Kinder vom Untericht freistellen

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micha77
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Kinder vom Untericht freistellen

#1 Beitrag von micha77 » 2023-01-22 23:04:57

Hallo zusammen,

gibt es in Deutschland (NRW) die Möglichkeit, seine Kinder im schulpflichtigen Alter für 4 Wochen freistellen zu lassen?
Geplant wäre eine Reise nach Marokko. Der Zeitraum wäre vorgegeben, da eine niederländische Familie in dem gleichen Zeitraum fahren würde. Dort bekommt man das genehmigt.

Vielleicht hat ja schon mal jemand soetwas gemacht.

Für Tips sind wir dankbar.

Besten Gruß,
Micha

Der Initiator
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#2 Beitrag von Der Initiator » 2023-01-22 23:09:48

Da ist es ratsam, die zuständigen Behörden in RWE zu fragen.
Es gibt nichts Gutes, außer du kannst es bezahlen.

ich nutze mittlerweile den Begriff Elektrokapitalismus statt “grüner Kapitalismus”, um nicht mehr die 1. Regel des Diskurskampfclubs zu verletzen: never reproduce enemy frames, and there ain't nuthing green about capitalism, ever (Tadzio Müller)

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unimag
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#3 Beitrag von unimag » 2023-01-22 23:13:32

Beim zuständigen Schulamt erkundigen.
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okiwankenobi
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#4 Beitrag von okiwankenobi » 2023-01-22 23:14:51

Moin,

in BaWü liegt das in der Zuständigkeit der Schulleitung. Vielleicht auch in NRW???

Viele Grüße

Stefan

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hugepanic
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#5 Beitrag von hugepanic » 2023-01-22 23:18:15

Aussage einer NRW Lehrerin:

Ansprechpartner ist die Schule

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Enzo
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#6 Beitrag von Enzo » 2023-01-22 23:22:28

In Niedersachsen war die Schulleitung der Ansprechpartner. Es wurden Freistellung für unsere Kinder erteilt, weil es uns beruflich in den Schulferien nicht möglich war, gemeinsam als Familie zu verreisen.

Gruß Jens

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Fernwehbus
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#7 Beitrag von Fernwehbus » 2023-01-22 23:34:38

Vier oder auch acht Wochen war für unsere Jungs regelmäßig kein Problem. Ansprechpartner ist (hier) ausschließlich die Schulleitung.
Matthias aus dem Fernwehbus
Magirus Deutz FM 232 D 17 FA (ex. FW RW3) unverheiratet mit 20ft Zeppelin-Shelter | Sprinter 318 CDI Bj. 2008 DIY-Ausbau
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#8 Beitrag von Tobi1990 » 2023-01-23 11:03:58

Moin,

macht euch am besten vorher ein Konzept wie der verspasste Lernstoff aufgeholt bzw. erbracht werden kann. Sowas vereinfacht die Gespräche meist. Als mediales positives Beispiel könnte da der Verweis auf Familie Schmitt aus den Terra X folgen gelten. In einem Film ich meine es ist der über die Seidenstraße spricht sie ausführlich über das Thema Schule, Lernstand und Beurlaubung.

Ich drücke die Daumen
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#9 Beitrag von Thognes » 2023-01-23 11:18:16

Wie schon Matthias geschrieben hat, liegt diese Beurlaubung für NRW im Entscheidungsbereich der Schulleitung.
Beurlaubung vom Unterricht - § 43 Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz NRW:
"Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien."
Hierzu auch näheres bei der Bezirksregierung Arnsberg (für uns zuständig): https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... unterricht
Ggf. empfiehlt sich es auch, hierzu die Unterstützung der Schulpflegschaft zu suchen. Und sicherlich ist ein Konzept, wie Ihr den Ersatz-Unterricht durchführen wollt, sehr hilfreich.
Viele Grüße
Thorsten
Und immer wieder ein Staunen im Gesicht, was es beim Mercur noch so alles zu Lernen und Erachten gibt... ...
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#10 Beitrag von Buclarisa » 2023-01-23 12:32:21

