Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
connyandtommy
süchtig
Beiträge: 794
Registriert: 2009-06-24 20:53:21
Wohnort: Bad Tölz/Ellbach
Kontaktdaten:

Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#1 Beitrag von connyandtommy » 2014-01-11 12:05:40

Hallo Afrikafahrer,

in den südlichen und östlichen Ländern Afrikas gibt es die verschiedensten Bestimmungen, den LKW mit Reflektoren, Warmtafeln und sonstigen bunten Aufklebern zu versehen. Jedes Land hat so seine eigenen Vorschriften, und frägt man drei Leute, bekommt man vier verschiedene Antworten...

Meine Frage an die dort Lebenden und Reisenden: Postet Euren Erfahrungs- und Wissensstand, eventuell sogar mit den entsprechenden Vorschriften, damit wir mal ein wenig Klarheit in die Sache bekommen. Denn dann kann man schon hier vor der Abfahrt den LKW entsprechend ausrüsten und muss es nicht vor Ort für teures Geld machen.

Viele Grüße

Tommy
www.mantoco.com
Das Leben ist eine Reise, Reisen ist unser Leben...

Benutzeravatar
joern
abgefahren
Beiträge: 3410
Registriert: 2006-10-22 7:13:12
Wohnort: Asien
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#2 Beitrag von joern » 2014-01-11 15:05:42

Ich hätte jetzt vermutet, dass es eher günstiger ist, kurz nach Einreise vor Ort den Laster entsprechend bekleben (zu lassen), als in D nach bestimmten simbabwischen LKW Warntafeln zu suchen. Ausserdem muss mein in D zugelassener Laster doch auch nicht in allen Punkten den örtlichen Zulassungsvorschriften genügen oder hast Du in Russland Dein Nummernschild gross auf die Heckseite gemalt?

Benutzeravatar
MUSKOLUS
abgefahren
Beiträge: 2295
Registriert: 2006-10-07 14:50:01
Wohnort: Beim Birnbaum

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#3 Beitrag von MUSKOLUS » 2014-01-11 15:58:26

Ich stand auch schon mit einem in SA zugelassenen Fahrzeug in ZIM in der Kontrolle ohne die "reflecting stripes". Freundliches Argumentieren hat geholfen. Es geht im Grunde ja auch nicht um die Relektoren, sondern darum Geld einzunehmen. Dafür reicht es auch schon, wenn die Dinger leicht verschmutzt sind.
Wenn dir das wirklich ein Anliegen ist, würde ich reflektierende Folie auf der Rolle mitnehmen. In gelb und weiß. Auch die kriegst du aber in der Tanke an der Grenze.

Grüße, Andreas

Benutzeravatar
1945
süchtig
Beiträge: 665
Registriert: 2008-07-22 23:45:55
Wohnort: Vosburg SOUTH AFRICA
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#4 Beitrag von 1945 » 2014-01-11 18:03:20

Hallo aus dem Krueger Park
Also nun ganz frisch aus dem Suedlich teil Afrikas
Es ist eigentlich alter schmarren, denn ich binn soeben durch 7 Laender kaum Kontrollen und wenn freundlich.Aussert MOZ. ( Die koennen es nicht lassen )
Nun zu den Klebern Silber Streifen vorne ca 8cm links und rechts an der Stosstange.Hinten das glaeiche in Rot Reflektive.
In MOZ muss ein Blauer Kleber ( erhaeltlich an Tankstellen oder in Outdoor Schops ) mit einem gelben Dreieck hinten und vorne.War eigentlich zuerst nur fuer autos mit Anhaenger doch nun versucht man Geld zu machen !! Immer wichtig 2 Warnwesten und ( Man und FRau ) dann 3 Warndreiecke und Feuerloescher eventuell auch 2 .
So dann sind die Boys mit Uniform immer Haeppy....Bei mir sage ich hallo Ofizier was wollen sie sehen ausweis Versicherung 3 Feuerloescher und so gehst meistens in 2 Minuten weiter.
WICHTIG die COMESA Versicherung gabs eine zeitlang nicht mehr und ist nun aber wieder erhaelltlich !! Alle Laender an der Ostkueste fuer 85 US....also Guenstig ( Ohne BOZ und RSA und MOZ )
Paul
Wenn Du das, was Du tust, liebst, wirst Du erfolgreich sein. (Albert Schweitzer)

canoe
infiziert
Beiträge: 56
Registriert: 2012-04-16 11:13:16
Wohnort: Rhein-Main/Western Canada
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#5 Beitrag von canoe » 2014-01-12 20:01:58

