Hei!
Mein Sohn fährt mit einem auf mich zugelassenen Auto in die Türkei. Dafür hat er eine vom ADAC beglaubigte Vollmacht. Dürfen seine beiden Mitfahrer den Wagen auch fahren oder bräuchten sie dafür ebenfalls eine Vollmacht von mir?
Gruß und Dank für Aufklärung!
Matti
Wer darf im Ausland ans Steuer?
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Wer darf im Ausland ans Steuer?
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ex oriente lux · cedant tenebræ soli
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Re: Wer darf im Ausland ans Steuer?
hallo Matti,
ich vermute wenn es überhaupt ein Problem geben sollte ist es kein Problem der Vollmacht. Ich weiss nicht mal ob die überhaupt notwendig oder vorgeschrieben ist obwohl sie im Zweifelsfall sicherlich vieles erleichtert.
Du solltest aber mal prüfen wie es sich mit der Nutzung von ausländischen Fahrzeigen durch Nichtürken ( Türken selber dürfen es nicht benutzen !) ist wenn das Fahrzeug nicht in deren Pass eingetragen ist . Da könnte es möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen. Ich weiss nicht ob der Eintrag in den Pass eine rein zollrechtliche Formalität ist die die Wiederausfuhr garantieren soll oder ob damit auch eine Nutzungsberechtigung verbunden ist.
Jedenfall kann nur die Person in deren Pass der Wagen Eingetragen ist diesen auch wieder ausführen. In Sonderfällen ( Unfall, Krankheit etc) braucht man eine Bescheinigung des Binnenzolles oder der Polizei )
ich vermute wenn es überhaupt ein Problem geben sollte ist es kein Problem der Vollmacht. Ich weiss nicht mal ob die überhaupt notwendig oder vorgeschrieben ist obwohl sie im Zweifelsfall sicherlich vieles erleichtert.
Du solltest aber mal prüfen wie es sich mit der Nutzung von ausländischen Fahrzeigen durch Nichtürken ( Türken selber dürfen es nicht benutzen !) ist wenn das Fahrzeug nicht in deren Pass eingetragen ist . Da könnte es möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen. Ich weiss nicht ob der Eintrag in den Pass eine rein zollrechtliche Formalität ist die die Wiederausfuhr garantieren soll oder ob damit auch eine Nutzungsberechtigung verbunden ist.
Jedenfall kann nur die Person in deren Pass der Wagen Eingetragen ist diesen auch wieder ausführen. In Sonderfällen ( Unfall, Krankheit etc) braucht man eine Bescheinigung des Binnenzolles oder der Polizei )
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !
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Re: Wer darf im Ausland ans Steuer?
Hi @ All,
grundsätzlich ist es so, dass die Fahrzeuge von allen berechtigten Fahrern gefahren werden dürfen... Berchtigte Fahrer können auch im Versicherungsvertrag eingeschränkt sein! (Partnertarif)
Es ist besser wenn man eine Vollmacht mitgibt wenn der Fahrzeugeigner und Versicherungsnehmer nicht mit auf der Reise ist!
Desweiteren sollte man das Ganze auch mit seiner Versicherung abklären... Grüne Vericherungskarte...
In der Türkei werden die Fahrzeuge bei der Einreise in den Pass geschrieben. Da könnte es zu ersten Problemen kommen wenn man keine Vollmacht vom Fahrzeughalter dabei hat! Innerhalb von Europa ist es eigentlich kein Problem...
Grüße Chris
grundsätzlich ist es so, dass die Fahrzeuge von allen berechtigten Fahrern gefahren werden dürfen... Berchtigte Fahrer können auch im Versicherungsvertrag eingeschränkt sein! (Partnertarif)
Es ist besser wenn man eine Vollmacht mitgibt wenn der Fahrzeugeigner und Versicherungsnehmer nicht mit auf der Reise ist!
Desweiteren sollte man das Ganze auch mit seiner Versicherung abklären... Grüne Vericherungskarte...
In der Türkei werden die Fahrzeuge bei der Einreise in den Pass geschrieben. Da könnte es zu ersten Problemen kommen wenn man keine Vollmacht vom Fahrzeughalter dabei hat! Innerhalb von Europa ist es eigentlich kein Problem...
Grüße Chris
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!
Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger
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