Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

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HildeEVO
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Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#1 Beitrag von HildeEVO » 2010-12-30 11:32:29

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden:

Europa:

Itailen:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Abblendlicht einschalten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)

Afrika:

Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:

Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:


Amerika Süd:

Bitte Liste fortführen!

Grüße Chris

P.S. Ich habe auf unserer Site für alle Besuchten Länder eine kleine Zusammenfassung geschrieben! Diese ist immer auf der ersten Site des bereisten Landes zu finden! LINK
Zuletzt geändert von HildeEVO am 2010-12-30 11:37:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Filly

#2 Beitrag von Filly » 2010-12-30 13:45:28

Bei Österreich beachten:
- Lichtpflicht am Tag gilt seit dem 01.01.2008 nicht mehr
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antrtiebsräder mitführen.

...

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HildeEVO
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#3 Beitrag von HildeEVO » 2010-12-30 13:48:14

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden:

Europa:

Itailen:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.


Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)

Afrika:

Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:

Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:


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Tomduly
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#4 Beitrag von Tomduly » 2010-12-30 15:01:57

Was wird in verschiedenen Ländern gefordert und was muss beachtet werden:

Europa:

Itailen:
- Warnwesten für jeden Mitfahrer der bei Panne oder Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften aussteigt!
- Abblendlicht einschalten
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 5 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt.

Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
- das Ein- und Mitführen von Pfefferspray ist absolut verboten (die Einfuhr persönlicher Kriegswaffen z.B. zur Brauchtumspflege bei Reservistentreffen hingegen erlaubt, lt. GWK Schaffhausen)

Österreich:
- Go-Boxpflicht ab 3,5 t auf Autobahnen
- Warnwestenpflicht
- Zwischen dem 01.11. und 15.04. müssen grundsätzlich Winterreifen aufgezogen sein. Fahrzeuge über 3,5t müssen in dem Zeitraum zusätzlich Schneeketten für 2 Antriebsräder mitführen.
- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten

Spanien:
- 2 Warndreiecke (Vor und hinter dem Fahrzeug aufzustellen!
- Gurtpflicht für Hunde
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- rot-weiss gestreifte Warntafel mit 3 roten Streifen für alles, was über die hintere Fahrzeugkontur hinausragt. Die ital. Warntafel kann mit einem Bussgeld geahndet werden... Es gibt im Handel extra "Wendetafeln"...

Afrika:

Warntafeln nach ECE 70/ 70.01 in vielen Ländern >3,5 t vorgeschrieben!

Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- Zum Befahren von Westssahara ist ein FICHE sinnvoll

Tunesien
- Einfuhr von Funkgeräten offiziell verboten
- Permit fürs Sperrgebiet u.a. nur bei vorhandenem nachweislich funktionierenden Sat-Handy
- Kopien des Sperrgebiets-Permits zum Aushändigen an Kontrollposten verkürzen die Kontrollzeit erheblich
- kopierte/vorgedruckte Zettelchen mit Namen, Adresse und Passnr. der Mitfahrenden vereinfachen die Prozedur an Checkpoints
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten ("Zollkontrolle" mit Fzg.-Durchsuchung auch im Landesinneren)
- GPS Geräte anmeldepflichtig

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- Carnetpflicht

Asien:

Russland
- Strengstes Überholverbot bei durchgezogenen Linien
(sofortiger Führerscheinverlust!)
- Abblendlicht einschalten

Tadjikistan
- Abblendlich einschalten
- Straßennutzungsgebühr gilt nur 14 Tage!!!


Amerika Nord:


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la911
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#5 Beitrag von la911 » 2010-12-30 15:06:09

Hallo


Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder 07ner Nummer zahlen in der Schweiz nichts!!!!!

Gruß
Thorsten
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Transporter
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#6 Beitrag von Transporter » 2010-12-30 16:26:56

Hallo.

Tolle Idee dieser Thread. So kann man Geistig die Route abfahren und anschließend schön "ablasten" im Wohnaufbau :happy:.

Einige Fragen habe ich zu dem bisher geposteten aber doch:
Tomduly hat geschrieben:- Überfahren durchgezogener Linien (auch Seitenstreifen) verboten
Heisst das, das in Ö nicht auf den Pannestreifen auf der Autobahn fahren darf? Oder heißt der dort anders und hat eine Andere Bedeutung?
- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten
Gibt es dazu genaueres? Ich meine die Leute in den jeweiligen Ländern werden ja wohl auch Messer haben und diese Benutzen. Da muss doch eine Definition geben, welche Eigenschaften ein Messer haben muss um z.B. ein "Taschenmesser" (klappbar, Einhandmesser, Klingenlänge) oder "großes" Messer zu sein?

