Zulassung im Ausland bei Langzeitreise
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Zulassung im Ausland bei Langzeitreise
Hi @ All,
hier nun der Zulassungsthread....
Vielleicht ist es bekannt ich wusste es bislang nicht.... Wenn man mit 2 Fahrzeugen verreist gilt es besonderes zu berücksichtigen! Wir haben auch noch ein Motorrad mit! Sehr liebe und gute Freunde haben uns geraten nicht beide Fahrzeuge auf eine Person anzumelden. An Grenzübertritten kann es schwierig werden, da pro Person nur ein Fahrzeug gefahren werden kann!
-> Wir werden Töffi auf Anja anmelden da i.d.R. ich Hilde lenken werde! Das wird dann bei Kontrollen nicht gleich Differenzen geben!
In dem Einwohnermeldeamt-Thread von mir wurden manche Dinge angesprochen die ich denke, interessant genug sind, um sie separat zu behandeln!
Wir wollen vermutlich ab Mai/Juni 09 primär über Russland in die Mongolei reisen! Den weiteren Reiseverlauf können wir zur Zeit nicht abschätzen. Mein Wunsch wäre es nach der Ausreise über das Altei kurz durch Russland und dann durch die ...stan-Staaten die Seidenstraße in den Iran um von dort nach Indien um dort zu überwintern! Rückweg klassisch über Türkei! oder wenns uns packt Thailand/Neuseeland/Australien.. .Aber das ist eine andere Geschichte! Soweit so gut. es werden in der Regel keine Staaten angefahren, die durch unsere "normale" Haftpflichtversicherung abgedeckt ist! Da wir wohl auch deutlich mehr als 3 Monate unterwegs sein dürften, kommt in mir die Frage auf weshalb ich dem deutschen Staat die KFZ-Steuer bezahlen muss und eh nicht hier bin!
Weiß jemand wie sich das verhält, wenn man nachweislich im Ausland war (Passstempel der Ein- und Ausreisen) kann man die Steuer zurückfordern?
Die o.g. Freunde meinten, daß wir ein Saisonkennzeichen holen sollen. OK ich könnte dann immer noch blanko Schilder an die Hilde klemmen! Hätte nur die 1/4 Kosten und es wäre halbwegs Koscher! Ich denke wenn TÜV und AU Stempel im Schild sind, wird schnell klar daß nach einem Jahr was nicht stimmt.
Wie verhält es sich mit einem Carnet des Passages? Muss das Auto zugelassen sein? Was passiert bei einem Saisonkennzeichen?
Fragen über Fragen!!!
Greetz Chris
hier nun der Zulassungsthread....
Vielleicht ist es bekannt ich wusste es bislang nicht.... Wenn man mit 2 Fahrzeugen verreist gilt es besonderes zu berücksichtigen! Wir haben auch noch ein Motorrad mit! Sehr liebe und gute Freunde haben uns geraten nicht beide Fahrzeuge auf eine Person anzumelden. An Grenzübertritten kann es schwierig werden, da pro Person nur ein Fahrzeug gefahren werden kann!
-> Wir werden Töffi auf Anja anmelden da i.d.R. ich Hilde lenken werde! Das wird dann bei Kontrollen nicht gleich Differenzen geben!
In dem Einwohnermeldeamt-Thread von mir wurden manche Dinge angesprochen die ich denke, interessant genug sind, um sie separat zu behandeln!
Wir wollen vermutlich ab Mai/Juni 09 primär über Russland in die Mongolei reisen! Den weiteren Reiseverlauf können wir zur Zeit nicht abschätzen. Mein Wunsch wäre es nach der Ausreise über das Altei kurz durch Russland und dann durch die ...stan-Staaten die Seidenstraße in den Iran um von dort nach Indien um dort zu überwintern! Rückweg klassisch über Türkei! oder wenns uns packt Thailand/Neuseeland/Australien.. .Aber das ist eine andere Geschichte! Soweit so gut. es werden in der Regel keine Staaten angefahren, die durch unsere "normale" Haftpflichtversicherung abgedeckt ist! Da wir wohl auch deutlich mehr als 3 Monate unterwegs sein dürften, kommt in mir die Frage auf weshalb ich dem deutschen Staat die KFZ-Steuer bezahlen muss und eh nicht hier bin!
Weiß jemand wie sich das verhält, wenn man nachweislich im Ausland war (Passstempel der Ein- und Ausreisen) kann man die Steuer zurückfordern?
Die o.g. Freunde meinten, daß wir ein Saisonkennzeichen holen sollen. OK ich könnte dann immer noch blanko Schilder an die Hilde klemmen! Hätte nur die 1/4 Kosten und es wäre halbwegs Koscher! Ich denke wenn TÜV und AU Stempel im Schild sind, wird schnell klar daß nach einem Jahr was nicht stimmt.
