Abfallgebühren während Weltreise

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vogtlandkartoffel
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#31 Beitrag von vogtlandkartoffel » 2022-08-15 16:14:10

Harty hat geschrieben:
2022-08-13 4:39:53
stonedigger hat geschrieben:
2022-08-10 9:48:56
Mittlerweile bin ich fast soweit, mich abzumelden und bei meinen Eltern wieder einzuziehen. Dann kann ich mir auch den GEZ-Dreck sparen.
wo ist das Problem?
Melde dich doch einfach komplett ab. Und du mußt nicht bei deinen Eltern anmelden. Ihre Adresse als Postadresse für alle Konten und Versicherungen angeben, z.B.

PTR
c/o Eltern
Dingsbumsstrasse 4711
Seh ich auch so. Einfach abmelden und gut. Für die Post einen Nachsendeauftrag an eine Adresse deines Vertrauens. Haben in GR eine Familie getroffen, die haben beim Einwohnermeldeamt einfach als neuen Wohnort "Spanien" angegeben, das ging auch. Da hast du wenigstens Ruhe vor GEZ und all dem anderen Kram. Und was so manche Beiträge hier betrifft: mal ehrlich, es ist doch völlig normal, bei einer solchen Aktion, unnötige Kosten zu reduzieren. Ich hab immer wieder ein Problem, wenn man klar definierte Fragen so "runtermacht" und dann noch das Finanzbudget der Leute in Frage stellt. Das geht mich doch gar nichts an, wer wo und wie sein Geld ausgeben will oder nicht. Sind wir als Forum eine Interessengemeinschaft oder eine verbale Schlägertruppe???
War doch ne klare Frage und da gehen mich doch die Kosten des Auslandsaufenthaltes nichts an. Oder wurde nach einer betriebswirtschaftlichen Auswertung gefragt? Und was das Abmelden und Kindergeld angeht:
Wenn ich sehe und von MA der Familienkasse bestätigt bekomme, wieviel KiGe ins Ausland gezahlt wird, für Kinder die dort (zumindest lt. Papier) leben, da hätte ich kein Problem, mich als deutscher Steuerzahler mal ein paar Monate abzumelden und dennoch Kindergeld zu empfangen.
Ach so, Ralf, du sparst auch die Hundesteuer!
Viele Grüße
Matthias
Den Magi, den mag i. (Bitte um Entschuldigung für den freistaatübergreifenden Dialekt : )
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vale
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#32 Beitrag von vale » 2022-08-15 16:19:04

Bahnhofs-Emma hat geschrieben:
2022-08-15 16:13:59
Hallo,
vale hat geschrieben:
2022-08-15 13:14:47
Sich quasi irgendwo (bei Verwandten) anzumelden wird inzwischen glaub auch ziemlich hart sanktioniert. Nicht nur beim „Mieter“, sondern auch beim „Vermieter“.
wenn derjenige, der dort angemeldet ist, über die Adresse erreichbar ist, stellt sich die Frage wieviel Anwesenheit denn von ihm gefordert ist. Muss ich als Vermieter jetzt schon kontrollieren, ob meine Mieter ihre Pflichtzeiten bei mir verbringen?

Grüße
Marcus
In der Regel ist ja dann der „Vermieter“ ein Familienmitglied und nicht ein richtiger Vermieter in dem Sinne du schließt einen Mietvertrag ab und bezahlst sich tatsächlich Miete.

Als ich drei Jahre in Dublin gelebt habe hatte ich auch noch einen Wohnsitz bei meinen Eltern in Deutschland. War halt teilweise ganz praktisch.

Das würde ich heute nicht mehr machen. Wenn ich erwischt werde zahle nicht nur ich eine Strafe, sondern eben auch die Person, die eine wohnbescheinigung ausgestellt hat.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#33 Beitrag von joern » 2022-08-15 16:56:11