Das würde mich intressieren, denn wer erst nach Spanien und dann nach Tunesien fährt wird doch auch irgendwie sein Brot schneiden und sein Mett streichen wollen.

Weiß dazu jemand was genaueres?

Grüße,

Transporter
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pete
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#7 Beitrag von pete » 2010-12-30 17:23:15

Schweden , Norwegen und Dänemark- am Tag mit Abblendlicht

Norwegen - mitführen von Schneeketten -?- ( bei LKW auf alle Fälle von Oktober bis Ostern)

Peter

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SvenS
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#8 Beitrag von SvenS » 2010-12-30 17:51:01

Tante Google spuckt zu Taschenmessern in Spanien folgendes aus:
Klappmesser (auch mit Feststellmechanismus) sind legal, sofern die Klingenlänge kürzer als zehn Zentimetern ist.
Wenn´s um Island geht, einfach bei mir fragen.

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Landei
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#9 Beitrag von Landei » 2010-12-30 18:32:29

- Taschenmesser sind strengstens Verboten (Leatherman etc.!)
- grosse Messer mit feststehender Klinge verboten


Auf die Frage, wann die Zivilisation anfing, würde ich nie antworten "als die Affen von den Bäumen gestiegen sind" sondern "als die Wesen begannen, sich nie ohne Werkzeug aus der Behausung zu bewegen."

Taschenmesser abzulegen ist schon schlimm genug im Flieger. Ich möchte nicht wissen, wie viele Flugzeugabstürze vermeidbar gewesen wäre, wenn der Pilot mit Pinzette oder Zahnstocher rechtzeitig den Hühnerknochen aus der versehentlich eingelegten Schubumkehr gefriemelt bekommen hätte :D .


Messerverbote beziehen sich in der Regel darauf (nicht nur in Spanien), dass man mit diesen verbotenen Größen nicht einfach so herumläuft oder zweckfrei in einem normalen Pkw herumliegen hat.

DEN spanischen Staatsdiener möchte ich sehen, der Verständnis dafür hätte, wenn in der Sterneküche eines Wohnmobils der Serrano Schinken mit einem albernen Plastemesser aus einem USA Flieger verstümmelt werden sollte. Das wäre ja Mißbrauch von kulturellen Symbolen :wack: :wack: und dafür gehörte man rot angezogen und den Stieren zum Jogging vorgestellt.

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder 07ner Nummer zahlen in der Schweiz nichts!!!!!
...dürfen aber trotzdem nicht einfach lächelnd und winkend an den Grenzern vorbeirauschen sondern müssen ein (gebührenfreies) extra Zetteli ausfüllen.


Gotthard Tunnel: Auf besonderen Wunsch dauerhaft für Fahrzeuge mit Pinneberger Kennzeichen gesperrt! Ein EU Entwurf sieht darüberhinaus vor, das eben solche Fahrzeuge sich außerhalb ihres Kreises nur mit Sicherungsfahrzeugen und mit Standortmeldungen an die betreffenden Verkehrsfunksender bewegen dürfen. (ok. ein blauer Magirus kann von mir aus davon ausgenommen werden...)

Jochen

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tauchteddy
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Re: Vorschriften und Mitführpflichten im Ausland

#10 Beitrag von tauchteddy » 2010-12-30 18:43:48

Der durchgezogene Streifen irritiert mich nicht, aber das hier:
HildeEVO hat geschrieben: Marokko
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t

Ägypten
- 1 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
- 2 Feuerlöscher für Fahrzuege >3,5 t mit Fahrgestellnummer
Soll das erste jeweils "< 3,5t" heißen? Dann ergäbe es für mich einen Sinn.
Die WR-Pflicht in A gilt für N2/3 und M2/3-Fahrzeuge nur bis zum 15.3. und nur für die Antriebsachse.
Zuckerbrot ist aus.

