitgrundstück, was darf man dort?

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Tomduly
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#31 Beitrag von Tomduly » 2014-09-11 13:53:21

Moin,

vor allem wenn man plant, sich an einem Ort längerfristig niederzulassen, dann sollte das Umfeld schon stimmen und einem neutral bis positiv gesinnt sein. Ich weiss nicht, ob da ein altdeutscher Campingplatz, der nur bestimmte Dauercamper akzeptiert, weil er auch nur eine bestimmte Klientel beherbergt, ob so ein Platz dann mein Traumort wäre, andem ich mich niederlassen will. Auch hätte ich keinen Bock auf einen Dauerkampf mit den Behörden, weil ich auf rechtlich ungeklärter Basis irgendwo dauerparke. Die ganzen Wagenburgen in D haben das doch schon durch, manche haben nun Verträge mit den Städten, manche sind nur geduldet oder setzen auf die Trägheit der Kommunen, bis Räumungsbeschlüsse gefasst und in die Tat umgesetzt werden. Da vergeht manchmal ne Menge Zeit, das reicht so manchem Wagenburgbewohner als Horizont. Ich wollte das nicht.

Eine weitere Variante ist ein Grundstück im Gewerbegebiet einer (vorzugsweise ländlichen) Gemeinde. Als Firmeninhaber hat man ein Wohnrecht bzw. darf man eine "Werkswohnung" für den Betriebsleiter oder einen Angestellten des Betriebs auf dem Gewerbegrundstück unterhalten. Abgesehen von der speziellen Kulisse und diversen Emissionen in Gewerbegebieten bietet diese Variante einige Vorteile: in strukturschwachen Regionen sind solche Grundstücke unschlagbar billig (da gibt es durchaus auch mal erschlossene Flächen zu 10€/qm auch in Süddeutschland) und man hat in Bezug auf Laster abstellen und schrauben und Feste feiern und nochmehr Laster abstellen und noch mehr schrauben etc. viele Narrenfreiheiten, weil im Gewerbegebiet von vorneherein sehr viel erlaubt ist und eine Gemeinde rechtlich wenig Handhabe hat, was gegen einen zu unternehmen, nur weil er der Gemeinde nicht gefällt. In Wohngebieten, Sonder- und Aussengebieten ist sehr viel weniger erlaubt und schon allein die Präsenz eines alten Lasters löst eine ganze Anzahl formaler Rechtsverstöße aus, die für die Gemeinde eine Steilvorlage bieten, um jemand wieder zu vergraulen.

Im Gewerbegebiet kann man jemand eigentlich nur dann belangen, wenn er nachweislich kein Gewerbe betreibt oder offenkundig z.B. vorsätzlich erhebliche Umweltverschmutzung verursacht. Ein paar Tropfen Motoröl die aufs Grundstück tropfen reichen da nicht aus, sonst müssten sämtlich umliegenden Gewerbebetriebe inkl. Landwirte genauso belangt werden - davon lassen die Kommunen lieber die Finger. Ganz anders, wenn der Laster im reinen Wohngebiet auf den Boden tröpfelt - da droht dann gleich der Untergang des Abendlandes und die Behörden fahren ihr komplettes Instrumentarium auf, um einen bluten zu lassen.

Nachteil des Grundstücks im Gewerbegebiet: man muss ein Gewerbe betreiben und meist auch das Grundstück zeitnah bebauen (womit auch immer).

