Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

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rocknroll
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#31 Beitrag von rocknroll » 2014-07-25 0:16:54

Doch stimmt so. :D
Den Begriff "Veteranenfahrzeug" gibt es so nicht bei uns in D. Dort heißt es "Oldtimer". Das im endeffekt das Gleiche gemeint ist- is klar.
Aber es muß der Begriff "Veteranenfahrzeug" für die Schweiz drin stehen. So stehts auch in deinem Link.
Daher auch die Regelung mit den 30 Jahren.


So long.
PS: kommts du zum voodoo?

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Mogros
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Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#32 Beitrag von Mogros » 2014-07-25 8:03:28

Du hast nur Glück, dass an der Grenze Zöllner und keine Rechtsanwälte stehen. Das Gesetz ist eigentlich sehr klar... alles andere ist nur Interpretationsspielraum, welchen die Zöllner zu deinen Gunsten auslegen. Finde ich aber gut, dass es so ist...

Gruss
Chrigu

PS: Zum Voodoo gibt's nen eigenen Thread ;-P

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Michael
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#33 Beitrag von Michael » 2014-07-25 8:30:44

Mogros hat geschrieben:Hallo

Nun bringt doch nicht alles durcheinander! :wack:

Schwerverkehrsabgaben für KFZ über 3.5t
Hängt von der Zulassungsart ab:
- Oldtimer: keine Schwerverkehrsabgabe
- Womo: PSVA
- LKW und SoKFZ: LSVA
Alles andere kennt niemand und führt bestimmt zu viel Spass an der Grenze...

Mindestgeschwindigkeit
Es muss zwischen bauartbedingter Mindestgeschwindigkeit und minimal zu fahrender Geschwindigkeit unterschieden werden! Es steht nirgends geschrieben, dass auf schweizer Autobahnen nicht langsamer als 80 km/h gefahren werden darf. Aber um auf der Autobahn fahren zu dürfen muss die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit deines Fahrzeuges mindestens 80 km/h betragen - und dies muss so auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!
Ich habe noch nie davon gehört, gelesen oder sonstwie erfahren, dass dies mit der bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit geändert werden soll - bitte um verlässliche Quelle. Ansonsten tue ich dies als Stammtischparole ab.

Sonntags- und Nachtfahrverbot
Dies hängt ebenfalls von der Zulassungsart ab und das Verbot gilt für alle Fahrzeuge sowie Anhänger über 3.5t. Ausgenommen sind:
- Fahrzeuge zum Personentransport (darunter fallen auch Womos)
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge
- speziel für die Holländer Transporte von Schnittblumen (wobei da wohl eine Vase auf der Werkbank eines SoKFZ Werkstattwagen nicht reichen dürfte) :joke:
- und noch paar weitere Dinge, die hier wohl bei niemandem zur Anwendung kommen dürften.
Nicht ausgenommen sind Oldtimer - ausser sie zählen zu einer der obigen Kategorien!

Gruss
Chrigu
Super Zusammenfassung.....

Ich mit meinem Saurer 2 DM, dem schweizer Handwerksprodukt, darf also in der Schweiz nicht auf die Autobahnen.... cool. Also Schweiz-Urlaub mit Laster planen und durch die Berge gondeln.....

Bezüglich Lasterzug. Der Urlaub soll doch schon auf der Strecke anfangen. Und da würde ich, wenn es geht, die Schweiz als landschaftlich reizvolle "Nebenstrecke" mitnehmen...... Ob man nun 1 Tag mehr oder weniger unterwegs ist, spielt doch auch keine große Rolle mehr.

Gruß Michael
Warum etwas verbessern, was noch nie funktioniert hat....

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#34 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-07-25 8:54:25

Wer unbedingt in der Schweiz mit seinem so KFZ Übertragungswagen,Wasserpumpe,Bautrupp (entsprich sinngemäß dieser Verordnung)oder irgendwas anderes als Wohnmobil
Nachts oder am WE unterwegs sein will:
Die Ausnahmen und auch die Kosten für den Antrag
http://www.stva.sg.ch/home/strassenverk ... igung.html
Klaus

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#35 Beitrag von Mogros » 2014-07-25 9:17:16

Mogros hat geschrieben:Du hast nur Glück, dass an der Grenze Zöllner und keine Rechtsanwälte stehen. Das Gesetz ist eigentlich sehr klar... alles andere ist nur Interpretationsspielraum, welchen die Zöllner zu deinen Gunsten auslegen. Finde ich aber gut, dass es so ist...
Als kurze Ergänzung:
Ein schweizer Veteranenfahrzeug darf max. 2000-3000km pro Jahr gefahren werden > kaum Belastung der Strasseninfrastruktur. Dies ist der Grund für die Befreiung von der LSVA/PSVA! Deswegen dürft ihr froh sein, wird die Regelung für ausländische Oldtimer-Fahrzeuge so kulant angewandt... nur keine schlafenden Hunde wecken!

