Mit Deutz-Womo ohne Womo-Zulassung am WE durch die Schweiz?

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FabianSK
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Mit Deutz-Womo ohne Womo-Zulassung am WE durch die Schweiz?

#1 Beitrag von FabianSK » 2009-03-07 11:52:42

Hallo,

auf dem Weg nach Genua will ich demnächst mit meinem Deutz durch die Schweiz fahren. Mein alter Laster hatte Womo-Zulassung und da habe ich immer so ne schöne 10er Karte (PSVA) bekommen und durfte fahren wann ich wollte (auch am WE).
Der neue hat aus Steuergründen keine Womo-Zulassung, obwohl er ganz eindeutig einer ist (Bett, Tisch, Spüle, WC, alles drin :D ).
Meine Frage nun: Hat jemand Erfahrungen, ob die Schweizer so was gelten lassen oder kann es mir passieren, dass ich Freitag Abend an der Grenze stehe und nicht reingelassen werde, weil ich keine Womo-Zulassung im Fahrzeugschein habe?

Beste Grüße,
Fabian

scania mike
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#2 Beitrag von scania mike » 2009-03-07 12:25:01

Hallo Fabian
Würde am Zoll dort durch fahren wo Pkws steht dann müsste es aus meiner Erfahrung schon klappen aber man kennt ja die Zöllner wenn es einer eng sieht hast du am samstagabend mühe rein zu fahren .Sonntagsfahrverbot über 3,5T.Freitag sehe ich kein Problem.
Gruss Aus der schweiz
Mike

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Transporter
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#3 Beitrag von Transporter » 2009-03-07 12:32:54

Uebertragungswagen Filmarchiv:
http://www.youtube.de/user/uebertragungswagen

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matthiasbut
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#4 Beitrag von matthiasbut » 2009-03-07 13:13:12

Vermutlich hast du keine Chance, am Zoll musst du die Pauschale LSVA Zahlen und für diesen Zweck will der Zoll dein Fahrzeugausweis sehen, wenn nicht Schwerer Wohnmotorwagen steht lassen die dich nur als LKW durch.
Das zweite Problem wird am Gotthard sein, dort musst du dann mit den LKW auf die dossierte Durchfahrt warten, was in letzter Zeit sehr lange gedauert hat.
Selbst mir mit Schweizer Kontrollschilder und bezahlter pauschaler LKW wird ab und zu am Zoll der Ausweis verlangt, da ich kein Erfassungsgerät und keine Autobahn Vigniette brauche aber nicht von allen Zöllner auf den ersten Blick als Schwerer Wohnmotorwagen erkannt werde.
Bedenke auch, dass ein LKW ganz andere Tarife hat als die pauschale LSVA und auch bei uns ein falsches deklarieren strafrechtlcihe Folgen hat.
Ich frage mich sowieso, wieso verschiedene Leute immer nur die Vorteile für sich herausnehmen wollen.
Wenn du konsequent bist und schon dein offensichtliches Wohnmobil als LKW in D versteuerst, dann zahlte bitte bei uns die höheren LSVA Gebühren und fahre von 22 00 - 05 00 und am Sonntag nicht alles andere ist Betrug.
In Östereich bist du, unabhängig deiner Zulassung, für viel Geld herzlich willkommen für die Durchfahrt.

Gruss

Matthias

AL28
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#5 Beitrag von AL28 » 2009-03-07 13:44:15

Hallo
matthiasbut hat geschrieben:

Ich frage mich sowieso, wieso verschiedene Leute immer nur die Vorteile für sich herausnehmen wollen.
Wenn du konsequent bist und schon dein offensichtliches Wohnmobil als LKW in D versteuerst, dann zahlte bitte bei uns die höheren LSVA Gebühren und fahre von 22 00 - 05 00 und am Sonntag nicht alles andere ist Betrug.


Gruss

Matthias
Weil wir es von den Schweizern so lernen , oder was für einen sinn haben eure Geschwindigkeit - und Gewichtskontrollen mit diesen Schwindelerregenden Bußen . Die Schweizer nehmen sich diese vorteile heraus . :sick:
Also wer im Glashaus sitzt soll doch nicht mit Steinen werfen .
Bedenke auch, dass ein LKW ganz andere Tarife hat als die pauschale LSVA und auch bei uns ein falsches deklarieren strafrechtlcihe Folgen hat.
Die sich die Schweizer mit sicherheit auch gut bezahlen lassen .