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#11 Beitrag von HildeEVO » 2010-12-30 18:45:38

SvenS hat geschrieben:Tante Google spuckt zu Taschenmessern in Spanien folgendes aus:
Klappmesser (auch mit Feststellmechanismus) sind legal, sofern die Klingenlänge kürzer als zehn Zentimetern ist.
Es ist in der Tat so, dass privat keiner ein Taschenmesser dabei haben darf. Ein Freund von mir lebt schon seit längerem in Spanien und erklärte mir, dass es erlaubt ist wenn man zu beruflichen Zwecken das Messer benötigt es Ok ist. Z.B. Gärtner, Jäger oder Fischer. Problematisch sind halt z.B. Filettiermesser wenn man beim Hobbyangeln ist. Oder wenn man meint, man müsste wie Crockodile Dundee mit einer Machete rumspringen!

Klingenlänge ist von Polizist zu Polizist unterschiedlich!

Grüße Chris
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#12 Beitrag von Landei » 2010-12-30 19:08:26

Interessante Seite zu Messern hier.

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Transporter
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#13 Beitrag von Transporter » 2010-12-30 20:45:16

Ist ja mal wieder echt klasse :wack: Diesen "Legal reason" Dreck wo kein Mensch durchblickt und der Willkür Tür und Tor geöffnet sind. Ist also wie beim "deutschen" Einhandmesser... bin ich im Wald am Pilze sammeln darf ich es führen, sonst nicht (<- Weg zum Wald = Messer im Rucksack, nicht zugriffsbereit).

Wenn man auf der Seite von Landei die Texte liest anstatt die Übersicht anschaut kann man denken alle Messer sind überall verboten. Das ist so ein Hirnriss....

Aber speziell in Spanien scheint auf dem Papier mit einem "Grund" ja fast alles zu gehen. Praxis (zumal mit als Ausländer) kann deshalb natürlich trotzdem anders sein, ohne Frage....

Man sollte sich eingraben lassen am besten....

Grüße,

Transporter.
Zuletzt geändert von Transporter am 2010-12-30 20:46:50, insgesamt 1-mal geändert.
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crutchy the clown

#14 Beitrag von crutchy the clown » 2010-12-31 15:07:24

Da für Viele Stuttgart auch zum "Ausland" zählt, was aufgrund der Mentalität der Einheimischen durchaus verständlich erscheint, hier ein wichtiger Hinweis, der vor Strafzetteln schützt:

Ein Sonder-Kfz muß über 4 Nachtparktafeln verfügen, da es viele nur in einer Richtung zu befahrende Straßen gibt und die Nachtparktafeln immer zur Fahrzeugmitte hin aufgeklappt sein müssen. Zum Schutz der in Stuttgart vermuteten Geisterfahrer muß grundsätzlich auch immer die vordere Nachtparktafel aufgeklappt werden.

Edit:
Ist kein Witz! Viele WoMo-Fahrer haben sich nach den ersten Strafzetteln 4 Tafeln ans Fahrzeug montiert.
Zuletzt geändert von crutchy the clown am 2011-01-01 5:00:34, insgesamt 1-mal geändert.

laforcetranquille
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#15 Beitrag von laforcetranquille » 2010-12-31 16:13:41

Frankreich:
Für Allrad-LKW-Gemeinschaft Mitglieder Einreise nur erlaubt bei Kennzeichnung durch eine gelbe Kappe. Die gekennzeichneten Personen dürfen sich ausserhalb des Fahrzeuges nur in Begleitung eines Pflegers bewegen.

Gruss Wim
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !

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yoeddy2
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#16 Beitrag von yoeddy2 » 2010-12-31 16:43:07

laforcetranquille hat geschrieben:Frankreich:
Für Allrad-LKW-Gemeinschaft Mitglieder Einreise nur erlaubt bei Kennzeichnung durch eine gelbe Kappe. Die gekennzeichneten Personen dürfen sich ausserhalb des Fahrzeuges nur in Begleitung eines Pflegers bewegen.

Gruss Wim
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur.
Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s: Reise, reise!
Wilhelm Busch (1832-1908)

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Landei
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#17 Beitrag von Landei » 2010-12-31 18:56:59

USA: jedes Bundesland hat einige Spezialitäten. In Nevada (oder doch Arizona?) muss man bspw. von der rechten auf die linke Spur wechseln, wenn auf dem Standstreifen gerade ein Sheriff eine Fahrzeugüberprüfung macht. Ich weiß aber nicht, ob man deshalb auch ein links fahrendes Fahrzeug rammen darf, gehe aber davon aus, dass das durchaus der Fall sein kann.