Wie verhält es sich mit einem Carnet des Passages? Muss das Auto zugelassen sein? Was passiert bei einem Saisonkennzeichen?
Fragen über Fragen!!!
Greetz Chris
Zuletzt geändert von HildeEVO am 2008-10-12 19:38:16, insgesamt 2-mal geändert.
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!
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Därr ist zurück
Zitat Därr: "Da wir weder gültigen TÜV noch gültige Kennzeichen haben - unsere Saisonzulassung gilt nur für Januar und Februar, lassen wir uns von unserer Tochter ein Kurzzeitkennzeichen nach Ancona zur Fährgesellschaft schicken und montieren das nach der Ausfahrt aus dem Hafen.
Laut Zulassungsstelle ist so ein Kennzeichen nur gültig in Deutschland und aus D heraus, aber nicht umgekehrt, laut ADAC aber auch in Österreich und Italien gültig".
Man sieht, das Problem ist nicht ganz einfach zu lösen.
M.W. hat Klaus Schier auf seiner Indienreise die "Taferln" in Pakistan abgeschraubt und nach Hause geschickt zwecks Stilllegung und umgekehrt. Aber: Wiederanmelden ohne TÜV geht nicht mehr.
Mir wäre der Stress zu groß wegen der paar Euro (natürlich in Relation zu den Gesamtkosten der Reise, ich drucke mein Geld auch nicht), ich werde den Därr'schen Weg gehen und mit Saisonkennzeichen losfahren. Vereinbarungen mit der Versicherung kann man weiterhin treffen.
Hier der Link zu einer Aufstellung von Astrid Därr:
http://www.daerr.net/stuff/downloads/Vo ... reisen.pdf
Laut Zulassungsstelle ist so ein Kennzeichen nur gültig in Deutschland und aus D heraus, aber nicht umgekehrt, laut ADAC aber auch in Österreich und Italien gültig".
Man sieht, das Problem ist nicht ganz einfach zu lösen.
M.W. hat Klaus Schier auf seiner Indienreise die "Taferln" in Pakistan abgeschraubt und nach Hause geschickt zwecks Stilllegung und umgekehrt. Aber: Wiederanmelden ohne TÜV geht nicht mehr.
Mir wäre der Stress zu groß wegen der paar Euro (natürlich in Relation zu den Gesamtkosten der Reise, ich drucke mein Geld auch nicht), ich werde den Därr'schen Weg gehen und mit Saisonkennzeichen losfahren. Vereinbarungen mit der Versicherung kann man weiterhin treffen.
Hier der Link zu einer Aufstellung von Astrid Därr:
http://www.daerr.net/stuff/downloads/Vo ... reisen.pdf
Zuletzt geändert von 1017A am 2008-10-13 15:09:00, insgesamt 1-mal geändert.
Wer reist, der rostet nicht
http://irmi-frieder.blogspot.com/
http://fs-hjs.blogspot.com
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Hallo Chris,
mir ging es bei meinem Toyota ähnlich. Mit dem kleinen Unterschied, das der nicht auf Achse sondern per Container ins Ausland gebracht wurde.
Die 1600 Euro Steuer, die Vater Stast inzwischen für einen Landcruiser haben will
wollte ich auf jeden Fall sparen und dem Fiskus nicht in den Hals stecken, den er nie voll genug bekommt.
Ich habe die entwerteten Nummernschilder auf dem Wagen drauf gelassen, die will, ganz im Gegensatz zu den Plaketten, nämlich jeder sehen.
Vorher ne gute Farbkopie vom Fahrzeugschein machen!!!!!! Den wollen se nämlich auch gerne mal sehen.
Für eine Ausstellung eines Carnets muss das Fahrzeug nicht angemeldet sein. Du musst Dich nur als Besitzer über den Eintrag im Brief ausweisen können.
Wichtig: Carnet gilt nur ein Jahr! Dann musst es verlängern lassen.
Für die jeweiligen Länder kannst Du in der Regel an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Kasko hast dann bei abgemeldetem Fahrzeug aber keine. Hat sich bei mir auch keine Versicherung drauf eingelassen.
Problematisch ist natürlich die Rückfahrt. Entweder schickst die Schilder heim und lässt den Wagen (sofern der TÜV noch nicht abgelaufen ist) wieder zu. Lässt Dir dann die Schilder wieder ins Ausland schicken. Wenn der TÜV dann nach der Wiederanmeldung abläuft musst halt ohne TÜV nach Deutschland rein fahren. Im Ausland stört das glaube ich nicht so viele.
Grüße
Marco
mir ging es bei meinem Toyota ähnlich. Mit dem kleinen Unterschied, das der nicht auf Achse sondern per Container ins Ausland gebracht wurde.
