Fahrzeug ohne TÜV und Zulassung zurück nach Deutschland
Moderator: Moderatoren
Fahrzeug ohne TÜV und Zulassung zurück nach Deutschland
Hallo, habe ein Fahrzeug seit 5Jahren in Afrika und möchte es jetzt nach Hause fahren. Fahrzeug ist natuerlich nicht zugelassen und hat natuerlich auch keinen TÜV mehr.Komme über Marokko. Ich möchte das Fzg auch nach Hause fahren. Also die Hängerfrage kommt nicht in Betracht. Kurzzeitkennzeichen nur 5Tage oder kann man 4Stück nacheinander bekommen so hätte ich dann 20 Tage? Gibt es so eine Art Überführungskennzeichen? Welches Kennzeichen bekommt man ohne TÜV?
Hilfe!!!!!!!!
Danke schon mal
Gruesse Götz
Hilfe!!!!!!!!
Danke schon mal
Gruesse Götz
Hallo
Das gilt aber nur für ein zugelassenes Auto.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Fahrzeug nicht angemeldet, dann geht nur eine rote Nummer oder ein Kurzkennzeichen. Dafür braucht man keine HU.
Vielleicht gibt es ja auch in Spanien solche Kurzkennzeichen wie bei uns, mit denen du erstmal wegkommst.
Thomas
Das gilt aber nur für ein zugelassenes Auto.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Fahrzeug nicht angemeldet, dann geht nur eine rote Nummer oder ein Kurzkennzeichen. Dafür braucht man keine HU.
Vielleicht gibt es ja auch in Spanien solche Kurzkennzeichen wie bei uns, mit denen du erstmal wegkommst.
Thomas
Zuletzt geändert von 814DA am 2011-02-10 15:54:15, insgesamt 1-mal geändert.
- Ulf H
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Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage ab Ausgabe bei der Zulassungsstelle ... für 20 Tage am Stück müsstest Du also alle 5 Tage ein neues dort holen. Auf dem Kennzeichen ist nur das enddatum vermerkt, es gilt also ab sofort bis zum aufgeprägten Datum (das aber bei mir nicht mit dem in Schein übereinstimmte ... gegen die 2 Tage mehr auf dem Kennzeichen hab ich dann nicht protestiert ... es aber auch nicht ausgenutzt)
Gruss Ulf
Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.
Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...
Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!
Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.
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Da Götz,
http://www.kurzzeit-evb.de/
die schicken zu brauchst nur ne Adresse angeben.
Gültig ist das dann ab dem Tag der wahrscheinlichen Zustellung.
Bone Route und so denn,Tom
http://www.kurzzeit-evb.de/
die schicken zu brauchst nur ne Adresse angeben.
Gültig ist das dann ab dem Tag der wahrscheinlichen Zustellung.
Bone Route und so denn,Tom
Hey,
also seid mir nicht böse, aber vielleicht und /oder probier doch mal bringt mich nicht wirklich weiter und irgendwelches evtl. hilft auch nicht so richtig. Die Idee mit dem Kurzzeitkennzeichen hatte ich auch schon und ob es das in Spanien gibt habe ich mir auch schon überlegt. und genau darum, weil ich es nicht weiss habe ich hier angefragt.
Wäre schön wenn mir einer helfen kann der das schon gemacht hat.
Danke trotzdem für die Hilfeversuche, hatte mir halt gedacht da draußen gibt es einen der das Problem auch schon mal hatte.
Gruss Götz
also seid mir nicht böse, aber vielleicht und /oder probier doch mal bringt mich nicht wirklich weiter und irgendwelches evtl. hilft auch nicht so richtig. Die Idee mit dem Kurzzeitkennzeichen hatte ich auch schon und ob es das in Spanien gibt habe ich mir auch schon überlegt. und genau darum, weil ich es nicht weiss habe ich hier angefragt.
Wäre schön wenn mir einer helfen kann der das schon gemacht hat.
Danke trotzdem für die Hilfeversuche, hatte mir halt gedacht da draußen gibt es einen der das Problem auch schon mal hatte.
