Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

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Fennek
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Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#1 Beitrag von Fennek » 2014-07-14 23:56:44

Wir planen gerade unseren Sommerurlaub...Wieder nach Korsika :joke: . Diesmal wollten wir
Km sparen und via Schweiz und Italien nach Genua fahren und dann die Fähre nehmen...(letztes Mal sind wir mit dem Mercur
via Nizza nach Korsika.)
Jetzt habe ich gerade festgestellt daß in der Schweiz auf Autobahnen die Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h
vorgeschrieben ist...Der Deutz fährt im moment Spitze ca. 77... Und wir fahren eigentlich nie über 72 um
ihn nicht zu quälen...
Wie sind eure Erfahrungen ? Kann man als Historisches Fahrzeug eine Sondergenehmigung erhalten ?
Einfach ignorieren und trotzdem fahren ?

Danke für Tipps

André

rocknroll
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#2 Beitrag von rocknroll » 2014-07-15 1:27:31

Die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß 80km/h sein, Das muß dein FZG können und auch in den Papieren stehen.
Ob du nun 80km/h fährst... das ist egal.

Mein TIP: Wenn bei dir 80km/h steht fahr nachts... da sind die Autobahnen wie leergefegt in CH....warum auch immer.

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Fennek
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#3 Beitrag von Fennek » 2014-07-15 9:00:18

Leider steht 73 km/h in den Papieren... :( . Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung für Oldtimer ?

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Mogros
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#4 Beitrag von Mogros » 2014-07-15 9:46:52

Hallo André

Den Aufwand mit Sondergenehmigung / Suche nach Ausnahmergelung kannst du dir schenken... entweder mit 72 km/h über Landstrasse oder Schweiz umfahren. Ist blöd, aber alles andere ist definitiv nicht zu empfehlen - Bussen sind empfindlich teuer in der Schweiz!

Gruss
Chrigu

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Ulf H
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#5 Beitrag von Ulf H » 2014-07-15 10:41:01

... ohne Autobahn bist Du in der Schweiz recht langsam unterwegs, da es recht wenige Ortsumfahrungen auf den "Bundesstrassen" gibt ... seit ich um diese Regelung weiss nehme ich mir die doppelte Zeit vor und fahre ohne Autobahn durch die Schweiz ...

... das generelle Nachtfahrverbot für LKW über 3,5t sorgt schon für deutlich freie Autobahnen ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#6 Beitrag von bo » 2014-07-15 10:54:32

Hallo zusammen,

wie wäre es damit:
http://www.ralpin.ch/

Viele Grüße,
Boris

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#7 Beitrag von wayko » 2014-07-15 11:09:28

Fennek hat geschrieben:Leider steht 73 km/h in den Papieren... :( . Vielleicht gibt es eine Ausnahmeregelung für Oldtimer ?
Zum TÜV fahren und 81km/h eintragen lassen. Hat er nicht Einzelbereifung und läuft seitdem schneller? ;)

Viele Grüße
Clemens
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#8 Beitrag von Ulf H » 2014-07-15 11:32:21

bo hat geschrieben:... http://www.ralpin.ch/ ...
... Mitreisen von weiteren Personen nicht erlaubt ... also müssen die zumindestens für diese Strecke im eigenen Zug hinterhergondeln ...

... Preise finde ich auch keine ... leere LKW werden nur mitgenommen, wenn noch Platz ist ... wo dann Womos bzw. privat genutzte LKW in der Hackordnung stehen ? ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#9 Beitrag von bo » 2014-07-15 11:45:58

ist nicht ganz richtig Ulf. Die Fahrer fahren im Zug mit, steht so auch in den Unterlagen. Ein zweiter kann auch mit angemeldet werden, kostet aber extra.
Den Preis findest Du, wenn Du ein gewünschtes Datum angibst. Hatte aus Spaß mal geschaut, da waren es um die 300fr für die Fahrt von Freiburg nach Italien, inklusive Fahrer. Und wenn Du sicher gehen willst das Du mitgenommen wirst, musst Du Dich halt vorher anmelden.
Hier noch die Beförderungsbedingungen:
http://www.ralpin.ch/appl/file.php?id=505
Viele Grüße,
Boris

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#10 Beitrag von Ulf H » 2014-07-15 11:56:59