Gruss
Chrigu

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Ulf H
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#36 Beitrag von Ulf H » 2014-07-25 10:14:17

... Papiere und Perso reichen nicht, das Fahrzeug muss auch anwesend sein ...
... 30 Jahre reichen nicht, es muss H haben ...
... Befreiungszettel wird als Nachweis auch bei mehreren Ein- und Ausreisen anerkannt, ein neuer wurde jeweils nicht ausgestellt ...
... der Befreiungszetteln ist manchmal dem diensthabenden Grenzer nicht bekannt, wen man eine Vorlage dabei hat, verkürzt das die Prozedur enorm ...
... die Einreise muss über einen bemannten Grenzübergang erfolgen (und davon gibts je nach Wochentag und Uhrzeit nur noch wenige) ...

... das sind meine Erfahrungen aus den letzten Jahren ... meist von Grenzübergängen deutlich westlich von Konstanz / Kreuzlingen ... also ausm Bereich Schaffhausen / Waldshut bis hin nach Laufenburg / Rheinfelden ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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tauchteddy
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#37 Beitrag von tauchteddy » 2014-07-25 11:57:37

Michael hat geschrieben:Ich mit meinem Saurer 2 DM, dem schweizer Handwerksprodukt, darf also in der Schweiz nicht auf die Autobahnen.... cool. Also Schweiz-Urlaub mit Laster planen und durch die Berge gondeln.....
Dein Militärsaurer wurde - ebenso natürlich wie meiner - nicht für die Autobahn in schweizer Breite und rechtsgelenkt gebaut :lol:
Zuckerbrot ist aus.

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Ulf H
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#38 Beitrag von Ulf H » 2014-07-25 12:25:15

... zu aktiven Zeiten beim Militär ging der Saurer sicher problemlos als Ausnahmefahrzeug durch ...

... ich hatte vor Jahren mal die Grenzer nach der erforderlichen Mindestgeschwindigkeit auf CH-Autobahne gefragt ... kaum einer wusste die richtige Antwort ... einer meinte jedoch, "80 kann nicht sein, dann müsse ja das Militär draussen bleiben" ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#39 Beitrag von vario » 2014-07-25 14:35:13

Eine Anmerkung noch: Ein deutscher LKW mit H ist nur leer von der LSVA/PSVA befreit.
Steht zB was drauf - dann nicht!

Uli
Hotelbett? Nein danke!

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Pirx
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#40 Beitrag von Pirx » 2014-07-25 18:42:50

rocknroll hat geschrieben:
Pirx hat geschrieben:........... Diese Bestätigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug in den deutschen Fahrzeugpapieren als Oldtimer anerkannt ist (H- oder 07-Kennzeichen). Außerdem gilt dieses Formular "eigentlich" nur für eine Einreise und muß bei jeder weiteren Einreise erneuert werden. Weitere Details dazu finden sich hier im Forum.

Pirx

Hier mal ein paar Infos direkt von der Grenze

1: Bestätigung: Für FZG aus D über 3,5t egal mal ob LKW oder Womo über 30 Jahre ( mit oder ohne H). Wenn man keine PSVA zahlen will muß man am Grenzposten eine Bescheinigung für die Befreiung der LSVA holen. Diese ist kostenlos. Man braucht dafür seinen Personalausweis und die FZG-Papiere. Gibt man im Schalter ab. Dann gibt der Beamte im Schalter die Daten in den Rechner ein und gibt dir den Ausdruck (Befreiung der PSVA)
2: Der Zöllner kann aber bei bedenken die Befreiung verwehren. Normal machen die das aber aufgrund der Papiere.
Das führt mich zu den deutschen Papieren: Das ist den Zöllner erst mal egal was in den "deutschen" Papieren steht. Egal ob H oder nicht H.
3:Es zählt 30 Jahre. Das hab ich selbst schon auspobiert. Ein H-Kennzeichen ist NICHT erforderlich. Aber die Zöllner kennen das deutsche H-Kennzeichen und das erleichtert bei Bedenken bei umgebauten FZG eine Befreiung zu bekommen. (Aussage Zöllner)
4: Die Bewilligung ist für eine Ein und eine Ausfahrt geschrieben. Die Ausreise wid nicht abgestempelt.

