Überladen, ungesicherte Ladung wird teuer

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Garfield
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Überladen, ungesicherte Ladung wird teuer

#1 Beitrag von Garfield » 2010-06-12 18:31:51

Gerade jetzt in der Urlaubszeit wird wieder verstärkt kontrolliert.Folgendes hab ich gerade gelesen:

Überschreiten des Zulässigen Gesamtgewichts

Deutschland:
bis 15% = 30€
16-20% = 35€
21-24% = 95€ u. 3 Punkte
25-29%= 140€ keine Angabe über Punkte
30% - ? =235€ keine Angabe über Punkte

Schweiz:
bis 100kg aber weniger als 5 % = 200€
laut Berichten 6% überladen = 400 Franken

Italien:
5% = 300€

Spanien:
Überschüssiges Gepäck muß ausgeladen werden



Österreich:
ungesichterte Ladung kann bis zu 5000€ sowie ein Fahrverbot drohen

laforcetranquille
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#2 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-12 21:00:53

Ich denke das wird die meisten von uns doch recht wenig kratzen.
Wir haben doch mehr oder weniger alle Sicherheitstoleranzen zum ZGG schon um die Kiste im Gelände nicht zu sehr zu belasten.
Anders sieht es da wohl bei den Tuppereware aus. Die müssen sich ja sogar überlegen das der Fifi den sie mitnehmen bloss nicht zu schwer ist.

Gruss Wim
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Andy
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#3 Beitrag von Andy » 2010-06-12 21:07:32

Hai Wim,

ich denke nicht, dass es an der Technik liegt.

Das Problem ist das Papier :D

Wenn da gerade so mit dem Gewicht unter 7,5to. (vorher 10to)kommt und in wirklichkeit mit 8oder 9 tonnen rumfährt- sprich so ne maximale Ablastung :D

Bei mir war ein fehler in den Papieren.

ZGG Technisch und ZGG im Zulassungstaat war gleich mit 6000kg.

reales Kampfgewicht laut Waage 6700kg also über 10% drüber.
Habe dann die Papiere korrigieren lassen.
ZGG teschn.= 10.000kg
ZGG im Zul. Staat: 7490kg

Ich denke auch teschnisch sind unsere Kisten nicht ausgereizt, aber in den Papieren

mfg

Andy
:D
Kein Zaster aber zwei .. äh nee jetzt drei .........ups jetzt vier Laster - bald wieder nur drei-- jetzt sind nur noch zwei -- nu doch wieder drei :) .... und auf einmal sind es zwei;)--arrgh jetzt wieder drei--und es sind jetzt nur noch zwei---

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#4 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-12 21:21:38

o.k. an die administrativ abgelasteten wg. Führerschein habe ich nicht gedacht.
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Teko1911
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#5 Beitrag von Teko1911 » 2010-06-12 21:26:32

Hier noch zur Richtigstellung der schweizer Rechtslage:

300.
1.
Überschreiten des zulässigen Gewichts nach Abzug der vom
Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit (Art. 9 Abs. 1 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 1 und 3 VRV)
a. um nicht mehr als 100 kg 100.-
b. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem
Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von nicht mehr als
3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 5 Prozent 200.-
c. bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einem
Gesamtgewicht bzw. Gesamtzugsgewicht von mehr als
3500 kg, um mehr als 100 kg, bis 5 Prozent, aber nicht mehr als
1000 kg 250.-

2. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom
ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das
zulässige Gewicht des Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination
nicht eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. um nicht mehr als 100 kg 100.-
b. bei Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als
3500 kg, um mehr als 100 kg, aber nicht mehr als 2 Prozent 250.-

3. Überschreiten der zulässigen Achslast nach Abzug der vom
ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit, wenn das
zulässige Gewicht sowohl des Fahrzeugs als auch der Fahrzeugkombination eingehalten ist (Art. 9 Abs. 2 und 30 Abs. 2 SVG, Art. 67 Abs. 2 und 3 VRV)
a. um mehr als 2 Prozent, aber nicht mehr als 5 Prozent 40.-
b. um mehr als 5 Prozent 100.-