Der "Vermieter" muss eine angemessene Mieteinnahme als Einkommen versteuern. Eine symbolische 1 Euro Miete wird nicht funktionieren.
Wir sind abgemeldet mit "keine Wohnung in Deutschland" Weil es eben so ist und bis auf weiteres auch nicht anders vorgesehen ist. Wenn man möchte, kann man bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Anwartschaft beantragen, freiwillige Rentenbeiträge zahlen, Fahrzeuge angemeldet lassen. Steuern zahlt man je nach den individuellen Umständen. Und Müllgebühren fallen weg.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#34 Beitrag von camper1 » 2022-08-15 17:29:40

joern hat geschrieben:
2022-08-15 16:56:11
Der "Vermieter" muss eine angemessene Mieteinnahme als Einkommen versteuern. Eine symbolische 1 Euro Miete wird nicht funktionieren.
Ich glaube, das war früher mal so. Heute muss ich eine Mieteinnahme, die ich NICHT erzielt habe, nicht versteuern.
Sonst würden auch nicht so viele Wohnungen/Häuser leer stehen, wenn deren Eigentümer fiktive Mieten versteuern müssten.

Und im übrigen gilt die Vertragsfreiheit.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#35 Beitrag von Integra » 2022-08-15 17:42:17

camper1 hat geschrieben:
2022-08-15 17:29:40
joern hat geschrieben:
2022-08-15 16:56:11
Der "Vermieter" muss eine angemessene Mieteinnahme als Einkommen versteuern. Eine symbolische 1 Euro Miete wird nicht funktionieren.
Ich glaube, das war früher mal so. Heute muss ich eine Mieteinnahme, die ich NICHT erzielt habe, nicht versteuern.
Sonst würden auch nicht so viele Wohnungen/Häuser leer stehen, wenn deren Eigentümer fiktive Mieten versteuern müssten.

Und im übrigen gilt die Vertragsfreiheit.
Du meinst Leerstand. Ganz anderes Thema.

Ein Mietzins muss ortsüblich sein…
Grüße Martin

Am Anfang war das Wort am.
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#36 Beitrag von Enzo » 2022-08-15 18:42:52

Wer noch zu versteuernde Einnahmen in Deutschland erzielt, sollte daran denken, bei Abmeldung entfallen die Freibeträge. Ab dem ersten Euro wird das Einkommen versteuert :spassbremse:

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#37 Beitrag von Puffi » 2022-08-15 18:51:52

Mhhh :angel: Mietpreise und Finanzamt. Der reale Wahnsinn...
https://m.youtube.com/watch?v=u7H5hjhkHoE
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#38 Beitrag von Dilli » 2022-08-15 19:40:33

Es steht irgendwo drin, dass man bei seinem Hauptwohnsitz tatsächlich die überwiegende Zeit im Jahr sein muss. Wer also bri seinen Eltern gemeldet ist, muss dort auch tatsächlich leben. Das kann man als Single oder Pärchen in der ausgebauten Dachgeschosswohnung, wenn alles schön eingerichtet ist, sicher noch halbwegs glaubwürdig belegen, auch wenn man nicht da ist. Aber Kids wirds da schwer.
Und ja, wenn die Behörden dich wegen Kindergeldbetrug etc auf dem Kieker haben, prüfen die ganz genau nach, ob du in der gemieteten Wohnung warst. Und wie lange. Dazu werden auch Nachbarn befragt. Wenn alle "mitlügen", ist es ja in Ordnung. Aber was ist dann, wenn die Behörde sagt, du möchtest dich mal bitte am Freitag um 9 Uhr persönlich im Büro melden und man ist gerade in Chile?

Wir hätten auch gute 950€ Kindergeld gehabt. Aber die Ausgaben um diese zu bekommen (und das Risiko), hätten das wieder aufgefressen.

Ich bin im übrigen auch der Meinung von Vogtlandkartoffel. Wir haben auch alles, und sei es nur 5€ für irgendwas, gekündigt.
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#39 Beitrag von joern » 2022-08-15 20:04:24

Es gibt keine Pflicht, sich an seinem gemeldeten Wohnsitz aufhalten zu müssen. Man muss die Verfügungsgewalt darüber haben, also mit Wohnungsschlüssel jederzeit Zugang haben.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#40 Beitrag von Enzo » 2022-08-15 21:29:58

