Mit dem Oldtimer Lkw durch Österreich

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Maggi De
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Mit dem Oldtimer Lkw durch Österreich

#1 Beitrag von Maggi De » 2009-06-24 12:20:42

Hallo zusammen,

Wer weiß bescheid über die aktuelle Rechtslage in Österreich.
Ich werde mit dem Oldtimer LKW im Juli durchreisen und habe bedenken das ich mich in Ö an die Fahrzeiten/Fahrverbote halten muß.
Der ÖAMTC schreibt was von einem Katalog in dem alle anerkannten Oldis aufgeführt sind. Da denen das Land der Zulassung egal ist :wack: :wack: :wack: . Hat den jemand zufällig von euch ?


Gruß


Maggi de

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Gwenn
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#2 Beitrag von Gwenn » 2009-06-24 13:10:58

Lenk- und Ruhezeiten müssen in Österreich nur im gewerblichen Güterverkehr eingehalten werden, nicht im privaten Verkehr,. Deshalb muss in AUT selbst ein 18 Tonnen-Wohnmobil keinen Fahrtenschreiber haben.

Anders bei Sonn-/Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot: Wenn der Wagen als Wohnmobil eingetragen ist, fällt er nicht darunter, wenn im Brief aber LKW steht, dann schon - auch als Oldtimer, soweit ich weiß. Es sei denn, er ist auf 7,5 Tonnen abgelastet, dann fällt er sowieso nicht unter das Verbot.

Dann gibt es offiziell Fahrverbote für Euro 0 und -1-LKWs in Wien, Niederösterreich und Burgenland, das gilt auch für Autobahnen in diesen Bereichen. Ausnahmen gibt es für Oldies, die mindestens 25 Jahre alt sind und in der vom Ministerium approbierten, ständig erweiterten Liste historischer Fahrzeuge stehen:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... index.html

Leider kostet der Katalog 125 Euro. Ich würde vorschlagen, Du fragst mal unter Angabe Deines Fahrzeugs hier im Forum. Vielleicht weiß ja jemand, ob der Wagen gelistet ist oder nicht. Sollte er übrigens schon vor 1955 gebaut worden sein, gilt er per se als historisches Fahrzeug, und muss nicht in der Liste stehen.

Marcus

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snoopy64
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#3 Beitrag von snoopy64 » 2009-06-24 13:18:22

Gwenn hat geschrieben:Lenk- und Ruhezeiten müssen in Österreich nur im gewerblichen Güterverkehr eingehalten werden, nicht im privaten Verkehr,. Deshalb muss in AUT selbst ein 18 Tonnen-Wohnmobil keinen Fahrtenschreiber haben.

Anders bei Sonn-/Feiertagsfahrverbot und Nachtfahrverbot: Wenn der Wagen als Wohnmobil eingetragen ist, fällt er nicht darunter, wenn im Brief aber LKW steht, dann schon - auch als Oldtimer, soweit ich weiß. Es sei denn, er ist auf 7,5 Tonnen abgelastet, dann fällt er sowieso nicht unter das Verbot.

Dann gibt es offiziell Fahrverbote für Euro 0 und -1-LKWs in Wien, Niederösterreich und Burgenland, das gilt auch für Autobahnen in diesen Bereichen. Ausnahmen gibt es für Oldies, die mindestens 25 Jahre alt sind und in der vom Ministerium approbierten, ständig erweiterten Liste historischer Fahrzeuge stehen:

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/ ... index.html

Leider kostet der Katalog 125 Euro. Ich würde vorschlagen, Du fragst mal unter Angabe Deines Fahrzeugs hier im Forum. Vielleicht weiß ja jemand, ob der Wagen gelistet ist oder nicht. Sollte er übrigens schon vor 1955 gebaut worden sein, gilt er per se als historisches Fahrzeug, und muss nicht in der Liste stehen.

Marcus

Hallo ,ich häng meine Frage gleich mal dran.Du schreibst : Dann gibt es offiziell Fahrverbote für Euro 0 und -1-LKWs in Wien, Niederösterreich und Burgenland, das gilt auch für Autobahnen in diesen Bereichen. Bedeutet also ich darf diese Gegend nie befahren oder wird das gesondert ausgeschildert?

Danke
Nimm das Leben nicht so ernst, Du kommst eh nicht lebend raus!

