Neue Visa Regulationen in South Africa

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Neue Visa Regulationen in South Africa

#1 Beitrag von 1945 » 2014-05-30 7:17:35

Der Neue Minister von der Imigration in Sued Africa hatt neue Visa Regulationen herausgegeben !!!
Wichtig sicher fuer Reisende aus Europa ...Kinder Benoetigen ab sofort eigenen Pass. Das Permit wird jezt VISA genannt.Uberziehungen der Zeit wird nicht mehr mit Geldbusse Gestraft sondern mit einem UNERWUENSCHT Stempel im Pass !!! Rest in Englisch...

Under the new regulations, the word “visa” replaces the word “permit”, except for the permanent residence “permit”.

For example, a visitor’s permit will now be called a visitor’s visa, a work permit will now be called a work visa and a study permit will be called a study visa.

This means that under the new regulations, there will be a clear distinction between short-stay visas and long-stay permanent residence permits.

- The Act now requires that every child must possess his or her own passport.

- A person who is on a visitor’s or medical treatment visa may not change his or her status whilst in the Republic, except in exceptional circumstances.

- Study visas will be issued for the duration of the study or course.

- No business visa may be issued or renewed to a foreigner who intends to establish or invest in a business that is listed as undesirable business undertaking.

- A person issued with a business visa must employ or prove that 60% of the total staff complement is South African citizens or permanent residents.

- Quota work permit and exceptional skills work permits have been repealed.

- A critical skills work visa has been introduced into the Act.

- An intra-company transfer work visa will be issued for a period of four years.

- A corporate visa will be issued to South African corporate applicants to employ a number of foreigners for a period not exceeding three years, after showing the need for employment of such foreigners.

- An exchange visa (for persons under 25 years) will not be granted to conduct work pertaining to undesirable work, as published by the Minister in the Gazette, after consultation with the Minister of Trade and Industry.

- An asylum transit visa issued at a port of entry will be valid for a period of 5 days to enable the holder to report at the nearest Refugee Reception Office.

- Cross-border and transit permits have been repealed.

- Persons who overstay for a prescribed number of times will be declared as undesirable and fines will no longer be charged for overstaying.

- Owners of or persons in charge of conveyances will be required to provide, through Advance Passenger Processing (APP), passengers’ information prior to departing for South Africa.

- Section 46, which dealt with Immigration Practitioners, has been repealed, as applicants will now be required to apply in person at the Mission in the country of origin or where they permanently reside.

- First time application for visa will be made at the Mission and only renewals or extensions can be made in the Republic (at VFS Offices).
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Re: Neue Visa Regulationen in South Africa

#2 Beitrag von Garfield » 2014-06-02 14:19:30

Hi Paul , na dann habt Ihr wohl genug touris im Land :D Ich find das schon krass , schnell ist es passiert und man kann den Termin für die Ausreise nicht halten und schon ist man unerwünscht . Frage eines unwissenden , kann man das Visum verlängern ?

Sonnige grüße aus Prag
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Re: Neue Visa Regulationen in South Africa

#3 Beitrag von 1945 » 2014-06-02 15:59:23

Hallo Micha
Zuerst es war Noetig solche Regeln...ja viele auch Europaer haben gedacht so ein paar Rand bezahlen und ich kann bleiben solange wie ich will !! Visa verlaengerung nur mit Ausnahmen das zu erklaehren fuert zu weit,\ Normale Reisende so wie Europa 3 Monate /.....!!
Liebe Gruesse aus dem Kalahary National Park !!!
Paul und maria
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Re: Neue Visa Regulationen in South Africa

#4 Beitrag von Pirx » 2014-06-02 16:55:30

Garfield hat geschrieben:Ich find das schon krass , schnell ist es passiert und man kann den Termin für die Ausreise nicht halten und schon ist man unerwünscht .
Nun ja,

man kann dieses Zitat von Paul:
- Persons who overstay for a prescribed number of times will be declared as undesirable and fines will no longer be charged for overstaying.
auch anders interpretieren:
Personen, die mehrmals ihr Visum überziehen (Anzahl der Überziehungen ist festgelegt) werden zur unerwünschten Person erklärt.

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Re: Neue Visa Regulationen in South Africa

#5 Beitrag von 1945 » 2014-06-02 17:58:29

Na ja nun aber ist genau das Thema heute im Radio Diskutiert worden....die Unerwuenscht Zeit heangt von der anzahl der TAGE ab und die Zeit bis mehrere Jahre !!!! als Unerwuenscht Registriert werden !!!
Hart aber wie auch im Radio gesagt Notwendig, denn viele Afrikanische nationen haben das gena einfach Missachtet ( Nigeria/Zimbabwe/Erithrea
Paul
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Re: Neue Visa Regulationen in South Africa

#6 Beitrag von Pirx » 2014-06-15 20:43:38

Das Deutsche Auswärtige Amt schreibt zu den neuen Visa-Bestimmungen in Südafrika:
Laut Angaben des Department of Home Affairs vom 28. Mai 2014 führt die Überschreitung jeder Aufenthaltserlaubnis („overstay“) auch um wenige Tage zu einer „Erklärung zur unerwünschten Person“; die Verhängung einer Geldbuße fällt künftig weg. Die südafrikanischen Behörden wenden diese neue Vorschrift strikt an, Ausnahmen sind bislang nicht bekannt. Die Erklärung zur unerwünschten Person hat automatisch eine Einreisesperre zur Folge: bei einmaliger Überziehung um maximal 30 Tage: 12 Monate Einreisesperre, bei wiederholter Überziehung um maximal 30 Tage: 2 Jahre Einreisesperre, bei Überziehung um mehr als 30 Tage: 5 Jahre Einreisesperre.

Verlängerungen oder Änderungen von Aufenthaltserlaubnissen müssen frühzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis bei den vom Department of Home Affairs mit der Antragsannahme beauftragten Visa Facilitation Centres beantragt werden. Es wird empfohlen, die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung wie Nachweise über Rückflug, Krankenversicherung und finanzielle Mittel bereits vor Einreise zu beschaffen.

Anders als früher schützt der Nachweis, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits beantragt wurde, jetzt offenbar nicht mehr vor einer Erklärung zur unerwünschten Person und einer Einreisesperre. Da mit teilweise sehr langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist, muss Betroffenen daher bewusst sein, dass sie zur unerwünschten Person erklärt werden, wenn sie nach Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis und vor einer Entscheidung über ihren Verlängerungsantrag aus Südafrika ausreisen.
Pirx
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