Das ist richtig Joern. Keiner wird gezwungen sich bei seiner Meldeanschrift aufzuhalten. Deshalb heisst es ja immer, wo befindet sich der Lebensmittelpunkt ? Da ich zu ehrlich bin, wusste das Finanzamt, dass sich mein Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland befindet, obwohl ich dort gemeldet war. Und schon entfielen die Steuerfreibeträge.
Thema Kindergeld. Ich kenne ne Reihe von Eltern die Kindergeld beziehen, obwohl sie dauerhaft im Ausland leben und bei Eltern oder Freunden in Deutschland gemeldet sind. Bis die Kinder schulpflichtig werden, dann wirds komplizierter. Aber klappt nicht immer, ein Kumpel sollte sein zu unrecht, über viele Jahre, bezogenes Kindergeld zurückzahlen.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#41 Beitrag von Dilli » 2022-08-16 0:00:48

Ja, du wirst natürlich nicht gezwungen bei deiner Adresse zu wohnen. Aber wenn eben so ein Fall eintritt, fragt eventuell irgendjemand wo du denn wohnst. Und dann ist es nämlich ein Unterschied, ob du dort "wohnst" oder nicht. Und dort wohnen heißt eben den überwiegenden Teil des Jahres. Ich weiß auch nicht wie die Leute das machen. Kindergeld ist ja kein Geld fürs Kind. Sondern das bekommt man nur, wenn man Steuern zahlt. Es ist eine Steuererleichterung. Also wenn man nicht in Deutschland arbeitet, kann man theoretisch auch kein Kindergeld bekommen. Keine Ahnung wie die Behörden da untereinander vernetzt sind.
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#42 Beitrag von CharlieOnTour » 2022-08-16 0:33:31

Dilli hat geschrieben:
2022-08-16 0:00:48
Ja, du wirst natürlich nicht gezwungen bei deiner Adresse zu wohnen. Aber wenn eben so ein Fall eintritt, fragt eventuell irgendjemand wo du denn wohnst. Und dann ist es nämlich ein Unterschied, ob du dort "wohnst" oder nicht. Und dort wohnen heißt eben den überwiegenden Teil des Jahres. Ich weiß auch nicht wie die Leute das machen. Kindergeld ist ja kein Geld fürs Kind. Sondern das bekommt man nur, wenn man Steuern zahlt. Es ist eine Steuererleichterung. Also wenn man nicht in Deutschland arbeitet, kann man theoretisch auch kein Kindergeld bekommen. Keine Ahnung wie die Behörden da untereinander vernetzt sind.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich vielleicht manchmal etwas zurück nehmen.

Gruß
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#43 Beitrag von Dilli » 2022-08-16 1:49:07

CharlieOnTour hat geschrieben:
2022-08-16 0:33:31
Dilli hat geschrieben:
2022-08-16 0:00:48
Ja, du wirst natürlich nicht gezwungen bei deiner Adresse zu wohnen. Aber wenn eben so ein Fall eintritt, fragt eventuell irgendjemand wo du denn wohnst. Und dann ist es nämlich ein Unterschied, ob du dort "wohnst" oder nicht. Und dort wohnen heißt eben den überwiegenden Teil des Jahres. Ich weiß auch nicht wie die Leute das machen. Kindergeld ist ja kein Geld fürs Kind. Sondern das bekommt man nur, wenn man Steuern zahlt. Es ist eine Steuererleichterung. Also wenn man nicht in Deutschland arbeitet, kann man theoretisch auch kein Kindergeld bekommen. Keine Ahnung wie die Behörden da untereinander vernetzt sind.
Wenn man keine Ahnung hat, sollte man sich vielleicht manchmal etwas zurück nehmen.

Gruß
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Es wäre doch lieb, wenn du falsche Stellen dann gleich berichtigst. So haben ja alle was davon.
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#44 Beitrag von joern » 2022-08-16 6:00:57

Das haben ja versucht. Deine Aussagen zum Aufenthaltszwang am gemeldeten Wohnsitz ist halt nicht richtig. Wer soll das kontrollieren? Deine Nachbarn? Und Kindergeld ist nur bei höherem Einkommen eine Steuererleichterung. Ansonsten bekommt man es eben ausbezahlt.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#45 Beitrag von OliverM » 2022-08-16 6:38:27

Integra hat geschrieben:
2022-08-15 17:42:17

Ein Mietzins muss ortsüblich sein…
Nein, muss er nicht .
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#46 Beitrag von OliverM » 2022-08-16 6:48:12

Dilli hat geschrieben:
2022-08-15 19:40:33

Wir hätten auch gute 950€ Kindergeld gehabt. Aber die Ausgaben um diese zu bekommen (und das Risiko), hätten das wieder aufgefressen.
So viel zu Thema Risiko :

Zitat :
Quelle : Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
.
Können deutsche Eltern Kindergeld auch dann bekommen, wenn sie im Ausland leben?
Ja, das ist möglich. Sie müssen nicht unbedingt in Deutschland leben, um Kindergeld zu bekommen. Es kommt darauf an, ob Sie in Deutschland Steuern zahlen müssen auf Ihr Einkommen.