Kostas
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#4 Beitrag von Kostas » 2009-06-24 13:22:06

Gwenn hat geschrieben:..... und in der vom Ministerium approbierten, ständig erweiterten Liste historischer Fahrzeuge stehen.....
Hhmmm...., und wie kommt man in diese Liste rein???
Ich fahre z.B. ein Unikat,den letzten existierenden Prototypen seiner Art. Baujahr nach 1955,aber über 30 Jahre alt....[/u]

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Gwenn
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#5 Beitrag von Gwenn » 2009-06-24 14:29:09

@ Snoopy: Theoretisch gesehen, ist das korrekt. Du dürftest mit Deinem LKW niemals nach Wien, und auch nicht durch das Burgenland fahren; einschließlich der Autobahnen. Es ist Irrsinn, ich weiß. Allerdings ist mir von tatsächlichen Kontrollen nichts bekannt.

@ Kostas: Es gibt einen eigenen Fachbeirat, der zuständig ist für die Aufnahme in den Katalog. Den müsste man kontaktieren - oder einfach fahren, und darauf vertrauen, dass nichts negatives passiert.

Marcus

geotrac
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zu den Fahrverboten Burgenland, Wien etc.

#6 Beitrag von geotrac » 2009-06-24 15:04:59

LKW-Fahrverbote - Allgemeine Erläuterung
Das Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L) sieht vor, dass bei Überschreitungen von Grenzwerten von bestimmten Luftschadstoffwerten (Überschreitung der Anzahl der Tage mit erhöhter Feinstaubbelastung) die Landeshauptleute Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität setzten müssen. Diese Überschreitungen hat es in den vergangenen Jahren gegeben, daher wurden in vielen Bundesländern Maßnahmenkataloge erlassen, die zur Verbesserung der Umwelt beitragen sollen.
Die drei Landeshauptleute von Wien, NÖ und dem Burgenland haben solche Maßnahmenkataloge erlassen. Auch in weiteren Bundesländern gibt es Maßnahmenkataloge, auf die aber hier noch nicht eingegangen wird (Details siehe hier). In den so genannten Maßnahmenkatalogen der einzelnen Länder sind Gebiete definiert, die saniert werden müssen. Neben den Maßnahmen für Anlagen (Partikelfilter) enthalten alle Maßnahmenkataloge auch Verkehrsmaßnahmen. Diese Verkehrsmaßnahmen gelten ab 1.7.2008 und sind von den aktuellen Schadstoffwerten unabhängig!
So gilt in allen drei Bundesländern ein Fahrverbot für LKW und Sattelzugfahrzeuge, die vor dem 1.1.1992 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher werden auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten sein - z.B. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind.
Ausnahmen
Für all diese Fahrverbote gelten jedoch fixe Ausnahmen des § 14 IG-L
• für gewerbliche Fahrten, die
• zum Zweck einer Ladetätigkeit durchgeführt werden und
• im Sanierungsgebiet, aus dem Sanierungsgebiet hinaus und in das Sanierungsgebiet hinein.
• Für Fahrschulfahrzeuge (diese sind mit einer IG-L-Tafel zu kennzeichnen)
Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!
Welche Fahrten sind vom LKW-Fahrverbot betroffen?

Betroffen sind Fahrten mit LKW Bj. 1991 und älter (egal ob mit Diesel- oder Benzinmotor)
• zu privaten Zwecken (diese sind generell verboten, auch wenn der LKW/das Sattelzugfahrzeug auf eine Firma angemeldet ist)
• gewerbliche Fahrten ohne Ladetätigkeit (z.B. in die Werkstatt, zur Tankstelle)
• gewerbliche Fahrten durch das betroffene Sanierungsgebiet = „Transitfahrten“ (wenn in diesem Gebiet allerdings ein Zwischenstopp eingelegt wird, dann liegen erlaubte Einzelfahrten vor)
Da es in Ostösterreich drei aneinander angrenzende Sanierungsgebiete gibt, dürfen bei gewerblichen Fahrten mit Ladetätigkeiten Sanierungsgebiete nicht durchfahren werden. Da mehrere Sanierungsgebiete aneinander anstoßen, kann das zu Problemen führen. Eine Karte der Sanierungsgebiete, in denen die LKW Fahrverbote gelten, finden sie hier.

In ganz Österreich werden ca. 30.000 LKW betroffen sein. Allein in Wien rechnen wir mit 4.500 betroffenen LKW, in NÖ mit ca. 9.000 LKW und im Burgenland mit ca. 2.000 LKW.

Kontrolle

Die Überprüfung des LKW-Fahrverbots dürfte für die Polizei schwierig werden. Nur wenn die Polizei mittels einer Tachoscheibe bzw. einem Ausdruck aus den Kontrollgerät feststellen kann, dass ein alter LKW bereits länger ununterbrochen unterwegs ist, als es zum durchqueren z.B. von Wien, NÖ oder dem Burgenland nötig ist, kann auf ein Durchqueren eines Sanierungsgebietes geschlossen werden und eine Strafe verhängt werden.
Wenn ein LKW Begleitpapiere mitführt, die einzelne Transporte immer nur von einem in ein anderes Sanierungsgebiet belegen, ist ohne zusätzliche Beweise ein Nachweis einer illegalen Transitfahrt schwer möglich.