Grüsse

Tom

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Tomduly
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#32 Beitrag von Tomduly » 2014-09-11 14:04:20

@Chris:

da Du meinen Nachbarort ansprichst...
HildeEVO hat geschrieben:KLICK Unter vorstehendem Link ist mal ein Bebauungsplan von Westerheim eingestellt. Dort werden immer wieder Häuser zum Kauf bei Immoscout angeboten. Früher war dort mal ein Wohnrecht möglich! Hiermal ein Link zu einem Objekt: KLICK Vorteil dort: Das Gebiet ist voll erschlossen und es gibt keine Probleme mit Ver- und Entsorgung.
Gruselitsch, gruselitsch... Diese Pultdach-Siedlung ist ein klassisches Beispiel perfektionierter Kapitalvernichtung, da sind 65.000€ schon eine sehr optimistische Erwartung des Verkäufers. Das verlinkte Beispielobjekt mit 70er-Jahre Gruseldesign und Horror-Interieur steht dort ca. 104fach(!) in Reih und Glied im Schatten eines bewaldeten Hanges. Grauschwarze Schadstoff-Agglomerate: die Bauordnung zwang zur Verwendung von Faserzementplatten als Fassadenverkleidung, darunter wabert sehr wahrscheinlich - da vor 1995 gebaut - höchst ungesunde Glaswolle nach alter Norm, die dunkelbraun mit Holzschutz gestrichenen Stützpfosten lassen auch nichts Gutes vermuten und innen fächeln atomstrombetriebene Nachtspeicheröfen ihren fasrig isolierten Inhalt in die heimelige Nut-und-Feder-Partykeller-Atmosphäre mit Hirschgeweihen an der Wand.

In Gomadingen, 30km von Westerheim entfernt, wurde das dortige Feriendorf, auch aus den 1970ern, konsequenterweise geschlossen und wartet nun auf seinen Abriss...

Grüsse

Tom
Zuletzt geändert von Tomduly am 2014-09-11 14:07:28, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#33 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 14:06:51

Tomduly hat geschrieben:... Nachteil des Grundstücks im Gewerbegebiet: man muss ein Gewerbe betreiben und meist auch das Grundstück zeitnah bebauen (womit auch immer). ...
... da ist es mit der Anmeldung eines Gewerbes und dem Erstellen einer einfachen Halle eben nicht getan ...

... Gewinnerzielungsabsicht, sonst gilt es als Leibhaberei ... Steuern, Beiträge für Versicherungen / Berufsgenossenschaft ... was passiert, wenn man das Gewerbe krankheits- oder reisebedingt nicht mehr betreiben kann, entfällt dann auch das Wohnrecht bzw. die privaten Nutzungsrechte des Grundstücks? ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#34 Beitrag von egn » 2014-09-11 14:18:42

So schlimm dürfte das mit dem Gewerbe nicht sein.

Man könnte ja auch eine größere Halle bauen und dort Stellplätze für Wohnwagen und Wohnmobile vermieten. Die sind immer gesucht. Und ganz nebenbei kommt auch noch Geld herein. :ninja:
Gruß Emil

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#35 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 14:29:12

... ich glaube nicht dass Bauen und Vermieten (von Womo-Stellplätzen) schon unter Gewerbe läuft, da damit keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, sondern lediglich der Versuch, die Selbstkosten zu decken ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#36 Beitrag von egn » 2014-09-11 14:38:09

Warum soll keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen wenn man das erst Mal wirklich gewerblich betreibt?

Es ist klar, wenn Du nur einen einzigen Stellplatz vermietest dann wird es nichts. Aber wenn es mehr als 100 auf dem weitgehend überdachten Grundstück und in der Halle sind, dann könnte sich das je nach Aufwand und Lage schon rechnen. Der Ort muss sich halt im Einzugsbereich einer großen Stadt befinden, damit auch genügend Interessenten zusammen kommen.
Gruß Emil

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#37 Beitrag von Lassie » 2014-09-11 14:41:19

Noch mal nachgebeppert,

wenn ich es halt recht verstehe, will der geneigte Laster-Bewohner seinen Laster bewohnen, weil er sich eben nicht mit Besitz und Gewerbe belasten mag. Und mit Verlaub gehe ich mal davon aus, dass die notwenigen Mittel dann auch nicht ausreichen werden um zB eine Halle zu kaufen oder ein entsprechend großes Grundstück zu mieten etc.