Sie können Kindergeld bekommen, wenn Sie auf Ihr ganzes Einkommen in Deutschland Steuern in voller Höhe zahlen müssen (sogenannte "unbeschränkte Steuerpflicht").

Sie können auch Kindergeld bekommen, wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind. Dann gilt das Kindergeld als Sozialleistung. Zusätzlich müssen Sie dann aber eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Sie sind pflichtversichert in der deutschen Arbeitslosenversicherung und die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sie üben als Beamtin oder Beamter eine bei einer Einrichtung außerhalb Deutschlands zugewiesene Tätigkeit aus. Dann können Sie auch Kindergeld bekommen, wenn Ihre Kinder nicht in Deutschland in Ihrem Haushalt leben.
Sie sind mit einem NATO-Truppenmitglied verheiratet oder verpartnert, leben in Deutschland und haben die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, oder Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz. Und: Die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sie bekommen eine deutsche Rente und leben in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen oder der Schweiz. Und: Die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sie arbeiten in Deutschland und leben in einem anderen Staat der EU, in Island, Liechtenstein und Norwegen oder in der Schweiz. Und: Die betreffenden Kinder wohnen in Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sie sind Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer, Missionarin oder Missionar. Dann können Sie auch Kindergeld bekommen, wenn Ihre Kinder nicht in Deutschland leben, sondern in Ihrem Haushalt wohnen.
Wenn Ihre Kinder im Ausland leben, dann können Sie für diese Kinder Kindergeld, aber keine Kinderfreibeträge bekommen.

Ist ein Elternteil unbeschränkt steuerpflichtig und hat einen Anspruch auf Kindergeld, während der andere Elternteil beschränkt steuerpflichtig ist, aber trotzdem (zum Beispiel nach den hier genannten Voraussetzungen) auch einen Anspruch auf Kindergeld hat, bekommt der unbeschränkt Steuerpflichtige das Kindergeld. Sein Anspruch hat den so genannten Vorrang.

Kann ich auch dann Kindergeld bekommen, wenn der andere Elternteil in Deutschland lebt und ich in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeite und alleinerziehend bin?
Kindergeld und andere Familienleistungen bekommen Sie von dem Land, in dem Sie erwerbstätig sind. Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, bekommen Sie das Kindergeld von dem Land, in dem Sie wohnen. Arbeiten beide Elternteile in unterschiedlichen europäischen Mitgliedsstaaten, ist das Land für die Zahlung von Kindergeld und anderen Familienleistungen zuständig, indem das Kind seinen Wohnsitz hat. Ist der Kindergeldanspruch im Wohnsitzland geringer, dann erhalten Sie Differenzkindergeld (sog. „Unterschiedsbetrag“) von dem Land, indem Sie arbeiten.

Ausländische kindbezogene Leistungen schließen den Kindergeldanspruch auch dann aus, wenn sie niedriger als das deutsche Kindergeld sind. Dies gilt allerdings nicht für Familienleistungen, die

von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
von Island, Liechtenstein, Norwegen
oder der Schweiz
gewährt werden. Hier besteht gegebenenfalls ein Anspruch auf einen so genannten "Unterschiedsbetrag" als Differenzkindergeld. Näheres dazu können Sie dem "Merkblatt über Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen (Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz)" der Familienkasse entnehmen.

Zitat Ende
Wir leben in einer Zeit , in der die Klugheit schweigen soll, weil sich die Dummheit durch die Wahrheit beleidigt fühlen könnte....

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#47 Beitrag von Reisender » 2022-08-16 7:15:06

Was hat die ganze Diskussion mit Müllgebühren zu tun?

Mittlerweile streiten wir uns ums Kindergeld etc..


Vielleicht einfach die Headline ändern, oder zum Thema zurück.
Ich erhoffte mir einfach Infos über andere Kreise, Städte und deren Vorgehensweise beim Eintreiben der Müllgebühren.