... mit dem Zug biste auch nicht schneller als mitm Hano auf Landstrasse (50-er Schnitt) ... und mit Kosten von 240 bis 615 EUR auch kein gerade günstiger Spass ... ganz abgesehen davon, dass ich eben nicht weiss, ob die Nicht-Frachtfahrzeuge überhaupt mitnehmen ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#11 Beitrag von bo » 2014-07-15 11:59:06

das hatte ich vor 2 Jahren mal gefragt und es wurde mir gesagt das es kein Problem sei.
Ich finde die Idee halt sehr komfortabel

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Zentralgestirn
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#12 Beitrag von Zentralgestirn » 2014-07-15 12:10:32

Ich finde das auch gerade hoch interessant. Bei einer Fahrt von Norddeutschland ist das hoch interessant. Ich habe es 700km bis Freiburg, das kann man an einem Tag knapp schaffen ohne vollends zerstört zu sein. Dann in den Zug, die ca 350km Landweg bis nach italien sparen, dabei schlafen und dann die restlichen 170km bis zum Hafen abgondeln und gut. Klingt für mich super. Der Preis ist doch gut, wenn man den Leerpreis bekommt. Viel billiger fahre ich die Strecke auch nicht, wenn man nicht nur Diesel, sondern auch Reifen etc rechnet. Nicht vergessen, in den Bergen verbraucht man auch mehr von beidem.

So wie sich das da liest hat man noch nicht mal ärger mit dem Zoll, weil man ihn schlicht nicht braucht. Das doch auch toll, spart 2 mal Zeit und Nerven.

Frage mich nur wie mein wankendes Auto (KAT) gesichert wird, dass es nicht an die Tunnelwände kracht, Schraubenfedern schaukeln ja schon enorm viel mehr wie moderne LKW mit abgelassener Luftfederung und Stabis...

geiler Tipp, danke

Grüße Sebastian
Zuletzt geändert von Zentralgestirn am 2014-07-15 12:26:43, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#13 Beitrag von tonnar » 2014-07-15 12:18:00

Gibt´s so ein Angebot auch in Deutschland? Der DB Autozug hat imho eine Höhenbeschränkung, bei der schon ein VW Bus problematisch wird.

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#14 Beitrag von Fernreisender » 2014-07-15 12:27:51

rocknroll hat geschrieben:Die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß 80km/h sein, Das muß dein FZG können und auch in den Papieren stehen.
Ob du nun 80km/h fährst... das ist egal.

Mein TIP: Wenn bei dir 80km/h steht fahr nachts... da sind die Autobahnen wie leergefegt in CH....warum auch immer.
Nicht in der CH, Dein Fahrzeug MUSS die Mindestgeschwindigkeit von 80 Km/h erreichen, sonst darfst Du die CH Autobahnen nicht befahren.

Grüsse, Andreas.

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#15 Beitrag von Fennek » 2014-07-15 17:54:29

Hallo und wow!

Ich wusste doch das ihr kreativ seit...Ich war heute morgen noch ganz schön geknickt...
Aber die Idee mit der Bahn werde ich mir mal näher anschauen...(Problem auf den ersten Blick sind wohl die
Kids da wir 2 Erwachsene und 2 Kinder sind...) Scheinbar darf ja nur ein LKW Beifahrer mit...Werde aber mal anfragen.
Ansonsten wäre die Idee "Landstrasse" zu fahren ja auch nicht so schlimm. Da ich diesmal nur 4 Wochen Urlaub habe
wollten wir halt in 3 Tagen nach Korsika kommen. (Mit den Kids sind mehr als 300km am Tag nicht drin..)
Keine Ahnung wieviel länger die Landstrassenstrecke wohl so wäre...
Achso und beim TÜV 81 km Höchstgeschwindigkeit ohne verbaute große Räder eintragen zu können...Hmmmm...
Vieleicht lieber nächstes Jahr mit echten 12.00 er Reifen...

