Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

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felix
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Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#1 Beitrag von felix » 2014-05-18 20:22:28

Hallo,

habe jetzt mehrere Stunden recherchiert, bin aber noch immer unsicher. Der Plan ist es, die Schweiz auf dem weg nach Genua mit folgenden Fahrzeugen zu queren:

- Sokfz Werkstattwagen, 9t ZGG, Bj 1977, kein h-Kennzeichen.
- Landwirtschaftliches Nutzfahrzeug (schweres Forstfahrzeug) auf LKW Fahrgestell, 44t ZGG, Bj 1976, kein grünes Kennzeichen

Beide Fahrzeuge haben einen festen Koffer mit wohnlichem Ausbau und eine Doppelkabine, man könnte mit einen Zollstock nachweisen, das mehr als 2/3 der FZ-Länge nicht den Gütertransport dient.

Wenn Lkw oder Wohnmobil in den papieren steht ist die Lage klar, was gilt aber wenn keins von beidem in den Papieren steht?

Dabei ist es mit egal, ob ich einmalig 30€ oder 50€ zahlen muss, aber 50€/100km oder x00€ für versehentliche Missachtung des Sonntagsfahrverbot gilt es unbedingt zu vermeiden.

Kennt uns hier jemand weiterhelfen?

Mit Schwerlastgrüßen,
Felix

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Pirx
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#2 Beitrag von Pirx » 2014-05-18 20:42:16

Hmmm,

google findet das hier:
Für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung?

Dieses Sonntags- und Nachtfahrverbot gilt für alle Motorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, für Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht von mehr als 5 t und für Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t mitführen.
Quelle

Zum Sonntagsfahrverbot kann ich aus eigener Erfahrung nichts sagen, da ich bisher entweder immer Freitag/Samstag oder eben mit Wohnmobil-Zulassung durch die Schweiz gefahren bin. Ich weiß aber, daß wir einmal vor dem Gotthard-Tunnel wegen "Phase rot" für LKW und weil wir an der LKW-Schlange vorbeigefahren sind, von der Polizei herausgewunken und kontrolliert wurden. Hätte eines der 3 Fahrzeuge den Eintrag "LKW" im Fahrzeugschein gehabt, hätten wir stehenbleiben müssen.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

Flammkuchenklaus
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#3 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-05-18 20:56:54

In deinem Fall bekommst du bei der Oberzolldirektion Auskunft für die Maut:

Allgemeine LSVAAuskünfte
OZD, Abteilung LSVA
Internet: http://www.lsva.ch
E-Mail: lsvaallgemein@ezv.admin.ch
Fax: 031 323 70 90
Viel Glück
Klaus

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Tomduly
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#4 Beitrag von Tomduly » 2014-05-18 21:35:46

Moin,

ich kann Klaus nur beipflichten, hab z.B. bei Unklarheiten bezgl. Ein- bzw. Durchfuhr bestimmter Gegenstände das Grenzwachtkommando Schaffhausen angemailt. Hab da immer kompetente Antwort bekommen. Fragen kostet nichts.

Grüsse

Tom

Flammkuchenklaus
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#5 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-05-18 22:59:57

Ausnahmen Nachtfahrverbot
Da so.KFZ im Schweizer Gesetz unbekannt sind und nur folgende Fahrzeuge genannt sind als
Ausnahmen:
Personentransportfahrzeuge, Wohnmotorwagen fallen, ungeachtet ihres Gesamtgewichtes,
nicht unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot.
Der Standortkanton oder der Kanton, wo die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, erteilt die
Ausnahmebewilligungen mit Gültigkeit für die ganze Schweiz. Die Zuständigkeit des
Standortkantons entfällt, wenn sein Gebiet nicht berührt wird.
Für ausländische Fahrzeuge ist das
Bundesamt für Strassen
c/o Schadenwehr Göschenen
Postfach
6487 Göschenen
Tel. (+41) 41 885 03 20
Fax (+41) 41 885 03 21
E-mail: sonderbewilligung@astra.admin.ch
www.sonderbewilligung.ch
oder durch Österreich
Klaus