Gruß aus der Eifel

Reisender

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#48 Beitrag von CharlieOnTour » 2022-08-16 8:36:44

Hallo,
Joern und Oliver haben ja schon einiges geschrieben.

Dillis Kindergeldaussagen sind nonsense.
Die Aussagen zur Umsetzung der Meldepflicht ebenso.

Joern hat es schon sehr treffend beschrieben. Ob man steuerpflichtig oder nicht nicht, entscheidet unter anderem ob man die Schlüsselgewalt zu einer Wohnung hat und ob sich der Lebenmittelpunkt in Deutschland befindet.
Dabei ist es nicht das Problem, nachzuweisen, dass man in Deutschland steuerpflichtig ist, sondern zu beweisen, dass man nicht steuerpflichtig ist, ist das Problem.
Und das bedeutet auch nicht, dass man so und so viele Tage im Jahr anwesend sein müsste...

Gruß
Chris
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#49 Beitrag von Mark86 » 2022-08-16 10:15:52

Die Sache mit dem Sogenannten Mietzins und dem lustigen 1€ Mietvertrag ist was ganz anderes.
Man muss überhaupt keine Wohnung mieten, man kann auch einfach kostenlos bei nem Kumpel einziehen.
Man braucht dafür um sich wo zu melden auch keinen Mietvertrag sondern eine Wohnungsgeberbestätigung vom Eigentümer und fertig.
Deshalb heist die ja Wohnungsgeberbestätigung und nicht Vermieterbestätigung oder anders...
Rundfunkbeitrag bezahlt der eh pro Haushalt, da ist egal wie viele da wohnen oder gemeldet sind.

Die Sache mit dem Ortsüblichen Mietpreis ist was anderes. Das ist ne Steuersache, die zuerst einmal bedingt dass man den Wohnraum und die Kosten für den Wohnraum steuerlich absetzt. Wenn man dies tut, dann erfordert dies die Absicht zu vermieten, dass heist in der Regel wenn eine Wohnung länger nicht vermietet ist, dann kann dass Finanzamt unterstellen / erklären, dass keine Vermietabsicht vorliegt und diese Ausgaben als "Hobby" angesehen werden und nicht mehr steuerlich anerkannt werden. Das ist z.B. so wenn man 50% eines selbstgenutzten 2 Familienhauses steuerlich in Ansatz bringt, aber keine Absicht hat die Hälfte zu vermieten weil wegen was auch immer.
Wenn man diese Wohnung nun an Freunde, Bekannte oder Verwandte vermietet, dann wird erwartet, dass man dafür eine ortsübliche Miete, bzw. mindestens 2/3el davon auch von seinen Verwandten / Bekannten einnimmt. Macht man dass nicht, werden einem trotzdem 2/3el angerechnet, oder das Objekt fliegt aus der Abschreibung, also das Finanzamt erkennt die Ausgaben für das Mietobjekt nicht steuerlich an.

Eine Wohnung die man selbst bewohnt, kann man in der Regel ohnehin nicht steuerlich in Ansatz bringen, von daher stellt sich weder die Abschreibungsfrage, noch die Frage wer da wohnt, etc.
Das ist eine Ausgabe des persönlichen Bedarfs der nicht steuerlich in Ansatz gebracht werden kann. Man kann da auch jemanden kostenlos wohnen lassen, dass ist alles egal. Es könnte nur sein, dass das Finanzamt wenn man eine Wohnung jmd. anderen kostenlos überlässt, nachprüft ob dafür nicht doch Miete gezahlt wird. Das ist aber n anderes Thema.

Wenn Kinder altersmäßig der Schulpflicht unterliegen, muss man diese in der Schule anmelden und dann auch regelmäßig die Schulbescheinigung der fürs Kindergeld zuständigen Stelle vorlegen... Als ich aus der Schule raus war und keine Lust hatte, einer normalen Erwerbstätigkeit nach zu gehen mussten meine Eltern auch eine Sinnvolle Beschäftigung nachweisen, um die Kindergeldzuwendungen weiter genehmigt zu bekommen. Ich war dann mehrjähriger Dauerpraktikant, bis ich zum Studenten wurde... Bei Kindern unter schulpflichtigem Alter ging dass früher einfach, heut zu Tage wird aber von Amtswegen öfter nachgeprüft, da viele "Mitbürger" Kinder angemeldet haben, die überhaupt nicht in Deutschland wohnten um Kindergeld zu beziehen...
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#50 Beitrag von joern » 2022-08-16 11:22:18

Es ist laut EU Recht auch nicht erforderlich, dass die Kinder zum Kindergeldbezug zwingend in Deutschland leben müssen.
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle. ... er-1812846

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#51 Beitrag von Dilli » 2022-08-16 17:39:53

Und was ist mit dem Kindergeld, wenn man nicht steuerpflichtig ist und nicht in der EU ist?