Danke für euere Tipps..
André
Hätte ich mir doch damals gleich einen 150 d 10 oder 170 d11 gekauft... :spassbremse:

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#16 Beitrag von Ulf H » 2014-07-15 18:12:07

... Basel-Lugano macht knapp 270 km ... viel weiter kannste in der Schweiz Nord-Süd nicht unterwegs sein ... ergibt bei einem sehr optimistischen 70-er Schnitt auf Autobahn 3,8 Stunden ... über Landstrassen ists nicht deutlich weiter, aber eben langsamer ... bei einem 50-er Schnitt wären das dann 5,8 Stunden ... macht also 2 Stunden Verlust durch Nichtbenutzendürfen der Autobahn ... wahrscheinlich wirst du eher länger brauchen, aber die Grössenordnung des Unterschiedes passt schon ... kämen durch Ortsdurchfahrten und Berge nur kümmerliche 40 im Schnitt zusammen, dann ists halt nochmal ne Stunde mehr ... das sollte bei insgesamt über 800 km nicht sooo dramatisch zuschlagen ...

... mitm Hano (und der ist geschwindigkeitsmässig nicht sooo weit vom 125-er Deutz weg) hat es sich bewährt, die zimlich kürzeste Strecke zu fahren, da der Gewinnn durch Autobahnnutzung nur recht gering ausfällt ... 50 km/h gehen über Landstrassen meist gut (Hochgebirge natürlich weniger); 60-er Schnitt auf Autobahn geht gut, 70-er Schnitt nur wenn die Autobahn frei und relativ eben ist und ich pedal to the metal fahre ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#17 Beitrag von Jomoggl » 2014-07-15 18:16:30

Hallo Fennek,

wann wollt Ihr fahren. Wir fahren auch nach Korsika am 24.7. wollen wir abends los richtung Genua.
Unser Schiff geht am Samstag um 23,00 Uhr.

Gruß Markus

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#18 Beitrag von rocknroll » 2014-07-16 18:58:02

Fernreisender hat geschrieben:
rocknroll hat geschrieben:Die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß 80km/h sein, Das muß dein FZG können und auch in den Papieren stehen.
Ob du nun 80km/h fährst... das ist egal.

Mein TIP: Wenn bei dir 80km/h steht fahr nachts... da sind die Autobahnen wie leergefegt in CH....warum auch immer.
Nicht in der CH, Dein Fahrzeug MUSS die Mindestgeschwindigkeit von 80 Km/h erreichen, sonst darfst Du die CH Autobahnen nicht befahren.

Grüsse, Andreas.
Hatte ich das nicht geschrieben? :smoking:

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#19 Beitrag von Fennek » 2014-07-17 11:42:06

Hallo,

wir haben heute mit Ralpin telefoniert: Die Strecke Basel - Lugano kostet 420€ (Wie auf der
Internetseite gelistet...)
Die Deklaration als Leerfahrt ist nicht möglich (trotz deutlich geringerem Eigengewicht als die
40 Tonner so mitbringen wenn sie als Leerfahrt deklariert werden.
Es ist egal ob der LKW weniger Platz benötigt da trotzdem der gleiche Waggonplatz verbucht wird.
Nächstes Problem ist die BeifahrerIn bzw. die Kinder...Dies ist ausdrücklich nicht erwünscht.
Als Beifahrer zählt nur ein weiterer LKW Fahrer mit Führerscheinklasse 2.
Der Geschäft ist nunmal der echte LKW Frachtverkehr...
Schade...Ich glaube selbst für einen KAT mit 35 Liter Verbauch wäre der Transport zu teuer...

Also wird jetzt Ulfs Landstrassenvariante geprüft...Selbstfahren macht ja auch mehr Spaß :rock:
@Markus:
Wir fahren so um den 12.08 los...

Danke für eure Tipps...
André

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#20 Beitrag von Ulf H » 2014-07-17 11:45:47

Fennek hat geschrieben:...Also wird jetzt Ulfs Landstrassenvariante geprüft...Selbstfahren macht ja auch mehr Spaß :rock: ...
... sag an, wo Du grob durchkommst, wahrscheinlich hab ich dann zumindestens für die Nordschweiz den ein oder anderen Tip ...

... Gotthardtunnel gehört, obwohl er nur 1 Fahrstreifen je Richtung hat, zum Autobahnsystem ... es macht aber auch keinen Spass mit einem langsamen LKW dort durch zu fahren ... der Tunnel steigt zur Mitte hin an, vor der eine Seite her stärker ... dort erreichte der Hano trotz erlaubter 70, gerade mal 60 ... da war Stau sogar hinten blöööd ...

... St. Bernhardtunnel ist Mautpflichtig, wobei ich nicht weiss, ob der Vignettenfrei durchfahren werden darf ...

