Schwerverkehrsabgabe Schweiz

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mabdt

Schwerverkehrsabgabe Schweiz

#1 Beitrag von mabdt » 2010-05-12 12:00:44

Hallo,
nur zur Info,bin vorherige Woche von Italien in die Schweiz gefahren,und war sehr erfreut,dass ich keine Schwerverkehrsabgabe mehr für mein Unimog Wohnmobil zu bezahlen brauchte.Laut Aussage ist mein Auto über 25 Jahre alt,sowie auch mein Anhänger,und deshalb benötige ich weder die Abgabe, noch die Vingette fuer den Anhaenger(der ist unter 3,5T).
Mein Auto ist aber schon 30Jahre,und ich habe zu meinem Ärger 5 Jahre diese Abgabe "umsonst" bezahlt.....Es wird nur die Erstzulassung im Fahrzeugschein geprüft,es ist nichts anderes erforderlich.
Naja,viele Autos in dem Forum scheinen ja auch etwas"älter" zu sein,und können so etwas günstiger durch die Schweiz fahren.
Gibt es solch eine Regelung auch für Österreich???
Grüsse
Manfred

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Mogros
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#2 Beitrag von Mogros » 2010-05-12 13:48:29

Hallo Manfred

Dann freu dich, dass du dieses eine Mal nichts zahlen musstest... den die Regeln sagen eigentlich folgendes aus:
Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
Hier nachzulesen:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de

Gruss
Chrigu

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uraljack
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#3 Beitrag von uraljack » 2010-05-12 14:33:30

verstehe ich das richtig, dass dann mit einem H-Kennzeichen nicht gezahlt werden muss?!
Grüße!

Jan

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Ulf H
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#4 Beitrag von Ulf H » 2010-05-12 14:45:47

Mit H-Kennzeichen gibt es definitiv eine Befreiung von der Schwerverkehrsabgabe.

Bei anderen alten Fahrzeugen ist man auf das Wohlwollen (und die Unkenntniss der genauen Vorschriften) des Grenzers angewiesen.

Auch mein Hano ist erst seit er H hat kostenfrei in CH unterwegs.

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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#5 Beitrag von Mogros » 2010-05-12 14:54:41

Wie Ulf richtig geschrieben hat, bezieht sich die Ausnahme auf Fahrzeuge, welche der Schwerverkehrsabgabe unterliegen... Fahrzeuge unter 3,5t müssen weiterhin, auch mit H, eine Vignette haben. So wars zumindest mal (Abgewiesener Vorstoss zur Vignettenbefreiung für Veteranenfahrzeuge).

Gruss
Chrigu

mabdt

#6 Beitrag von mabdt » 2010-05-12 15:59:50

Hallo,
als ich 1.5.10 eingereisst bin habe ich noch kein H-Kennzeichen gehabt,aber der Unimog war 30 Jahre alt,laut Aussage der Zöllner,sowohl bei der Ein-,als auch bei der Ausreise war ganz klar:
25Jahre und älter,benötigen keine Abgabe,auch der Anhaenger nicht,der eigentlich nur Vingetten pflichtig war, brauchte keine Vingette mehr.
Nun hat der Unimog am Montag ein H bekommen und es steht "Oldtimer" im Schein,nun darf es ja garkeine Bedenken mehr geben.Werde ich am Dienstag sehen,denn dann gehts wieder durch die Schweiz Richtung Libyen.
Gruesse
Manfred

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Garfield
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#7 Beitrag von Garfield » 2010-05-12 17:42:03

mabdt hat geschrieben:Hallo,
als ich 1.5.10 eingereisst bin habe ich noch kein H-Kennzeichen gehabt,aber der Unimog war 30 Jahre alt,laut Aussage der Zöllner,sowohl bei der Ein-,als auch bei der Ausreise war ganz klar:
25Jahre und älter,benötigen keine Abgabe,auch der Anhaenger nicht,der eigentlich nur Vingetten pflichtig war, brauchte keine Vingette mehr.
Nun hat der Unimog am Montag ein H bekommen und es steht "Oldtimer" im Schein,nun darf es ja garkeine Bedenken mehr geben.Werde ich am Dienstag sehen,denn dann gehts wieder durch die Schweiz Richtung Libyen.
Gruesse
Manfred
Zur Sicherheit kannst Du diesen Vordruck mitnehmen ,damit überzeugst Du auch unwissende Zöllner http://www.brainstorm-informatik.de/set ... chweiz.JPG .Klar der Beamte muß den natürlich selbst ausdrucken und ausfüllen , soll nur die Suche erleichtern.