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HildeEVO
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#6 Beitrag von HildeEVO » 2014-05-19 6:17:12

Hi Felix,

ich denke das mit dem Forstfahrzeug könnte Schwierigkeiten bringen. 44t Zul.Gesamt-Gewicht ist in der Schweiz vermutlich nicht ohne weiteres machbar! Oder ist das leer??? noch gar nicht lange her als die Schweiz das ZGG auf 38 t angehoben hat. Es gibt allerdings noch sehr viele Straßen die auf 28t begrenzt sind! Ich würde mich da sehr genau informieren und zwar telefonisch und dann schirftlich zur Absicherung! Die Strafen sind in der Schweiz exorbitant hoch wenn es um Gewicht oder Geschwindigkeit geht!

Schöne Grüße Chris
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Tomduly
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#7 Beitrag von Tomduly » 2014-05-19 8:41:41

Moin,

zum Fahrzeuggewicht steht in der schweizerischen Verkehrsregelnverordnung (VRV):

"Das Betriebsgewicht von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen darf höchstens betragen:

a. 40,00 t bei Motorfahrzeugen mit mehr als vier Achsen, Anhängerzügen und Sattelmotorfahrzeugen bzw. 44,00 t bei diesen Fahrzeugen im unbegleiteten kombinierten Verkehr;
b. 32,00 t bei Motorfahrzeugen mit vier Achsen;
c. 28,00 t bei dreiachsigen Gelenkbussen;
d. 25,00 t bei dreiachsigen Motorfahrzeugen im Normalfall, 26,00 t bei dreiachsigen Motorfahrzeugen, wenn die Antriebsachse mit Doppelbereifung und Luftfederung oder mit einer als gleichwertig anerkannten Federung ausgerüstet ist oder wenn beide hinteren Antriebsachsen mit Doppelbereifung ausgerüstet sind und die maximale Achslast von 9,50 t je Achse nicht überschritten wird;
e. 18,00 t bei zweiachsigen Motorfahrzeugen;
(...)
"
(VRV, Art. 67 Gewichte)

Zur Sicherheit würde ich einen LKW-Routenplaner verwenden, der das Fahrzeuggewicht als Vorgabewert berücksichtigt. Nicht dass man plötzlich an einer 12t-Brücke scheitert.

Und ich würde die östliche Route zwischen Zürich und Altdorf meiden und stattdessen den Umweg über Luzern nehmen. Die Strecke am Ostufer des Vierwaldstätter Sees ist zwar landschaftlich schön, aber ziemlich eng, vor allem im Begegnungsverkehr mit LKW - mit so einem Gespann sicher anstrengend. Die A4/E35 ab Luzern bis Altdorf ist gut ausgebaut, leider grossenteils unterirdisch ("Wie war es in der Schweiz, Obelix?" - "Flach.").

Grüsse

Tom

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willem
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#8 Beitrag von willem » 2014-05-19 9:02:34

Die angegeben Daten von das Landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug sind falsch, ist nur 22 Tonnen maximal, und Baujahr 1974 ;)

OliverM
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#9 Beitrag von OliverM » 2014-05-19 9:17:33

willem hat geschrieben:Die angegeben Daten von das Landwirtschaftlichen Nutzfahrzeug sind falsch, ist nur 22 Tonnen maximal, und Baujahr 1974 ;)
Hi Willem , das habe ich mir schon gedacht , aber die Fragestellung von Felix ist eh ein wenig ungewöhnlich . Ich denke , daß der Tatra das eh mal wieder nicht durch Deutschland schafft und huckepack zurück nach Holland will. :joke: :D :D

M.E.n. wiegt der Tatra rund 12.000 kg leer . Die Frage ist , was die Eidgenossen als Betriebsgewicht ansehen . Das Leergewicht, das tasächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.