:ninja:
In Östereich bist du, unabhängig deiner Zulassung, für viel Geld herzlich willkommen für die Durchfahrt.


Wie halt in der Schweiz auch .

Gruß
Oli

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klausausadlitz
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#6 Beitrag von klausausadlitz » 2009-03-07 14:02:12

eigentlich - abgesehen davon, dass wir die hohen mautgebühren zahlen müssen, die mich persönlich ärgern, - kann ich die österreicher und die schweizer schon verstehen, die nicht umsonst für den transit die straßen bereitstellen wollen und die den durchgangsverkehr reglementieren, weil der für die anrainer ärgerniss und gesundheitsgefährdung ist.

hinterm lenkrad hab ich narürlich eine andere perspektive. aber mit dem schimpfen hab ich auch schwierigkeiten

lg klaus
wenn der klügere immer nachgibt, wird die welt bald von den dummen beherrscht

http://klausausadlitzreiseblog.blogspot.com/

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#7 Beitrag von AL28 » 2009-03-07 14:17:13

Hallo
Ich möchte die Österreicher & Schweizer mal sehen , wen alle um Ihnen herum unten durch oder ober drüber fahren würden .
Ich bin mir sicher , das die Tankstellen Besitzer und sonst alle die davon verdienen , die paar die sich dazu noch offen bekennen würde , das sie dafür verantwortlich waren , öffentlich Foltern und dann verbrennen würden . :lol: Oder noch schlimmeres . :lol:
Gruß
Oli

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#8 Beitrag von makabrios » 2009-03-07 16:26:53

AL28 hat geschrieben:Hallo
Ich möchte die Österreicher & Schweizer mal sehen , wen alle um Ihnen herum unten durch oder ober drüber fahren würden .
Hallo,
und auch die Österreicher und Schweizer, welche den Piefkes auch für den PKW ein Pickerl abkaufen werden müssen... :angel:

Gruß
MAK

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#9 Beitrag von Freeclimber » 2009-03-07 16:32:54

Hallo Fabian,

wohne an der schweizer Grenze und bin damit natürlich oft im Eidgenossenland unterwegs. Schliesse mich der Meinung meiner Vorschreiber an. Lass es, das Risiko geschnappt zu werden ist zu hoch. Seit die Grenzkontrollen offiziell gefallen sind, gibt`s vermehrt Inlandskontrollen und dann wird`s richtig teuer....

Schönes Wochenende.

Gruss Mike
Was würdest du versuchen wenn dir alles gewohnt erscheint ?

cobra
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#10 Beitrag von cobra » 2009-03-07 17:49:31

Wir haben uns an der Schweizer Grenze bei der Einfahrt eine 10er Karte geholt. Mein Auto ist ein LKW. Weder bei der Hinfahrt, noch bei der Rückfahrt hat sich jemand daran gestört.
Vor einigen Jahren habe ich an der Grenze gefragt, wie es denn mit dem Nachtfahrvebot aussieht und bekam die Auskunft, dass ich Nachts wohl fahren könnte, schließlich wäre das doch ein Quasi ein Wohnmobil. Ich weiß auch, dass ich mich im Zweifel nicht auf diese Aussage berufen kann.


@ Mathiasbut:
Der Antrieb liegt neben der Sparsmkeit vielleicht auch darin nicht einige hundert Kilometer Umweg zu fahren oder im Zeitdruck, wenn man nicht rechtzeitig Urlaub bekommt. Es währe doch zu schön, wenn man nicht Fremdbestimmt wäre. Jeder hat seine eigenen Gründe Vorschriften zu mißachten; und wenn es nur um das Campen in Dänemark geht. :blush:

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Woldipolet
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#11 Beitrag von Woldipolet » 2009-03-07 22:20:29

@ Fabian 192

Das hatten wir in einem anderen Fred
Die Gesezeslage ist klar, hab ich mir von höchster Stelle erklären lassen.
War nicht das, was ich hören wollte, aber man kann nicht alles haben.
Sie teilen uns mit, dass Ihr Fahrzeug zwar eine Zulassung als LKW hat, aber komplett als Wohnmobil (Betten, Tisch, usw.) ausgebaut ist und fragen uns, ob das erwähnte Fahrzeug als Fahrzeug zum Personentransport gilt, bzw. diesen gleichgestellt werden kann und somit gemäss Art. 91 Abs. 4 Bst. a der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV, SR 741.11, http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/index.html) vom Sonntags- und Nachtfahrtverbot ausgenommen ist.