Gruss Götz
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Das Kenne ich anderstdie in Deutschland ausgestellten Kurzkennzeichen sind nicht unbedingt in ganz Europa gültig
http://www.jena.de/fm/41/Freigabe%20Kur ... b%20EU.pdf
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 024:de:PDF
Zuletzt geändert von Flammkuchenklaus am 2011-02-10 22:42:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Macht es doch nicht so kompliziert . Klar gibt es KZK mit grüner Versicherungsdoppelkarte die in Ganz EU gültig ist .Die kosten zwar ein paar Euro mehr aber was soll´s .
https://www.kurzzeit-evb.de/
......unten an der Doppelkarte ist ein grünes Feld wo man anklicken kann : Grüne Versicherungskarte mitbestellen .
Grüße
Oliver
https://www.kurzzeit-evb.de/
......unten an der Doppelkarte ist ein grünes Feld wo man anklicken kann : Grüne Versicherungskarte mitbestellen .
Grüße
Oliver
Zuletzt geändert von OliverM am 2011-02-10 22:57:38, insgesamt 1-mal geändert.
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....
Hi Götz,
nach zahlreichen Überführungen ins europ-Ausland kann ich nur sagen, dass es keine einheitliche Regelung gibt wo die 5 Tageszulassung Gültigkeit besitzt.
Garantiert ist sie in Österreich Gültig. Über den ÖAMTC recherchiert war für Italien bei den Kollegen in Bozen keine Aussage zu erhalten!
Versicherungstechnisch ist es nicht von Belang ob das Auto Zugelassen ist oder nicht. Es ist einzig entscheidend ob diePrämie bezahlt ist!!! Wenns unbedingt sein muss kann ich das mit einem §§§ aus den AHB und dem VVG belegen... Wichtig ist dass eine Versicherung eine Deckung zusagt... Das ist auch ohne Kennzeichen und TÜV möglich. Allerdings nur für das Ausland und für die grüne Versicherungskarte.
Du könntest folgendes machen:
1. Auf der Zulassungsstelle die für Dich zuständig ist, online ein Wunschkennzeichen reservieren. (Dann ist diese Nummer in jedem Fall frei und für 3 Monate gesperrt!!!)
2. Dann gehst Du zu Deinem Versicherungsmensch und erklärst ihm was Du vor hast.
3. Er soll Dir Dein Auto Haftpflichtversichern, ab dem Zeitpunkt an dem Du nach Marokko kommst besser 2-3 Wochen früher.
4. Du bekommst einen Versicherungsschein auf die Nummer die Du reserviert hast. Du bezahlst die Prämie und hast Haftpflichversicherungsschutz in Europa über die grüne Versicherungskarte. Wichtig ist, dass Marokko auch eingeschlossen ist.
5. Du lässt 2 Schilder prägen mit der Wunschnummer. (Onlinedienste sind da weniger empfindlich als der Schilderheini an der Ecke!) Du kannst bei dem auch sagen Du brauchst 2 Blankoschilder für 2 Parkplätze ohne DIN-Stempel!
6. Du riskierst mit dem Schildern Heim zu fahren oder besorgst Dir dafür noch 5-Tageskennzeichen damit du "LEGAL" in Deutschland ab der Grenze fahren kannst.
Das oben Geschriebene muss nicht funzen, da es stark auf die Versicherung ankommt und erst recht auf den Außendienstler... Bei Direktversicherer ist das nicht zu machen... ich bin leider auch nicht mehr im Dienst daher kann ich nicht helfen... Höchstens mit einer Telefonnummer oder e-Mailadresse.
Kurzzeitkennzeichen werden nicht vordatiert oder länger ausgestellt. Also 5 x 5 Tage über mehrere Wochen kannst Du vergessen...
Viel Erfolg
Chris
nach zahlreichen Überführungen ins europ-Ausland kann ich nur sagen, dass es keine einheitliche Regelung gibt wo die 5 Tageszulassung Gültigkeit besitzt.
Garantiert ist sie in Österreich Gültig. Über den ÖAMTC recherchiert war für Italien bei den Kollegen in Bozen keine Aussage zu erhalten!