Ausnahmegenehmigungen
Wenn ein LKW einen Partikelfilter eingebaut hat, wenn ein Tauschmotor (z.B. Euro 1 oder 2) eingebaut wurde oder es sich um einen LKW mit Benzinmotor handelt, stellt sich die Frage, ob es die Möglichkeit eines Ausnahmebescheides gibt.
Dabei ist zu beachten, dass mit den Maßnahmenkatalogen nicht nur die Reduzierung der Russpartikel bei Dieselmotoren, sondern auch des NOx-Ausstosses erreicht werden soll.
Daher ist es im Einzelfall eine Landesbehörde, die über Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot gem. § 14 Abs. 2 Zif. 8 und § 17 Abs. 3 IG-L entscheiden muss. Eine solche Ausnahme kann auch für mehrere Sanierungsgebiete (Bundesländer) erteilt werden. Sie gilt maximal für 1 Jahr.
Fahrzeuge, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen, müssen mit einer IG-L-Tafel gekennzeichnet werden. Die gesetzliche Grundlage dafür finden sie hier.
Im Burgenland und NÖ sind LKW, die einen neueren Motor (mindestens Euro 1) eingebaut haben, vom LKW Fahrverbot automatisch ausgenommen. Sie brauchen keine Ausnahmegenehmigung, müssen aber einen Nachweis für den schadstoffärmeren Motor mitführen.
In Wien ist die MA 46, Tel 01/955 59. für solche Ausnahmen zuständig.
Die Bundesländer im Einzelnen
WIEN
Das LKW-Fahrverbot trat am 1.7.2008 in Kraft und wurde im Maßnahmenkatalog (§ 4) kundgemacht. Wenn man betroffene LKW mit Filter nachrüstet oder einen moderneren Motor einbaut, ist man trotzdem vom Fahrverbot betroffen, da der Wiener Maßnahmenkatalog nur auf das Datum der Erstzulassung abstellt. Historische LKW (Bj. 1955 und älter bzw. unter bestimmten Voraussetzungen älter als 25 Jahre) sind vom Fahrverbot ausgenommen. Betroffen ist das ganze Gebiet der Stadt Wien (inkl. Autobahnen).
Details zum Wiener LKW Fahrverbot finden sie hier.
NIEDERÖSTERREICH
Das LKW-Fahrverbot ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. Der seit 2006 bestehende Maßnahmenkatalog ist um einen Verkehrsteil (§ 6) ergänzt worden. Es gibt auch eine Ausnahme für historische Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind. Eine weitere Ausnahme betrifft die Verwendung von Fahrzeugen im öffentlichen Interesse wie z.B. "im Rahmen der Katastrophenhilfe sowie zur Aufrechterhaltung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen". Die betroffenen Gebiete (Weinviertel, kleine Teile des Waldviertels, große Teile des Industrieviertels) in NÖ finden sie hier. Die Gebiete der Städte Amstetten und St. Pölten sind vom LKW-Fahrverbot allerdings nicht betroffen.
BURGENLAND
Das LKW-Fahrverbot trat am 1.7.2008 in Kraft und wurde im Maßnahmenkatalog (§ 4) kundgemacht. Wenn der LKW einen Motor eingebaut hat, der mindestens die Abgaswerte Euro 1 einhält, ist er vom Fahrverbot nicht betroffen. Auch historische Fahrzeuge, die älter als 25 Jahre sind, dürfen weiterhin fahren. Im Burgenland ist das gesamte Landesgebiet (inkl. Autobahnen) betroffen.
Eine Erläuterung des Amts der Burgenländischen Landesregierung zum burgenländischen LKW-Fahrverbot finden sie hier.

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#7 Beitrag von Garfield » 2009-06-24 15:58:48

Vielen Dank für die ausführliche Antwort,eins ist nur noch unklar: Wien unter bestimmten Voraussetzungen auch Fahrzeuge älter als 25 Jahre ausgenommen.Hm was sind die bestimmten Voraussetzungen?Unser Fahrzeug ist zugelassen als LKW , 7,45to noch ohne H-Kennzeichen .Änder sich irgend was bei H-Zulassung?Maut muß man wohl immer zahlen oder?

Gruß Garfield und Snoopy64

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#8 Beitrag von Gwenn » 2009-06-24 16:11:35

Obiges wurde von hier kopiert:

http://portal.wko.at/wk/format_detail.w ... 80&AngID=1

Da sind dann auch die entsprechenden Links aktiv.