... Bernardinotunnel scheint auch Autobahn zu sein ...

... aber oben rum ists eh schöner ... ich bin mitm Hano wenn immer es ging oben rum gefahren ..

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#21 Beitrag von CHerokeeCH » 2014-07-23 0:01:58

rocknroll hat geschrieben:
Fernreisender hat geschrieben:
rocknroll hat geschrieben:Die Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit muß 80km/h sein, Das muß dein FZG können und auch in den Papieren stehen.
Ob du nun 80km/h fährst... das ist egal.

Mein TIP: Wenn bei dir 80km/h steht fahr nachts... da sind die Autobahnen wie leergefegt in CH....warum auch immer.
Nicht in der CH, Dein Fahrzeug MUSS die Mindestgeschwindigkeit von 80 Km/h erreichen, sonst darfst Du die CH Autobahnen nicht befahren.

Grüsse, Andreas.
Hatte ich das nicht geschrieben? :smoking:
Es gab hier die Diskussion, dass es gesetzlich nicht möglich ist, gleichzeitig eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h vorzuschreiben, und dann die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h zu begrenzen, und dass deswegen der Artikel (unten kopiert) wieder zurückgesetzt wird. Wie der Status ist, weiss ich nicht.

Art. 35 Abs. 1
1 Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine
Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen. Dies gilt
nicht für Fahrzeuge zum Unterhalt der Strassen sowie für Ausnahmefahrzeuge und
Ausnahmetransporte.

Ob es hilft, sich auf das Ausnahmefahrzeug zu berufen, weiss ich nicht, aber in meiner Meinung ist die Chance einer Kontrolle gering. Zu Beachten ist, dass Fz über 3.5t in der Schweiz Schwerverkehrsabgaben zahlen, unabhängig von Autobahn oder nicht.

Gruss
Andreas

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#22 Beitrag von Ulf H » 2014-07-23 9:55:42

... aus welcher Vorschrift stammt dieser Artikel? ... dann kann man recht schnell nachgucken ob der noch gilt, schweizer Gesetze und Verordnungen sind im Internet recht gut zu finden ...

... für ein "Ausnahmefahrzeug" gibt es sicher auch wieder eine Definition, und ob dann ein ausländisches Fahrzeug ohne entsprechenden Eintrag dies erfüllt halte ich für unwahrscheinlich ...

... Fazit: wenn Schweiz, dann mehr als 80 km/h in den Papieren oder konsequent Autobahnen meiden ... erfahrungsgemäss geht beides ...

Gruss Ulf
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#23 Beitrag von Pirx » 2014-07-23 18:58:30

Ulf H hat geschrieben:... aus welcher Vorschrift stammt dieser Artikel?
Es handelt sich um die Verkehrsregelnverordnung VRV Artikel 35 Absatz 1 in der Fassung seit 17.08.2005.

Also sozusagen die schweizer StVO.

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#24 Beitrag von pete » 2014-07-23 21:04:49

Fennek hat geschrieben: Aber die Idee mit der Bahn werde ich mir mal näher anschauen...(Problem auf den ersten Blick sind wohl die Kids da wir 2 Erwachsene und 2 Kinder sind...) Scheinbar darf ja nur ein LKW Beifahrer mit....
Vor einigen Jahren hatte ich mal das " Vergnügen " von Trento (I ) nach Wörgl ( A ) über Nacht mit der RoLa zu reisen.
An Schlaf war kaum zu denken.
Für die Fahrer war/ ist ein Liegewagen vorhanden. Kein Schlafwagen! 3 Pritschen übereinander!
Die Sauberkeit der RoLa wurde damals schon in einem Fachblatt kritisiert ! Freiwillig fährt da wohl keiner mit.
Vorteil für den Spediteur : Der Fahrer kann losfahren mit voller Fahrzeit.
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#25 Beitrag von Brummer » 2014-07-24 13:08:44

Hallöle,

die Schwerverkehrsabgabe entfällt aber, wenn das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist. Das hatte uns überrascht als wir vor 2 Jahren mit der Löschkuh durch die Schweiz gefahren sind. Nicht 1 Franken haben wir bezahlt. Muss bei der Einreise beantragt werden. - Dennoch gilt natürlich das nachfahrverbot ab 3,5 t zlgg. Allerdings weiß ich nicht von wann bis wann das gilt !