Bei uns gab es das Thema auch, die Schule verwies auf das Schulamt, und letztendlich kam der negative Bescheid. Ein anderer Lehrer meiner Kinder bekam das mit und sagte, im privaten. Nicht die Schule fragen. Die Kinderärzte sind in dem Fall hilfreicher. Wir habe es dann sein lassen weil ein Attest für den abgelehnten Zeitraum vorzubringen ist nicht gut.
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#11 Beitrag von Bahnhofs-Emma » 2023-01-23 12:41:43

Hallo,
Buclarisa hat geschrieben:
2023-01-23 12:32:21
Wir habe es dann sein lassen weil ein Attest für den abgelehnten Zeitraum vorzubringen ist nicht gut.
es ist zwar schmerzlich, wenn die Reise nicht genehmigt wird, die Lösung auf das Attest zu verzichten halte ich definitiv für die richtige Entscheidung. Der Schule wird es kaum zu vermitteln sein, dass das Kind trotz ursprünglicher Ablehnung durch die Schule auf die Reise geht, es wird aber auch nicht möglich sein, die Reise zu verheimlichen. Gerade wenn das Kind voller Begeisterung von der Reise an die Schule zurück kommt und dann nichts darüber erzählern darf, weil die Schule die Teilnahme an der Reise nicht ermöglichen wollte, dürfte das für das Kind ein unlösbarer Konflikt sein.

Grüße
Marcus
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#12 Beitrag von steyermeier » 2023-01-23 13:08:51

Moin,
Vor drei Jahren 3 Monate in Niedersachsen durch die Schule genehmigt.hifreich ist der Verweis auf berufliche Gründe,bei uns hat die Schule geschrieben, daß eine Ablehnung ungebührliche Härte wäre .
Gruß Markus

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Enzo
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#13 Beitrag von Enzo » 2023-01-23 13:47:36

steyermeier hat geschrieben:
2023-01-23 13:08:51
Moin,
Vor drei Jahren 3 Monate in Niedersachsen durch die Schule genehmigt.hifreich ist der Verweis auf berufliche Gründe,bei uns hat die Schule geschrieben, daß eine Ablehnung ungebührliche Härte wäre .
Gruß Markus
Jepp, berufliche Gründe....da geht was, zumindest in Niedersachsen. Ist natürlich auch hilfreich wenn die schulischen Leistungen der Kinder in Ordnung sind. Und vor dem Gespräch mit dem Schulleiter das entsprechende Schulgesetz anschauen. Da steht ja drin was möglich ist.

Jens

madarajo
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Re: Kinder vom Untericht freistellen

#14 Beitrag von madarajo » 2023-01-24 22:35:09

@micha 77

Hallo Micha,
Enzo hat geschrieben:
2023-01-23 13:47:36
... das entsprechende Schulgesetz anschauen. Da steht ja drin was möglich ist.
aus eigener Erfahrung (zugegeben nicht NRW) kann ich dir sagen, dass da durchaus mehr "möglich" ist ...
Schulgesetz anschauen? Kann man sich eigentlich auch sparen. Du willst ja nichts mit Krawall und elterlicher Besserwisserei durchklagen.
Meine Empfehlung: Nicht zu hoch hängen.(Schulamt)
Rede zuerst mit dem/der KL deiner Kinder darüber, wie er/sie die "Leistungsfähigkeit" einschätzt. (Klassenstufe??)
Wenn du damit klar bist und deren Unterstützung hast, muss im 2. Schritt natürlich auch die Schulleitung eingebunden werden.
Bei "nur" 4 Wochen sollte es für die Schulleitung leicht möglich sein, euch diese Familienzeit zu ermöglichen.
Klar, Feiglinge gibt es auch in leitenden Positionen, aber hier hält sich das Risiko mbMn für alle Beteiligten in überschaubaren Grenzen.
Großartige Verträge solltest du aber nicht verlangen bzw. erwarten.


Viel Glück und eine schöne Zeit.

Beste Grüße
madarajo

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