Das mobile Wohnen geht halt mE am Ehesten so, wie es uns Jonson vormacht - immer unterwegs, nirgends daheim, fast jeden Tag einen neuen Schlafplatz. Aber auch für dieses Nomadentum braucht es entsprechende Barschaft samt passendem Einkommen / Ersparnisse - schliesslich will der Diesel ja auch bezahlt werden.

Wer wirklich für lau leben und Dolce Vita will, wird mE nicht darum herum kommen, sich an die sonnenverwöhnteren Südseiten Europas zu bewegen und sich dort eine Nische im Low-Level-Kosmos zu suchen.....

Viele Grüsse
Jürgen
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#38 Beitrag von Ulf H » 2014-09-11 14:59:04

... also 100 Stellplätze anschaffen und vermieten wollte ich dann doch nicht, nur um in Ruhe mit meinem Laster irgendwo legal wohnen zu können ... ganz abgesehen davon ist das kein so revolutionär neues Geschäftsmodell, dass es solche Anlagen dort nicht schon gäbe, wo es Bedarf dafür gibt ... bestes Beispiel ist die gegend um den Bodensee, dort gibt es solche Plätze reihenweisse um den kaltwasserscheuen Booten ein Überwintern zu ermöglichen ... in der Gegend in der ich suche (Südschwarzwald / Hochrhein) gibt es einen solchen geballten Bedarf nicht, und bis zur nächsten (deutschen) Grossstadt isses mehr als eine Autostunde ...

... ich hab den Laster und ich will ihn behalten, er reicht mir von Platz und Ausstattung vollkommen zum Wohnen ... also wozu eine Wohnung oder ein Haus? ... eine lastertaugliche Garage / Halle reichte volllkommen aus, hat aber den Pferdefuss, dass man sowas wohl nur mit Gewerbe bekommt ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#39 Beitrag von Tomduly » 2014-09-11 15:57:08

Moin,

bliebe noch die Option, ein behaustes hinreichend großes Grundstück zu erwerben, das Haus bzw. die Hauptwohnung darin zu vermieten und selbst im Laster zu wohnen. Dann hat man alle Freiheitsgrade: die Mieteinnahmen tragen zumindest die laufenden Selbstkosten des Grundstücks (und des Fuhrparks), man hat eine postalische Adresse, alle Anschlüsse an die kommunale Infrastruktur, eine für Widersacher nur schwer zu bekämpfende Rechtsposition, solange man eine formale Wohnmöglichkeit im Haus hat und das Fahrzeug auf einem dafür zulässigen Stellplatz (Hof, Garage/Scheune) steht. Wo man übers Jahr gesehen nun die meiste Zeit verbringt - im Wagen oder im Haus - ist dann schliesslich Privatsache.

@Lassie: die modernen Nomaden/Free Liver, die ich kenne, haben irgendwo immer noch einen "Ankerpunkt" in der konventionell wohnenden Gesellschaft: entweder eine eigene Immobilie (wenn auch die Hauptwohnung vermietet), sind an der Anschrift einer Lebensgefährtin gemeldet oder bei der eigenen Familie (Kinder/Geschwister) formal gemeldet. Das hat einfach praktische Gründe, man gilt nicht als wohnsitzlos und hat eine Postanschrift, mit der sich Versicherungen und Steuerbehörden etc. zufrieden geben.

Grüsse

Tom

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#40 Beitrag von tauchteddy » 2014-09-11 19:41:55

Tomduly hat geschrieben:Das hat einfach praktische Gründe, man gilt nicht als wohnsitzlos und hat eine Postanschrift, mit der sich Versicherungen und Steuerbehörden etc. zufrieden geben.
Das sind keine Gründe. FA, Versicherung, Hartzamt, Bafögamt, Polizei, Kolleg, Hochschule - niemand hat ein Problem damit, dass ich wohnsitzlos bin.
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#41 Beitrag von HildeEVO » 2014-09-11 19:58:21

Es gäbe vlt. noch die Möglichkeit sich eine Identität als Roma oder sonstige "Zigeuner" zu zulegen. (Ich will da jetzt keine Volkshetze betreiben!) Soweit ich weiß gibt es wohl für bestimmte Volksgruppen eine Art Ausnahmegenehmigung um ständig auf Achse zu leben! Diese Leute dürfen auch länger auf bestimmten Plätzen im Wohnmobil/Wohnwagen leben/stehen!

