Auflastung von 7,5 auf 12t?

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seppr
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#31 Beitrag von seppr » 2013-02-28 22:55:48

Warum wird dieses sachliche Thema von manchen so emotional diskutiert ? Geiz ist Geil Mentalität - so ein Quatsch.

Es ist eine rein juristische Frage, was bedeutet das F1 Zulassungsstaat? In meinen Papieren steht da übrigens nicht Zulassungsstaat sondern Zulassungsmitgliedsstaat und ich interpretiere das als die gesamte EU.

Und ich glaube auch was Detlev meinte, daß außerhalb des Zulassungsmitgliedstaates die Ablastung auf 7,5 Tonnen wurscht ist, es zählt F2, das technisch erlaubte Maximalgewicht. Also etwa in Serbien oder Russland. Aber da wird nicht gewogen.

Nun zu den zu erwartenden Strafen, wenn man erwischt wird. Die hier zur drastischen Angstmache herangezogenen Links beziehen sich nach meinem schnellen Überlesen auf überladene LKW, also etwa 20 % über dem technisch erlaubtem Maximalgewicht. Klar, dass hier ab einer bestimmten Überladungshöhe ein Sicherheitsrisiko besteht und dass man das als Verkehrsteilnehmer verurteilen muss. Ein Achsbruch bei einem überladenen LKW kann verheerende Folgen haben

Aber wenn jemand seine vorher abgelastete Masse überschreitet, jedoch immer noch unter der früher erlaubten Gesamtmasse liegt kann es doch Otto-Normalfahrer egal sein. Nur die Moralapostel regen sich immer noch auf, schließlich hat der Mann ja eine der guten deutschen Vorschriften übertreten.

Ich habe die letzten Monate bei der Diskussion des neuen Punktekatalogs öfters das Argument gehört, es sollen nur sicherheitsrelevante Vergehen mit Punkten belegt werden. Wenn das wirklich so umgesetzt wird darf Detlev vielleicht ein paar Euro Strafe aber keinen Punkt bekommen. Und eine Versicherung kann die Leistungspflicht auch nur verweigern, wenn die Übertretung Mitgrund für den Unfall war. Und das soll sie mal beweisen bei einem Fahrzeugtyp, von dem tausende mit 12 Tonnen rumfahren dürfen.

Sepp

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tauchteddy
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#32 Beitrag von tauchteddy » 2013-02-28 22:59:11

TobiasXY hat geschrieben:ein Problem hat, weshalb holt man sich denn dann ein LKW, welcher mit Sicherheit über 7,5t wiegt? Das macht doch kein Sinn.
Das behauptet er ja auch nicht.
Zuckerbrot ist aus.

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rainerausbochum
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#33 Beitrag von rainerausbochum » 2013-02-28 22:59:35

Schöne interssante Seite,Danke!!
Gruß,Rainer
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TobiasXY
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#34 Beitrag von TobiasXY » 2013-02-28 23:28:49

Was wiegt der denn jetzt wirklich? Also "Reisefertig" mit 150l Sprit, ohne Wasser mit 2 Personen, ohne Nahrung, nur mit Ausbau und Klamotten?

Bzw. was wiegt der denn jetzt aufn Weg nach Österreich..

Angenommen er wiegt dann nur 8t...mhh..und das Europarechtliche haut wirklich so hin das dann die 12t zählen...mhhh...dann...mhh..aber nur wenn man sich wirklich den Stress antut...dann find ich das gar nicht so schlecht..

ich wäre wahrscheinlich zu faul dazu und mach auch gern mal in Deutschland Urlaub..aber prinzipiell eine angenehme Grauzone..

Dann muss ich mich dochmal entschuldigen..wusste ich noch gar nicht...trotzdem auch in Deutschland eben eine Grauzone..aber so oft wird man auch wieder nicht geworgen :blush:

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#35 Beitrag von seppr » 2013-03-02 17:39:02

Eine kleine Fehlerkorrektur in meinem Beitra oben:

Ich habe F1 und F2 vertauscht.

Aber die Bezeichnungen im Text und die Schlüsse daraus stimmen.

Und da Rumänien in der EU ist sollte für Laster von dort das gleiche Recht wie für deutsche Laster gelten.

Unser Beispielfahrzeug Detlev gilt als überladen- Nur "meine ich" eben, dass die Strafe in seinem Fall tragbar sein dürfte. Und nach einem Straffall wird er vermutlich auflasten MÜSSEN.

Okay, macht er es eben. Fällt ihm keine Perle aus der Krone-

Sepp

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#36 Beitrag von Geishardt » 2013-03-02 19:44:07

Hallo,

hier gibt es einige "mutige" Aussagen.


generelle Grundlage für das Fahren mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug ist:

Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr
abgeschlossen in Paris am 24. April 1926

Bereits im Artikel 1 des Abkommens wird den Vertragsstaaten das Recht eingeräumt besondere Vorschriften zu erlassen.