Schweizerische Fahrzeuge

Nach Art. 10 Abs. 2 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, http://intranet.admin.ch/ch/d/sr/c741_41.html, SR 741.41) sind Motorwagen bis zu 3500 kg Gesamtgewicht "leichte Motorwagen"; die übrigen sind "schwere Motorwagen". "Transportmotorwagen" werden unterschieden zwischen Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport. Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen (vgl. Art. 11 Abs. 1 VTS) oder Wohnmobile" (d. h. Fahrzeuge, die über einen fest eingerichteten Wohnbereich mit Küche, Sanitäreinrichtungen und Schlafplätzen verfügen).

Der in Art. 92 Abs. 7 der Verkehrsregelnverordnung (VRV;http://www.admin.ch/ch/d/sr/c741_11.html; SR 741.11) vom 13. November 1962 erwähnte Viertel des Ladevolumens bezieht sich auf das insgesamt zur Verfügung stehende Volumen des Fahrzeuges. Dieser verbleibende Viertel des Volumens kann als Ladefläche für den Sachentransport verwendet werden (z.B. für Motorräder, Rennwagen oder Pferde).

Ausländische Fahrzeuge

Aufgrund des internationalen Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Strassenverkehr (http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_741_10.html, SR 0.741.10), welches von den meisten europäischen Ländern ratifiziert wurde, dürfen ausländische Fahrzeugführer mit ihren Fahrzeugen im internationalen Verkehr in den Vertragsstaaten grundsätzlich verkehren. Voraussetzung dazu ist, dass sie die im Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten technischen Mindestanforderungen sowie die nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften ihres Immatrikulationslandes erfüllen. Zu beachten hat der Fahrzeugführer hingegen die Verkehrsregeln (z.B. über Abmessungen, Höchstgeschwindigkeit, Gewichte, Ladung usw.) desjenigen Landes, das er gerade befährt.

Anhang 5 des Übereinkommens enthält keine konkreten Anforderungen an die Fahrzeugart "Wohnmotorwagen" bzw. "Wohnmobil". Die Kriterien für die Einteilung von Fahrzeugen in diese Fahrzeugart richten sich demzufolge nach den nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften des jeweiligen Immatrikulationslandes. Die einzelnen nationalen Vorschriften sind in der Regel nicht im Detail bekannt, so dass bei der Kontrolle von ausländischen Fahrzeugen auf den Eintrag im Fahrzeugausweis (Zulassungsbescheinigung) abzustützen ist. Ist ein ausländisches Fahrzeug gemäss Fahrzeugausweis als "Wohnmotorwagen" bzw. "Wohnmobil" zugelassen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Einteilung nach den nationalen Vorschriften rechtskonform erfolgte. Solche ausländischen Fahrzeuge sind also auf Fahrten in oder durch die Schweiz als "Wohnmotorwagen" bzw. "Wohnmobil" zu betrachten und sind demzufolge den Fahrzeugen zum Personentransport gleichgestellt. Vorbehalten bleibt eine andere Betrachtungsweise der Kontrollorgane, wenn z.B. eine Überprüfung des Fahrzeugs eine missbräuchliche Zweckentfremdung des Fahrzeugs vermuten lässt (z.B.: der Fahrzeughalter hat nach der Zulassung des Fahrzeugs Teile des "Wohnraums" entfernt, um mehr Ladefläche zu schaffen).

Sie teilen uns mit, dass das Fahrzeug eine Zulassung als LKW hat. Somit wurde das Fahrzeug von den deutschen zuständigen Behörden nicht als Wohnmotorwagen oder Wohnmobil eingestuft. Es liegt nicht in der Kompetenz der schweizerischen Behörde das Fahrzeug anders einzustufen.

Sonntags- und Nachtfahrverbot

Die Bestimmungen über das Sonntags- und Nachtfahrverbot finden sich in den Artikeln 91 bis 93 VRV.

Das Sonntags- und Nachtfahrverbot gilt grundsätzlich für Fahrzeuge zum Sachentransport mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t (Art. 91 Abs. 3). Nicht unter das Fahrverbot fallen Fahrzeuge zum Personentransport, und zwar unabhängig ihres zulässigen Gesamtgewichts (Art. 91 Abs. 4 VRV).

Wohnmotorwagen bzw. Wohnmobile unterstehen jedoch dem Sonntags- und Nachtfahrverbot, wenn sie einen Anhänger (leer oder beladen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis von mehr als 3,5 t mitführen (vgl. Art. 91 Abs. 3 Bst. d VRV).


