Strassenverkehrsabgabe Schweiz

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marcus70
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Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#1 Beitrag von marcus70 » 2011-12-30 22:57:09

Hallo zusammen,
wir werden Anfang Februar zum Eisklettern, in die Schweiz fahren. Zum ersten mal mit dem Wohnmobil.
Wie läuft das dann mit der Straßenabgabe/Maut? Brauche ich da einfach nur ne Vignette wie beim PKW oder wird das ganze Km bezogen abgerechnet?
Wir fahren mit unserem Renault TRM 2000. Der Wagen hat ne Wohnmobilzulassung und ein zgG von 6,3t.
Über Hinweise und Tips freue ich mich.
vielen Dank,
schönen Abend
Marcus

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Wombi
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#2 Beitrag von Wombi » 2011-12-30 23:09:53

Hallo Marcus,


sorry, geh einfach mal kurz in die Suche ...... da ist alles super beschrieben.


Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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marcus70
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#3 Beitrag von marcus70 » 2011-12-30 23:21:26

tolle Sache die Suche. :D

Danke Wombi.

Nun noch zwei verbleibende Fragen.
1. muss ich vor ner bestimmten Uhrzeit an der Grenze sein, in dem Fall Basel A5 oder kann ich den Zehnerblock rund um die Uhr bekommen?
2. muss ich mich zu all den anderen LKW in die Schlange stellen oder darf ich wie gewohnt drana vorbeifahren? ich denke mal dass ich vorbei fahren darf weil ich ja keine Güter transportiere und keine Zollformalitäten erledigen muß

Danke
Grüße
Marcus

sahrauis
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#4 Beitrag von sahrauis » 2011-12-30 23:27:04

Hallo Markus,

böse Zungen würden jetzt schreiben, bemühe doch mal die Suchfunktion.

Aber ich kann dir trotzdem ein paar Infos geben.
Fahr an die Grenze, nimm deinen Fahrzeugschein aus dem ersichtlich ist, daß dein LKW ein WoMo ist und bezahle die 32,50 CHF für ein 10 Tages Bilette, trage den Tag ein ( wenn du abends an die Grenze kommst, reicht der nächste Tag) und fahre weiter.
Du unterliegst keinem Sonntags-Fahrverbot, hast keine Ruhezeiten einzuhalten, kein Nachtfahrverbot und darfst deinen Laster auf der Autobahn mal so richtig rennen lassen. Denn bei uns dürfen WoMo egal wie schwer 100 km/h fahren. :eek:
Allerdings musst du jeden in der Schweiz verbrachten Tag auf deinem Zettel ausfüllen, egal ob du fährst oder nur auf dem Camping stehst.
Zumindest soweit die offizielle Version. :angel: Aber die Schweiz ist ja nicht groß, also ist man halt schnell ausser Landes gewesen oder so ähnlich. :sleepy:

Also viel Spass hier in der Schweiz und unfallfreie Fahrt.

Gruß

sahrauis
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Filly

Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#5 Beitrag von Filly » 2011-12-30 23:29:17

1. Den Zehnerblock kannst du normal immer kaufen, wenn die Grenzstation geöffnet ist. Bei einer größeren Grenzstation wie der an der A5 sollte das rund um die Uhr der Fall sein.

2. Ein Schweizer Forumsmitglied sagte mir mal, daß ein Wohnmobil ein PKW ist und deshalb auf die PKW Spur gehört. Ein Schweizer Grenzer, der wegen mir mal seine Hütchen zur Spurverengung verrücken musste, meinte, ich solle zukünftig auf die Transitspur für leere LKW gehen. Auf jeden Fall musst du dich nicht in die LKW Schlange einreihen, du hast schließlich keinen LKW sondern ein Wohnmobil :). Wenn möglich aber ein Spur wählen, die für die Fahrzeuggröße passend ist.

Christoph

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#6 Beitrag von sahrauis » 2011-12-30 23:31:01

Wombi war wohl schneller aber na gut, ich pass mich halt an.

Kannst an der Grenze vorfahren in der PKW Spur und parkst dann irgendwo rechts oder links und zeitmässig bekommst du das an so grossen Grenzen immer, nur wie oben schon geschrieben, wenn du abends ankommst musst du erst den Folgetag einschreiben. Sparst dir dadurch 3,25 CHF.

Gruß
sahrauis

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#7 Beitrag von marcus70 » 2011-12-30 23:56:54

vielen Dank,
ich bin mal wieder beeindruckt wie schnell man hier Informationen bekommt.