Das Abkommen gilt für den Strassenverkehr mit Kraftfahrzeugen im allgemeinen, ohne Rücksicht auf Gegenstand und Art der Beförderung, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften der einzelnen Staaten über öffentliche Betriebe zur gemeinsamen Beförderung von Personen und über solche zur Beförderung von Gütern.


Dieses Abkommen gilt jedoch nur im Verhältnis zu den Vertragsstaaten, die das Übereinkommen vom 8. Nov. 1968 über den Strassenverkehr nicht ratefiziert haben.


Zusammenfassend bedeutet dies, es ist keine pauschale Aussage möglich. Der Tatbestand müßte quasi für jeden Staat einzeln geprüft werden.



Gruß
Bernd
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#37 Beitrag von seppr » 2013-03-03 14:49:32

Da hast Du sicher zum Teil Recht, Bernd.

Die Aussage ist nicht mutig sondern trivial, dass innerhalb der Zulassungsmitgliedsstaaten wohl die Gewichtsangabe gilt, die im Schein diesen Staaten zugeordnet ist.

Mutig ist die Aussage, dass außerhalb dieser Zulassungsmitgliedsstaaten diese Angabe nicht relevant ist. Vor Gericht könntest Du das in Kasachstan aber nicht durchsetzen. Nur wird dort nicht gewogen, somit ist es egal.

Aussagen zur mutmaßlichen Strafhöhe sind immer mutig. Vor Gericht und auf Hoher See.....braucht man Mut. Aber eines steht fest: eine Verkehrgefährdung kann man Detlev bestimmt nicht nachweisen.

Sepp

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#38 Beitrag von Geishardt » 2013-03-03 18:12:46

Hallo Sepp,

bleiben wir bei Kasachstan.

Zutreffend ist, ich kann mich nicht erinnern eine Wiegestation oder ähnliches gesehen zu haben. Nur eine Bedeutung hat das nicht, da ich das kasachische Recht nicht kenne.

Was eine Verkehrsgefährdung ist, bestimmt nicht Dein oder mein subjektives Rechtsempfinden, sondern das herrschende Recht.

Genauso wie die Überladung nach dem geltenden Recht festgestellt wird. Sollte es in Kasachstan fähige Gendarme geben, die das schätzen dürfen, dann zahlst Du.


Ein Beispiel aus Nordafrika,
Auszug:
1 Monat bis zu 6 Monaten Gefängnis und 5 000 bis 10 000 DH Geldstrafe bei Missachtung eines Haltegebots.

1 Monat bis zu 6 Monaten Gefängnis oder 10 000 bis 15 000 DH Geldstrafe bei Missachtung und Entzug einer Verkehrskontrolle.

5 bis 7 Jahre Gefängnis und 50 000 bis 100 000 DH Geldstrafe in den Fällen, in denen sich der Fahrer in angetrunkenem Zustand befand, sich einem Rauschmitteltest verweigerte, oder die Höchstgeschwindigkeit um 50 km / h überschritten hatte.


Das diese Strafen in keinem Verhältnis zu den hiesigen stehen, wird keinen marokkanischen Richter beeindrucken.

Deshalb halte ich Ratschläge für rechtswirdriges Verhalten, ohne die Gesetze zu kennen und insbesondere das Strafmaß, für sehr "mutig".

Gruß
Bernd
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Flammkuchenklaus
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#39 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2013-03-03 18:31:26

Für die Überladung in Österreich gibt es hier etwas Amtliches,
besonders zu dem Thema abladen.
http://www2.wkstmk.at/wko.at/verkehr/k ... 1/kfg.pdf

Viel Spass :spassbremse:
Klaus
Ich war noch nie am A... der Welt;
aber ich konnte ihn schon riechen.

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Lobo
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#40 Beitrag von Lobo » 2013-03-03 19:14:14

Also ich finde das mit dem Überladen Fahren eher als Rebellismus von Läuten mit Bärchen Unterhosen, sie wissen darum etwas falsch zu machen, hoffen aber darauf damit durch zukommen, werden sie erwischt kommt erst das raus reden und dann das Gejammer

ab und an liest man in Foren wo dann läute ihre Fahrzeuge steh lassen durften weil sich nicht vor Ort belastbar waren, die durften dann auch nicht von Läuten mit dem großem Führerschein nachhause gefahren werden, die kamen dann auf den Tieflader wieder nach hause
aber davor will keiner was wissen vorher weil es ja bei so vielen gut ging, aber wieso soll man selber nicht der nächste sein dem es so ergeht


ich finde die Fragen nach den Strafen lächerlich macht es richtig mit passendem Führerschein oder tragt es mit aufrechten Haut wenn ihr halt erwischt werdet, jeder legt seine Risikobereitschaft selber fest, dem letztem dem was passieren wird ist der Prüfer, da lautet es dann zum „Zeitpunkt der Prüfung war das Fahrzeug im Ordnungsgemäßem Zustand „