Die 1600 Euro Steuer, die Vater Stast inzwischen für einen Landcruiser haben will

Ich habe die entwerteten Nummernschilder auf dem Wagen drauf gelassen, die will, ganz im Gegensatz zu den Plaketten, nämlich jeder sehen.
Vorher ne gute Farbkopie vom Fahrzeugschein machen!!!!!! Den wollen se nämlich auch gerne mal sehen.
Für eine Ausstellung eines Carnets muss das Fahrzeug nicht angemeldet sein. Du musst Dich nur als Besitzer über den Eintrag im Brief ausweisen können.
Wichtig: Carnet gilt nur ein Jahr! Dann musst es verlängern lassen.
Für die jeweiligen Länder kannst Du in der Regel an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Kasko hast dann bei abgemeldetem Fahrzeug aber keine. Hat sich bei mir auch keine Versicherung drauf eingelassen.
Problematisch ist natürlich die Rückfahrt. Entweder schickst die Schilder heim und lässt den Wagen (sofern der TÜV noch nicht abgelaufen ist) wieder zu. Lässt Dir dann die Schilder wieder ins Ausland schicken. Wenn der TÜV dann nach der Wiederanmeldung abläuft musst halt ohne TÜV nach Deutschland rein fahren. Im Ausland stört das glaube ich nicht so viele.
Grüße
Marco
Ich habe keine Zeit mich zu beeilen.
Hallo Zusammen,
bei meiner Afrika Reise (16 monate) habe ich die Nummernschilder nach Hause geschickt, aus Spanien, zum abmelden. Ein weiteres paar Nummernschilder, ohne TÜV Stempel etc. wurde montiert.
Leider war es nicht mehr möglich, entgegen der Aussage Zuslassungstelle, August 2006, den Truck wieder anzumelden, ohne TÜV.
Habe dann in Tunesien mit meinen Freund telefoniert der mir dann rote Kennzeichen nach Genua schickte! Diese sind gültig, jedoch nur in Italien und Österreich und natürlich bei uns! Allerdings nur wenn man "Probefahrt" macht!
Versicherung, da habe ich den Vorteil das ich alle Verträge bei einer habe und so gab man mir, schriftlich, Deckungsschutz für Vollkasko in allen afrikanischen Ländern. Haftplicht habe ich dann in Afrika gemacht und gebraucht!
Ich habe unterwegs welche getroffen die eine weltweite Haftpflichtversicherung hatten, man hat die Armen immer dort wo Versicherungspflicht ist ausgelacht und kräftig zur Kasse gebeten. Hätte man ggf. vermeiden können mit Übesetzungen, aber die Kosten dafür, div. Sprachen!, wären wohl auch etwas hoch.
Bei Nachweiß erhält man die DEUTSCHE Haftpflichversicherungs- Prämie zurück, jedoch keine Steuer! (Aussage Finanzamt 2006)
Laut ADAC, keine Probleme mit Carnet bei meiner Vorgehensweise.
Gruß Karl Heinz
bei meiner Afrika Reise (16 monate) habe ich die Nummernschilder nach Hause geschickt, aus Spanien, zum abmelden. Ein weiteres paar Nummernschilder, ohne TÜV Stempel etc. wurde montiert.
Leider war es nicht mehr möglich, entgegen der Aussage Zuslassungstelle, August 2006, den Truck wieder anzumelden, ohne TÜV.
Habe dann in Tunesien mit meinen Freund telefoniert der mir dann rote Kennzeichen nach Genua schickte! Diese sind gültig, jedoch nur in Italien und Österreich und natürlich bei uns! Allerdings nur wenn man "Probefahrt" macht!
Versicherung, da habe ich den Vorteil das ich alle Verträge bei einer habe und so gab man mir, schriftlich, Deckungsschutz für Vollkasko in allen afrikanischen Ländern. Haftplicht habe ich dann in Afrika gemacht und gebraucht!
Ich habe unterwegs welche getroffen die eine weltweite Haftpflichtversicherung hatten, man hat die Armen immer dort wo Versicherungspflicht ist ausgelacht und kräftig zur Kasse gebeten. Hätte man ggf. vermeiden können mit Übesetzungen, aber die Kosten dafür, div. Sprachen!, wären wohl auch etwas hoch.
Bei Nachweiß erhält man die DEUTSCHE Haftpflichversicherungs- Prämie zurück, jedoch keine Steuer! (Aussage Finanzamt 2006)
Laut ADAC, keine Probleme mit Carnet bei meiner Vorgehensweise.
Gruß Karl Heinz
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Interessantes Thema - wird bei uns ja auch immer aktueller...
Als Oldtimer lassen wir den LKW entweder angemeldet, was dann rund 460€ Steuer & Versicherung im Jahr sind.