Gaaaanz wichtig: Bei Polizeikontrollen beide Hände auf das Lenkrad legen und ganz still sitzen bleiben, nicht aussteigen.

Führerscheine können auch selbstlaminierte Fantasiegebilde sein, Hauptsache es ist ein kleines Plastikkärtchen, wird alles akzeptiert.
(Ich könnte mich heute noch bei dem Gedanken kaputtlachen, wie ich immer die Driving License von Rarotonga vorgezeigt habe...)

Und wenn man sicher ist, dass man nichts verbrochen hat sondern ein wichtigtuerischer Cop nur mal den dicken Maxen machen will, weil man ihn mit einer viel cooleren Sonnenbrille als er selbst hat angegrinst hat: Man sollte ihm freundlich und unmissverständlich das Gefühl geben, dass man der Meinung ist, er sei ein kleines, provinzielles, wichtigtuerisches ....hole :cool:, das froh sein konnte, dass man nicht nur seine Sprache spricht sondern auch noch seinen ortstypischen Dialekt versteht.

Letzteres bezieht sich natürlich auch auf Regionen in hiesigen Gefilden :D

(Geöffnete) Alkoholika in Indianerreservaten sind auch tabu, ich habe zwar noch keine Kontrollen des Fahrzeuginneren erlebt, aber man darf ganz sicher draußen nichts trinken, auch nicht in braunen Tüten...

Ach ja, in der Nähe von strategisch wichtigen Anlagen (z.B. Staudämmen) werden zwar ab bestimmten Terrorwarnstufen alle Fahrzeuge auch innen auf Sprengstoff untersucht, Besucher in Maschinenhallen der Kraftwerke müssen durch Metalldetektoren, aber Taschenmesser, Leathermen und die üblichen Gegenstände, die Harley Fahrer in Großgruppen am Mann tragen, dürfen behalten werden.

Übernachten neben Staudämmen und unter Brücken kann auch verboten sein.

Jochen
Zuletzt geändert von Landei am 2010-12-31 19:06:52, insgesamt 1-mal geändert.

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#18 Beitrag von Tola » 2010-12-31 20:00:22

Gibt es vorgeschriebene Grössen der Feuerlöscher oder sonstige gewünschte Abarten Selbiger.
so denn,Tom

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#19 Beitrag von Teko1911 » 2011-01-01 21:43:04

Tomduly hat geschrieben:
Schweiz:
- pauschale Schwerverkehrsabgabe für Wohnmobile > 3,5t
- das Ein- und Mitführen von Pfefferspray ist absolut verboten (die Einfuhr persönlicher Kriegswaffen z.B. zur Brauchtumspflege bei Reservistentreffen hingegen erlaubt, lt. GWK Schaffhausen)
Gemäss momentan gültiger Gesetzte ist ein Pfefferspray CO und PAVA in der Schweiz keine Waffe!! Es unterliegt somit auch nicht dem Waffenrecht und auch nicht dem Kriegswaffenrecht.

Jedoch Tränengas CS, CN, CA und CR unterliegen dem Waffenrecht
und benötigen einen Waffenschein und bzw. zum tragen einen Waffentragschein. (Welchen man vermutlich nicht nicht bekommen wird, somit ist der Besitz in der Schweiz somit defakto nicht möglich)

Die Einfuhr im Reiseverkehr (ausgenommen Flugreisen) von Pfeffersprays CO und PAVA ist somit in die Schweiz kein Problem. Der in Deutschland geforderte Aufdruck "nur für die Abwehr von Tieren" ist in der Schweiz nicht erforderlich.


Anders verhaltet es sich in der Schweiz aber mit "gefährlichen Gegenständen"!!! In der Schweiz kann jeder Gegenstand als gefährlich eingestuft werden welcher sich eignet um jemanden zu verletzen oder zu schädigen. Somit kann der abgesägte Besenstiel neben dem Fahrersitz oder das kleine Beil in der Türablage je nach Situation schon problematisch sein. Liegt das Beil jedoch nicht griffbereit im Staukasten ist es unproblematisch.

Einfach ausgedrückt man muss immer glaubhaft begründen können wieso man diesen Gegenstand mitführt oder griffbereit hat. z.B. ein Schraubenzieher in der Metertasche eines Elektrikers der in der Stadt angehalten wird ist unproblematisch, wird jedoch der ev. bereits vorbestrafte XY mit dem gleichen Schraubenzieher in der nähe einer Demonstration aufgegriffen wird es schon schwierig zu begründen für was er den braucht......