Es geht m.E. nur über eine Hilfskrücke mit Eigentum wie Tom das beschreibt!

Wie gesagt Du hast meine Nummer! :blush:

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#42 Beitrag von akkuflex » 2014-09-11 20:23:35

Hab daauch lang rumüberlegt.

Am einfachsten ist es man kauft ein altes Haus oder Hof in einem Dorf, weil meist Mischgebiet, und erfreut sich an all den dingen die man nicht mehr organisieren und genehmigen lassen muss.

Du hast dann schon Wasser, Abwasser, Strom, eine Anschrift und Jegliche Baugenehmigung ist auch schon da und du lässt das Häuschen halt vor sich hinrotten. Oder evtl machst dir einen Raum sauber indem ne Dusche, Klo und Waschmaschine ist. So ein Haus macht eigentlich nicht viel Arbeit wenn man keinen Wert darauf legt das es weiter verrottet- sowas dauert ewig sofern das Dach halbwegs dicht ist.

Alle Ideen mit Gewerbegebiet sind scheiß aufwändig und benötigen viel Geld und glück.

Einen halbtoten Bauernhof irgendwo am ADW bekommst für deutlich unter 50.000€. Das zahlst du locker für das Grundstück im Gewerbegebiet. Und auch ein scheingewerbe macht viel Arbeit.

Gruß

Martin

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Freizeitgrundstück, was will man dort?

#43 Beitrag von Stationsvorsteher » 2014-09-12 8:47:12

Werte Gemeinde!
Tomduly hat geschrieben:vor allem wenn man plant, sich an einem Ort längerfristig niederzulassen, dann sollte das Umfeld schon stimmen und einem neutral bis positiv gesinnt sein.


Wie fast stets ist Tomdulys Beitrag der zielführendste Hinweis dieser Diskussion.

Für Alteisenliebhaber mit kleinem Geldbeutel, aber einiger Leidensfähigkeit
habe ich hier ein nettes Objekt im finstersten Odenwald.

Bin mit dem Verkäufer nicht verwandt oder verwitwet.

Gruß

Stationsvorsteher


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Ulf H
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#44 Beitrag von Ulf H » 2014-09-12 8:57:56

... wenn kaufen, dann wirds wohl auf ne Lösung a la Bauernhof mit marodem Haus und guter Scheune hinauslaufen ...

... das Odenwaldobjekt wäre natürlich hochfein, 2-ständige Werkstatthalle unten in einem Wohnhaus drin ... aber zum einen ist es 300 km zu weit nördlich (Immobilie eben, immer da wo man sie nicht haben will) und ausserdem, ist so etwas zu kaufen ohne den Nachweis eines Gewerbes? ...
... das mit dem Gewerbe lässt mich noch nicht ganz los .. o.k. Gewerbe anmelden und im Gewerbegebiet neu bauen ist aufwändig und teuer ... was ist aber wenn ich eine Gewerbeimmobilie (das gibt es ja sehr nette Werkstatt mit Wohnhaus-Kombinationen) kaufen will, geht das ohne darin weiterhin ein Gewerbe betreiben zu wollen ...

... was passiert rechtlich mit einem Bauernhof (landwirtschaftlicher Betrieb), wenn dieser an privat verkauft wird ... muss der dann umgewidmet werden, gehen dabei Nutzungsrechte verloren? ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#45 Beitrag von akkuflex » 2014-09-12 9:28:42

HI,

bei nem alten Bauernhof interessiert keinen was du mit machst. Das geht als Privatperson ohne probleme.