Hallo,
nach meinen Erfahrungen ist das Thema der Reflektoren nur in MOZ und ZIM relevant. Die rechtliche Lage ist klar (sorry als Jurist kann ich Euch das nicht ersparen), ausländische Autos brauchen nur die technische Ausstattung, die in ihrem Heimatland gefordert wird. Das gilt nur für die fest mit dem Fahrzeug verbundene Ausstattung (Licht, Abgasreinigung, Reflektoren etc.) nicht für die "lose" Sicherheitsausstattung (Warnwesten, Feuerlöscher etc.). Dies ist so geregelt in der Vienna Convention on International Road Traffic vom 8.11.1968), der praktisch alle Staaten, auch MOZ und ZIM beigetreten sind. Sonst könnte man mit seinem Auto über praktisch keine Grenze fahren. In ZIM (und z.T. MOZ, weniger in anderen afrikanischen Staaten) halten sich aber die Polizisten z.T. nicht daran oder wissen es nicht. Unsere Autos entsprechen in vielen Punkten nicht den Vorschriften in z.B ZIM (Linkslenker mit entsprechenden Lichtern, um nur einen Punkt zu nennen) aber die Polizisten fokussieren sich meist auf die Reflektoren. Die von 1945 angesprochenen sind Mindestanforderung, ich habe aber auch schon gezahlt für fehlenden durchgängigen roten hinteren Reflektorstreifen (ist in ZIM offenbar tatsächlich Vorschrift für bestimmte Commercial Vehicles) und gelbe schräge Streifen (ist bei Bussen, Womos und LKW Vorschrift, übrigens auch in SA für lokale Autos). In MOZ hatte ich mit meiner deutschen Nummer nie Streß, hier scheint es einen Kleinkrieg zwischen Südafrika und MOZ zu geben, da Südafrika nach Ansicht von MOZ schikanös die meist überladenen und kaum fahrtüchtigen Klein-LKW bei Kontrollen angeblich gezielt anschaut (würde ich als Polizist auch tun, die sind z.T. wirklich abenteuerlich). So habe ich die Geschichte jedenfalls in südafrikanischen Zeitungen gelesen. Mit südafrikanischer Nummer wird man daher (aus Rache) in MOZ angeblich besonders "liebevoll" behandelt.
Zu Warnwesten etc (hier haben die Polizisten das Recht die Einhaltung der lokalen Vorschriften zu fordern) hat 1945 schon Alles gesagt. Für Fahrzeuge bis 3,5t reichen aber ein Feuerlöscher und 2 Warndreiecke.
Gruß
Stefan

windhoek
infiziert
Beiträge: 34
Registriert: 2007-12-02 17:45:28

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#6 Beitrag von windhoek » 2014-01-13 14:01:10

Hallo,
hier einpaar Tabellen zu Strafen im südlichen Afrika

http://4x4community.co.za/forum/showthread.php?t=155007

Here are the fines for Zambia fines

http://www.rtsa.org.zm/index.php?opt...d=53&Itemid=65

Here are the fines for Namibia fines

http://209.88.21.36/opencms/export/s...mary_Roads.pdf

Grüße
Jochen

Benutzeravatar
connyandtommy
süchtig
Beiträge: 794
Registriert: 2009-06-24 20:53:21
Wohnort: Bad Tölz/Ellbach
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#7 Beitrag von connyandtommy » 2014-01-14 13:56:52

Hallo Jochen,

vielen Dank für die Bussgeldtabellen... :motz:

Wie hast Du denn Deinen LKW gekennzeichnet? Als Profi in der Region kannst Du uns da sicher die zuverlässigsten Tipps geben... ;)

Viele Grüße

Tommy
www.mantoco.com
Das Leben ist eine Reise, Reisen ist unser Leben...