Nachzulesen ist es sonst noch hier im original Text, Stand 1. April 2010

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Pirx
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Re: Überladen, ungesicherte Ladung wird teuer

#6 Beitrag von Pirx » 2010-06-12 22:09:40

Garfield hat geschrieben:Gerade jetzt in der Urlaubszeit wird wieder verstärkt kontrolliert.Folgendes hab ich gerade gelesen:

Überschreiten des Zulässigen Gesamtgewichts

Deutschland:
bis 15% = 30€
16-20% = 35€
21-24% = 95€ u. 3 Punkte
25-29%= 140€ keine Angabe über Punkte
30% - ? =235€ keine Angabe über Punkte
In D wird beim Überladen unterschieden in Fahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und über 7,5 t zGG, außerdem noch in Fahrzeuge mit Anhänger oder ohne. Dementsprechend gibts auch unterschiedliche Sanktionen ...

Du hast hier die Kategorie "bis 7,5 t" angegeben, allerdings nicht ganz vollständig. Komplett steht's z.B. hier:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
"Immer bedenken: Hilfe ist keine Einbahnstrasse, Geholfen-Werden ist kein Recht und es liegt an jedem selbst, inwieweit er sich hier in der Gemeinschaft (die im Extremfall so einiges gemeinsam schafft) involviert und einbringt."
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#7 Beitrag von Garfield » 2010-06-13 7:22:35

Wie schon geschrieben war das ein Artikel in einer Zeitschrift ,das der Lücken hat ist leider so .
Mir ging es eigentlich nur darum ,all denen die mit 7,5 to Zulassung unterwegs sind aber eher 9 to wiegen die möglichen Konsequenzen zu zeigen .

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#8 Beitrag von makabrios » 2010-06-13 18:45:11

Garfield hat geschrieben: Mir ging es eigentlich nur darum ,all denen die mit 7,5 to Zulassung unterwegs sind aber eher 9 to wiegen die möglichen Konsequenzen zu zeigen .
Hallo,

in Doppelmark ausdedrückt deseutet das also für Deutschland 35 und keinen Basispunkt.

Danke für die Info
MAK

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#9 Beitrag von Mathias » 2010-06-13 19:00:01

na, da kann ja nix passieren! :D
mfg: mathias
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#10 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-13 19:04:25

Klärt doch mal Folgendes, ich kenne die deutschen R echtsvorschriften nicht mehr so genau aus :
In deutschen Fahrzeugscheinen (ich vermute mal das ist jetzt auch EG Einheitlich) gibt es zwei Spalten;
Einmal F2, dort ist das ZGG angeben und F1 dort ist dach techn. ZGG angegeben. Was zählt denn nun für das Strafmass für Überladung eines abgelasteten Wohnmobils welches TZGG 10 tons aber ZGG nur 7,5 tons hat? Wonach wird das Strafmass berechnet, mal unabhängig davon das derjenige der mit 9 tons unterwegs ist und nur die Pappe bisn 7,5 hat auch noch wegen Fahrens ohne Führerschein dran ist.!

Gruss Wim
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#11 Beitrag von B.Zahner » 2010-06-13 19:28:22

@ Wilm,

soweit mir bekannt ist, ist es in Deutschland bei Überladung unerheblich ob man die passende Fahrerlaubnis hat oder nicht.

Das bedeutet, wenn ich mit meinem alten dreier Führerschein einen LKW fahre, der ein zulässiges Gesamtgwicht von 7,49 t
eingetragen hat und bei einer Kontrolle zum Beispiel 8,0 t wiegt
werde ich nur wegen Übeladung belangt und nicht wegen Fahren ohne die passende Fahrerlaubnis.

Gibt es unter uns Verkehrsexperten/Rechtsanwälte die das bestätigen oder als Irrtum klarstellen können.