Das mit dem Nachweis wo man wohnt, versteht ihr gerade nicht. Kenne genug, wo das Amt bei Mutti auf der Matte stand. Mir egal was ihr da denkt. Wenn ihr jemanden ein Hauptwohnsitz anbietet, der dort nicht wohnt, kanns teuer werden. Und dann auch teurer für den Eigentümer.
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#52 Beitrag von joern » 2022-08-16 18:01:11

Dann anders gefragt: Wieviel Tage pro Jahr Abwesenheit wegen Reisen und sonstiger Auslandsaufenthalte sind denn amtlicherseits so erlaubt? Und welches Amt steht auf welchen Matten? Und die gehen dann in die Wohnung und schauen sich das mal an? (immer mal vorausgesetzt es geht hier nicht um das Erschleichen irgendwelcher staatlichen Unterstützungsleistungen)

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#53 Beitrag von Dilli » 2022-08-16 18:17:41

Aber genau von diesem Erschleichen gehen die doch in dem Falle aus. Und glaub mir, die wollen dann auch in die Wohnung gucken. Und die Wohnung, so stand es auch irgendwo, muss angemessen sein. Das heißt, in dem alten Kinderzimmer von Mutti kannst du nicht mit Frau und 2 Kindern wohnen. Ich habs ja gesagt, es wird eher selten vorkommen, dass das geprüft wird, weil die Behörden untereinander nicht wirklich gut vernetzt sind. Kennen tue ich aber solche Fälle von mindestens 3 Bekannten.

Und in Potsdam sind die Behörden da auch ziemlich gewievt. Ich habs selbst mit der Hundesteuer erlebt. Da laufen mehrere zivile Beamte die Straße ab und fragen zum Beispiel die Nachbarn, ob sie wüssten ob jemand nebenan da ist, man hört den Hund nicht bellen. Und der unbedarfte liebe Nachbar sagt dann, dass der Hund doch nie bellt. Und schon wird ein Kreuzchen gemacht. Und wenn der Nachbar dann noch blöde sagt, dass sein Hund auch nie bellt, gibs 2 Kreuze. Da muss der beamte nicht mal dich persönlich befragen, ob in deiner Wohnung jemand mit Kindern wohnt.
Wenn du in Berlin 1 Jahr weg bist, wirds sicher keiner bemerken. Denke ich.
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#54 Beitrag von vale » 2022-08-16 19:02:55

joern hat geschrieben:
2022-08-16 18:01:11
Dann anders gefragt: Wieviel Tage pro Jahr Abwesenheit wegen Reisen und sonstiger Auslandsaufenthalte sind denn amtlicherseits so erlaubt? Und welches Amt steht auf welchen Matten? Und die gehen dann in die Wohnung und schauen sich das mal an? (immer mal vorausgesetzt es geht hier nicht um das Erschleichen irgendwelcher staatlichen Unterstützungsleistungen)
Glaube da gibt es keine konkrete Anzahl der Tage, sondern die Auslegung wo man seinen tatsächlichen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

Weiß jemand wie es mit der Kombination ausschaut „Wohnort in Deutschland abgemeldet aber weiterhin komplett angestellt“?

