Maut in Österreich
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Re: Maut in Österreich
Wir haben die Maut Box zur Asfigna zurück geschickt. War nicht ganz einfach. Einige Telefonate waren schon erforderlich. Dann musste die Box in Alu eingewickelt werden und zur Asfigna geschickt. Viele Wochen erfolgte die Erstattung auf unser Konto.
Wie sieht es eigentlich mit der Maut aus wenn man Händlerschilder montiert hat. Ich gehe demnächst meinen Iveco holen in St. Pölten. Braucht man da auch so ne Box für eine Überführungsfahrt? Oder gibts da was anderes?
Gruess Gregor
Gruess Gregor
Wer die Freiheit aufgibt nur um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren...
Re: Maut in Österreich
http://www.asfinag.at/maut/maut-fuer-lkw-und-bus
Von Ausnahmen steht da nichts.
Vor zig Jahren mal einen 7,5 t - IVECO von München nach Vorarlberg überführt mit blauer Nummer (A) und Go- Box.
Peter
Von Ausnahmen steht da nichts.
Vor zig Jahren mal einen 7,5 t - IVECO von München nach Vorarlberg überführt mit blauer Nummer (A) und Go- Box.
Peter
Re: Maut in Österreich
Moin,
es gibt schon Ausnahmen; u.a. bei Fahrzeugen (der entsprechenden Organisationen) mit Sondersignalanlage.
Aber, ich zitiere:
"Sofern Kraftfahrzeuge, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen am Kraftfahrzeug angebracht wurden, mit Probe- oder Überstellungskennzeichen oder diesen gleichgestellten Kraftfahrzeugkennzeichen das mautpflichtige Straßennetz benützen, unterliegen diese Fahrzeuge der Mautpflicht und haben entsprechend den Regelungen dieser Mautordnung die Maut ordnungsgemäß zu entrichten. Wird die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird der Tatbestand der Mautprellerei erfüllt."
Dann gilt die Befreiung für "normale" Fahrzeuge wohl erst recht nicht.
Gruß Claus
es gibt schon Ausnahmen; u.a. bei Fahrzeugen (der entsprechenden Organisationen) mit Sondersignalanlage.
Aber, ich zitiere:
"Sofern Kraftfahrzeuge, an denen Scheinwerfer oder Warnleuchten mit blauem Licht sichtbar außen am Kraftfahrzeug angebracht wurden, mit Probe- oder Überstellungskennzeichen oder diesen gleichgestellten Kraftfahrzeugkennzeichen das mautpflichtige Straßennetz benützen, unterliegen diese Fahrzeuge der Mautpflicht und haben entsprechend den Regelungen dieser Mautordnung die Maut ordnungsgemäß zu entrichten. Wird die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, wird der Tatbestand der Mautprellerei erfüllt."
Dann gilt die Befreiung für "normale" Fahrzeuge wohl erst recht nicht.
Gruß Claus