Wenn du ein Gewerbeobjekt kaufst ist das privat auch kein problem. Nur kann dir evtl. (je nach Gemeinde) das Recht auf die Betriebsleiterwohnung aberkannt werden. Das heist dier gehört das Ding. kannst auch reinstellen was du magst nur evtl. nicht dauerhaft drinn wohnen.

Bei nem Bauernhof ist es sch... egal. Die meisten Käffer sind froh wenn der Ortskern nicht komplett leer steht. Lärm ist auf nem Dorf auch immer- also flexen geht ohne probleme, Hier ists normal das privatleute alte Bauernhöfe kaufen- teilweise werden sogar die Scheunen weggerissen weils keiner braucht.
In Regelfall bist du mitaltem Haus und scheune unter dem nakten QM Preis von Neubaugebiet...

Gruß

Martin

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#46 Beitrag von Tomduly » 2014-09-12 12:15:21

Moin,
Ulf H hat geschrieben:... was passiert rechtlich mit einem Bauernhof (landwirtschaftlicher Betrieb), wenn dieser an privat verkauft wird ... muss der dann umgewidmet werden, gehen dabei Nutzungsrechte verloren? ...
die Gebäude-Art ist unabhängig vom Eigentümer. Meistens hat man bei einem Bauernhaus, auch wenn alles unter einem Dach ist, unterschiedliche verbundene Gebäude: ein Wohngebäude, landw. (Neben-)Gebäude und ggf. (angebaute) Lager-Schuppen. Jede dieser Gebäudearten bringt Vor- und Nachteile mit sich. In landw. Gebäuden kann man formal nicht wohnen, will man z.B. in ein Scheunendach Dachfenster einbauen, so sind diese (in BW) genehmigungspflichtig. Im Dach eines Wohngebäudes sind sie dagegen nur anzeigepflichtig ("Hallo Rathaus, ich baue zwei Dachfenster ein. Tschüss"). Dagegen kann z.B. während einer mehrjährigen Renovierungs-/Umbauphase der Status eines landw. Gebäudes sehr nützlich sein, wenn man z.B. vom Vorbesitzer den landw. Niedertarif beim Strombezug und die meist sensationell günstigen Prämien alter Gebäudeversicherungen für die Landwirtschaft "erben" kann.

Widmet man im Lauf der Renovierung eine Scheune zu einem Wohngebäude um, kann das wiederum einen netten Zuschuss einbringen: ELR - Entwicklungsprogramm ländlicher Raum. Da bekommt man für die Umnutzung leerstehender Nichtwohngebäude zu Wohngebäude 30% Zuschuss (maximal 20.000 Euro) auf die Sanierungskosten. Zuschuss, als "nicht rückzahlbar" wie es im Behördendeutsch heisst. Zuschussfähig sind AFAIK alle im Zusammenhang mit der Sanierung angefallenen und nachweislich bezahlten Handwerker-Rechnungen und eigene Arbeitsstunden des Bauherrn/der Bauleute (für die ein bestimmter Stundensatz angesetzt wird). Man hat dann zwar meist den örtlichen fürs Ortsbild zuständigen Architekten der Gemeinde an der Backe, aber das kann man verschmerzen. Viele Gemeinden bieten auch die Möglichkeit eines Sanierungsvertrages an, schließt man den mit der Kommune ab, hat man 9 oder 10 Jahre lang die Möglichkeit, jährlich ein paar Prozent der angefallenen Sanierungskosten steuermindernd abzusetzen (wie bei denkmalgeschützten Objekten). Aufpassen muss man bei den örtlichen Vorschriften: nur Gemeinden, die eine sog. Ortsbildsatzung haben, können die steuerlich interessanten Sanierungsverträge anbieten. Ortsbildsatzungen schreiben dem Bauherrn verbindlich vor, was er wie machen darf: ob und welche Grundstückseinfriedung, ob Blechdächer oder Glasbausteine erlaubt sind, Antennen, aufgeständerte PV-Anlagen usw. Also vor einer näheren Begutachtung eines Objekts unbedingt die Webseite der jeweiligen Gemeinde checken, die Satzungen stehen in der Regel alle online abrufbar.

