Nur, wenn Du die private KV meinst, die gesetzliche hat eine Aufnahmeverpflichtung aller Deutschen, und nur, weil ich mich in D. abmelde, verliere ich ja meine Staatsbürgerschaft nicht.ChristianNO hat geschrieben: Behält man die Anwartschaft aufrecht, so erspart man sich bei einer potentiellen Rückkehr in das deutsche Krankensystem eine neue Einstufung nach
dann tagesaktueller Untersuchung. Dies bedeutet im Klartext, dass man mit einer Anwartschaft zu ALTEN Konditionen die Krankenversicherung wieder
aufnehmen kann. Ob hier die kleine Anwartschaft reicht oder die Grosse con Nöten ist, ist im Vorfeld mit der Krankenkasse abzuklären.
Ohne Anwartschaft heisst das eine völlig neue Einstufung zu sicherlich deutlich höheren Konditionen.
Mvh
Christian
Guckst Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Krankenve ... eutschland