Grüße

Bernhard
Zuletzt geändert von B.Zahner am 2010-06-13 22:59:14, insgesamt 1-mal geändert.

mafloew
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Wenn ich mir...

#12 Beitrag von mafloew » 2010-06-14 15:35:54

...das Gesetz (§ 6 Abs. 1 FeV) ansehe, dann dürfte B.Zahners Äußerung zutreffen.

§ 6 Abs.1 FeV geht von einer zulässigen Gesamtmasse von 7.500 kg aus und nicht vom tatsächlichen (überladenen) Fahrzeuggewicht. Wenn der Lkw auf 7,5 to abgelastet worden ist bzw. noch nie mehr wiegen durfte, dann beträgt die zulässige Gesamtmasse eben 7.500 kg, unabhängig vom Beladungszustand. Durch die Überladung auf mehr als 7.500 kg Fahrzeuggewicht wird nicht gleichzeitig die zulässige Gesamtmasse im Sinne des § 6 Abs. 1 FeV erhöht. Aber nur dann wäre der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.

(P.S.: Diese Rechtsauskunft ist unverbindlich. § 6 Abs. 1 FeV kann von dem einen oder anderen Polizisten bzw. Strafrichter durchaus anders interpretiert werden, denn auch hier gilt die alte Juristenweisheit, dass man auf hoher See und vor Gericht sich in Gottes Hand befindet.)

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#13 Beitrag von colli1979 » 2010-06-14 15:53:07

DAS liest doch mal gut. also fahren mit 8,5t kostet 30€ - zumindest bei uns. das ist annehmbar.
Nicht das es dann vorsätzlich von mir wäre - ich bin ja leider immer noch in einer kleinen Klasse unterwegs...
Grüße Jan

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Es bleibt noch...

#14 Beitrag von mafloew » 2010-06-14 17:30:22

...das schwer wiegende Problem des Versicherungsvertrags!
Versicherungen versuchen immer, sich aus der Haftung zu befreien. Ich könnte mir deswegen durchaus vorstellen, dass in einem Schadensfall mit einem überladenen Fahrzeug jedenfalls dann der Versicherungsschutz erlischt, wenn das zulässige Gesamtgewicht (deutlich) überschritten wurde. Denn gerade bei einem WoMo dürfte eine fahrlässige Überladung, wie sie z. B. bei Holztransporten, im Tiefbau, usw., durchaus vorkommt, jedenfalls dann ausgeschlossen sein, wenn man z. B. mit 8,5 to statt der zulässigen 7,5 to unterwegs ist und der Sachverständige feststellt, dass das WoMo unter Einhaltung der 7,5 to-Grenze nicht wirklich reisefähig ist.

Also: bevor man sich auf dieses dünne Eis begibt, weil nur wenige Euro OWi- oder Bußgeld drohen, sollte man sich auch das Kleingedruckte in seinem Versicherungsvertrag aufmerksam durchlesen und sich das dortige Juristendeutsch gegebenenfalls durch den Anwalt des Vertrauens übersetzen lassen!

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Kami
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#15 Beitrag von Kami » 2010-06-14 17:33:25

erlöschen tut da gar nix.
Ob es irgendwelche Hintertürchen der Versicherer bzgl. REgressforderugnen gibt möge der einzelne in den AKB seiner Versicherung nachlesen (angenommen, es gäbe einen, was ich nicht weiss, so wäre dieser aber auch auf 5K€ begrenzt)

Gruss

Kami
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Mutige Behauptung,...

#16 Beitrag von mafloew » 2010-06-14 18:10:11

... dass "da gar nix" erlischt. Jeder Bub, der sein Mofa frisiert, weiß, dass der Versicherungsschutz erlöschen kann. Das ist natürlich so zu verstehen, dass der Geschädigte selbstverständlich seinen Schaden ersetzt bekommt. Das sieht das Gesetz so vor.
Aber Grundlagen der Regressforderungen gibt es zahlreiche - und die können es in sich haben. Eine Beschränkung auf € 5.000,00 ist dabei nicht in jeden Fall sicher. Das weiß jeder, der seinen hochwertigen Neuwagen im Suff an den Baum gesetzt hat und deswegen keinen Cent von der Vollkasko ersetzt bekommt.