Unter "bestimmte Voraussetzungen" versteht man die oben erwähnte Auflistung im Katalog historischer Fahrzeuge. Die deutsche H-Zulassung ist in Österreich eigentlich irrelevant, könnte allerdings im Falle einer Kontrolle als argument dafür dienen, dass es sich um ein "historisches Fahrzeug" im Sinne der österreichischen Vorschriften handelt.

Die Maut auf der Autobahn (Go-Box) fällt leider in jedem Fall an.

Marcus

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#9 Beitrag von Bustreter » 2009-06-24 20:25:32

:eek: oh mann ich dachte immer wir piefkes wäre aufs paragaphenreiten spezialisiert....
eigendlich gibt es nur eine lösung....weiträumig umfahren....
ein klares nein.. ihr dürft nicht ist wohl besser als so ein kuddelmuddel..
ch.
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#10 Beitrag von Maggi De » 2009-06-25 5:55:26

@Gwenn

Danke für die detalierte Info. Letztes Jahr war ich noch so.kfz. und dieses Jahr Oldtimer.Wäre die Steuerersparniss nicht so hoch wäre ich so.kfz. geblieben.

@all


Ich werde wohl über Tschechien uns Slokwakei fahren. Der Umweg zum Grenzübergang nach Oradea sind ca 100 Km. Und diese sind billiger als irgend eine Strafe im Ö-Land.

Hat da jemand von euch Erfahrung wie's da mit der Maut aussieht in Tschechien und der Slowakei ?

Hier die rahmen Daten :

Oldtimer LKW 9 to. (2 Achsen) mit 2,7 to Einachsanhänger

Gruß

Maggi de

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#11 Beitrag von Bustreter » 2009-06-25 8:19:45

du willst nach rumänien?? und zurück?
dann rechne mit über 200 euro( bei uns in 2008 mit 5,5 to..!)
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#12 Beitrag von Maggi De » 2009-06-25 9:02:38

@bustrtter

Letztes Jahr habe ich allein für Ö um die 140 euronen hin und zurück bezahlen müßen.

Wie funktioniert das in tschechien und slowakei ? Bekommt man da bunte Aufkleber oder a schächterla wie in Öland ?

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#13 Beitrag von Bustreter » 2009-06-25 14:19:58

aufkleberle kaufen...gleich hinter der grenze in tschechien...slovakei auch.......muß noch mal im reisetagebuch schauen...bis später...

so de le....
35 euro TSchech 7 tage gültig..3,5-12 to
44 euro slov. gültigkeit? 3,5-12to
52 euro rumän. 4 wochen gültig tonnage?
ungarn(rückweg...?? tagestiket...)

ösiland geht halt schneller.....aber in tschech ist es auch schön..!
Zuletzt geändert von Bustreter am 2009-06-25 14:41:56, insgesamt 1-mal geändert.
Genug gejammert - einfach machen.

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#14 Beitrag von Maggi De » 2009-06-26 5:54:55

Du hast in rumänien a Aufkleberla bekommen !!!! Da werd ich neidisch. Nach der 10ten Tankstelle haben wir es aufgegeben und sind ohne durchs Land gefahren.( Gab zum Glück bei den Verkehrskontrollen keine Beanstandung. :angel: :angel: :angel: )

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#15 Beitrag von Gwenn » 2009-06-26 13:01:06

Ich fuhr beim Grenzübergang unweit von Debrecen nach Rumänien, und fragte den Grenzbeamten nach der Vigentte. Er beschrieb mir den Weg zu der ersten Tankstelle im nächsten Ort. Diese war ziemlich versteckt hinter dem Haus, und dort erhielten wir den Aufkleber.

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#16 Beitrag von sebastian » 2009-06-26 17:14:13

Ich bin letzten Sommer mit meienm 57 er Borgward nach Wien bis in die Kärntnerstrasse( Fussgängerzohne bis 11 Uhr einfahrt). Ausser das alle, auch die Gendamerie; dem Wagen schön fanden, gabs keine Probleme. Die Go Box war natürlich notwendig und hat ca 100 Euronrn gekostet ( von München aus).
Wie das dieses Jahr ist!? :positiv:
denn nur die Harten kommen in den Garten!

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Wilmaaa
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#17 Beitrag von Wilmaaa » 2009-06-26 18:23:34

sebastian hat geschrieben:nach Wien bis in die Kärntnerstrasse( Fussgängerzohne bis 11 Uhr einfahrt).
Anfang April war die Kärntnerstr. eine einzige Baustelle. Keine Ahnung, wie weit sie inzwischen sind. ;)
Ich hab einen Virus: den H-A-N-O-M-A-G-I-R-U-S
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