Sternwanderer hat geschrieben:Die Wiederaufnahme nach einer Kündigung, zB. wegen längerem Auslandsaufenthalt, ist keine Pflicht der GKV mehr, läßt sich nur durch eine Anwartschaft sicherstellen. So die Aussage meiner Versicherungsmaklerin. Deshalb zahle ich 52,-€ monatlich an die TK wenn ich länger als 6 Wochen ausserhalb der EU bin.
Mike, das wundert mich, dass du die Anwartschaft bezahlst. Hast du mit Iris mal drübergesprochen? Ich kann mich noch gut über eine Diskussion zu diesem Thema vor gut 2 Jahren erinnern. Da kam auch von Iris (sinngemäß) die Aussage: die Anwartschaft bei einer privaten ist ok, die GKV ist nur auf diesen Zug aufgesprungen und versucht jetzt auch, das zu verkaufen. Es ist aber unnötig.
OK, ich weiss mittlerweile, dass es durchaus Grund gibt, eine Anwartschaft bei einer GKV zu löhnen: die Aussage meiner Fachberaterin damals war, dass du 95 % der
2. Hälfte deiner Arbeitslebenszeit bei der GKV versichert gewesen sein muss. Ansonsten können sie eine Aufnahme ablehnen bzw. man kann sich nur als PV versichern.
Aber wie ich vorher schon schrieb: Jeder soll sich bei der Fachabteilung seiner GKV erkundigen und für sich das richtige Modell raussuchen.
Wenn er der Meinung ist, eine Anwartschaft zu zahlen und dadurch kein Risiko eingehen will, ist das auch ok.
Ach ja: Voraussetzung für die Kündigung ist eine aussereuropäische Reise (innerhalb Europas (und nicht nur EU) gibt es ja eine Leistung der GKV) und Abschluß einer Langzeitreiseversicherung.