Werde dann also frohen Mutes endlich wieder in die schöne Schweiz fahren und die ganze LKW Kolonne passieren. Die Grenze erreiche ich sicher erst am späten Abend und somit wie beschrieben den nächsten Tag eintragen. Nun heißt es natürlich erst mal hoffen daß das Eis noch schön wächst. aktuell sind die Verhältnisse noch nicht so gut, aber ch hab ja noch fünf Wochen Zeit. Für gewöhnlich ist Anfang Februar sehr gut für mein Vorhaben. Werde nach Kandersteg oder Göschenen fahren. Beides bekannte und lieb gewonnene Reviere.
Wünsche Euch nen guten Rutsch ins neue Jahr
Nochmals vielen Dank
Marcus
Das mit den 100 Km/h ist ja echt toll, wie ich das meinem Auto entlocken soll weiß ich aber noch nicht so recht. Habe ja Urlaub und bin nicht auf der Flucht. Mehr als 90 geht nicht und das tut schon weh. :D

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#8 Beitrag von Landei » 2011-12-31 0:15:48

Und die schweizer Grenzer sind in allen drei Sprachecken immer ausgesprochen freundlich und gut drauf.
Sie wollen ja auch nur dein Bestes, ------------- dein Geld :lol: (Schwerlaschtabgaaabe!!)

Sie interessieren sich nicht für Ostblock Au Pairs (garantiert ohne Einreisevisum für CH im Pass) im Wohnkoffer, nicht für Unmengen von Urlaubsvorräten für 2 Monate, nicht für nicht entseuchte Souvenirs aus anderen Kontinenten und wahrscheinlich auch nicht für Geldköfferli...

Beim Übergang Grenoble neulich wurde ich allerdings nachdrücklich von einem langhaarigen Ohrringträger aufgefordert, laut und lange meine Dachhörner unter dem Hallendach nachts um 23.00 tönen zu lassen. Erst als seine erschreckten Kollegen alle zu uns blickten, durfte ich weiterfahren.

Jochen

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#9 Beitrag von marcus70 » 2011-12-31 0:29:11

Ich habe selbst zwei Jahre in der Schweiz gearbeitet und somit viele Grenzpassagen gebracht. Allerdings nie mit LKW. War natürlich immer mit dem kleinen unterwegs. Ich glaube ich wurde in der ganzen zeit nur ein einziges Mal vom deutschen Zoll zum anhalten aufgefordert. Gerade als die Fahrzeugkontrolle beginnen sollte wurden drei Junge südländisch aussehende Männer :ninja: in nem S Klasse Benz angehalten und jegliches Interesse an meinem Lada war dahin :eek:
Das nennt ich dann gleichbehandlung :motz:
Wo ich doch meine ganzen ungewaschenen Tourenklamotten in meinem Rucksack verstaut hatte :eek:
Ich mag die Schweiz und habe weitestgehend sehr gute Erfahrungen gemacht. Es war ne tolle Zeit die ich nicht missen möchte.
Freue mich endlich wieder hinzufahren.
ChF 3,25 für nen Tag finde ich noch ok und bei dem Dieselverbrauch unserer Fahrzeuge fallen die ja wirklich fast nicht ins Gewicht.
Grüße
Marcus

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#10 Beitrag von oldi fan » 2011-12-31 1:33:33

hallo
lese grad eure antworten zu dem thema in die schweiz einreisen
mit lkw´s als womo,
aber hab da ne ganz spezielle frage dazu....
ich hab nen magi mit 7,5 ton und h kennzeichen
und wenn es war wird und ich fertig werde mit dem technischen,
möchte ich auch mal an den bodensee auf der ch seite
wie läuft des mit der h nummer und dem zoll
bzw abgaben usw?
welche spur, tips tricks? :angel:
mfg oldi fan

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#11 Beitrag von Pinzlinger » 2011-12-31 5:27:21

Hallo,

fahr über kleine Uebergänge, dann gibts keinen Stau; ich geh meist bei Lucelle oder Roggenburg über die Grenze; Der Nachteil: Uebergang ist unbesetzt. Dh. deine Blöcke musst irgendwo anders kaufen..