Grüße

Oliver
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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willem
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#10 Beitrag von willem » 2014-05-19 10:37:34

OliverM hat geschrieben:Hi Willem , das habe ich mir schon gedacht , aber die Fragestellung von Felix ist eh ein wenig ungewöhnlich . Ich denke , daß der Tatra das eh mal wieder nicht durch Deutschland schafft und huckepack zurück nach Holland will. :joke: :D :D

M.E.n. wiegt der Tatra rund 12.000 kg leer . Die Frage ist , was die Eidgenossen als Betriebsgewicht ansehen . Das Leergewicht, das tatsächliche Gewicht oder das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
Hö, letzte mal hatten wir es bis Italien geschafft vor der erste große Panne! :rock: Leergewicht ist ~14 Ton ohne Koffer, Ersatzreifen, und Sprit. Ich glaube mit ungefähr 19 ton sind wir Reise-fertig: 1500kg Koffer, 1500kg Diesel (aber das wird jeder Minute weniger), 500kg Öl, 2500kg Ersatzteilen und Werkzeug :joke: Rechnen wir für Brücken- und Mautgewicht einfach mit 20 000kg.

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matthiasbut
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#11 Beitrag von matthiasbut » 2014-05-19 20:32:55

Grüezi Felix

Die Fahrzeuge werden in der Schweiz als LKW angeschaut.
Da gilt Sonntags und Nachtfahrverbot, sowie die Regeln für LKW Dossierung am Gotthard.
Gibt zwei Möglichkeiten, entweder LSVA oder nicht durch die Schweiz.
Das mit den schweren Wohnmotorwagen geht nur, wenn es auch als Wohnmobil zugelassen ist und so im Ausweis steht.
Probieren würde ich es nicht, spätestens am Gotthard ist Ende.
Die Bussen sind dafür nicht günstig.

Gruss

Matthias

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discotek
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AW: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#12 Beitrag von discotek » 2014-05-19 22:13:41

matthiasbut hat geschrieben:Grüezi Felix

Die Fahrzeuge werden in der Schweiz als LKW angeschaut.
Da gilt Sonntags und Nachtfahrverbot, sowie die Regeln für LKW Dossierung am Gotthard.
Gibt zwei Möglichkeiten, entweder LSVA oder nicht durch die Schweiz.
Das mit den schweren Wohnmotorwagen geht nur, wenn es auch als Wohnmobil zugelassen ist und so im Ausweis steht.
Probieren würde ich es nicht, spätestens am Gotthard ist Ende.
Die Bussen sind dafür nicht günstig.

Gruss

Matthias
Sali Felix

Kann da nur zustimmen. Sobald du kein LSVA Gerät drin hast wirst du angehalten.

Gruss Gregor
Wer die Freiheit aufgibt nur um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren...

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#13 Beitrag von felix » 2014-05-20 0:41:30

Hallo Ihr,

vielen Dank für die Antworten, ich werde die von Klaus angegebene Adresse einmal anschreiben, aber ich habe da wenig Hoffnung.

Es scheint aber, dass man zum Glück auch ohne eine Box und nur mit einer ID-Karte fahren darf. Dass Bareinzahlung 10CHF Gebühr kostet ist ja akzeptabel, dass aber nur Tankkkarten und weder gängige Kreditkarten noch EC-Karten akzeptiert werden ist eine Zumutung. http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Der Tonnenkilometer kostet 0,031CHF (2,542¢). Das wären für mich 0,23€/km und für Willem bei 22t 0,56€/km. Das würde noch im Europäischen Mittel liegen. Die schnellste Route werden wohl 310km sein, also 71,30€ für mich und 173,36€ für den Vierachser. One way. Ein drittes FZ hat ein H und müsste damit kostenlos sein. Das ist machbar, ähnliches kostet eine Durchquerung von Österreich auf Autobahnen auch, aber wenn ich das richtig lese muss man in CH für jeden KM zahlen, egal ob Autobahn oder Landstraße.