Wie oben erwähnt, sind Wohnmotorwagen bzw. Wohnmobile nach schweizerischem Recht den Fahrzeugen zum Personentransport gleichgestellt und unterliegen demzufolge dem Sonntags- und Nachfahrverbot nicht, und zwar auch dann, wenn im nicht dem Wohnen dienenden Teil des Fahrzeugs Waren (z.B. für Motorräder, Rennwagen oder Pferde) mitgeführt werden. Wohnmotorwagen bzw. Wohnmobile unterstehen jedoch dem Sonntags- und Nachtfahrverbot, wenn sie einen Anhänger (leer oder beladen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht gemäss Fahrzeugausweis von mehr als 3,5 t mitführen (vgl. Art. 91 Abs. 3 Bst. d VRV).

Ihr Fahrzeug wurde von den deutschen Behörden nicht als Wohnmotorwagen oder als Wohnmobil eingestuft sondern als LKW und gilt demnach als Sachentransportfahrzeug. Somit unterliegt es in der Schweiz dem Sonntags- und Nachtfahrverbot.

Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot

Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sind nur zulässig, wenn die Fahrt am Sonntag oder zur Nachtzeit dringend ist und weder durch organisatorische Massnahmen noch durch die Wahl eines andern Verkehrsmittels vermieden werden kann (Art. 92 Abs.1 und 3 VRV).

Das Gesuchsformular und nähere Angaben für die Erteilung einer Sonderbewilligung für Sonntags- und Nachtfahrten finden Sie auf folgender Seite: http://www.astra.admin.ch/sonderbewilli ... ml?lang=de

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben und Hinweisen zu dienen.


Freundliche Grüsse

André von der Weid

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Fahrzeuge

Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen
Tel +41 31 323 42 06
Fax +41 31 323 23 03
andre.vonderweid@astra.admin.ch
www.astra.admin.ch
Ich bleibe bei LKW, behalte mein H-Kennzeichen, zahle fast keine Steuern und fahre in der Schweiz für umme. Ist doch auch was, nachts und sonntags darf die Dicke ruhen. :happy:
Klar, vielleicht gibt mir der Grenzer, wenn er den Ausbau sieht, auch ne Zehnerkarte, aber wenn mich die Autobahngendarmerie dann rauszieht und die Sache anders beurteilt darf ich nicht jammern. :ohmy:
Zuletzt geändert von Woldipolet am 2009-03-07 22:22:09, insgesamt 1-mal geändert.
Woldi



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Garfield
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#12 Beitrag von Garfield » 2009-03-08 8:07:26

Danke für die sehr ausführliche und sachliche Erklärung,ist auch für mich sehr interessant.Wollen 2010 durch die Schweiz mit LKW Zulassung und dann hoffentlich mit H Kennzeichen.Hab mich alternativ schon mal schlau gelesen:Transit Österreich ,Autobahn Imst-Brenner 47€ !Alternative Reschenpass ,nur das kostet Zeit,ist nicht wirklich eine Alternative wenn man nach Genua will :D Bleibt nur am Freitag oder Samstag durch die Schweiz,Mailand-Genua kostet ca. 15€ für egal was für ein Fahrzeug!Italien macht da keinen Unterschied ob nu Motorrad oder 40zig Tonner .

Gruß Garfield

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#13 Beitrag von FabianSK » 2009-03-08 12:55:41

Auch von mir vielen Dank für die ausführlichen Infos.
Kann mir jetzt noch jemand sagen, was ich mit meinem 7,5t Euro0 - Laster regulär für die Durchfahrt durch die heilige Schweiz zahle?

Gruß,
Fabian

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#14 Beitrag von matthiasbut » 2009-03-08 14:34:41

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... index.html

3,07 Rp./ t km enspricht 23,025 Rp. pro km enspricht ca.0.15 Euro pro Kilometer bei 7,5 Tonnen.
Basel - Chiasso ca. 300 km enspricht 43.00 Euro.
Dazu kommen noch 10.00 Fr. Bearbeitungsgebühr bei Barzahlung.

Habe noch ein bisschen gesucht und folgendes Formular gefunden, welches allen mit Wohnmobilzulassung nützt.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... o&typ=.pdf

Die LSVA für LKW 7,5 t Basel - Chiasso ist schon relativ teuer, bei Wohnmobilzulassung für Ausländer eher günstig.
Wir bezahlen als Schweizer für ein Wohnmobil 680.00 Fr. pauschal pro Jahr, da könnte ich als Ausländer 210 Tage Wohnmobil fahren.
Leider dürfen die Tageskarten für die LSVA nur Ausländer kaufen.