Weiter einkommenssteuer und Rentenversicherung zu zahlen ist ja okay, aber die Krankenversicherung ist schon nervig. Zumal ja eh eine langzeitkrankenversicherung abgeschlossen wird.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#55 Beitrag von Donnerlaster » 2022-08-16 19:40:37

vale hat geschrieben:
2022-08-16 19:02:55
.... aber die Krankenversicherung ist schon nervig. Zumal ja eh eine langzeitkrankenversicherung abgeschlossen wird.
Aus der Krankenkasse kannst du ja unter bestimmten Umständen ( wenn du Alleinzahler bist ) durchaus auch rauskommen. Dazu gibt es einige Hinweise, auch von mir.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#56 Beitrag von Mark86 » 2022-08-16 20:50:14

Die Krankenversicherung kann man wenn man länger als 2 Monate aus dem Leistungsbereich ist, auf eine Anwartschaft umstellen. Die kostet "fast" nix.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#57 Beitrag von vale » 2022-08-16 20:57:21

Mark86 hat geschrieben:
2022-08-16 20:50:14
Die Krankenversicherung kann man wenn man länger als 2 Monate aus dem Leistungsbereich ist, auf eine Anwartschaft umstellen. Die kostet "fast" nix.
Trotz sozialversicherungspflichtiger beschäftigung in Deutschland?

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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#58 Beitrag von Dilli » 2022-08-16 20:59:58

Bei meiner lassen die mich nicht aus der Pflegepflichtversicherung raus. Da soll ich 16€ für die Anwartschaft der PKV zahlen und 60€ für die Pflege. Die auf eine Anwartschaft umzustellen spart ganze 30ct. Keine Ahnung was das soll.
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Enzo
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#59 Beitrag von Enzo » 2022-08-17 0:56:37

vale hat geschrieben:
2022-08-16 20:57:21
Mark86 hat geschrieben:
2022-08-16 20:50:14
Die Krankenversicherung kann man wenn man länger als 2 Monate aus dem Leistungsbereich ist, auf eine Anwartschaft umstellen. Die kostet "fast" nix.
Trotz sozialversicherungspflichtiger beschäftigung in Deutschland?
Hier geht ja schon einiges Durcheinander, aber dieser Fall setzt dem Ganzen noch die Krone auf :joke:
Der gesunde Menschenverstand sagt mir, da wirst du weiter Krankenkassenbeiträge zahlen müssen. Nur ist der gesunde Menschenverstand oftmals bei solch Dingen nicht besonders hilfreich.
Ansonsten ist die Verabschiedung von der Krankenkasse doch problemlos. Zumindest war es das vor 10 Jahren bei uns so. Und wir haben komplett gekündigt, ohne Anwartschaft.
Normalerweise sind wir bei Deutschlandbesuchen dann ohne Krankenversicherung, weil wir auch keine Langzeitversicherung mehr haben, die diese Besuche abdeckt. Nun war meine Frau längere Zeit in Deutschland, da habe ich dann eine sogenannte Incomming Versicherung für sie in Deutschland abgeschlossen. Wesentlich günstiger als wenn ich hier in Ecuador eine AuslandsKrankenversicherung abschließen würde.
Und sollten wir dauerhaft nach Deutschland zurückkehren, irgendeine Krankenkasse wird uns schon aufnehmen müssen. Sagt mir der gesunde Menschenverstand :D

Jens

Mark86
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Re: Abfallgebühren während Weltreise

#60 Beitrag von Mark86 » 2022-08-17 8:31:06

vale hat geschrieben:
2022-08-16 20:57:21
Mark86 hat geschrieben:
2022-08-16 20:50:14
Die Krankenversicherung kann man wenn man länger als 2 Monate aus dem Leistungsbereich ist, auf eine Anwartschaft umstellen. Die kostet "fast" nix.
Trotz sozialversicherungspflichtiger beschäftigung in Deutschland?
Natürlich nicht.
Private Krankenversicherung...

Waren da erst n bisschen nickelig, die Bearbeitungszeiten waren auch unspaßig, aber schlussendlich hat das geklappt. 160 oder 180€ waren dass für die Auslandsreisekrankenversicherung übern ADAC, die Anwartschaft hat in den 4 Monaten 56€ gekostet, in Summe sind an der Versicherungsumstellung über 800€ hängen geblieben.

Für den ein oder anderen mögen Müllgebühren "nickelig" sein, aber in Summe wenn man mal alles zusammen rechnet kommt da der ein oder andere hunderter oder tausender schnell zusammen...
Krankenversicherung hat sich bei mir jedenfalls richtig gelohnt, Betriebshaftpflicht kündigen und neu abschließen ist auch ne lustige Sache, hinterher die Diebstahlschäden mit der Versicherung gut abgerechnet, naja, Reisevorträge waren wegen Corona ja nicht möglich, aber am Ende unserer Reise habe ich doch den ein und anderen tausender wieder reingeklimpert ;)
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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