Aber in der Tat bringen Versicherung und Steuer ja de facto im Ausland nichts.
Zur Abmeldung der Versicherung brauch ich ne Bescheinigung der Stilllegung oder Abmeldung, oder?
Ich denke die Version, blanko Nr.schilder in der Türkei/Iran zu montieren und die Alten zur Abmeldung nach hause zu schicken, ist doch kein großes Problem, oder?
TÜV läuft bei mir eh im März 09 ab - genau zu unserem Abreisedatum.
Wie lange darf der TÜV denn abgelaufen sein, ohne eine Vollabnahme machen zu müssen?
Die Rückfahrt nach Deutschland sehe ich schmerzfrei. Was soll den schlimmes passieren?
Den unwahrscheinlichen Fall gesetzt, dass man kontrolliert wird kostet das 2x 2 Pkte in Flensburg und 40€ für TÜV + 75€ für AU.
ggf. darf man nicht mehr weiterfahren, aber wenn ich nach 1-2 Jahren wieder nach Deutschland komme, muss man da schon an einen SEHR gefrusteten Beamten kommen.
Gut zu wissen, dass das Carnet auf ohne Anmeldung funktioniert.
Grüße,
Jan
Als Oldtimer lassen wir den LKW entweder angemeldet, was dann rund 460€ Steuer & Versicherung im Jahr sind.
Aber in der Tat bringen Versicherung und Steuer ja de facto im Ausland nichts.
Zur Abmeldung der Versicherung brauch ich ne Bescheinigung der Stilllegung oder Abmeldung, oder?
Ich denke die Version, blanko Nr.schilder in der Türkei/Iran zu montieren und die Alten zur Abmeldung nach hause zu schicken, ist doch kein großes Problem, oder?
TÜV läuft bei mir eh im März 09 ab - genau zu unserem Abreisedatum.
Wie lange darf der TÜV denn abgelaufen sein, ohne eine Vollabnahme machen zu müssen?
Die Rückfahrt nach Deutschland sehe ich schmerzfrei. Was soll den schlimmes passieren?
Den unwahrscheinlichen Fall gesetzt, dass man kontrolliert wird kostet das 2x 2 Pkte in Flensburg und 40€ für TÜV + 75€ für AU.
ggf. darf man nicht mehr weiterfahren, aber wenn ich nach 1-2 Jahren wieder nach Deutschland komme, muss man da schon an einen SEHR gefrusteten Beamten kommen.
Gut zu wissen, dass das Carnet auf ohne Anmeldung funktioniert.
Grüße,
Jan
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... igrendwo zwischen Alaska und Feuerland
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Danke Kami - ich hatte etwas von 2 Jahren im Hinterkopf - aber das war dann wohl bei einer Stilllegung.Kami hat geschrieben:wenn das Fz abgemeldet ist und noch Papiere vorhanden sind, reicht eine normale HU.
Aber noch mal zum Hauptthema:
Mir ist gerade nicht ganz klar, was der Vorteil eines Saisonkennzeichens sein soll?!
Kann mir das jemand nochmal erläutern?
Grüße,
Jan
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Saisonkennzeichen:
Steuerpflciht nur für die angegebenen Monate, Versicherung ebenfalls. (Günstigstenfalls 2 Monate p.a.)
Somit Ausreise legal möglich, einreise auch, sofern man sie in den gewählten Zeitraum legt.
HU muss man dann halt in D-Land asap nachholen.
Gruss
Kami
Steuerpflciht nur für die angegebenen Monate, Versicherung ebenfalls. (Günstigstenfalls 2 Monate p.a.)
Somit Ausreise legal möglich, einreise auch, sofern man sie in den gewählten Zeitraum legt.
HU muss man dann halt in D-Land asap nachholen.
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
Zur Abmeldung der Versicherung brauch ich ne Bescheinigung der Stilllegung oder Abmeldung, oder?
Grüße,
Jan[/quote]
Hallo Jan,
eine Kündigung ist nicht nötig. Es genügt der Antrag die Versicherung ruhen zu lassen, da das Fahrzeug sich außerhalb des Geltungsbereiches der Versicherung befindet. Als Beweis, Kopie von Carnet oder entsprechende Eintragung im Pass. Hilfsweise, eine Kopie der Haftplichtversicherung des Landes in dem Du dich aufhälst.
Gruß
Bernd
Grüße,
Jan[/quote]
Hallo Jan,
eine Kündigung ist nicht nötig. Es genügt der Antrag die Versicherung ruhen zu lassen, da das Fahrzeug sich außerhalb des Geltungsbereiches der Versicherung befindet. Als Beweis, Kopie von Carnet oder entsprechende Eintragung im Pass. Hilfsweise, eine Kopie der Haftplichtversicherung des Landes in dem Du dich aufhälst.