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#8 Beitrag von captain T » 2010-05-13 10:04:12

Hallo Manfred,

im deutschen Schein steht bei mir gerade nicht "Oldtimer". Ich hatte deshalb schon Diskussionen an der Grenze. Der Beamte musste sich dann bei den deutschen Kollegen informieren und erst dann hat er mir geglaubt, dass das H für historisches Fahrzeug steht...


viele Grüße

Captain T
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#9 Beitrag von mabdt » 2010-05-13 11:24:30

Hallo,
in meinem Schein wurde unter Nummer14,oder 14.1,"Oldtimer"eingetragen,die Fahrzeugart Wohmobil ist geblieben,der DEKRA Mann sagte mir,mit dem Oldtimer Zusatz geht es oft einfacher....
Vielen Dank für das Formular,sieht gut aus.
Grüsse
Manfred

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doc-roberto
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#10 Beitrag von doc-roberto » 2010-05-24 20:53:12

Schön und gut zu wissen........... :D

Gruß,
Robert

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seid 18 Stunden

#11 Beitrag von 1945 » 2010-05-27 23:19:02

Hallo nach E
Lese soeben das Neuste aus dem Bundes Gerichts Entscheid

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... index.html

Paul
Wenn Du das, was Du tust, liebst, wirst Du erfolgreich sein. (Albert Schweitzer)

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Re: seid 18 Stunden

#12 Beitrag von Garfield » 2010-05-28 7:28:43

1945 hat geschrieben:Hallo nach E
Lese soeben das Neuste aus dem Bundes Gerichts Entscheid

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... index.html

Paul
Danke, habs gleich mal ausgedruckt.Nur noch mal zur Sicherheit.

Garfield

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#13 Beitrag von Variofahrer » 2010-05-28 9:06:16

der entscheid bezieht sich auf firmen - :eek:

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#14 Beitrag von Garfield » 2010-05-28 10:23:46

Variofahrer hat geschrieben:der entscheid bezieht sich auf firmen - :eek:
Soweit in weiss ist denen egal ob LKW privat oder gewerblich zugelassen ist . Für mich war nur wichtig das dort noch mal steht : Historische Fahrzeuge ausgenommen.

Gruß garfield

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#15 Beitrag von 1945 » 2010-05-28 10:50:17

Fuer alle weiteren habe ich heute morgen noch diese Auskunft, die sicher einige Interessiert von der Regierung bekommen.
Für ein schweres Wohnmobil über 3,5 Tonnen benötigen Sie keine Vignette. Hingegen unterliegt es in der Schweiz der pauschalen Schwerverkehrsabgabe (PSVA). Diese beträgt Fr. 3.25 pro Aufenthaltstag in der Schweiz (Minimalabgabe Fr. 25.-), ein Monat am Stück kostet Fr. 58.50. Entscheidend ist, dass das Wohnmobil im Fahrzeugausweis als solches bezeichnet ist und der Wohnanteil mindestens 3/4 der Fahrzeugfläche umfasst (sind die Bedingungen nicht erfüllt, gilt das Fahrzeug als LKW [www.lsva.ch] und unterliegt u.U. anderen Einschränkungen wie Nacht- und Sonntagsfahrverbot). Ob diese Bedingungen erfüllt sind, beurteilt die Zollstelle anlässlich der Einreise. Weitere Details zum Bezug der Abgabe finden Sie unter folgendem Link.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
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axel-plunder

#16 Beitrag von axel-plunder » 2010-05-30 9:56:03

Haben wir das Thema nicht jahrelang?????????????
Immer wieder???????????????
Zum ADAC , den Papier Krempel mitnehmen, gibt nie Probleme,
außer man macht dauernd neue Themen damit auf, z.b.: Ich habe eine neue Stoßstange an meinem Oldie, muß ich nun zahlen????? :wack:

nichts für ungut,
Axel

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