Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

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spiritHSK
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#61 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-25 15:35:36

ChristianNO hat geschrieben: Behält man die Anwartschaft aufrecht, so erspart man sich bei einer potentiellen Rückkehr in das deutsche Krankensystem eine neue Einstufung nach
dann tagesaktueller Untersuchung. Dies bedeutet im Klartext, dass man mit einer Anwartschaft zu ALTEN Konditionen die Krankenversicherung wieder
aufnehmen kann. Ob hier die kleine Anwartschaft reicht oder die Grosse con Nöten ist, ist im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären.
Ohne Anwartschaft heisst das eine völlig neue Einstufung zu sicherlich deutlich höheren Konditionen.

Mvh

Christian
Nur, wenn Du die private KV meinst, die gesetzliche hat eine Aufnahmeverpflichtung aller Deutschen, und nur, weil ich mich in D. abmelde, verliere ich ja meine Staatsbürgerschaft nicht.
Guckst Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenve ... eutschland
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spiritHSK
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Re: AW: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#62 Beitrag von spiritHSK » 2015-10-25 15:48:40

ChristianNO hat geschrieben:Es geht mir eigentlich nicht um die Wiederaufnahmepflicht. Die habe ich bei der gesetzlichen KV mal vorausgesetzt. Es muss nur damit gerechnet werden, das man gerade wenn auch noch zahlreiche Gebrechen bestehen die Beitrags Höhe deutlich ansteigenden kann. Das Eintrittsalter ist halt der springende Punkt. Das mit zunehmenden Alter auch das Versivherungsrisiko steigt, sichert sich die KV über höhere Beiträge ab. Durch die zahlreichen positiv abgeschlossen Projekte des HSK-Spirits sah ich mich zu dem Hinweis aufgefordert.

Mvh

Christian
Ich finde das außerordenlich interessant, wie das Thema "Internationale Zulassung und Versicherung zum Thema KV abgedriftet ist. Ganz davon abgesehen orientiert sich die gesetzliche KV immer noch am Verdienst und nicht an Alter oder Gebrechen. Das ist im Gesetz verankert. Einfach mal erst schlau lesen (sowohl darüber, dass ich innerhalb von Europa bleibe, als auch, dass der von Lexware beschriebene Artikel, in erster Linie auf die Pflegeversicherung und nicht auf die KV abziehlt) oder bestenfalls beim eigentlich angefragten Thema bleiben. ;-)
Ganz davon abgesehen bin ich IM europäischen Ausland unterwegs, weshalb ich um die Abmeldung meines Wohnsitzen in D. eh nicht drum rum komme...
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Flammkuchenklaus
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#63 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2015-10-25 16:06:24

So wie es scheint hat die Int. Zulassung auch Tücken


https://www.lkgi.de/index.php/verkehr-s ... rzeugbrief
Klaus

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meggmann
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#64 Beitrag von meggmann » 2015-11-12 17:00:22

Als Mensch der in dem ein oder anderen Land gelebt und gearbeitet hat (und auch dort Steuern bezahlen durfte [ja durfte - niedriger und oft einheitlicher Steuersatz]) kann ich nur sagen, dass NIRGENDS die Bürokratie besser funktioniert als in Deutschland (Vorsicht, dass war positiv gemeint). Wenn ich die Zettel zusammen habe geht in der Regel alles ganz hurtig - das ist in anderen Ländern gaaaaaanz anders (Behörde A verlangt Papier A von Behörde B, Behörde B sagt aber, dass die Papier A gar nicht mehr ausstellen - mit der Info zur Behörde A die dann sagt "Pech gehabt"...).
Aus eigener Erfahrung, in Deutschland gemeldet bleiben....
THW 90-16 07.11.2014
LAK 2 07.12.2014
Fahrzeugart geändert 19.01.2015
Eisenschwein ist zugelassen 17.03.2015
Umbauten beendet 12.04.2015
H Gutachten erteilt (15.12.2015)
Diesellotte (120-25 AW, Bautrupp mit H) 26.02.2021
Die ersten 100.000 km mit den Büchsen sind voll
Der Trend geht eindeutig zum Zweitlkw ;-)

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#65 Beitrag von Geishardt » 2015-11-12 20:05:25

Hallo, natürlich ist in Spanien alles einfacher. :joke: :joke: :joke:


Wenn ein Ausländer sich länger als 3 Monate in Spanien aufhält, dann muss er sich registrieren lassen.