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#20 Beitrag von makabrios » 2011-01-02 0:56:39

Hallo,

was mache ich jetzt nur mit meinen Fingernägeln, Schneide- und Eckzähnen? :eek:

Gruß
MAK

crutchy the clown

#21 Beitrag von crutchy the clown » 2011-01-02 2:33:22

Somit kann der abgesägte Besenstiel neben dem Fahrersitz .......... schon problematisch sein.
Genau dieser besagte Besenstiel liegt bei mir griffbereit neben dem Fahrersitz. Beim Mercur sitzt der Fahrer auf dem Batteriefachdeckel und der Besenstiel dient bei mir dazu, diesen Deckel im aufgeklappten Zustand zu halten, damit ich destilliertes Wasser nachfüllen oder die Spannung messen kann.

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#22 Beitrag von Teko1911 » 2011-01-02 3:56:55

Ich denke diesen Artikel darf man nicht zu streng nehmen, er wird vermutlich in der Praxis auch nicht all zu häufig angewendet....

Ist halt auch wieder mal ein Beispiel von Gesetzten welche Leute erfunden haben wo nichts davon verstehen und der Tragweite ihrer Arbeit nicht im klaren sind....ein pauschal Artikel für alle Fälle.

Was du mit deinen Zähnen und Fingernägeln sollst, kratzen wenns beisst und kauen wenn du isst....das wird ja wohl reichen als Begründung :wack:
Zuletzt geändert von Teko1911 am 2011-01-02 3:57:46, insgesamt 1-mal geändert.

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#23 Beitrag von makabrios » 2011-01-02 4:34:05

Hallo,
meine Fingernägel (auch in kurz geschnittenem Zustand) und meine Zähne sind geeignet um jemanden zu verletzen öder zu schädigen. :angel:

Gruß
MAK ( keine Angst! Das bedeutet noch lange nicht, daß ich das auch mache)

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#24 Beitrag von mercury-nomade » 2011-01-06 15:41:57

Amerika Nord:
-USA, Kanada (Gilt vielleicht nicht in allen Bundesstaaten): Alkohol (auch Bier) darf nicht im Fahrerhaus oder in der Fahrgastzelle transportiert werden. Gilt auch für Pickups, er muss dann auf die Ladefläche, d.h. beim Parken muss er bewacht werden, sonst isser wech ! Das beliebte Handbier (auch Road- Bier genannt) kann also teuer werden.
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#25 Beitrag von peter » 2011-01-06 16:27:18

Wir sollten mal eine "was-ist-erlaubt-liste" anlegen.
Die wäre vermutlich kürzer :lol:

Ansonnsten wrklich interessant.
Ich denke die unterschiedlichen verkehrsvorschriften werden am ehesten zur falle :angry:

gruß aus muc

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#26 Beitrag von autorowdy » 2011-01-06 16:48:02

makabrios hat geschrieben: was mache ich jetzt nur mit meinen Eckzähnen?
„Vampire Weekend“?

Aber wir schweifen ab.

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#27 Beitrag von Landei » 2011-01-06 17:04:18

Wir sollten mal eine "was-ist-erlaubt-liste" anlegen.
Ok, kurz und schmerzlos:
Das hier ist garantiert immer erlaubt und hilfreich

Jochen

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#28 Beitrag von makabrios » 2011-01-06 22:46:34

mercury-nomade hat geschrieben:Amerika Nord:
-USA, Kanada ... Alkohol (auch Bier) darf nicht im Fahrerhaus oder in der Fahrgastzelle transportiert werden.
Hallo,
meines Wissens gilt das nur für bereits geöffnete Flaschen.
Oder hat sich das inzwischen geändert?

Gruß
MAK

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#29 Beitrag von Transporter » 2011-01-07 14:07:32

Müsste dann also heißen, "führen", nicht "Transportieren" :lol: :ninja: Die ganze Welt ist verrückt.

Grüße,

Transporter.
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#30 Beitrag von Landei » 2011-01-07 17:12:38

Müsste dann also heißen, "führen", nicht "Transportieren"
Solange du nach diesem Prinzip nicht auch deinen Forumsnamen änderst... :cool:

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