Ich habe das Thema in einem anderen Forum schon mal ausführlich dargestellt:
Weil es für Nutzer von schweren Wohnmobilen im Ausland immer wieder Unklarheiten bezüglich der Bedeutung der Verbots-/Gebotsschilder mit dem LKW drauf gibt wäre es schön wenn wir in diesem Thread die Informationen für einzelne Reiseländer sammeln könnten. Eine Nachfrage meinerseits beim ADAC war leider in dieser Hinsicht unergiebig.
Es gibt vom ADAC ein Merkblatt
CAM 22 in dem die
Verkehrsbestimmungen für Gespanne und Wohnmobile in Europa enthalten sind. Allerdings beschränkt sich die Information im wesentlichen auf die Abmaße von Gespannen und den Tempolimits.
Ansonsten gab es vom ADAC mit dem Merkblatt
CAM 25 noch eine Übersicht über die in D geltenden Regeln.
Informationen über sonstige Verkehrsvorschriften in vielen europäischen Ländern gibt es unter den folgenden Links:
http://www.oeamtc.co.at/reise/laender/
http://www.gothaer.de/de/allgemeines/in ... usland.htm
http://www.auto-und-verkehr.de/tagesfahrlicht-eu.php
http://www.avd.de/index.php?id=226
Informationen zur Maut gibt es hier:
http://www.kfz-auskunft.de/info/autobahngebuehr.html
http://www.traveda.de/reisetipps/mautgebuehren.htm
Ich werde in diesem ersten Beitrag alle Informationen die ihr im Laufe der Diskussion liefert immer wieder einfügen und zusammenfassen. Ideal als Informationen sind dabei nicht nur
Meinungen sondern nach Möglichkeit auch Verweise auf die entsprechenden Punkte in den Straßenverkehrsordnungen der Länder oder andere Quellen. Interessant sind natürlich auch andere Besonderheiten die zu beachten sind.
Leider schafft es die EU zwar Bananen und Kondome zu standardisieren, nicht aber die Verkehrsregeln.
Ich hoffe auf möglichst viele Beiträge zu den verschiedenen Ländern von euch.
Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Deshalb erfolgt die Nutzung der hier gesammelten Informationen auf eigene Gefahr.
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Frankreich
- Verbotsschilder mit dem LKW-Symbol gelten nur für LKW zum Gütertransport, deshalb freie Fahrt bei Durchfahrtsverbot und Überholverbot.
- Gebotsschilder gelten auch nicht, deshalb darf man LKW-Parkplätze nicht benutzen.
- Fahrzeuge über 3,5 t dürfen trotz höherer Geschwindigkeitsbegrenzung nach einem Ortsschild innerorts nur maximal 50 km/h fahren.
Links:
http://campingcar.passion.free.fr/code/code.htm
http://www.aviva-assurances.com/portail ... 944880.htm
http://www.securite-routiere.fr/signali ... terdiction
http://www1.securiteroutiere.gouv.fr/si ... SFamille=0
Italien ???
- ???? Die Verbotsschilder mit dem LKW-Symbol gelten nicht für den Personentransport, deshalb freie Fahrt bei Durchfahrtsverbot und Überholverbot.
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Art. 117 (Art. 39 Cod. str.)
(Segnali di divieto specifici)
1. I segnali di divieto alla circolazione relativi a particolari categorie di veicoli
sono:
a. il segnale DIVIETO DI SORPASSO PER I VEICOLI DI MASSA A PIENO
CARICO SUPERIORE A 3,5 t (fig. II.52). Indica il divieto di sorpassare veicoli a
motore per i veicoli di massa a pieno carico superiore a 3,5 t, indicata sulla
carta di circolazione e non adibiti a trasporto di persone. Il sorpasso dei
veicoli non a motore e' consentito solo se la manovra puo' compiersi entro la
semicarreggiata con o senza la striscia continua. La massa puo' essere
diversamente definita dall'ente proprietario della strada e, in tale caso, il
segnale deve essere dotato di pannello integrativo riportante il diverso
valore;
...
i. il segnale TRANSITO VIETATO AI VEICOLI Dl MASSA A PIENO CARICO
SUPERIORE A 3,5 t indicata dalla carta di circolazione (fig. II.60/a) non adibiti
al trasporto di persone; mediante un'iscrizione in bianco dentro la sagoma del
simbolo del veicolo (fig. II.60/b), ovvero con pannello integrativo, si puo'
prescrivere un diverso valore della suddetta massa consentita al transito;
...
Links:
http://www.aci.it/wps/portal/_s.155/1090
http://www.epatentic.com/quiz/?a=2&id=85
http://www.carabinieri.it/Internet/Citt ... izione.htm
http://www.carabinieri.it/Internet/Citt ... izione.htm
http://www.comune.torino.it/vigiliurban ... egnali.pdf
http://www.patente.it/codice/segnaletica.htm
http://www.comune.torino.it/ambiente/co ... t_039b.htm
Österreich
- Die Verbotsschilder mit dem LKW-Symbol gelten nur für LKW zum Gütertransport, deshalb freie Fahrt bei Durchfahrtsverbot und Überholverbot.
Links:
http://www.wohnmobilmaut.info/_routen/
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Bei Österreich und Frankreich bin ich mir sehr sicher dass es so ist wie oben beschrieben. Dort bin ich innerhalb von solchen Verbotszonen schon oft der Polizei begegnet ohne dass sie mich aufgehalten hätte. Bei Italien weiß ich es nicht genau. Vielleicht kann sich jemand der gut italienisch kann die entsprechenden Verordnungen genauer ansehen.
Übrigens waren meine Nachfragen beim ADAC eher enttäuschend. Sie überprüften nicht wirklich die Gesetze und Verordnungen in den jeweiligen Ländern sondern sendeten nur ihre Standardinfos, die aber für diesen speziellen Fall - Wohnmobile > 3,5 t - keine Informationen enthalten.