Der Ausländer geht als 1. zur "Policia Nacional" um sich in das Register eintragen zu lassen. Gleichzeitig beantragt er die N.I.E -Steuernummer-.
Anschließend muss er sich bei "Padrón Municipal" einer Stadt/Gemeine eintragen lassen.

Daneben führt er den Nachweis, das er das Recht auf einen Aufenthalt in Spanien hat.Dieses Aufenthaltsrecht hat jeder Arbeitnehmer oder Selbständige, jede Person, die nachweisen kann, dass sie für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende finanzielle MIttel verfügt, um dem spanischen Staat nicht zur Last zu fallen, und eine Krankenversicherung vorweisen kann, die alle Kosten deckt.

Da die Zuschüsse der Gemeinde vom Staat, von der Zahl der registrierten Einwohner abhängig ist, kann man sicher sein, dass es kontrolliert wird.

Die 183 Tage nach deutschem Recht interessieren in Spanien niemand.

Spanische Behörden haben den Vorteil, dass es keine Wartezeit gibt. :joke: :joke: :joke: :joke:

Viel Erfolg
Bernd
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#66 Beitrag von danimilkasahne » 2015-11-12 20:28:52

Geishardt hat geschrieben:...
Die 183 Tage nach deutschem Recht interessieren in Spanien niemand.
..
jain... bei Lohn und Gehalt durchaus. Deshalb haben beide Staaten Verträge unterzeichnet denn jeder will eigenlich die Steuern für sich - warum eigentlich auch nicht..


http://www.bundesfinanzministerium.de/W ... anien.html

http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=2 S.10 ff :angel:
el perceptor permanece en el otro Estado durante un período
o períodos cuya duración no exceda en conjunto de 183
días
en cualquier período de doce meses que comience o
termine en el año fiscal considerado, y

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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#67 Beitrag von spiritHSK » 2015-11-12 22:59:49

Na, da bin ich ja mal gespannt, wohin dieser Thread noch so führt.
Kurzes Update: Ich bin OHNE Kfz gerade hier unten per Flieger angekommen.
Checke jetzt für die nächsten Wochen die Lage, lasse meinen Polo bis Weihnachten reparieren und fahre dann wieder hier runter.
Nur: Da ich keinen Wohnsitz hier habe, fällt das mit den 3 Monaten auch nicht ins Gewicht. Kenne etliche Deutsche, die hier unten mit dem WoMo unterwegs sind - auch länger als 3 Monate.
Das ist wurscht. :D
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#68 Beitrag von Geishardt » 2015-11-12 23:26:49

Hallo,

es genügt der Aufenthalt in Spanien. Von einem Wohnort wird nichts gesagt.


Bernd
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Re: Internationale Zulassung/ Versicherung möglich?

#69 Beitrag von Enzo » 2015-11-13 0:15:59

Och Bernd,
Mach es doch nicht komplizierter als es (Spanien ) eh schon ist. Wenn man da nicht offiziell tätig werden will, interessiert es doch niemanden . Klar, ohne NIE Nummer geht vieles nicht, da bist nur ein halber Mensch.
Und zur Bürokratie
Keine Wartezeit und unglaublich effektiv :joke: :joke: :joke:
Und nun trifft mich mit voller Kraft das spanische Bürokratieerbe in Ecuador :ninja:
Wobei, einiges klappt hier deutlich besser und schneller :D
Jens

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