Das ganze ist ein heikles Thema und mir Vorsicht zu genießen. Übrigens: selbst wenn man mit € 5.000,00 als Regressforderung dabei ist, sind diese Euronen auch keine zu vernachlässigenden Peanuts.

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#17 Beitrag von powerburnerc » 2010-06-19 8:39:00

Laut Tüv Fahrprüfer, ist man nicht nur wegen der Überladung fällig sondern auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ist also ein recht teurer Spaß wenn man keinen Führerschein hat für LKW über 7.5 T, besonders wenn der Kontrollierende dann sieht das es sich nicht nur um ein paar hundert Kilo handelt sondern gleich um ne Tonne oder mehr.

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#18 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-19 8:57:14

Hallo

ich sehe das eigentlich auch so. Der Tatbestand des überladenen Fahrzeuges ist das eine. der Umstand ein Fahrzeug zu fahren für das man eigentlich keinen Führerschein hat das andere. Und man bewegt hat nun mal ein Fahrzeig mit 8 oder 9 Tonnen, egal was in den Papieren steht.
Umgekehrte Frage: Ist es in Deutschland statthaft mit FS Kl 3 einen leeren Lkw zu fahren der 6 tons wiegt aber ZGG 10 tons hat ? Ich glaube nicht. Irgendwie ist die Sache nicht ganz klar.


Gruss Wim
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#19 Beitrag von MartinK » 2010-06-19 9:13:14

Hei!

Die Sache ist einfach: Es gilt das in der Zulassung geschriebene Gewicht. Wenn in den Papieren 10 Tonnen stehen dann darf man ihn mit dem alten 3er nicht fahren auch wenn kein Aufbau drauf ist und er aktuell nur 6 Tonnen wiegt.

Die Frage die immer wieder auftritt ist: was passiert wenn man mit 3er Fahrerlaubnis und einem LKW der als 7,49 Tonner eingetragen ist mit 8,5 Tonnen angehalten wird oder gar in einen Unfall verwickelt ist?

Die einen behaupten es sei eine Ordnungswidrgkeit weil "nur" überladen, die anderen sagen es wäre ein Verstoß mangels passender Fahrkarte.

Es gab hier noch keinen Fall wo das von Gerichten geklärt werden musste. Zum Glück. Ich frage mich aber was ein Richter dazu sagt wenn das Leergewicht schon bei 7250kg liegt und man dem verklickern muss daß man mit 200kg Zuladung zu zweit in den Urlaub wollte........

Der Rest sind persönliche Meinungen und Einschätzungen wie meine: man kann per Dekret einen ausgewachsenen LKW nicht zum Limolaster machen.

Gruss

MartinK, der sich zum Glück nie mit einer Ural-Ablastung beschäftigt hat.
--
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#20 Beitrag von powerburnerc » 2010-06-19 9:24:02

ich denke wenn man in eine Kontrolle kommt und es sich in einem normalen Maße abspielt, kann man darauf hoffen das der Kontrolleur nicht ganz so genau ist, ich kenne jedoch Fahrzeuge 10 T Fahrgestell, abgelasttet auf 7.49 die ohne was zugeladen zu haben schon ein Leergewicht mit festem Ausbau über 7.49 Tonnen haben und dann kann man sich nicht mehr raus reden, dann würde auch jedes Transportunternehmen nur 7,5 T einsetzen und keine 10 Tonner LKWs.

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#21 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-19 9:43:53

Wie exact lautet denn die rechtliche Definition für des alten FS Kl.3 ?
Für Fahrzeuge mit mit einem ZGG von unter 7,5 tons.......
oder für Fahrzeuge mit einem Gewicht von unter 7,t tons.
oder anders ????

