Vignette Schweiz

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Ulf H
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Re: Vignette Schweiz

#1 Beitrag von Ulf H » 2013-05-21 9:04:31

... seltsam ... ich bin schon hunderte Male in die Schweiz eingereist ohne Vignette ... diese braucht es nur für die Benutzung von Autobahnen ... aber wie die Schweizer nun mal so sind, wenn jemand einreist und nix zahlt, suchen die gerne einen Grund doch noch an Geld zu kommen ...

Gruss Ulf
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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

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Speed5
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Re: Vignette Schweiz

#2 Beitrag von Speed5 » 2013-05-21 9:37:22

Moin,


ich bin früher immer ( mindestens 10 mal) mit Auto und Motorradanhänger eingereist.
Für Anhänger und Auto musste ich immer zahlen, nie aber für die beiden Motorräder, und die
wurden immer in der Schweiz benutzt.

Aber wie die genaue rechtliche Regelung aussieht, kann ich nicht sagen.

Aber es gibt hier einen Eidgenossen, der wird sich sicher melden, und uns die passenden Regeln nennen können.


Gruß Michael
http://www.Odessa-wir-helfen.de

Ab dem Moment wo du „ach scheiß was drauf" denkst, wird es entweder grandios,
Oder absolut desaströs.

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pepe49
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Re: Vignette Schweiz

#3 Beitrag von pepe49 » 2013-05-21 10:32:07

ich bin früher immer ( mindestens 10 mal) mit Auto und Motorradanhänger eingereist.
Für Anhänger und Auto musste ich immer zahlen, nie aber für die beiden Motorräder, und die
wurden immer in der Schweiz benutzt.

Hallo, soweit richtig. Aber die aufgeladenen Fz. dürfen dann nicht auf Autobahnen benützt werden. Ich nehme an, der H-Bus wiegt über 3.5 Tonnen und ist als H- Fz. von Schwehrverkehr befreit, aber nicht von der Vignette! Also ist eine Vignette für Bus und ANHAENGER zu kaufen.
Vignetten sind nur für Autobahnfahrten nötig! Wer Geld sparen will fährt auf Landstrassen!
Gruss Pepe49

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Ulf H
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Re: Vignette Schweiz

#4 Beitrag von Ulf H » 2013-05-21 10:50:09

... die Schwerverkehrsabgabe ersetzt quasi die Vignette ... wer also Schwerverkehrsabgabe bezahlt hat, darf auch auf die Autobahn (und braucht dazu keine Vignette extra) ... wer keine Schwerverkehrsabgabe zahlen muss, weil befreit, braucht folglich auch keine Vignette ...

... es war einfach falsch, dem PKW eine Vignette zu verpassen, wenn dieser nicht auf schweizer Autobahnen benutzt werden soll ...

Gruss Ulf
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wayko
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Re: Vignette Schweiz

#5 Beitrag von wayko » 2013-05-21 11:08:18

Woodbridge hat geschrieben:
Das war eben der Knackpunkt - THEORETISCH könnten wir ja den PLW abladen und auf Schweizer Autobahnen benutzen. Dabei kam es nicht drauf an darauf hinzuweisen das wir das erstens nicht vorhaben und zweitens den PKW garnicht abladen wollten sondern nur schnell die Schweiz durchqueren wollten.Erinnert mich irgendwie an die Gerichtsverhandlung in der ein Angeklagter fordert , wegen Vergewaltigung verurteilt zu werden, weil er theoretisch als Mann auch als solcher fungieren zu können.
Glück gehabt, Du könntest nämlich jetzt im Gefängnis sitzen! :eek: Denn theoretisch hättest Du dem Grenzer eine scheuern können... :bored:

Sorry, aber mit der Begründung bräuchte jeder (!) PKW bei der Einreise in die Schweiz eine Vignette. Denn man könnte jederzeit von der Landstraße auf eine Autobahn fahren. Entweder war der Grenzer tatsächlich so dumm und hat geglaubt, was er da sagt, oder er hat Dich schlicht und einfach verarscht, weil er z.B. schlechte Laune hatte.

Was für eine Vignette hat er Dir denn angedreht? Gleich für das ganz Jahr?

Viele Grüße
Clemens
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Ulf H
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Re: Vignette Schweiz

#6 Beitrag von Ulf H » 2013-05-21 12:37:46

... klar die fürs ganze Jahr ... in der Schweiz gibts nämlich keine anderen ... sind aber mit 30 EUR noch (sollen nächstes oder übernächstes Jahr drastisch erhöht werden) recht günstig ...