Gruß Brummer

hatte ich das nicht geschrieben? :smoking:[/quote]

Es gab hier die Diskussion, dass es gesetzlich nicht möglich ist, gleichzeitig eine Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h vorzuschreiben, und dann die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h zu begrenzen, und dass deswegen der Artikel (unten kopiert) wieder zurückgesetzt wird. Wie der Status ist, weiss ich nicht.

Art. 35 Abs. 1
1 Auf Autobahnen und Autostrassen sind nur Motorfahrzeuge zugelassen, die eine
Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen. Dies gilt
nicht für Fahrzeuge zum Unterhalt der Strassen sowie für Ausnahmefahrzeuge und
Ausnahmetransporte.

Ob es hilft, sich auf das Ausnahmefahrzeug zu berufen, weiss ich nicht, aber in meiner Meinung ist die Chance einer Kontrolle gering. Zu Beachten ist, dass Fz über 3.5t in der Schweiz Schwerverkehrsabgaben zahlen, unabhängig von Autobahn oder nicht.

Gruss
Andreas[/quote]
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#26 Beitrag von Mogros » 2014-07-24 15:18:09

Hallo

Nun bringt doch nicht alles durcheinander! :wack:

Schwerverkehrsabgaben für KFZ über 3.5t
Hängt von der Zulassungsart ab:
- Oldtimer: keine Schwerverkehrsabgabe
- Womo: PSVA
- LKW und SoKFZ: LSVA
Alles andere kennt niemand und führt bestimmt zu viel Spass an der Grenze...

Mindestgeschwindigkeit
Es muss zwischen bauartbedingter Mindestgeschwindigkeit und minimal zu fahrender Geschwindigkeit unterschieden werden! Es steht nirgends geschrieben, dass auf schweizer Autobahnen nicht langsamer als 80 km/h gefahren werden darf. Aber um auf der Autobahn fahren zu dürfen muss die bauartbedingte Mindestgeschwindigkeit deines Fahrzeuges mindestens 80 km/h betragen - und dies muss so auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein!
Ich habe noch nie davon gehört, gelesen oder sonstwie erfahren, dass dies mit der bauartbedingten Mindestgeschwindigkeit geändert werden soll - bitte um verlässliche Quelle. Ansonsten tue ich dies als Stammtischparole ab.

Sonntags- und Nachtfahrverbot
Dies hängt ebenfalls von der Zulassungsart ab und das Verbot gilt für alle Fahrzeuge sowie Anhänger über 3.5t. Ausgenommen sind:
- Fahrzeuge zum Personentransport (darunter fallen auch Womos)
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge
- speziel für die Holländer Transporte von Schnittblumen (wobei da wohl eine Vase auf der Werkbank eines SoKFZ Werkstattwagen nicht reichen dürfte) :joke:
- und noch paar weitere Dinge, die hier wohl bei niemandem zur Anwendung kommen dürften.
Nicht ausgenommen sind Oldtimer - ausser sie zählen zu einer der obigen Kategorien!

Gruss
Chrigu

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#27 Beitrag von ph » 2014-07-24 21:37:37

Tolle klare Angaben - Danke.

Aber ich hab ein Womo mit H-Kennzeichen.

Was gilt da jetzt vorrangig?

Oder such ich mir das raus, wie ich es gerade brauche?

Hm - was meint ihr dazu?

Schönen Abend noch,
Ralph.

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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#28 Beitrag von Pirx » 2014-07-24 22:00:01

ph hat geschrieben:Tolle klare Angaben - Danke.

Aber ich hab ein Womo mit H-Kennzeichen.

Was gilt da jetzt vorrangig?

Oder such ich mir das raus, wie ich es gerade brauche?

Hm - was meint ihr dazu?