Gruß
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Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia
carpe Diem
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Hallo,
Grüße
Marcus
Das war einmal, mittlerweile entfällt die Vollabnahme solange die Zulassungsstelle (z.B. über das Zentralregister) noch Daten zu dem Fahrzeug im System hat.ich hatte etwas von 2 Jahren im Hinterkopf - aber das war dann wohl bei einer Stilllegung.
Grüße
Marcus
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. ☕
Unser GAZ: https://gaz66blog.wordpress.com
Baltikums-Tour: http://www.gaz66.de/Baltikum-2017.html
Senior member of Darwin-Support-Team. 🚒
Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
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Zentralregister vom KBA 7 Jahre, Papierarchive in der Zula bedeutend länger (ich hab dieses JAhr ne Auskunft zu nem seit 95 Stillgelegten Fz angefragt und bekommen)Bahnhofs-Emma hat geschrieben:Hallo,
Das war einmal, mittlerweile entfällt die Vollabnahme solange die Zulassungsstelle (z.B. über das Zentralregister) noch Daten zu dem Fahrzeug im System hat.ich hatte etwas von 2 Jahren im Hinterkopf - aber das war dann wohl bei einer Stilllegung.
und wenn du noch nen (deutschen) fahrzeugbrief hast sit die Zeitspanne egal..
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
Hi @ All,
ich habe unsere Hilde auch trotz hohem finanziellen Aufwand nicht Voll- oder Teilkaskoversichert. Das VU (Versicherungsunternehmen) wollte von mir ein Wertgutachten für die TK... Das war mir aber zu umständlich und zu teuer, da wir ja nicht oder noch nicht fertig sind mit dem Aufbau... Wird wohl auch so bleiben!!! Das Wertgutachten kostet mindestens 300,- €
ich denke ich werde es wohl so lösen dass ich ein Saisonkennzeichen mache das 04-06 abdeckt.. dann habe ich halt die Kosten von einem 1/4 Jahr... Die Einreise muss dann halt auch auf diese Zeit fallen!!!
Beim TÜV ist das wohl nicht ganz so schlimm... Wenn der abgelaufen ist bekommt man an der Grenze eine Aufforderung den TÜV innerhalb einer Frist nachzuholen und dies zu belegen!
Greetz Chris
ich habe unsere Hilde auch trotz hohem finanziellen Aufwand nicht Voll- oder Teilkaskoversichert. Das VU (Versicherungsunternehmen) wollte von mir ein Wertgutachten für die TK... Das war mir aber zu umständlich und zu teuer, da wir ja nicht oder noch nicht fertig sind mit dem Aufbau... Wird wohl auch so bleiben!!! Das Wertgutachten kostet mindestens 300,- €
ich denke ich werde es wohl so lösen dass ich ein Saisonkennzeichen mache das 04-06 abdeckt.. dann habe ich halt die Kosten von einem 1/4 Jahr... Die Einreise muss dann halt auch auf diese Zeit fallen!!!
Beim TÜV ist das wohl nicht ganz so schlimm... Wenn der abgelaufen ist bekommt man an der Grenze eine Aufforderung den TÜV innerhalb einer Frist nachzuholen und dies zu belegen!
Greetz Chris
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Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger
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Hi Chris, das mit dem TÜV ist in der Tat kein Problem, egal wie lange Du überfällig bist.
Deine erste Fahrt nach der Wiedereinreise nach D muß nur gradewegs zum nächsten TÜV führen, in Freiburg oder wo immer es ist.
Dann ist alles grün.
anerkennende Grüße
Deine erste Fahrt nach der Wiedereinreise nach D muß nur gradewegs zum nächsten TÜV führen, in Freiburg oder wo immer es ist.
Dann ist alles grün.
anerkennende Grüße
Schipper Heino, Schiffsschraubendreher
Reise vor dem Sterben,
sonst reisen Deine Erben.
VW- MAN G90 FAE-IG unter http://www.man-4x4.de
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Ich versteh's immer noch nicht. Wo liegt der Vorteil gegenüber einer Abmeldung?HildeEVO hat geschrieben:ich denke ich werde es wohl so lösen dass ich ein Saisonkennzeichen mache das 04-06 abdeckt.. dann habe ich halt die Kosten von einem 1/4 Jahr... Die Einreise muss dann halt auch auf diese Zeit fallen!!!
Beim Saisonkennzeichen hast Du einen ähnlichen Aufwand wie Abmeldung, musst auch wieder zum TÜV (es sei denn Du machst Ihn vorher noch mal neu) und und und...
Ich seh hier einfach keine Vorteile. Hab ich was übersehen?