Für den KAT hatte ich diesbezüglich nachgefragt (Gut ich bin Grenzgänger und Grenzstadt)-Antwort: Wenn FZG+KZ gleich ist gillt dies das ganze Jahre.
Und Jedes Jahr eine neue. Ich versuche das mal schriftlich zu bekommen.

Grüße und hier ein Bild der aktuellen Bewilligung aus dem großen Zoll von Krezlingen/Konstanz vom Juni dieses Jahres

PS: Gehört habe ich schon das wenn in den FZG-Papier "Veteranefahrzeug" steht man gar nichts mehr braucht und direkt rumfahren kann.
Unsere Zollstelle weiß nix davon. Angeblich aber ne andere. Da bin ich auf jeden Fall noch dran das genau herauszufinden.
Hallo Carsten,

ich habe andere Erfahrungen gemacht:
- der schweizer Grenzbeamte hat mich darauf hingewiesen, daß die Befreiung von der PSVA nur mit Oldtimer-Eintrag in den deutschen Papieren möglich ist
- die tatsächliche Nutzungsart des Fahrzeugs ist dabei nach Auskunft dieses Beamten und seines Kollegen völlig unerheblich, es kommt nur auf den offiziellen Status als Oldtimer an
- auf dem Befreiungsformular selbst steht im ersten Satz:
"Das nachstehend genannte ausländisch immatrikulierte Fahrzeug ist von der LSVA/PSVA befreit. Diese Befreiung gilt für eine Fahrt (Einfahrts- bis zum Ausfahrtszollamt)."

Ich denke, Du hattest einfach Glück!

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#41 Beitrag von rocknroll » 2014-07-26 14:10:08

Hi Pirx.
Kein Glück. War noch gar nicht in CH mit dem LKW. Hatte auch kein LKW vor Ort wo ich die Befreiung geholt hab, das wusste der Zöllner. Vielleicht liegts auch daran das ich an einer Grenzstadt wohne.
Es scheint vor allem so das es sehr viele wiedersprüchliche Aussagen gibt bzw Oldtimer, H-Zulassung, Ein- und Ausreise, auch mehrfach und ob 30 Jahre oder nicht H-Zulassung usw.

Aus den Ganzen Infos die nun hier aus unterschiedlichen Quellen gekommen sind scheint es mit Nachweiß nur diese zu geben:
* Es gibt einen Befreiungszettel für Deutsche. Dieser ist vor Einriese am Zoll abzuholen.
* Kein Zettel von nöten wenn "Veteranenfahrzeug" in den Papieren steht. (vermutlich dort wo bei uns "Oldtimer" steht/ oder doch unter Zusatz?)( siehe Link von Mogros)
* Beim Zettel darf man man einmal EIN und Ausreisen. (steht auf dem Zettel)
Alles andere was zu mir von den Zöllner gesagt oder andere hier an Erfahrungen mit der Grenze/CH haben ist 1: Mündliche Auskünfte/ Erlebtes/Höhrensagen.


Was als schriftlichen Nachweiß noch zu recherchieren wäre:
* 30 Jahre reicht ( Aussage zu mir bei einer Kontrolle meines Scania in CH, nicht Grenze)
* H-Zulassung/KZ reicht ( also Zustand/Optik egal, ist mir an der Grenze letzten Monat anderst gesagt worden)(H Zullasung = "Veteranefahrzeug")

Grüße Carsten

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Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#42 Beitrag von Mogros » 2014-07-26 15:38:39

Hi Carsten

Du stellst da falsche Interpretationen an... Das ein Fahrzeug mit Veteranenfahrzeug in den Papieren kein Zettel braucht hängt ausschliesslich damit zusammen, das aktuell nur in der Schweiz dieser Terminus verwendet wird und
in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge nie auf das Vorhandensein einer Befreiung geprüft werden - genauso wie auch nie geprüft wird, ob sie einen PSVA-Zettel dabei haben... denn alles was zu bezahlen ist wird automatisch vom Vater Staat mittels Rechnung einkassiert.
Sollte zB. Deutschland irgendwann mal auf die Idee kommen bei H-Kennzeichen nicht mehr Oldtimer, sondern Veteranenfahrzeug in die Papiere zu schreiben, bräuchtest du trotzdem noch den Zettel...

Das als Oldtimer zugelassene Fahrzeuge die Befreiung erhalten ist usus. Das mit den 30 Jahren führt bestimmt zu Diskussionen, kann aber funktionieren. Denn es gibt Länder, da wird alles älter als 30-jährig als Oldtimer behandelt - und dort gibt's deshalb auch keinen Eintrag in den Papieren... ist imho in einem der BeNeLux-Staaten so. Aber darauf verlassen kannst du dich definitiv nicht - hängt dann auch davon ab, mit welchem Bein der Zöllner aufgestanden ist...