Gruss Wim
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#22 Beitrag von möp » 2010-06-19 9:52:04

hab den neuen führerschein und wurde mit nem 3,5tonner kontrolliert als ich bisschen überladen war

is defintiv nicht fahren ohne fahrerlaubnis

wird ja dann beim 7,5t gleich sein

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#23 Beitrag von powerburnerc » 2010-06-19 9:56:40

Klasse C1: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Es geht somit nicht nach dem zugelassenen Gewicht sondern nach der Gesamtmasse.

Der neue Führerschein ist zwar schön aber welche Klassen hast du denn eingetragen?

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#24 Beitrag von AL28 » 2010-06-19 10:19:05

Hallo
powerburnerc hat geschrieben:Klasse C1: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Es geht somit nicht nach dem zugelassenen Gewicht sondern nach der Gesamtmasse.

Der neue Führerschein ist zwar schön aber welche Klassen hast du denn eingetragen?
Falsch , die 7500kg beziehen sich auf die gesamt Masse .
Gruß
Oli

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#25 Beitrag von wayko » 2010-06-19 10:23:22

powerburnerc hat geschrieben:Klasse C1: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Es geht somit nicht nach dem zugelassenen Gewicht sondern nach der Gesamtmasse.
Nach der zulässigen Gesamtmasse, wie Du selbst schreibst. Gesamtmasse = Gesamtgewicht. Bitte genau bleiben...

Erstaulich, wie sich das Stammtischgerücht mit dem "Fahren ohne Führerschein" so hartnäckig hält... :bored:

In meinem FS zu Klasse 3 heißt es: "Alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer andern Klasse gehören." Hilft also alleine nicht weiter.
Bei Klasse 2 heißt es: "Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich dem eines aufgesattelten Anhängers) mehr als 7,5t beträgt (...)" (Züge habe ich mal weggelassen).

Ausschlaggebens für den FS ist also das zulässige Gesamtgewicht/ die zulässige Gesamtmasse, die in den Papieren steht.
"Andreas Kiosk" gehört Andrea.
"Andreas' Kiosk" gehört Andreas.
"Andrea's Kiosk" gehört einem Deppen.

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#26 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-19 10:30:00

Hallo Wayko,

ich weis nicht wie du auif Stammtischgerücht kommst ????
In Frankreich bist du eindeutig mit "Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss" dabei wenn das tatsächliche Gewicht deine im Führerschein angegebene Höchstgrenze überschreitet.

Also mal nicht so ganz blauäugig da ran gehn ....
man fährt ja nicht nur in D-Land rum
Gruss Wim
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#27 Beitrag von makabrios » 2010-06-19 10:37:11

laforcetranquille hat geschrieben:Wie exact lautet denn die rechtliche Definition für des alten FS Kl.3 ?
Hallo,
exakt rechtlich ist meine Auskunft nicht. Bin ja nicht aus der §§Branche :blush:

Trotzdem:

der ganz alte 3er (bis 1954) galt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Nutzlast Deshalb waren damals auch Dreieinhalbtonner z.B. die großen Opel Blitz mit dem 3,6 l Motor oder Magirus S 3500.
Das kam auch ganz gut auf ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen hin.
Allerdings war es dann mit nem Anhänger problematisch, weil die Nutzlast für den ganzen Zug galt.
Hintertürchen ist natürlich, daß ein dicker Dreiachser einfach auf die entsprechernde Nutzlast gebracht werden mußte um die erforderliche Fahrerlaubnis ne Klasse tiefer (oder höher, wie auch immer) anzusetzen.

Der bis vor nunmehr etwa 10 Jahren geprüfte alte 3er hat das Gewichtslimit auf 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geregelt.
Und nen Anhänger durfte auch noch hinten dran.