Grüsse

Tom

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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#47 Beitrag von Puffi » 2014-09-12 12:35:28

Hi Ulf,

das hier würde doch passen und Du könntest im Ländle :) bleiben http://www.kleinanzeigen.de/Wirtschafts ... 83630.html

Und noch ein Objekt: http://www.kleinanzeigen.de/Garagenobje ... html?sel=2

Und weiter gehts: http://www.kleinanzeigen.de/Scheunengeb ... 34695.html

Gruß Puffi
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#48 Beitrag von Ulf H » 2014-09-12 13:29:00

... nun ja, das Ländle ist nicht so kompakt, wie es der Name andeutet ...

... das Feuerwehrhaus geht schon mal in die richtige Richtung ... dummerweise ist das hier angebotene wohl von einer Dorffeuerwehr, die jetzt ihr erstes Auto bekommen hat, da wurde die Anhängergarage zu klein ... ich hab da schon eher den Bedarf einer mittleren Gemeinde mit Füllung für 3 LKW-Stellplätze ...

Gruss Ulf
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#49 Beitrag von MB 1017 A » 2014-09-13 9:31:02

tauchteddy hat geschrieben:
Tomduly hat geschrieben:Das hat einfach praktische Gründe, man gilt nicht als wohnsitzlos und hat eine Postanschrift, mit der sich Versicherungen und Steuerbehörden etc. zufrieden geben.
Das sind keine Gründe. FA, Versicherung, Hartzamt, Bafögamt, Polizei, Kolleg, Hochschule - niemand hat ein Problem damit, dass ich wohnsitzlos bin.
Wie bekommst du denn zb. ein Kurzzeitkennzeichen ohne eingetragenen Wohnsitz im Perso oder überhaupt eine reguläre Zulassung ?
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#50 Beitrag von bretterhexe » 2014-09-17 1:27:01

Ulf H hat geschrieben:... Dockingstation für Allrad-Womo ... KLASSE !!! ... brauchts nur noch das passende Grundstück, Baugenehmigung, etc ... in der stationären Hütte wohnen dann Dusche und Waschmaschine ... angebockt wird das Womo als Wohnraum, ein grosser Anhänger als Werkstatt, der BW-TSA als Lagerraum und der Hano als Gästezimmer ...
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#51 Beitrag von Geishardt » 2014-09-17 10:00:12

Hallo,

wenn Jemand eine solches Vorhaben realisieren will, geht das eigentlich nur auf einem Campingplatz (Wohnmobilstellplatz),

Beim Bauamt nachfragen, welche Anforderungen werden an einen Campingplatz gestellt.

Gruß
Bernd
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Re: Freizeitgrundstück, was darf man dort?

#52 Beitrag von Lassie » 2014-09-17 10:30:32

Hallo,

also so ganz verstehe ich das nicht: ihr wollt in einem Mobil (Laster / WoWa / Bauwagen) immobil leben?
Warum das denn? Da ist doch ein kleines 1-Zi-Apt verkehrs- und versorgungstechnisch vermutlich einfacher und günstiger zu realisieren als irgendwelche 'Dockingstations' in the middle of nowhere.

Im Laster / WoWa / Bauwagen zu Leben macht - zumindest meine bescheidene Meinung - nur dann Sinn, wenn man immer wieder mal den Stellplatz wechselt und die Aussicht aus dem Fenster geniessen kann. Ansonsten sehe ich keine dramatischen Vorteile gegenüber einer kleinen - und meinetwegen spiessigen - Wohnung. Auch da kann man mit Gas kochen, Strom sparen und mit wenig Hab und Gut auf ein paar Quadratmetern sich mit Campingathmosphäre bequem einrichten. :joke:

Viele Grüsse
Jürgen
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