Grüße,
Jan
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Nabend Jan
du hast keine An -und Abmeldegebühr und die Zeit auf der Zul.-Stelle ist auch nicht weg.
Da sehe ich die Vorteile.
Meine Oldies waren alle von 11 bis 04 abgemeldet und im Winterschlaf
mein jetziger bleibt das ganze Jahr angemeldet.
H-Kennz: 191,-eur
Vers.: ca. 78eur
mfg
Andy
du hast keine An -und Abmeldegebühr und die Zeit auf der Zul.-Stelle ist auch nicht weg.
Da sehe ich die Vorteile.
Meine Oldies waren alle von 11 bis 04 abgemeldet und im Winterschlaf
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Kein Zaster aber zwei .. äh nee jetzt drei .........ups jetzt vier Laster - bald wieder nur drei-- jetzt sind nur noch zwei -- nu doch wieder drei :) .... und auf einmal sind es zwei;)--arrgh jetzt wieder drei--und es sind jetzt nur noch zwei---
Hallo Chris,
mach das mit dem Saisonkennzeichen!
Im Ausland kümmert sich kein S.....n um dein Nummernschild ob Stempel drauf sind oder nicht. Hauptsache es ist ein Kennzeichen drauf, kann auch "Hilde Evo" draufstehen, das wird dann fein säuberlich in die jeweilige Kladde geschrieben.
Wenn du dann irgendwann wieder in deine jetzige Heimat fahren willst, fährst du dann eben in dem Quartal in dem dein Kennzeichen gilt --- zum TÜV.
Ich suche jetzt nicht das Afrikafoto eines Unimogs mit dem "amtlichen Kennzeichen" "AUF REISE 2004" heraus.
Einen Haftpflichtversicher für fast jedes Land der Welt kann ich dir gerne nennen.
Gruß, Jochen
mach das mit dem Saisonkennzeichen!
Im Ausland kümmert sich kein S.....n um dein Nummernschild ob Stempel drauf sind oder nicht. Hauptsache es ist ein Kennzeichen drauf, kann auch "Hilde Evo" draufstehen, das wird dann fein säuberlich in die jeweilige Kladde geschrieben.
Wenn du dann irgendwann wieder in deine jetzige Heimat fahren willst, fährst du dann eben in dem Quartal in dem dein Kennzeichen gilt --- zum TÜV.
Ich suche jetzt nicht das Afrikafoto eines Unimogs mit dem "amtlichen Kennzeichen" "AUF REISE 2004" heraus.
Einen Haftpflichtversicher für fast jedes Land der Welt kann ich dir gerne nennen.
Gruß, Jochen
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Ja, für ein Auto, dass über mehrere Jahr so genutzt wird versteh ich das. Aber nicht bei einer einmaligen Aktion - da ist der Aufwand genauso - IMHO sogar noch höher. Und wenn man noch nicht mal weiss wann man genau zurückkommt, erschließt sich mir null Vorteil für das Saisonkennzeichen...Andy hat geschrieben:du hast keine An -und Abmeldegebühr und die Zeit auf der Zul.-Stelle ist auch nicht weg.
Da sehe ich die Vorteile.
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Also noch mal: Für was? (Ich verstehs nicht)
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Hallo Jan, der Grund:ein abgemeldetes FZG kann ohne TÜV nicht wieder angemeldet werden. Ein Saisonkennzeichen kannst Du "beliebig" Tüvmässig überziehen, zumindest, um wieder einzureisen. Mit einem entstempelten Kennzeichen darfst Du nicht einreisen, bzw bekommst keine grüne Karte, darauf achten einige europäische Länder.
Overlandtours.de
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Hi Jörn,joern hat geschrieben:Hallo Jan, der Grund:ein abgemeldetes FZG kann ohne TÜV nicht wieder angemeldet werden. Ein Saisonkennzeichen kannst Du "beliebig" Tüvmässig überziehen, zumindest, um wieder einzureisen. Mit einem entstempelten Kennzeichen darfst Du nicht einreisen, bzw bekommst keine grüne Karte, darauf achten einige europäische Länder.
das mit dem TÜV ist ja dann kein Thema, da der ohnehin bis zur Wiedereinreise abgelaufen sein wird.
Ich glaube langsam dämmert's mir:
Bei EU-Eintritt fahre ich mit einem abgemeldeten Fahrzeug komplett ohne Versicherungsschutz, was sicher mehr geahndet wird, als nur den TÜV überzogen zu haben. Und da ich vom Ausland aus das Auto nicht mehr zulassen kann, ohne es vorzuführen/TÜV zumachen, komme ich quasi nicht mehr legal nach Europa/Deutschland. Korrekt?
Wenn ich aber mit einem Saisonkz außerhalb des Saisonzeitraums einreisen würde, hätte ich das gleiche Problem, oder?