Windhuk
neues Mitglied
Beiträge: 29
Registriert: 2013-06-30 8:27:09

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#8 Beitrag von Windhuk » 2014-01-14 17:54:02

hallo,
ich habe alle schilder und Reflektoren die wir in Namibia brauchen am Wagen und fuer Zambia und Zim. habe ich vorne ander Stossstange je links und rechts weisse streifen +- 15cm und hinten Je 2 Rote und damit fahre ich schon seit 15 Jahre durch die Laender. Also bloss nicht meschugge machen.
Gruss
Jochen

Benutzeravatar
Isbjörn
infiziert
Beiträge: 77
Registriert: 2011-03-21 13:43:52
Wohnort: o. f. W.

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#9 Beitrag von Isbjörn » 2014-01-15 0:16:19

canoe hat geschrieben:Hallo,
nach meinen Erfahrungen ist das Thema der Reflektoren nur in MOZ und ZIM relevant. Die rechtliche Lage ist klar (sorry als Jurist kann ich Euch das nicht ersparen), ausländische Autos brauchen nur die technische Ausstattung, die in ihrem Heimatland gefordert wird. Das gilt nur für die fest mit dem Fahrzeug verbundene Ausstattung (Licht, Abgasreinigung, Reflektoren etc.) nicht für die "lose" Sicherheitsausstattung (Warnwesten, Feuerlöscher etc.).
Die Rechtliche Lage finde ich nicht mal in Europa klar.
Wenn Du in Österreich ohne ECE 70
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile

unterwegs bist hast Du schon ein Problem.
In anderen Länder ist es auch ein "Muß" bestimmung, in D nur "Kann".
Aber der Ösi fackelt nicht lange sein Bußgeld zu verlangen....auch wenn Du den in D zugelassenen Lkw fährst. Wo bei die Definition" schwerer und langer Fahrzeuge" lustig ist. Wo fängt lang und schwer an?
Kenne PKW Anhänger eines Taxiunternehmers, der oft für die Öl und Gasbranche arbeitet, der hat an seinem Geländewagen wenn es sein muß ein Pkw Anhänger mit guten 9 Meter hinten dran. Ist der lang nach ECE 70?

Gruß Isbjörn
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

Benutzeravatar
HildeEVO
abgefahren
Beiträge: 3348
Registriert: 2006-10-03 10:32:06
Kontaktdaten:

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#10 Beitrag von HildeEVO » 2014-01-15 7:44:08

Isbjörn hat geschrieben:
canoe hat geschrieben:Hallo,
nach meinen Erfahrungen ist das Thema der Reflektoren nur in MOZ und ZIM relevant. Die rechtliche Lage ist klar (sorry als Jurist kann ich Euch das nicht ersparen), ausländische Autos brauchen nur die technische Ausstattung, die in ihrem Heimatland gefordert wird. Das gilt nur für die fest mit dem Fahrzeug verbundene Ausstattung (Licht, Abgasreinigung, Reflektoren etc.) nicht für die "lose" Sicherheitsausstattung (Warnwesten, Feuerlöscher etc.).
Die Rechtliche Lage finde ich nicht mal in Europa klar.
Wenn Du in Österreich ohne ECE 70
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Anlag ... cationFile

unterwegs bist hast Du schon ein Problem.
In anderen Länder ist es auch ein "Muß" bestimmung, in D nur "Kann".
Aber der Ösi fackelt nicht lange sein Bußgeld zu verlangen....auch wenn Du den in D zugelassenen Lkw fährst. Wo bei die Definition" schwerer und langer Fahrzeuge" lustig ist. Wo fängt lang und schwer an?
Kenne PKW Anhänger eines Taxiunternehmers, der oft für die Öl und Gasbranche arbeitet, der hat an seinem Geländewagen wenn es sein muß ein Pkw Anhänger mit guten 9 Meter hinten dran. Ist der lang nach ECE 70?

Gruß Isbjörn
Absoluter Quatsch!!!

Man muss schon auch noch den Unterscheid zwischen gewerblich und privat kennen!!! :wack: :wack:

Chris
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger

Benutzeravatar
Isbjörn
infiziert
Beiträge: 77
Registriert: 2011-03-21 13:43:52
Wohnort: o. f. W.

Re: Kennzeichnungspflicht von LKW im südl. und östl. Afrika

#11 Beitrag von Isbjörn » 2014-01-16 11:46:15

Steht aber nicht in dem Text drin, ob Unterschiede zwischen privat und gewerblich gemacht werden.

Gruß
Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.

Antworten