Maik
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#41 Beitrag von urologe » 2013-03-03 20:03:55

Lobo hat geschrieben:Also ich finde das mit dem Überladen Fahren eher als Rebellismus von Läuten mit Bärchen Unterhosen,
:D :D oder "Fahren mit Adlerblick und voller Hose "

es ist nicht mutig sondern schlicht verantwortungslos mit überladenem Fahrzeug im Ausland zu fahren -
allein in der Hoffnung , dort nicht gewogen zu werden.

es ist manchmal mühsam zu lesen , wieviel Aufwand und Tricksereien aufgewendet werden ,
um ein überladenes "Expeditionsmobil" = reines Spielzeug
zu "homopseudolegalisieren" und sich gleichzeitig über die überladene Weißware aufzuregen :ohmy: oder in
späteren Reiseberichten sich zu echauffieren , daß die Fahrzeugkontrollen in Hinteranatoliokurdistan über 3 Stunden
gedauert haben ...(in denen der nette Grenzer aus dem Deutschen F1 und F2 Fahrzeuggewicht ins anatolische übersetzen mußte ,
wenn er die Tricksereien ernst nähme)
Leute bleibt doch einfach mal auf dem Teppich !
wir sind privilegiert , so alte Dieselschleudern durch die Welt fahren zu dürfen - wo andere für ihren Lebensunterhalt selbige in den
Großstadten stillgelegt kriegen , und sollten uns wirklich nicht gegenseitig in Gut- oder Schlechtmensch-Manier anfeinden !
Wer mit 600l Wasser gen Süden fährt muß i m m e r auflasten und braucht sich in Afrika für die 600l Wasser nicht mehr zu schämen
als diejenigen , die mit 600l Diesel in Deutschland losfahren - die sind auch überlastet und schaffen bei all denen im eigenen Land genausoviel Neid und Zorn bei den täglichen Berufspendlern , die mit ihrer alten Diesel-Pkw-Karre mit 5l kaum schaffen , zum Arbeitsplatz zu kommen !
Diesel ist hier so teuer und rar wie Wasser in der Sahel-Zone und beides wird bis zum Rand gebunkert , wenn es günstig ist.
Jeder halbwegs vernünftige Politiker müßte als Mitleser sofort drastische Strafen bei Überlastung fordern,da hier immer nur von grob
fahrlässiger Absicht zur Überladung die Rede ist.
vielleicht doch lieber auf das wirkliche Gewicht auflasten , oder ?
LG
Ralf
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#42 Beitrag von Ences1948 » 2014-01-07 18:14:00

guck mal hier http://www.geschwindigkeitsueberschreit ... w-omnibus/. Ich finde die Webseite sehr gut. Ich habe gute Erläuterungen da gefunden.

Viel Glück

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Wilmaaa
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#43 Beitrag von Wilmaaa » 2014-01-07 18:16:50

Das hat mit dem Thema Auflastung aber nun nichts zu tun.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
-----
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"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#44 Beitrag von osterlitz » 2014-01-09 21:38:57

Rosenheim/Bad Aibling - Auf Höhe von Bad Aibling überprüfen Hightech-Sensoren im Fahrbahnbelag der rechten Fahrspur, ob die Brummis zu schwer geladen haben
Also, immer schön links bleiben :joke:

Die Franzosen kassieren mal eben das ganze Fahrzeug ein, wenn man nicht die volle Strafe bar in der Tasche hat.
Die Schweden bemessen die Strafe an Tagessätzen, mögest Du nicht zu viel verdienen.

Der Urlaub ist deutlich entspannter ohne den Stress.
Zur Not hilft ein H weiter als weniger Tonnen.

Bei 1,5t Flüssigkeit würde ich meine Gedanken da eher schweifen lassen. Warum soll ich 800L Diesel und 500l SCH* durch Europa karren, wenn mir das was ausmacht? Die kann man auch erst in Afrika tanken.

Grüße,
Stefan
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#45 Beitrag von tdichris » 2014-01-09 22:44:37

Ich hab grad mal nachgrechnet, wenn der Shelter fertig ausgebaut ist und alle Flüssigkeiten getankt sind, schaff ich sogar mit dem KAT unter 7,5to zu bleiben ! :rock: :rock: :rock: :rock:

.... pro Achse :joke: :joke:
Grüße
Christian

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#46 Beitrag von Smile » 2014-01-09 23:51:02

Sers,

Mit dem KAT unter 7.5 Tönnchen ? Wiegt der nicht Leer schon so viel ??