Grüße!
Jan
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Moin,
was macht denn ein Ausländer aus sonstwo, wenn er nach Deutschland bzw. in die EU mit dem Auto einreisen will? Gibt es für diesen Fall auch ein Carnet de Passage?
Kann man sich bei Wiedereinreise in die EU nicht auch ein Kurzzeitkennzeichen (oder ähnliches) von dem Land holen, wo man die Grenze überfährt? Oder gibt es in anderen EU-Ländern so etwas überhaupt nicht und wenn nein wie fahren da die Leute zur Autountersuchung?
Gruß Stefan
was macht denn ein Ausländer aus sonstwo, wenn er nach Deutschland bzw. in die EU mit dem Auto einreisen will? Gibt es für diesen Fall auch ein Carnet de Passage?
Kann man sich bei Wiedereinreise in die EU nicht auch ein Kurzzeitkennzeichen (oder ähnliches) von dem Land holen, wo man die Grenze überfährt? Oder gibt es in anderen EU-Ländern so etwas überhaupt nicht und wenn nein wie fahren da die Leute zur Autountersuchung?
Gruß Stefan
Für diesen Fall gibt es Rosa Versicherungskarten. Dann ist das Auto aber im Ausland irgendwo angemeldet! Ich bin nicht im ADAC sonst würde ich da mal anrufen!
Greetz Chris
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- Schlammschipper
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- Wohnort: Pürgen bei Landsberg am Lech
Salute zusammen,
unsere Planung: 3-5 Jahre mit unserem 911er unterwegs (außerhalb von D), also nehmen wir eine 5 Tagezulassung, keine Steuer, nur minimale Haftpflichvers. Innerhalb dieser 5 Tage verlassen wir D und fertig. Versicherungen werden jeweils Landesüblich abgeschlossen und bei Wiedereinreis nach D wird nach Grenzübergang der erste TÜV angefahren - auch fertig.
Iris&Hilmar
unsere Planung: 3-5 Jahre mit unserem 911er unterwegs (außerhalb von D), also nehmen wir eine 5 Tagezulassung, keine Steuer, nur minimale Haftpflichvers. Innerhalb dieser 5 Tage verlassen wir D und fertig. Versicherungen werden jeweils Landesüblich abgeschlossen und bei Wiedereinreis nach D wird nach Grenzübergang der erste TÜV angefahren - auch fertig.
Iris&Hilmar
In einigen europäischen Ländern wird schon bei Einreise die Grüne Karte kontrolliert, und nicht immer ist an der Grenze ein Versicherungsabschluss möglich. Ich hätte zumindest die (eigentlich nicht mehr gültige) Grüne Karte dabei, die man bei vorangegangener regulärer Zulassung mal bekommen hat. Die ist ja mehrere Jahre gültig und wird einem bei Abmeldung ja nicht abgenommen. Dann hat man zwar keinen Versicherungsschutz, sieht aber bei Kontrollen gut aus, wenn man das alte entstempelte Kennzeichen angeschraubt hat.
Eine Wiedereinreise nach Deutschland mit einem seit Jahren abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ist evtl. auch mit Schwierigkeiten verbunden.
Eine Wiedereinreise nach Deutschland mit einem seit Jahren abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen ist evtl. auch mit Schwierigkeiten verbunden.
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Für Europa ist die Sache unpraktikabel. Aus Erfahrung in der Türkei weiss ich, dass es eine ziemliche Lauferei ist, im Ausland eine Grüne Karte Versicherung abzuschliessen. Billig ist das auch nicht. Wenn man nur für ein paar Tage durchreisen will, gibt es trotzdem Mindestversicherungslaufzeiten. Und zumindest in Osteuropa wird unterwegs öfter die Versicherung kontrolliert.
Zuletzt geändert von joern am 2008-10-22 12:42:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Also bei 3-5 Jahren würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen und gleich die Kiste abmelden sobald ich außerhalb der EU bin. Was weiss ich was in 3-5 Jahren ist... 

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Salute,
mögliche Variante außerhalb der EU: Saisonkennzeichen für 2 Monate (geringe Vers.-u Steuerkosten) die Zeit reicht aus um EU zu verlassen, Landeswappen und § sowie HU Wapperl bleiben erhalten. Versicherungen ausserhalb der EU extra abschließen (im jeweiligen Land). Bei Rückreise in EU, spätestens in die BRD, erste TÜV Stelle anfahren. Fahrt von Grenze bis TÜV (da ja abgelaufen) durch meine Versicherung gedeckt (vorläufige Deckungszusage).
Vers. u. Steuer leben dann Jahr für Jahr im Saison(kennzeichen)bereich automatisch immer wieder auf.