... Vignette braucht man nur zu Autobahnbenutzung ... eine Vignette "amtlich verordnet" kann man also nur dann bekommen, wenn man auf eigener Achse auf der Autobahn einreist ... welcher Grenzübergang war es denn ...

Gruss Ulf
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Re: Vignette Schweiz

#7 Beitrag von Pinzlinger » 2013-05-21 13:09:30

Hallo,

da haben dich die Grenzer über den Tisch gezogen; Für ein Auto am Anhänger brauchst du nur für den Hänger eine Vignette; Nich für das Fahrzeug; Wär ja nochschöner wenn man sogar dann auf dem Traktor am Hänger eine Vignette kleben muss ;) Vignette am Hänger hätte ich verstanden.

Man kann auch gut in der CH ohne Autobahnen fahren; Haflingerfahrer wissen das.

Wie es aber mit Hängern unter 3.5t ist wenn das Zugfahrzeug über 3.5t hat dass entzieht sich meiner Kenntnis.... Normalerweise braucht ein Hänger unter 3.5t eine Vignette.... Wer weiss es?

Anderes Fallbeispiel: ich ziehe hinter meinem Rover (3500kg Anhängelast) Einen Hänger mit 6t Höchstzul- Gesamtmasse,. der anber leer nur 2t hat; Tatsächliche Masse sagen wir mal ca. 3t. Brauche ich dann eine Vignette? - Zugfahrzeug ja, weil unter 3.5t, Anhänger nein weil über 3.5t....(hier wird die LSVA pauschal oder km-leistungsabhängig am Zugfahrzeug erhoben)???

Grüsse beim grübeln... (tja warum haben wir immer so Spezialsachen die die dies wissen sollten auch nicht wissen?)

Stefan
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Mogros
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Re: Vignette Schweiz

#8 Beitrag von Mogros » 2013-05-21 13:38:59

Hi
Kurz zusammengefasst:

Über 3.5t (Fahrzeug und/oder Anhänger):
kein H -> zahlt je nach Zulassungsart PSVA oder LSVA
mit H -> zahlt nichts (bei einem Gespann müssten sowohl Fahrzeug und Anhänger H haben)

Unter 3.5t (Fahrzeug und/oder Anhänger):
braucht generell bei Benutzung der Autobahn eine Vignette. Sowohl Fahrzeug als auch Anhänger. H befreit nicht von der Vignette.

In deinem konkreten Fall (Annahme Fahrzeug > 3.5t und Anhänger < 3.5t) hättest du für das Fahrzeug keine PSVA zahlen müssen -> korrekt, aber für den Anhänger, so er denn kein H-Kennzeichen hat, hättest du eine Vignette haben müssen, vorausgesetzt, dass du über die Autobahn gefahren bist.

Das mit dem PKW ist sowieso absoluter quatsch - da hättest du nie und nimmer eine Vignette gebraucht.

Gruss
Chrigu

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Re: Vignette Schweiz

#9 Beitrag von Mogros » 2013-05-21 13:50:46

Pinzlinger hat geschrieben:Wie es aber mit Hängern unter 3.5t ist wenn das Zugfahrzeug über 3.5t hat dass entzieht sich meiner Kenntnis.... Normalerweise braucht ein Hänger unter 3.5t eine Vignette.... Wer weiss es?
Ich...

Anhänger:
>3.5t -> keine Vignette
<3.5t, aber keine Autobahn -> keine Vignette
<3.5t mit Autobahn -> braucht Vignette
Das Zugfahrzeug spielt dabei keine Rolle!

Wenn aber das Zugfahrzeug der PSVA unterliegt und eine max. Anhängelast von über 3.5t hat, dann musst du dafür PSVA zahlen - und zwar relativ viel.

Wenn du nun mit obgigem Fahrzeug einen Anhänger < 3.5t auf der Autobahn ziehen will, zahlt man also sowohl PSVA als auch brauchts eine Vignette für den Anhänger.
Ist jedoch bei obigem Fahrzeug die Anhängelast auf 3.5t beschränkt und du ziehst einen Anhänger mit einem zGG von > 3.5t aber mit einem Betriebsgewicht < 3.5t zahlst du weder PSVA noch brauchst du eine Vignette für den Anhänger...


ist doch alles ganz logisch und einfach :wack:
ich hoffe nun sind alle genüged verwirrt, dass sie sich nicht mehr trauen nochmals zu fragen :joke:

Gruss
Chrigu

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Ulf H
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Re: Vignette Schweiz

#10 Beitrag von Ulf H » 2013-05-21 13:51:17

... nun ja, pappt halt die eigentlich für den Anhänger nötig gewesene Vignette am PKW, macht in der Summe den gleichen Betrag aus ...

