Kinder vom Untericht freistellen
Moderator: Moderatoren
Kinder vom Untericht freistellen
Hallo zusammen,
gibt es in Deutschland (NRW) die Möglichkeit, seine Kinder im schulpflichtigen Alter für 4 Wochen freistellen zu lassen?
Geplant wäre eine Reise nach Marokko. Der Zeitraum wäre vorgegeben, da eine niederländische Familie in dem gleichen Zeitraum fahren würde. Dort bekommt man das genehmigt.
Vielleicht hat ja schon mal jemand soetwas gemacht.
Für Tips sind wir dankbar.
Besten Gruß,
Micha
gibt es in Deutschland (NRW) die Möglichkeit, seine Kinder im schulpflichtigen Alter für 4 Wochen freistellen zu lassen?
Geplant wäre eine Reise nach Marokko. Der Zeitraum wäre vorgegeben, da eine niederländische Familie in dem gleichen Zeitraum fahren würde. Dort bekommt man das genehmigt.
Vielleicht hat ja schon mal jemand soetwas gemacht.
Für Tips sind wir dankbar.
Besten Gruß,
Micha
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- Fahrrad-Philosoph
- Beiträge: 5531
- Registriert: 2020-06-22 19:40:43
Re: Kinder vom Untericht freistellen
Da ist es ratsam, die zuständigen Behörden in RWE zu fragen.
Ich bitte darum, mich hier nicht "hier-könnte-mein-Name-stehen" und auch nicht "früher-war-ich-mal" zu nennen. Mein Nick reicht völlig und er schließt vor allem keins aus 😇 Vielen Dank
Auf einen Schelmen anderthalbe...
Es gibt nichts Gutes, außer du kannst es bezahlen.
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Re: Kinder vom Untericht freistellen
Beim zuständigen Schulamt erkundigen.
Loose your dreams and you will loose your mind (Rolling Stones)
- okiwankenobi
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Re: Kinder vom Untericht freistellen
Moin,
in BaWü liegt das in der Zuständigkeit der Schulleitung. Vielleicht auch in NRW???
Viele Grüße
Stefan
in BaWü liegt das in der Zuständigkeit der Schulleitung. Vielleicht auch in NRW???
Viele Grüße
Stefan
Re: Kinder vom Untericht freistellen
Aussage einer NRW Lehrerin:
Ansprechpartner ist die Schule
Ansprechpartner ist die Schule
Re: Kinder vom Untericht freistellen
In Niedersachsen war die Schulleitung der Ansprechpartner. Es wurden Freistellung für unsere Kinder erteilt, weil es uns beruflich in den Schulferien nicht möglich war, gemeinsam als Familie zu verreisen.
Gruß Jens
Gruß Jens
- Fernwehbus
- abgefahren
- Beiträge: 2287
- Registriert: 2019-01-13 15:30:01
Re: Kinder vom Untericht freistellen
Vier oder auch acht Wochen war für unsere Jungs regelmäßig kein Problem. Ansprechpartner ist (hier) ausschließlich die Schulleitung.
Matthias aus dem Fernwehbus
Magirus Deutz FM 232 D 17 FA (ex. FW RW3) unverheiratet mit 20ft Zeppelin-Shelter | Sprinter 318 CDI Bj. 2008 DIY-Ausbau
"Wenn's nicht rußt, hat's keine Leistung!"
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"Wenn's nicht rußt, hat's keine Leistung!"
Re: Kinder vom Untericht freistellen
Moin,
macht euch am besten vorher ein Konzept wie der verspasste Lernstoff aufgeholt bzw. erbracht werden kann. Sowas vereinfacht die Gespräche meist. Als mediales positives Beispiel könnte da der Verweis auf Familie Schmitt aus den Terra X folgen gelten. In einem Film ich meine es ist der über die Seidenstraße spricht sie ausführlich über das Thema Schule, Lernstand und Beurlaubung.
Ich drücke die Daumen
macht euch am besten vorher ein Konzept wie der verspasste Lernstoff aufgeholt bzw. erbracht werden kann. Sowas vereinfacht die Gespräche meist. Als mediales positives Beispiel könnte da der Verweis auf Familie Schmitt aus den Terra X folgen gelten. In einem Film ich meine es ist der über die Seidenstraße spricht sie ausführlich über das Thema Schule, Lernstand und Beurlaubung.
Ich drücke die Daumen
70 km/h und Meer...
Re: Kinder vom Untericht freistellen
Wie schon Matthias geschrieben hat, liegt diese Beurlaubung für NRW im Entscheidungsbereich der Schulleitung.
Beurlaubung vom Unterricht - § 43 Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz NRW:
"Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien."
Hierzu auch näheres bei der Bezirksregierung Arnsberg (für uns zuständig): https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... unterricht
Ggf. empfiehlt sich es auch, hierzu die Unterstützung der Schulpflegschaft zu suchen. Und sicherlich ist ein Konzept, wie Ihr den Ersatz-Unterricht durchführen wollt, sehr hilfreich.
Viele Grüße
Thorsten
Beurlaubung vom Unterricht - § 43 Absatz 4 Satz 1 Schulgesetz NRW:
"Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien."