Nacht- und Sonntagsfahrverbote können völlig egal, oder aber ein absolutes KO-Kriterium sein, das hängt von der Termin/Routenplanung ab.

Nun, es lohnt sich sicherlich eine Parallelroute über Marseilles zu prüfen (Fahrzeit, Maut in F, Sprit, Fahrverbote, Fähre), aber die ID-Karte macht die Schweiz wieder möglich.

Ich werde weiter berichten.

MlG,
Felix

P.S: Die ID-Karte ist doch hoffentlich kostenlos bzw. bezahlbar. Konnte nirgends etwas zu einen Preis lesen, aber auch nirgends, dass es kostenlos wäre.

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A N D R E A S
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#14 Beitrag von A N D R E A S » 2014-05-20 1:49:06

Flammkuchenklaus hat geschrieben:Ausnahmen Nachtfahrverbot
Da so.KFZ im Schweizer Gesetz unbekannt sind und nur folgende Fahrzeuge genannt sind als
Ausnahmen:
Personentransportfahrzeuge, Wohnmotorwagen fallen, ungeachtet ihres Gesamtgewichtes,
nicht unter das Sonntags- und Nachtfahrverbot.
...
Klaus
Wenn die CH nur PKW, Womos und LKWs kennt, als was geht dann z.B. ein Kranwagen durch - kann nichts transportieren (LKW), ist kein PKW und auch kein Womo?

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Tomduly
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#15 Beitrag von Tomduly » 2014-05-20 8:09:32

Moin!
felix hat geschrieben:173,36€ für den Vierachser. One way.
Sofern das Auto auch den Rückweg auf eigener Achse schafft, wären das 346 €. Da wäre doch eine (selbst nur vorübergehende) Wohnmobilisierung via TÜV letztendlich die günstigere Variante, danach kostet die zweimalige CH-Querung noch CHF 7,50. Zumal der Zeitaufwand (TÜV, Zulassungsstelle) auch nicht höher als für die vereinte Recherche nach den Bedingungen für die Schweizdurchfahrt sein dürfte. Ein LAK scheint ja drauf zu sein und zu Wohnzwecken zu dienen. :spiel:

Grüsse

Tom

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felix
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#16 Beitrag von felix » 2014-05-20 8:17:21

@Tom: Leider ist das aus einer Reihe von Gründen keine Option.

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#17 Beitrag von V8-Power » 2014-05-21 22:47:48

A N D R E A S hat geschrieben:Wenn die CH nur PKW, Womos und LKWs kennt, als was geht dann z.B. ein Kranwagen durch - kann nichts transportieren (LKW), ist kein PKW und auch kein Womo?
Als Arbeitsmaschine. Die zahlt keine LSVA, darf aber nicht in der Nacht fahren. Arbeitsmaschinen haben andere Nummernschilder und sind im Fahrzeugausweis so benannt.

Gruss...Jürgen

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TobiasXY
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#18 Beitrag von TobiasXY » 2014-05-22 0:12:30

felix hat geschrieben: Ein drittes FZ hat ein H und müsste damit kostenlos sein.
Ist auch so und das dritte Fahrzeug hat das meines Wissens auch noch ausgedruckt im Schmuckkästchen liegen :angel:

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#19 Beitrag von Till » 2014-05-25 21:33:24

Tach,

ich bin vor einigen Jahren mit meinem Hauber (H-Kennzeichen) nachts quer durch die Schweiz. Mir sind auf der Strecke vielleicht 4 Fahrzeuge begegnet, da war echt nichts los. An der Grenze haben die Zollbeamten dann son bischen doof gekuckt. Ich wurde aufs Nachtfahrverbot hingewiesen, hab mich dann blöd gestellt 'davon wusste ich ja garnichts' (nicht das da alle paar km Schilder stehen). Aber Ärger gabs keinen und die haben mich durchgewunken...

