Vielleicht als kleine Orientierung:
- TÜV (oder bei uns in Ö §57a Überprüfungen) --> interessieren nur den Zulassungsstaat, können daher auch nur in dessen Hoheitsgebiet entsprechend verfolgt werden
- Versicherung --> interessiert jeden Staat, in dem sich das Fahrzeug bewegt
- Verkehrssicherheit --> interessiert auch jeden Staat, in dem sich das Fahrzeug bewegt - hier sind die Standards natürlich weltweit sehr diametral
Dh. den Belgier wird nur deine Versicherung und die allgemeine Verkehrssicherheit nach nationalen (belgischen) Vorschriften interessieren. Wenn du daher in eine Kontrolle geräts, dann schaut er ob das Fahrzeug versichert ist - natürlich ist auch für den "Belgier" unter Umständen der abgelaufene deutsche TÜV ein Indiz für die Verkehrssicherheit - aber auch mit gültigem TÜV könnte er ohne weiteres aufgrund anderer Indizien an der Verkehrssicherheit lt. nationalen Vorschriften zweifeln.
Ich durfte einmal bei einer Schwerverkehrskontrolle auf seitens der Polizei in Ö dabei sein. Die Beamten gehen da mehr nach dem äußeren Erscheinungsbild - der gültig Tüv oder dgl. spielt da nur eine untergeordnete Rolle - ist ja auch nur eine Momentaufnahme.
Ich an deiner Stelle würde dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit gegeben ist (eventuell kurzen Check-Up in einer belgischen Werkstatt) und dann beruhigt bis nachhause fahren und in Ruhe zum TÜV meines Vertrauens
LG
Andy