Grüsse

Stefan
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#12 Beitrag von Mogros » 2011-12-31 10:44:49

oldi fan hat geschrieben:hallo
lese grad eure antworten zu dem thema in die schweiz einreisen
mit lkw´s als womo,
aber hab da ne ganz spezielle frage dazu....
ich hab nen magi mit 7,5 ton und h kennzeichen
und wenn es war wird und ich fertig werde mit dem technischen,
möchte ich auch mal an den bodensee auf der ch seite
wie läuft des mit der h nummer und dem zoll
bzw abgaben usw?
welche spur, tips tricks? :angel:
mfg oldi fan
So speziell ist deine Frage nun auch wieder nicht... musst nichts bezahlen, brauchst aber nen Wisch mit der Bestätigung der Befreieung, welche du am Zoll erhälst, so der Grenzer den überhaupt weis, dass es sowas gibt. Benutze mal ein wenig die Suche... Gabs schon paar mal, die Frage.

Gruss
Chrigu

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#13 Beitrag von rocknroll » 2011-12-31 14:55:49

Zit:
2. Ein Schweizer Forumsmitglied sagte mir mal, daß ein Wohnmobil ein PKW ist und deshalb auf die PKW Spur gehört. Ein Schweizer Grenzer, der wegen mir mal seine Hütchen zur Spurverengung verrücken musste, meinte, ich solle zukünftig auf die Transitspur für leere LKW gehen.
In Konstanz und Schaffhausen ist das genau so geregelt, und auch das man wenn man ein etwas breiteres Womo hat über die LKW-Spur reinkommt und in Sichtweite des PKW-Zoll hält und die dann fragt-dann klappt es auch immer ganz schnell. Sie sind meistens etwas Wortkarg aber wirklich sehr freundlich. Beides haben wir schon direkt bei der Zollbehörde für unseren Raum angefragt, kein Problem also. Jedoch sollte man an beiden Zollstellen für die LSVA/PSVA und dem H-Befreiungs-Wisch zu "Geschäftszeiten" vorbeikommen.

Mit H ist am coolsten, wir haben kein H aber der LKW ist 33 Jahre und wir haben trotzdem die Befreiung :D, und das FZG war nicht mal zugelassen und nur mit roter Nr :eek:
Hab ich schon erzählt das ich die Schweiz liebe :spiel:

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#14 Beitrag von seppr » 2011-12-31 17:32:21

Kann man diesen 10-er Block auch über das Internet bestellen oder muss man da tatsächlich an den Schalter ?

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Pirx
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#15 Beitrag von Pirx » 2011-12-31 18:01:09

Filly hat geschrieben:Transitspur für leere LKW
Das ist eine Möglichkeit, soweit vorhanden bevorzuge ich aber die Spur für Reisebusse. Hat auch bei der Einreise in die Schweiz seinerzeit gut geklappt. Geht natürlich nur mit Wohnmobil-Zulassung.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#16 Beitrag von oldi fan » 2012-01-01 20:01:15

hallo,
hab die "such" funktion benutzt kam aber nur unsnniges für meine frage bei raus....
:angry:
darum hab ich einfach frisch gefragt!

was ist das für ein "wisch"(formularname?) wo du an der grenze erhälst?
wegen h nummer und befreiung usw?
denke an der deutschen oder schweizer?

also ist mit dem formular die schwerlastabgabe mit h nummer erledigt?
würde sowieso nur überland fahren und des so ca 30km....
zum zielort....

gibt es erfahrungen mit h nummer in die schweiz rein?
würde gerne davon lesen
mfg oldi fan

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#17 Beitrag von rocknroll » 2012-01-01 20:25:21

oldi fan hat geschrieben:was ist das für ein "wisch"(formularname?) wo du an der grenze erhälst?
wegen h nummer und befreiung usw?
denke an der deutschen oder schweizer?

also ist mit dem formular die schwerlastabgabe mit h nummer erledigt?
würde sowieso nur überland fahren und des so ca 30km....
zum zielort....

gibt es erfahrungen mit h nummer in die schweiz rein?
würde gerne davon lesen
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-Befreiung Oldtimer LKW.
-Ja ist erledigt, nicht jedoch bei PKW's, die müssen trotzdem Maut zahlen trotz H, da gibt es keine Befreiung.
-Egal ob überland oder nicht, bei LKW's muß man immer LSVA oder PSVA bezahlen, auser du hast dir an der "SCHWEIZER" Grenze/Zoll, deine Befreiung geholt ;)

Erfahrung hab ich schon oben geschildert.
Grüße

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Ulf H
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#18 Beitrag von Ulf H » 2012-01-03 17:35:32