Bei allen Begegnungen mit der schweizer Polizei mit meinem damaligen Hauber kam eine große Oldtimerbegeisterung durch. Ich könnte mir vorstellen dass Euch das trotz fehlendem H helfen könnte. Dusel braucht ma natürlich trotzdem, aber Willem scheint ja noch Ladekapazitäten zu haben :angel:

Gute Fahrt!

Till

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#20 Beitrag von willem » 2014-05-26 15:53:38

Till hat geschrieben:Dusel braucht ma natürlich trotzdem, aber Willem scheint ja noch Ladekapazitäten zu haben :angel:
Aber auch nur auf Papier :) Wie gesagt wird das nur für Sprit, Öl und Ersatzteile benutzt. Habe ein Oldtimer-kennzeichen angefragt, doch das ist hier (Niederlande) nur ein andere Farbe auf das Schild, nichts im Papier. Das andert für die Schweizer Beamten wahrscheinlich wohl nichts :mellow:

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Ulf H
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#21 Beitrag von Ulf H » 2014-05-26 16:18:19

... ausländische Oldtimer sind in der Schweiz von jeglicher Schwerverkehrsabgabe befreit ... deutsches H wird anerkannt, also warum nicht vergleichbares aus Holland ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#22 Beitrag von Till » 2014-05-26 17:40:48

eines anzufragen ist auch was anderes als eines zu haben :D

Bei meiner ersten Schweiz-Durchfahrt mit meinem Hauber musste ich erstmal einen 3 Stunden Aufenthalt am Zoll machen. Die hatten das Gesetz für die Mautbefreiungvon Oldtimern nicht vorliegen, ich bestand aber fest darauf und so mussten sie es erstmal aus den Gesetzesbüchern raussuchen. Das hat ihnen wahrscheinlich die Nachtschicht einfacher gemacht...

Die Beamten wollten eine Formulierung wie 'historische Zulassung' lesen. Ich hatte den Eindruck dass also das reine Alter dazu nicht ausreicht, könnte mir aber vorstellen, dass das mit ein bischen Diskussionsfreude durchgeht! An Eurer Stelle würd ichs einfach ausprobieren. Sind doch Oldtimer, ob das nu in den Papieren steht oder nicht... :angel:

Grüße

Till

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#23 Beitrag von Ulf H » 2014-05-26 21:13:35

... ohne H habe ich immer brav gezahlt ... mit H wurde die Befreiung anstandslos ausgestellt ... es ist sehr hilfreich so eine Befreiung zum Vorzeigen dabei zu haben (ist hier im Forum mehrfach verlinkt), dann weiss der Grenzer sehr viel schneller nach welchem Dokument er suchen muss ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#24 Beitrag von Till » 2014-05-26 22:13:16

nachher weis ma's immer besser :joke:

Ps.: hört sich übrigens nach nem super Trip an ...

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#25 Beitrag von felix » 2014-06-19 17:02:33

Hmm,

habe nun einige Schreiben mit der von Klaus angegeben Adresse ausgetauscht, leider wird die Unsicherheit mit jedem Schreiben größer, ob wir fahren können oder nicht:

Wenn man kein Wohnmobil und keine H-Eintragung hat, muss man eine Maut in etwa in Höhe der Kraftstoffkosten bezahlen und darf man nachts und Sonntags nicht fahren. Außer man "kann als Motorwohnwagen gelten", mit den folgenden Anforderungen:
Damit Ihr Fahrzeug als Wohnmotorwagen gelten kann, muss mindestens 75% des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als „Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet“ sein (Art. 11 Abs. 1 VTS).

Zum „Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet“ zählt:

- mit Sitz- oder Wohneinrichtungen belegte Volumenanteile
- Zirkulationsflächen
- Schränke (primär im Wohnraum) für Küchenmaterial, Kleider und Reisegepäck

Zum „Transportraum“ zählt:

- Stell-/Arbeitsfläche
- Schränke, Kammern, Kisten, Staukästen
- Vorräume (Räume zwischen Stell-/Arbeitsfläche und Wohnbereich)
- alle Volumenanteile ohne Zusammenhang mit dem Wohnen & Reisen
Das ist imho bedeutend strenger, als die Deutschen Anforderungen an ein Wohnmobil.