Gruss
Chrigu

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#43 Beitrag von rocknroll » 2014-07-26 16:34:08

hi Chrigu.
Ich gehe nur von FZG aus D aus. FZG aus CH halt ich mich raus. Ich möchte das auch nicht vergleichen.

Genau aus dem Grund der vielen Interpretationen, teils auch von Zöllnern an verschieden Members usw. hab ich die letzte Zusammenfassung gemacht.

Was bringt einem die Aussage wenn der Zöllern in Kreuzlingen sagt, "Ja das H Reicht" wenn bei einer Kontrolle in StG sagt der Polizist bei einer Kontrolle" Nein das geht so nicht! sagt.
Das was niedergelegt ist kann man sich berufen und nachweisen. Das andere einfach nicht.
Und eins weiß ich ganz genau. Verkehrsverstöße sind sacke teuer in der Schweiz!
Sollte zB. Deutschland irgendwann mal auf die Idee kommen bei H-Kennzeichen nicht mehr Oldtimer, sondern Veteranenfahrzeug in die Papiere zu schreiben, bräuchtest du trotzdem noch den Zettel...
Genau das steht so nicht in den von dir genannten HP ( was mich verwunderte)
Gehe mal auf diese Seite der HP: http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Unter:
PSVA Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
steht:
Ausnahmen: Folgende Fahrzeuge unterliegen nicht der Schwerverkehrsabgabe: .....Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
Daher ist die Frage: Wo muß das stehen in deutschen Papieren? ( evtl reicht es unter Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zeile 22. (Bemerkungen und Ausnahmen, das könnte vielleicht gehen)
Und wenn der Schweizer Zöllner/Polizist es genau nimmt, dann hast du da keinen Spielraum....und manchmal nehmen die es ganz genau.

Man kann sich weiter rumstreiten was nun geht oder doch nicht.
Das was ich oben zusammengefasst habe ist nachweisbar, alles andere konnte ich noch keinen schriftlichen Nachweis erkennen. Freu mich aber natürlich auch weiteres Aussagekrätiges Lesematerial

Beste Grüße Carsten

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#44 Beitrag von roman-911 » 2014-07-26 16:55:40

ich sehe es wie Ulf und Chrigu....
Ulf hat geschrieben:... Bernardinotunnel scheint auch Autobahn zu sein ...
... aber oben rum ists eh schöner ... ich bin mitm Hano wenn immer es ging oben rum gefahren ..
Achtung der Pass ist imho für Fzg über 2,35 m Breite gesperrt (!)

Grüße Roman
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#45 Beitrag von Ulf H » 2014-07-26 22:44:52

roman-911 hat geschrieben:... Achtung der Pass ist imho für Fzg über 2,35 m Breite gesperrt (!)...
... würde mich sehr wundern ... typischer Breitengrenzwert in der Schweiz sind 2,30 m ... auf diese Breite sind einige Strassen begrenzt, vor allem Bergstrassen in den südlichen Kantonen ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#46 Beitrag von roman-911 » 2014-07-27 19:18:38

2,3 m kann auch sein...
jedenfalls zu schmal für uns die einspurbrücke über den fluß...

mitm hanoschuhkarton geht's natürlich... :D

Grüße Roman
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#47 Beitrag von Fennek » 2014-07-27 22:36:35

Hallo,

lese aufmerksam mit...
Wir haben uns jetzt erstmal entschieden doch via Frankreich (Nizza...) nach Korsika
zu reisen. Der Unterschied liegt bei ca. 300km (also für uns ein Tag mehr...) aber keine Berge. Wir fahren Route
National und wenn es praktischer ist Autobahn. (Die Französische Autobahn haben wir als ziemlich entspannt
erlebt, selbst mit 70 km/h. Nächstes Jahr muß der Deutz dann mindestens 80 fahren und dann fahren wir über die Schweiz...
Wir haben halt jetzt von 25 Tagen Urlaub 8 Tage An+Abreise... Eigentlich war der DEUTZ ja für 1 Jahr
reisen angeschafft worden...Das ist jetzt erst mal auf unbestimmt verschoben und wir machen
halt Urlaube die mit einem VW Bus sicher vernünftiger wären...
Aber ohne DEUTZ :spiel: :wub: :rock: Grinsen hinter dem Steuer...

Danke nochmal für die super Tipps
André

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