... PSVA, also der 10-Tages-Zettel gilt ab 19:00 uhr des Vortages, so kann man Tage einsparen ... er gilt aber nur für 1 Jahr ab Kaufdatum ... so gehen die eingsparten Tage leicht wieder drauf, wenn man nicht innerhalb Jahresfrist nochmal in die Schweiz kommt ... wegen Befreiung für Oldtimer, am besten das Formular hier im Forum suchen und ausdrucken, dem Zöllner unter die Nase halten und "einmal für mein Auto" bestellen ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

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Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#19 Beitrag von captain T » 2012-01-03 18:15:56

Den H-Wisch hatte ich mal gepostet. Schick mir doch ne PN und ich mail ihn dir wenn du ihn brauchst als Muster.

viele Grüße
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#20 Beitrag von zimbo » 2012-01-03 20:10:38

wie alt muss das fahrzeug nach schweizer stvo sein um ohne h zulassung den wisch für oldtimer zu bekommen? grüsse aus dem westerwald zimbo
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#21 Beitrag von rocknroll » 2012-01-03 20:15:02

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#22 Beitrag von daily4x4 » 2012-01-04 5:06:45

Erfahrung in Basel:
Wenn Du Nachtfahrer bist solltest Du morgens VOR 05:00 am Schalter stehen, denn ab 05:00 kommen die Trucker mit ihren Verzollungspapieren ... und die warten schon als kilometerlange Schlange auf das Ende des Nachtfahrverbots ...
Grüße
-Bernhard-

== Dicht ist, wenn Wasser zwar einen Weg hinein, aber nicht wieder heraus findet ==
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#23 Beitrag von captain T » 2012-01-04 11:57:53

zimbo hat geschrieben:wie alt muss das fahrzeug nach schweizer stvo sein um ohne h zulassung den wisch für oldtimer zu bekommen? grüsse aus dem westerwald zimbo
Ohne Eintragung in die Papiere geht das eigentlich rechtlich nicht. Mir wurde es mit einem 44 jährigen LKW mal verweigert, weil er damals noch kein H-Kennzeichen hatte.

Hier ist die Regelung:

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ist eine vom Gesamtgewicht, der
Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.
Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
• ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
• dem Gütertransport dienen und
• im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Abgabesätze
Aktuell angewendete Tarife:

Abgabekategorie Eurokategorie Tarif
I Euro 2*, 1, 0 und vorher 3.07 Rp. / tkm
II Euro 3* 2.66 Rp. / tkm
III Euro 4, 5, 6 und später 2.26 Rp. / tkm
* 10% Rabatt bei Fahrzeugen mit einem Partikelfiltersystem, welches den Partikelgrenzwert
Euro 4 (0.02 g/kWh) einhält

Berechnungsbeispiel:

Massgebendes Gewicht 18 t
Tarif nach Emission (Euro 5) 2.26 Rp./tkm
Gefahrenen Kilometer 100 km
Total CHF 40.70

Rechnung: 18 x 2.26 x 100 = 4068 Rp. = CHF 40.70
Sattelmotorfahrzeuge / Sattelschlepper
Für Sattelmotorfahrzeuge, die als Einheit immatrikuliert sind, wird die Abgabe nach dem Gesamtgewicht der Einheit berechnet. Sind Sattelschlepper und Sattelanhänger getrennt immatrikuliert, so ist das Leergewicht des Sattelschleppers und das Gesamtgewicht des Sattelanhängers massgebend.
Ausnahmen
Folgende in- und ausländisch immatrikulierte Fahrzeuge sind von der Abgabe ausgenommen:
• Militärfahrzeuge mit Militärkontrollschildern oder mit Zivilkontrollschildern und einem Aufkleber M+
• Fahrzeuge der Polizei, der Feuer-, Öl- und Chemiewehr, des Zivilschutzes sowie Ambulanzen
• Fahrzeuge, mit denen konzessionierte Personentransporte durchgeführt werden
• landwirtschaftliche Fahrzeuge (grüne Kontrollschilder)
• Fahrzeuge mit schweizerischen Tagesschildern
• Nicht ordentlich immatrikulierte Fahrzeuge mit Händlerschildern (ausgenommen Exportfahrzeuge mit ausländischen Händlerschildern)
• Fahrschulfahrzeuge, soweit sie ausschliesslich für Fahrschulzwecke eingesetzt und von einer registrierten Fahrschule immatrikuliert werden
Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind • Motorwagen mit elektrischem Antrieb
• Wohnanhänger und Sachentransportanhänger für Schausteller und Zirkusse
• Raupenfahrzeuge
• Transportachsen
• Auf vorgängiges Gesuch an die Oberzolldirektion hin:
Fahrten aus humanitären Gründen oder gemeinnützige, nicht kommerzielle Fahrten

viele Grüße aus dem schwarzen Wald

Captain T
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#24 Beitrag von rocknroll » 2012-01-06 0:54:47