Wo sich bei mir die Nackenhaare sträuben, ist bei der Anforderung des Volumens. Wie genau soll es in der Praxis möglich sein, an der Grenze das Volumen einzelner Fahrzeugkomponenten zu bestimmen? Insbesondere wenn diese nicht quaderförmig sind...

Hat jemand diesbezüglich bereits Erfahrungen? Oder ist es letztlich die völlig subjektive Einschätzung eines Grenzbeamten, der versucht nach Augemaß die Volumina zuzuordnen?

MlG,
Felix

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#26 Beitrag von roman-911 » 2014-06-19 18:25:16

Hi Felix,

Photos schicken ?
eine konkrete Aussage erbitten...?
Gesetzesschlingen zu entwirren ist doch deren Job
und besser sie machen das vorher als um 3:34 h wenn ihr grade schlafen gehen wollt...

...ausprobieren würde ich nichts...

Grüße Roman
Schrauberkollektiv Kollbach
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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#27 Beitrag von V8-Power » 2014-06-19 22:26:11

Till hat geschrieben:Die Beamten wollten eine Formulierung wie 'historische Zulassung' lesen. Ich hatte den Eindruck dass also das reine Alter dazu nicht ausreicht, könnte mir aber vorstellen, dass das mit ein bischen Diskussionsfreude durchgeht! An Eurer Stelle würd ichs einfach ausprobieren. Sind doch Oldtimer, ob das nu in den Papieren steht oder nicht...
In der Schweiz ist ein Oldtimer nur dann von der LSVA befreit, wenn er als solches im Fahrzeugausweis bezeichnet ist ("Veteraneneintrag"). Damit darf aber nicht gewerblich gefahren und maximal 5000 km (oder sowas in der Grössenordnung) pro Jahr gefahren werden.

Das reine Alter ist KEINE Befreiung von der LSVA. Also ohne "H" wirds nicht gehen.

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#28 Beitrag von matthiasbut » 2014-06-22 9:11:27

Wie weiter oben schon von mir beschrieben, ist es ganz einfach.
Steht im Ausweis schwerer Wohnmotorwagen oder Wohnmobil, gibt es die pauschale LSVA pro Tag. ( 35 Fr. für 10 Tage )
Steht nichts, ist es ein LKW und ist LSVA pflichtig und Nacht sowie Sonntagsfahrverbot.
Der Grenzbeamte oder Polizist, interessiert es dann sicher nicht ob ein WC vorhanden ist oder minimale Stauraum eingehalten wurde.
Es ist auch kein Ermessen des Zollbeamten oder Polizisten, da nur der Eintrag im Fahrzeugbrief relevant ist.
Bei H kennen das die Grenzbeamten nicht immer und ein Ausdruck der Bestimmung wäre sicher nicht falsch dabei zu haben.
Gruss
Matthias

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Re: Schweiz mit Werkstattwagen und Forstfahrzeug

#29 Beitrag von felix » 2014-06-23 0:02:09

Hallo Matthias,

nein, der Eintrag in den deutschen Papieren ist nicht das einzige Maß, nach dem in der Schweiz das Fahrzeug beurteilt wird. Der von mir zitierte Text stammt von einer offiziellen Stelle der Schweiz. Nur ist er nicht konkret genug, um mir weiter zu helfen. Aber ich bleibe in der Sache weiter hartnäckig und halte euch hier auf dem Laufenden.

Bitte diskutiert in diesem Fred nicht weiter über Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder Wohnmobileintragung, es ist klar, dass diese Fahrzuge im allgemeinen keine Probleme bei der Einreise in die Schweiz haben. Hier geht es um Fahrzeuge, die eine andere Fahrzeugart in den Papieren eingetragen haben.

MlG,
Felix

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