Hierzu auch näheres bei der Bezirksregierung Arnsberg (für uns zuständig): https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/s ... unterricht
Ggf. empfiehlt sich es auch, hierzu die Unterstützung der Schulpflegschaft zu suchen. Und sicherlich ist ein Konzept, wie Ihr den Ersatz-Unterricht durchführen wollt, sehr hilfreich.
Viele Grüße
Thorsten
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„Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen.“ (Dietrich Bonhoeffer)
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Re: Kinder vom Untericht freistellen
Bei uns gab es das Thema auch, die Schule verwies auf das Schulamt, und letztendlich kam der negative Bescheid. Ein anderer Lehrer meiner Kinder bekam das mit und sagte, im privaten. Nicht die Schule fragen. Die Kinderärzte sind in dem Fall hilfreicher. Wir habe es dann sein lassen weil ein Attest für den abgelehnten Zeitraum vorzubringen ist nicht gut.
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Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.
Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt
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Re: Kinder vom Untericht freistellen
Hallo,
Grüße
Marcus
es ist zwar schmerzlich, wenn die Reise nicht genehmigt wird, die Lösung auf das Attest zu verzichten halte ich definitiv für die richtige Entscheidung. Der Schule wird es kaum zu vermitteln sein, dass das Kind trotz ursprünglicher Ablehnung durch die Schule auf die Reise geht, es wird aber auch nicht möglich sein, die Reise zu verheimlichen. Gerade wenn das Kind voller Begeisterung von der Reise an die Schule zurück kommt und dann nichts darüber erzählern darf, weil die Schule die Teilnahme an der Reise nicht ermöglichen wollte, dürfte das für das Kind ein unlösbarer Konflikt sein.
Grüße
Marcus
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. ☕
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Baltikums-Tour: http://www.gaz66.de/Baltikum-2017.html
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Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
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Re: Kinder vom Untericht freistellen
Moin,
Vor drei Jahren 3 Monate in Niedersachsen durch die Schule genehmigt.hifreich ist der Verweis auf berufliche Gründe,bei uns hat die Schule geschrieben, daß eine Ablehnung ungebührliche Härte wäre .
Gruß Markus
Vor drei Jahren 3 Monate in Niedersachsen durch die Schule genehmigt.hifreich ist der Verweis auf berufliche Gründe,bei uns hat die Schule geschrieben, daß eine Ablehnung ungebührliche Härte wäre .
Gruß Markus
Re: Kinder vom Untericht freistellen
Jepp, berufliche Gründe....da geht was, zumindest in Niedersachsen. Ist natürlich auch hilfreich wenn die schulischen Leistungen der Kinder in Ordnung sind. Und vor dem Gespräch mit dem Schulleiter das entsprechende Schulgesetz anschauen. Da steht ja drin was möglich ist.steyermeier hat geschrieben: ↑2023-01-23 13:08:51Moin,
Vor drei Jahren 3 Monate in Niedersachsen durch die Schule genehmigt.hifreich ist der Verweis auf berufliche Gründe,bei uns hat die Schule geschrieben, daß eine Ablehnung ungebührliche Härte wäre .
Gruß Markus
Jens
Re: Kinder vom Untericht freistellen
@micha 77
Hallo Micha,
Schulgesetz anschauen? Kann man sich eigentlich auch sparen. Du willst ja nichts mit Krawall und elterlicher Besserwisserei durchklagen.
Meine Empfehlung: Nicht zu hoch hängen.(Schulamt)
Rede zuerst mit dem/der KL deiner Kinder darüber, wie er/sie die "Leistungsfähigkeit" einschätzt. (Klassenstufe??)
Wenn du damit klar bist und deren Unterstützung hast, muss im 2. Schritt natürlich auch die Schulleitung eingebunden werden.
Bei "nur" 4 Wochen sollte es für die Schulleitung leicht möglich sein, euch diese Familienzeit zu ermöglichen.
Klar, Feiglinge gibt es auch in leitenden Positionen, aber hier hält sich das Risiko mbMn für alle Beteiligten in überschaubaren Grenzen.
Großartige Verträge solltest du aber nicht verlangen bzw. erwarten.
Viel Glück und eine schöne Zeit.
Beste Grüße
madarajo
Hallo Micha,
aus eigener Erfahrung (zugegeben nicht NRW) kann ich dir sagen, dass da durchaus mehr "möglich" ist ...
Schulgesetz anschauen? Kann man sich eigentlich auch sparen. Du willst ja nichts mit Krawall und elterlicher Besserwisserei durchklagen.
Meine Empfehlung: Nicht zu hoch hängen.(Schulamt)
Rede zuerst mit dem/der KL deiner Kinder darüber, wie er/sie die "Leistungsfähigkeit" einschätzt. (Klassenstufe??)
Wenn du damit klar bist und deren Unterstützung hast, muss im 2. Schritt natürlich auch die Schulleitung eingebunden werden.
Bei "nur" 4 Wochen sollte es für die Schulleitung leicht möglich sein, euch diese Familienzeit zu ermöglichen.
Klar, Feiglinge gibt es auch in leitenden Positionen, aber hier hält sich das Risiko mbMn für alle Beteiligten in überschaubaren Grenzen.
Großartige Verträge solltest du aber nicht verlangen bzw. erwarten.
Viel Glück und eine schöne Zeit.
Beste Grüße
madarajo