Meine Zuslassungstelle hat auch noch eine andere Variante, bekomme sie noch schriftlich und werde sie dann hier veröffentlichen.
Bis Dann
Iris&Hilmar
mögliche Variante außerhalb der EU: Saisonkennzeichen für 2 Monate (geringe Vers.-u Steuerkosten) die Zeit reicht aus um EU zu verlassen, Landeswappen und § sowie HU Wapperl bleiben erhalten. Versicherungen ausserhalb der EU extra abschließen (im jeweiligen Land). Bei Rückreise in EU, spätestens in die BRD, erste TÜV Stelle anfahren. Fahrt von Grenze bis TÜV (da ja abgelaufen) durch meine Versicherung gedeckt (vorläufige Deckungszusage).
Vers. u. Steuer leben dann Jahr für Jahr im Saison(kennzeichen)bereich automatisch immer wieder auf.
Meine Zuslassungstelle hat auch noch eine andere Variante, bekomme sie noch schriftlich und werde sie dann hier veröffentlichen.
Bis Dann
Iris&Hilmar
Hallo Zusammen,
hatte heute, letzter Tag zum Kündigen, immer guter Zeitpunkt, ein längeres Gespräch mit meiner Versicherung. Ich kenn mich da ja a´bisserl aus.
Vollkasko, wird wohl nicht bezahlen wenn der TÜV abgelaufen ist!!
Das mag von Vers. zu Vers. unterschiedlich sein, aber glaubt mir, wenn es eine Möglichkeit gibt Ärger zu machen, macht die Vers. das auch!
Haftpflicht, da liegt es etwas anders, aber auch hier gilt, Probleme gibt es auf jeden Fall!
Das Risiko der Vollkasko kann man einfach kalkulieren, aber das Risiko der Haftpflicht nicht!
Ich konnte bei meiner, Versicherungsschutz für Voll auf den gesamten Asienraum bekommen, Haft ab EU auch ohne TÜV! Habe es jedoch noch nicht schriftlich vorliegen.
Dann wollte ich meien Dicken heute Stillegen lassen, dass geht nicht mehr, heißt nun Außerbetriebsetzung innerhalb. Die Nummerschilder werden für acht Monate reserviert, danach sind neue fällig. Fragen zur Versicherung, wollte mir auf der Zulassungsstelle niemand beantworten, ich muss mich jedesmal dort Ärgern
Bei Stillegung wurde von der Versicherung immer automatisch ein TK bis zur Wiederinbetriebnahme gemacht. Wie das nun läuft weiß ich noch nicht.
So kann ich diesmal nicht, das Auto Stillegen wenn ich D verlasse sondern muss mir anderes einfallen lassen da ja meine Nummer nach acht Monaten weg ist.
Na ja, vielleicht finde ich jemand der den Truck alle acht Monate für 3 minuten zuläßt
Ob das nur in Bayern gilt?
Neuer Plan muss her, Grüße Karl Heinz
hatte heute, letzter Tag zum Kündigen, immer guter Zeitpunkt, ein längeres Gespräch mit meiner Versicherung. Ich kenn mich da ja a´bisserl aus.
Vollkasko, wird wohl nicht bezahlen wenn der TÜV abgelaufen ist!!
Das mag von Vers. zu Vers. unterschiedlich sein, aber glaubt mir, wenn es eine Möglichkeit gibt Ärger zu machen, macht die Vers. das auch!
Haftpflicht, da liegt es etwas anders, aber auch hier gilt, Probleme gibt es auf jeden Fall!
Das Risiko der Vollkasko kann man einfach kalkulieren, aber das Risiko der Haftpflicht nicht!
Ich konnte bei meiner, Versicherungsschutz für Voll auf den gesamten Asienraum bekommen, Haft ab EU auch ohne TÜV! Habe es jedoch noch nicht schriftlich vorliegen.
Dann wollte ich meien Dicken heute Stillegen lassen, dass geht nicht mehr, heißt nun Außerbetriebsetzung innerhalb. Die Nummerschilder werden für acht Monate reserviert, danach sind neue fällig. Fragen zur Versicherung, wollte mir auf der Zulassungsstelle niemand beantworten, ich muss mich jedesmal dort Ärgern

Bei Stillegung wurde von der Versicherung immer automatisch ein TK bis zur Wiederinbetriebnahme gemacht. Wie das nun läuft weiß ich noch nicht.
So kann ich diesmal nicht, das Auto Stillegen wenn ich D verlasse sondern muss mir anderes einfallen lassen da ja meine Nummer nach acht Monaten weg ist.

Na ja, vielleicht finde ich jemand der den Truck alle acht Monate für 3 minuten zuläßt

Ob das nur in Bayern gilt?
Neuer Plan muss her, Grüße Karl Heinz