Gruss

Matthias

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#15 Beitrag von Garfield » 2009-03-09 17:49:06

matthiasbut hat geschrieben:http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... index.html

3,07 Rp./ t km enspricht 23,025 Rp. pro km enspricht ca.0.15 Euro pro Kilometer bei 7,5 Tonnen.
Basel - Chiasso ca. 300 km enspricht 43.00 Euro.
Dazu kommen noch 10.00 Fr. Bearbeitungsgebühr bei Barzahlung.

Habe noch ein bisschen gesucht und folgendes Formular gefunden, welches allen mit Wohnmobilzulassung nützt.

http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... o&typ=.pdf

Die LSVA für LKW 7,5 t Basel - Chiasso ist schon relativ teuer, bei Wohnmobilzulassung für Ausländer eher günstig.
Wir bezahlen als Schweizer für ein Wohnmobil 680.00 Fr. pauschal pro Jahr, da könnte ich als Ausländer 210 Tage Wohnmobil fahren.
Leider dürfen die Tageskarten für die LSVA nur Ausländer kaufen.

Gruss

Matthias

Danke,das wäre auch meine nächste Frage gewesen.43€ sind kein Schnäppchen aber immer noch günstiger als in Österreich von Imst zum Brenner für 47€ aber deutlich weniger Kilometer.

Gruß Garfield

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#16 Beitrag von Gwenn » 2009-03-10 15:01:38

klausausadlitz hat geschrieben:eigentlich - abgesehen davon, dass wir die hohen mautgebühren zahlen müssen, die mich persönlich ärgern, - kann ich die österreicher und die schweizer schon verstehen, die nicht umsonst für den transit die straßen bereitstellen wollen und die den durchgangsverkehr reglementieren, weil der für die anrainer ärgerniss und gesundheitsgefährdung ist.
In der Debatte um die Autobahnmaut wird immer ganz gerne "vergessen", dass wir Österreicher genauso dafür bezahlen wie jeder Tourist, und keinen Cent weniger. Nein, noch viel mehr, denn zuvor zahlen wir den Bau der Autobahnen mit unseren Steuern, dann bezahlen wir die Maut - oder Doppelmaut, wenn auf der mautpflichtigen Autobahn dann noch ein extra mautpflichtiger Tunnel dabei ist. Jaja, wir sind so geldgierig, dass wir uns sogar selbst ausnehmen ... :wack:

Marcus

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#17 Beitrag von makabrios » 2009-03-10 15:30:14

Gwenn hat geschrieben: Jaja, wir sind so geldgierig, dass wir uns sogar selbst ausnehmen ... :wack:

Marcus
Hallo,
da können wir jetzt herrlich Schuldzuweisungen hin und her und wieder zurück werfen und dabei noch lange vor Herrn Schickelgruber anfangen. Helfen wird´s keinem!
Ob aus Ö, D, CH,... (was für ein internationales Kennzeichen hat eigentlich Nordkorea?) ist schließlich wurscht! Denn diejanigen, welche solche Verordnungen ausdenken genehmigen sich selber umfassende Ausnahmen incl. z.B.Immunität.
Besser wird´s so schnell nicht!

Gruß
MAK

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#18 Beitrag von klausausadlitz » 2009-03-10 15:37:52

ja genau MAK,
deswegen möchte ich auch nicht , dass wir über die deutschen, die össis, die amis usw. schimpfen, sondern allenfalls über die politik
@ gwenn
immerhin zahlt ein einheimischer tiroler z.b. nur die hälfte von der maut oder ist das bicht mehr so?

lg klaus
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#19 Beitrag von AL28 » 2009-03-10 18:10:27

Hallo
Gwenn hat geschrieben:
In der Debatte um die Autobahnmaut wird immer ganz gerne "vergessen", dass wir Österreicher genauso dafür bezahlen wie jeder Tourist, und keinen Cent weniger. Nein, noch viel mehr, denn zuvor zahlen wir den Bau der Autobahnen mit unseren Steuern, dann bezahlen wir die Maut - oder Doppelmaut, wenn auf der mautpflichtigen Autobahn dann noch ein extra mautpflichtiger Tunnel dabei ist. Jaja, wir sind so geldgierig, dass wir uns sogar selbst ausnehmen ... :wack:

Marcus
Das ist aber nur ein schwacher trost .
Gruß
Oli
:lol:

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