Genau deshalb kommen immer wieder die Gedankenspiele, ob und wie ne 8x8 Katze auf unter 7500 Kg Gesamtgewicht zu bringen ist :cool:

Umgekehrt wäre für den beschriebenen ganz alten 3er ein moderner 7,5 Tonner schon außerhalb der Gültigkeit, da diese Autos heute oft deutlich über 4 Tonnen Nutzlast haben.

Meines Wissens ist aber der ganz alte 3er in den alten 3er einverleibt worden. Eine Besonderheit gibs noch:
Da im 3er immer der 4er enthalten war galt die ganz alte Fahrerlaubnis auch für Kraftfahrzeuge und damit auch Mopeds bis 250 cm³. Das wurde später noch auf 700cm³ erhöht um die alten Goggo- und Isettafahrer nicht brutal ihrer Mobilität zu berauben.
Denn in den 70ern wurde hierzulande die Produktion solcher Kleinstfahrzeuge eingestellt.

Wer aber heute noch einen ganz alten 3er hat ist als Jüngste/r inzwischen stramme/r Mittsiebziger/in und trägt sich wahrscheinlich nicht mehr mit dem Gedanken nen abgelasteten Autokran durch die Innenstädte zu prügeln oder oder nen 100PS Moped in die ultimative Schräglage zu bringen.

Allen 3ern gemeinsam ist die Beschränkung auf höchstens 3 Achsen, weshalb ein Doppelachsanhänger nur 1m Abstand zwischen den beiden Achsen haben darf um nicht aus der Fahrerlaubnis zu fallen. Beim Umschreiben auf C1E gibs die Aufhebung der Achsbeschränkung geschenkt. Dafür wird wieder das Gewicht runter gedreht :dry:

Gruß
MAK

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#28 Beitrag von wayko » 2010-06-19 10:47:13

laforcetranquille hat geschrieben:Hallo Wayko,

ich weis nicht wie du auif Stammtischgerücht kommst ????
In Frankreich bist du eindeutig mit "Fahren ohne gültige Fahrerlaubniss" dabei wenn das tatsächliche Gewicht deine im Führerschein angegebene Höchstgrenze überschreitet.

Also mal nicht so ganz blauäugig da ran gehn ....
man fährt ja nicht nur in D-Land rum
Gruss Wim
Dann sollten wir vielleicht vorab mal klären, wenn wir von anderen Ländern reden? Denn es gibt auch Länder, wo Frauen nicht ans Steuer dürfen?
Wenn nichts anderes gesagt wird, gehe ich erstmal davon aus, daß wir von Deutschland reden. Und selbst wenn wir "nur" von D reden, gilt an vielen Stammtischen die Parole von Fahren ohne FS...

Viele Grüße
Clemens
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#29 Beitrag von Wilmaaa » 2010-06-19 11:00:34

Wenn ein Fahrzeug, in dessen Papieren 7,49to zGG bzw. zGM steht, mit 8,5to unterwegs ist, ist das zunächst "nur" Überladung und kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Im Gegensatz zu einem Kipper, wo ich mal eben eine Tonne Sand wieder loswerden kann, geht das bei einem vollausgerüsteten Womo eher schlecht, und das kann bei einer Kontrolle schon mal problematisch werden - übrigens bis dahin, dass der Kontrollierende die Weiterfahrt aus Sicherheitsgründen untersagen kann.

Maßgeblich für die benötigte Fahrerlaubnisklasse ist stets das eingetragene zGG. Fahre ich mit Klasse 3 ein Fahrzeug, dessen Leergewicht 7to, sein zGG jedoch 10to beträgt, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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"Frauen haben in der Küche nichts zu suchen. Sie müssen sich um die Schweine kümmern und den Traktor schmieren." (Charlotte MacLeod)
-----
"Das ist also ein Kleinbus und ein LKW in einem." (Mitarbeiterin über den 170er)

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#30 Beitrag von laforcetranquille » 2010-06-19 11:51:19

" denn es gibt auch Länder wo Frauen nicht ans Steuer dürfen "

damit meinst du doch sicher Bayern, oder irre ich mich.?
Gruss Wim
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !

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