Stimmt, so ist es immernoch. Man braucht as deutsche H, oder man hatte halt seeeeehr viel Glück

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#25 Beitrag von zimbo » 2012-01-06 17:28:02

beim eingetragenen sonder kfz wohnmobil siehts so aus :die jahresgebühr für wohnmobile über 3,5 t beträgt je fahrzeug 650 chf. abhängig von der voraussichtlichen aufenthaltsdauer kann die abgabe auch für kürzere zeiträume entrichtet werden. für 1-30 aufeinanderfolgende tage pro tag 3,25 chf mindestens aber 25 chf und höchstens 58,50 chf. für1-11 aueinanderfolgende monate pro monat 58,50 chf oder und wie ich meine die beste lösung für den transit in den süden 10 frei wählbare einzeltage innerhalb eines jahres 32,50 chf aber wie gesagt nur für eingetragene wohnmobile. grüsse aus dem westerwald zimbo
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#26 Beitrag von Rudi » 2018-07-30 9:11:08

Hallo zusammen,
ich hole das Thema nochmals hoch, da ich über die Suchfunktion keine Ergebnisse erhalte, die treffend wären.
Nacht- und WE/Feiertage Fahrverbote für LKW > 3,5t in der Schweiz ist nun klar.
Weiß evtl. jemand wie sich das mit einer Zulassung als Sonder-KFZ-Löschfahrzeug, ZGG 5990kg. H-Kennzeichen, verhält?
Darf ich damit auch nachts- und WE/Feiertage in der Schweiz fahren?
Wir möchten Mitte August über die Schweiz nach Ancona auch die Fähre.
Freue uns über jede Info!!!
Grüße
Rudi
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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#27 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2018-07-30 9:33:40

Du hast meiner Meinung nach Nachtfahrverbot
Hier die Ausnahmen:
https://www.verkehrs-recht.ch/arbeits-u ... fahrverbot

Du hast zwar ein Sokfz Feuerwehr aber es ist kein Fahrzeug der Hilfs und Kat .Dienste als Halter sondern dein Privatvergnügen.

Das H bringt die nur einen Vorteil bei der Straßennutzungsgebühr

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#28 Beitrag von meggmann » 2018-07-30 10:27:10

... so sieht das Formular aus, steht auch die Nummer drauf.

Bin einmal über die LKW/leer Spur eingefahren, hat die sehr verwirrt.
Das nächste mal Busspur bis zum Büro dann ausgestiegen und das Formular besorgt (ich hatte das jeweils selbst ausgefüllt und mitgenommen, beim 2. mal haben die aber ein neues am PC erstellt).
Bin auch LKW 7,5t.
Und ja die Fahrverbote gelten nur nicht wenn man Womo laut Papieren ist.

Gruß, Marcel
Dateianhänge
3A3D22E7-C83D-40B5-A1ED-50AB7A23BD82.jpeg
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#29 Beitrag von Rudi » 2018-07-30 13:16:40

Vielen Dank für euere bisherigen INfos, aus denen ich schließe, dass wohl auch für uns die Verbote gelten.
Dann müssen wir die Abfahrtszeiten wohl doch etwas den Umständen anpassen. Sehr Schade :angel:
Danke Marcel für das Formular!
MB 1113 Schlauchwagen im Umbau, 608D Löschfahrzeug, T4 Seikel Syncro

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Re: Strassenverkehrsabgabe Schweiz

#30 Beitrag von meggmann » 2018-07-30 13:19:52

Ich bin aus Unwissenheit Sonntags rumgefahren und weil es aussieht wie ein altes Womo hat mich niemand kontrolliert.
Bei den Strafen in der Schweiz würde ich es aber nicht vorsätzlich machen....

Gruß, Marcel
1) THW 90-16 ist zu Hause (07.11.2014), 2) LAK 2 ist zu Hause (7.12.2014) 3) Fahrzeugart geändert (19.01.2015)
4) Eisenschwein ist zugelassen (17.03.2015) 5) Umbauten am "Trägerfahrzeug" beendet (12.04.2015) 6) H Gutachten erteilt (15.12.2015)

7) Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) ist angekommen (26.02.2021)

Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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