Ich habe einen 110-17 AW. Hab den mit 3 Tonnen schweren Luxus Wohnkoffer beladen. Gesamtgewicht ca. 9,1 Tonnen.

Ich habe ihn als 10 Tonner Zugelassen. Wurde aber selbst bei Kontrollen nie gewogen.

Gruß :)
Immer
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#47 Beitrag von tichyx » 2014-01-10 2:29:24

Moin,

zur Frage wie es im (nicht EU) Ausland aussieht: im internationalen Fahrzeugschein ist F2 gar nicht eingetragen, sondern nur F1, das technisch zulässige Gesamtgewicht.

Grüße

Olli
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#48 Beitrag von MAN-45 » 2014-01-10 5:40:51

tichyx hat geschrieben:Moin,
zur Frage wie es im (nicht EU) Ausland aussieht: im internationalen Fahrzeugschein ist F2 gar nicht eingetragen, sondern nur F1, das technisch zulässige Gesamtgewicht.
Grüße Olli
Wörtlich heißt es da: "Gewicht des Fahrzeugs bei voller Belastung (in Kilogramm), sofern es 3500 Kilogramm übersteigt"

Jetzt kommt es vermutlich darauf an, ob der zuständige Mitarbeiter beim Kfz-Amt daraufhin tatsächlich das technisch zulässige Gesamtgewicht F1 einträgt oder das - vom Eigentümer des Fahrzeugs mit F2 ja für die steuerliche Behandlung selbst angegebene - "tatsächliche" Gewicht.
Richtig wäre der eingetragene Wert aus F2

Gruß, Wolfgang

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#49 Beitrag von tichyx » 2014-01-10 11:21:44

MAN-45 hat geschrieben: Richtig wäre der eingetragene Wert aus F2
Woraus schließt Du das? Bei mir ist F1 eingetragen.


Grüße

Olli
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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#50 Beitrag von felix » 2014-01-10 11:42:11

Hallo,

für die weiteren Planungen: Alle großen Grenzen vom Osten in die EU hinein haben Waagen, die man nicht umfahren kann. Der einzige schmale Weg nach Hause führt über eine Achswaage mit vielen Kameras drum herum. Und die Polen sind EU-Bürger, es fällt ihnen nicht schwer, einen EU-Zulassungsschein zu lesen. Erlebt in (prä EU)Kroatien, Ukraine und Russland.

Wenn das dann nicht passt, kann man auf einem Tieflader nach hause fahren, das strapaziert dann doch arg das Reisebudget...

MlG,
Felix

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#51 Beitrag von Pirx » 2014-01-10 13:33:16

MAN-45 hat geschrieben:
tichyx hat geschrieben:Moin,
zur Frage wie es im (nicht EU) Ausland aussieht: im internationalen Fahrzeugschein ist F2 gar nicht eingetragen, sondern nur F1, das technisch zulässige Gesamtgewicht.
Grüße Olli
Wörtlich heißt es da: "Gewicht des Fahrzeugs bei voller Belastung (in Kilogramm), sofern es 3500 Kilogramm übersteigt"

Jetzt kommt es vermutlich darauf an, ob der zuständige Mitarbeiter beim Kfz-Amt daraufhin tatsächlich das technisch zulässige Gesamtgewicht F1 einträgt oder das - vom Eigentümer des Fahrzeugs mit F2 ja für die steuerliche Behandlung selbst angegebene - "tatsächliche" Gewicht.
Richtig wäre der eingetragene Wert aus F2

Gruß, Wolfgang
Um die Überladung des Reisemobils zu verheimlichen, ist also ein möglichst hohes eingetragenes Gesamtgewicht gut.

Aber z.B. beim Einfahren in afrikanische Nationalparks wäre dann wiederum ein möglichst geringes Gesamtgewicht im internationalen Fahrzeugschein wünschenswert, das schont den Geldbeutel.

Jetzt macht was draus ...

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
Ein Unimog-Fahrer.

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Re: Auflastung von 7,5 auf 12t?

#52 Beitrag von AL28 » 2014-01-10 14:38:56

Hallo
In Afrika gibt es dann die Afrikanischen Papiere . :ninja: :)
Passend für jeweiligen Umstände . Wir leben in der Zeit der Scaner und Farbdrucker . Das ganze noch schön einlaminiert und alles ist gut .
Manchmal seid ihr schon ein wenig kompliziert .
Gruß
Oli

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