Versicherungstechnisch ist es nicht von Belang ob das Auto Zugelassen ist oder nicht. Es ist einzig entscheidend ob diePrämie bezahlt ist!!! Wenns unbedingt sein muss kann ich das mit einem §§§ aus den AHB und dem VVG belegen... Wichtig ist dass eine Versicherung eine Deckung zusagt... Das ist auch ohne Kennzeichen und TÜV möglich. Allerdings nur für das Ausland und für die grüne Versicherungskarte.
Du könntest folgendes machen:
1. Auf der Zulassungsstelle die für Dich zuständig ist, online ein Wunschkennzeichen reservieren. (Dann ist diese Nummer in jedem Fall frei und für 3 Monate gesperrt!!!)
2. Dann gehst Du zu Deinem Versicherungsmensch und erklärst ihm was Du vor hast.
3. Er soll Dir Dein Auto Haftpflichtversichern, ab dem Zeitpunkt an dem Du nach Marokko kommst besser 2-3 Wochen früher.
4. Du bekommst einen Versicherungsschein auf die Nummer die Du reserviert hast. Du bezahlst die Prämie und hast Haftpflichversicherungsschutz in Europa über die grüne Versicherungskarte. Wichtig ist, dass Marokko auch eingeschlossen ist.
5. Du lässt 2 Schilder prägen mit der Wunschnummer. (Onlinedienste sind da weniger empfindlich als der Schilderheini an der Ecke!) Du kannst bei dem auch sagen Du brauchst 2 Blankoschilder für 2 Parkplätze ohne DIN-Stempel!
6. Du riskierst mit dem Schildern Heim zu fahren oder besorgst Dir dafür noch 5-Tageskennzeichen damit du "LEGAL" in Deutschland ab der Grenze fahren kannst.
Das oben Geschriebene muss nicht funzen, da es stark auf die Versicherung ankommt und erst recht auf den Außendienstler... Bei Direktversicherer ist das nicht zu machen... ich bin leider auch nicht mehr im Dienst daher kann ich nicht helfen... Höchstens mit einer Telefonnummer oder e-Mailadresse.
Kurzzeitkennzeichen werden nicht vordatiert oder länger ausgestellt. Also 5 x 5 Tage über mehrere Wochen kannst Du vergessen...
Viel Erfolg
Chris
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!
Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger
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Zitat (Flammkuchenklaus):
Du wirst auch in Spanien kein Kennzeichen ohne dortigen Wohnsitz bekommen.
Auch die brauchen eine Adresse für die Strafzettel so wie in D
Das Kurzkennzeichen bekommst du sogar in Deutschland ohne einen Wohnsitz (Wohnsitz USA, kein Problem)
Das sieht die EU Rili inzwischen so
Zitat aus obigem Link:
Du wirst auch in Spanien kein Kennzeichen ohne dortigen Wohnsitz bekommen.
Auch die brauchen eine Adresse für die Strafzettel so wie in D
Das Kurzkennzeichen bekommst du sogar in Deutschland ohne einen Wohnsitz (Wohnsitz USA, kein Problem)
Das sieht die EU Rili inzwischen so
Zitat aus obigem Link:
Jeder Fahrzeughalter muss sein Fahrzeug in dem Mitgliedstaat zulassen, in dem er seinen gewöhnlichen
Wohnsitz hat. Artikel 7 der Richtlinie 83/182/EWG (1) und Artikel 6 der Richtlinie 83/183/EWG (2) regeln
genau, wie der gewöhnliche Wohnsitz in Fällen zu bestimmen ist, in denen eine Person vorübergehend oder
ständig in einem anderen als ihrem Herkunftsmitgliedstaat lebt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes kann aber das in diesen Artikeln genannte quantitative Kriterium (der gewöhnliche Wohnsitz
ist der Ort, an dem die Person sich an mehr als 185 Tagen im Jahr aufhält) nicht als Hauptkriterium herangezogen
werden, wenn andere maßgebende Faktoren bestehen.