Gruss Ulf
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lp520

Re: Vignette Schweiz

#11 Beitrag von lp520 » 2013-05-21 13:57:53

Guten Tag zusammen,

bin vor ca. 2 Jahren über Frankreich nach Basel eingereist. Der schweizer Grenzbeamte
wies mich darauf hin, dass ich keine Vignette geklebt hätte. Ich entgegnete, dass ich die
erste Ausfahrt( nach ca. 400m ) nehmen werde und bis dahin keine Autobahn also mautfrei
ist. Darauf entgegnete er mir, dass dort eine Tagesbaustelle wäre und ich somit die 1,2km
bis zur nächsten Ausfahrt Maut zu zahlen hätte.

Kurz: Es gab keine Diskussion. Sollte ich fahren ohne eine Vignette würde er die Streife anfordern.

Für diese Strecke (1200m) ist dann die Vignette doch nicht so günstig!!!!!!

Gruss aus der Saarpfalz. Ralf

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matthiasbut
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Re: Vignette Schweiz

#12 Beitrag von matthiasbut » 2013-05-21 14:41:18

Du brauchst auch bei H oder LSVA pflichtigem Fahrzeug eine Vignette am Anhänger, aber sicher nie am aufgeladenen PKW.
Der Grenzbeamte war vermutlich sowas von verwirrt, dass da einer mit H und Anhänger und PKW drauf kommt und hat alles ein bisschen verwechselt.
Fahr nächstes Mal nicht über einen Autobahnzoll, dann kann dir niemand eine Vignette andrehen, denn auf Landstrassen muss ein Fahrzeug > 3.5 t zwar LSVA bezahlen aber ein PKW oder Anhänger braucht keine Vignette.

Gruss

Matthias

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Re: Vignette Schweiz

#13 Beitrag von Feron » 2013-05-21 16:22:33

PKW auf Anhänger braucht keine Vignette. Man könnte ja dem PKW auch die Nummern abschrauben und bei PKW auf Autotransporter werden ja auch keine Vignetten verlangt. So eine Frechheit sollte eigentlich mit Angabe des Beamten sofort weitergeleitet werden, vermutlich wurde ja auch alles gefilmt (Videos werden jedoch u.U. schnell gelöscht falls deren Sicherung nicht beantragt wurde).

Fahrzeuge die ausschliesslich nicht-vignettenpflichtige Strassen benützen brauchen keine Autobahnvignette. Ebenfalls keine Autobahnvignette benötigen Fahrzeuge die der LSVA oder PSVA unterstellt sind (gibt auch noch andere Ausnahmen).

Die gesetzlichen Bestimmungen zur LSVA/PSVA wurden im Topic über die Vignette-Preiserhöhung erläutert.

Flammkuchenklaus
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Re: Vignette Schweiz

#14 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2013-05-21 20:43:27

Man könnte ja dem PKW auch die Nummern abschrauben und bei PKW auf Autotransporter werden ja auch keine Vignetten verlangt
Dafür schlägt aber der Zoll mit einer Menge an Formularen und Kosten zu .
Das Fahrzeug wird dann als Handelsware betrachtet.Import in die Schweiz am Zoll und Export bei der Ausreise (Transitpapiere)heisst entweder die Zölle und Steuern bei der Einreise hinterlegen und bei der Ausreise bekommt man sie wieder oder einen anerkannten Garanten beauftragen.(nebst Kosten)
Zeit sollte man dazu auch mitbringen....
Viel Spass dabei :lol: :lol:
Klaus
Ich war noch nie am A... der Welt;
aber ich konnte ihn schon riechen.

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Re: Vignette Schweiz

#15 Beitrag von V8-Power » 2013-05-21 21:14:08

Die Geschichte mit der Vignette für die Ladung ist so absurd, dass es doch sicher ein Missverständnis war und nicht Schikane. Ich wette, der Zöllner hat den Anhänger gemeint und nicht die Ladung, auch wenn er sich vielleicht falsch ausgedrückt hat.

Jürgen

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