Si tacuisses, lieber Sepp. Lege ich Deine eigenen Statements bezüglich des tatsächlichen Gewichts Deines Fahrzeugs in einem anderen Forum zugrunde, hat die "Bande" doch sehr richtig geschätzt ... Ob Dein Ärger über die Vorschreibung wirklich so berechtigt ist?seppr hat geschrieben:
Vor 2 Monaten erhielt ich von der Süd-Süddeutschen Straßenräubervereinigung esfinack (klar, wen ich meine ?) eine Zahlungsaufforderung über 200 oder 250 Euro, weil ich auf der Autobahn ohne G-Box gefahren bin. Okay, stimmt, aber ich habe nur 3,5 Tonnen und eine Vignette.... Und geärgert habe ich mich über diese Bande auch. Die schauen garnicht nach einer aufgeklebten Vignette und schätzen das Gewicht offenbar nach Fahrzeuggröße.
Mir ist übrigens in der Schweiz etwas sehr Ähnliches passiert: der Schweizer Zöllner fragte nach der Bescheinigung über die Schwerlastabgabe. Nach dem Hinweis auf die geklebte Autobahnvignette und den Wert in der Zulassung (3,5 t) sprach der Staat: "Ich habe Sie nicht gefragt, ob Sie eine Vigentte geklebt haben. Die interessiert mich nicht. Ich habe Sie nach der Schwerlastabgabe gefragt." Danach "durfte" ich auf die Waage, die leider auch seinen Eindruck bestätigte, wonach mein Fahrzeug genau diese Abgabe nötig macht. Zwar war ich nur fünfhundert Kilo zu schwer, und damit nur gut halb so viel wie Dein Gefährt, aber ich beschloss, mich zu fügen, und darüber hinaus zufrieden zu sein, nicht noch größere Probleme bekommen zu haben. Geärgert habe ich mich über die "Bande" sicher nicht.
Marcus