Das hat nichts mit Unschuldsvermutung zu tun, sondern mit Konsequenz. Hierzulande sagst du einfach "war ich nicht, wer es war, sage ich nicht, ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch". Auf welches Verwandschaftsverhältnis ich mich da beziehe, muss ich nicht angeben, weil damit die Person identifizierbar wäre ...felix hat geschrieben:In Holland bitzen sie von hinten, damit wurde das Grundlegende juristische Prinzip des Unschuldsverdachts umgedreht: Wird dein Kennzeichen fotografiert, bisst du als Halter schuldig, bis dass du beweisen kannst, dass ein Anderer gefahren ist.
Früher gab es das hier auch, bis Gerichte entschiedne haben, dass das nicht zulässig ist. Was meinst du, weshalb es mich als Motorradfahrer überhaupt nicht juckt, dass ich 2012 dreimal geblitzt wurde? Jedesmal <10 km/h drüber, aber wenn wir Halterhaftung hätten, würde ich viel mehr auf's Tempo achten.