Schönen Abend noch,
Ralph.
Hallo Ralph,

eigentlich hat doch Chrigu alles sehr übersichtlich aufgezählt. Aber für Dich speziell:

Dein Fahrzeug ist als Wohnmobil zugelassen. Daher:
- Schwerverkehrsabgabe in Form der PSVA
- Mindestgeschwindigkeit (bbH) 80 km/h für die Benutzung von Autobahnen
- kein Sonntags- und Nachtfahrverbot

Um die Schwerverkehrsabgabe kommst Du mit Deinem Oldtimer nicht automatisch herum. Dazu mußt Du zuerst an der schweizer Grenze ein Formblatt ausfüllen, mit dem die Befreiung von der PSVA bestätigt wird. Diese Bestätigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug in den deutschen Fahrzeugpapieren als Oldtimer anerkannt ist (H- oder 07-Kennzeichen). Außerdem gilt dieses Formular "eigentlich" nur für eine Einreise und muß bei jeder weiteren Einreise erneuert werden. Weitere Details dazu finden sich hier im Forum.

Pirx
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Re: Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#29 Beitrag von rocknroll » 2014-07-24 23:36:57

Pirx hat geschrieben:........... Diese Bestätigung gibt es nur, wenn das Fahrzeug in den deutschen Fahrzeugpapieren als Oldtimer anerkannt ist (H- oder 07-Kennzeichen). Außerdem gilt dieses Formular "eigentlich" nur für eine Einreise und muß bei jeder weiteren Einreise erneuert werden. Weitere Details dazu finden sich hier im Forum.

Pirx

Hier mal ein paar Infos direkt von der Grenze

1: Bestätigung: Für FZG aus D über 3,5t egal mal ob LKW oder Womo über 30 Jahre ( mit oder ohne H). Wenn man keine PSVA zahlen will muß man am Grenzposten eine Bescheinigung für die Befreiung der LSVA holen. Diese ist kostenlos. Man braucht dafür seinen Personalausweis und die FZG-Papiere. Gibt man im Schalter ab. Dann gibt der Beamte im Schalter die Daten in den Rechner ein und gibt dir den Ausdruck (Befreiung der PSVA)
2: Der Zöllner kann aber bei bedenken die Befreiung verwehren. Normal machen die das aber aufgrund der Papiere.
Das führt mich zu den deutschen Papieren: Das ist den Zöllner erst mal egal was in den "deutschen" Papieren steht. Egal ob H oder nicht H.
3:Es zählt 30 Jahre. Das hab ich selbst schon auspobiert. Ein H-Kennzeichen ist NICHT erforderlich. Aber die Zöllner kennen das deutsche H-Kennzeichen und das erleichtert bei Bedenken bei umgebauten FZG eine Befreiung zu bekommen. (Aussage Zöllner)
4: Die Bewilligung ist für eine Ein und eine Ausfahrt geschrieben. Die Ausreise wid nicht abgestempelt.

Für den KAT hatte ich diesbezüglich nachgefragt (Gut ich bin Grenzgänger und Grenzstadt)-Antwort: Wenn FZG+KZ gleich ist gillt dies das ganze Jahre.
Und Jedes Jahr eine neue. Ich versuche das mal schriftlich zu bekommen.

Grüße und hier ein Bild der aktuellen Bewilligung aus dem großen Zoll von Krezlingen/Konstanz vom Juni dieses Jahres

PS: Gehört habe ich schon das wenn in den FZG-Papier "Veteranefahrzeug" steht man gar nichts mehr braucht und direkt rumfahren kann.
Unsere Zollstelle weiß nix davon. Angeblich aber ne andere. Da bin ich auf jeden Fall noch dran das genau herauszufinden.
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Mit 70 nach Genua ...Schweiz mindestens 80 ?

#30 Beitrag von Mogros » 2014-07-24 23:57:03

Hallo
Rock, das stimmt so nicht - auch wenn's evtl. teilweise so angewandt wird. Bezüglich PSVA steht ganz klar in den ausnahmen, dass Veteranenfahrzeuge von der PSVA ausgenommen sind, so sie denn als solche im Fahrzeugausweis bezeichnet sind. Kannst du auch hier nachlesen:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Und bei allen Schweizerfahrzeugen wird die PSVA analog der Fahrzeugsteuer periodisch per Rechnung einkassiert > Besitzer eines Fahrzeuges über 3.5t, welches als Veteranenfahrzeug zugelassen ist, erhalten einfach keine Rechnung...
Zum Glück für euch wird das Ganze mit etwas Augenmass angewandt, denn ausser uns Schweizern wird wohl niemand ein Fahrzeug besitzen, welches in den Fahrzeugpapieren als "Veteranenfahrzeug" bezeichnet wird. ;-)

Gruss
Chrigu

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