hi Chrigu.
Ich gehe nur von FZG aus D aus. FZG aus CH halt ich mich raus. Ich möchte das auch nicht vergleichen.
Genau aus dem Grund der vielen Interpretationen, teils auch von Zöllnern an verschieden Members usw. hab ich die letzte Zusammenfassung gemacht.
Was bringt einem die Aussage wenn der Zöllern in Kreuzlingen sagt, "Ja das H Reicht" wenn bei einer Kontrolle in StG sagt der Polizist bei einer Kontrolle" Nein das geht so nicht! sagt.
Das was niedergelegt ist kann man sich berufen und nachweisen. Das andere einfach nicht.
Und eins weiß ich ganz genau. Verkehrsverstöße sind sacke teuer in der Schweiz!
Sollte zB. Deutschland irgendwann mal auf die Idee kommen bei H-Kennzeichen nicht mehr Oldtimer, sondern Veteranenfahrzeug in die Papiere zu schreiben, bräuchtest du trotzdem noch den Zettel...
Genau das steht so nicht in den von dir genannten HP ( was mich verwunderte)
Gehe mal auf diese Seite der HP:
http://www.ezv.admin.ch/zollinfo_firmen ... ml?lang=de
Unter:
PSVA Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
steht:
Ausnahmen: Folgende Fahrzeuge unterliegen nicht der Schwerverkehrsabgabe: .....Veteranenfahrzeuge, die im Fahrzeugausweis als solche bezeichnet sind
Daher ist die Frage: Wo muß das stehen in deutschen Papieren? ( evtl reicht es unter Zulassungsbescheinigung Teil 1, Zeile 22. (Bemerkungen und Ausnahmen, das könnte vielleicht gehen)
Und wenn der Schweizer Zöllner/Polizist es genau nimmt, dann hast du da keinen Spielraum....und manchmal nehmen die es ganz genau.
Man kann sich weiter rumstreiten was nun geht oder doch nicht.
Das was ich oben zusammengefasst habe ist nachweisbar, alles andere konnte ich noch keinen schriftlichen Nachweis erkennen. Freu mich aber natürlich auch weiteres Aussagekrätiges Lesematerial
Beste Grüße Carsten