Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokko

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Freddy
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Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokko

#1 Beitrag von Freddy » 2014-01-28 18:45:17

Moin moin,

eine gute Freundin von mir ist Heilpraktikerin und möchte sich für ihr Geschäft eine möglichst große Menge Ghassoul aus Marokko mitbringen.

Das ist gemalenes Tonmineral was als Wascherde verwendet wird.

Kennt jemand die Freimengen für sonn Zeug oder hat ne Idee wie ich die heraus finde?

Bin mit der Anfrage etwas überfordert... :eek:

Viele Grüße

Freddy

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Wombi
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#2 Beitrag von Wombi » 2014-01-28 19:00:19

Wie ist das Zeugs verpackt ???

Wenn lose kannste doch Kiloweise Behältnisse füllen......

Nen Staukasten oder Dachbox halb füllen und das andere Zeugs obendrauf.....

Da würden mir sooo viele Dinge einfallen, daß es am Schluß sicher 2 Zentner wären.

Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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Geishardt
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#3 Beitrag von Geishardt » 2014-01-28 19:21:43

Hallo,

illegal ist eine Sache.

Generell für gewerbliche Importe gibt es keine Freimengen.

Gruß
Bernd
Unsere Kopf ist rund, damit wir beim denken die Richtung wechseln können. Francis Picabia

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Landei
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#4 Beitrag von Landei » 2014-01-28 19:58:43

Die Frage war nach einer Freimenge und wo man Informationen darüber bekommt, sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass ähnliches wie hier nicht passiert.

Dass wir verwegenen Kampfschweine aus dem Forum zentnerweise Südpoleis, Wüstensand, Steine, versteinerte Bäume, Pfeilspitzen, Teppiche, Schrumpfköpfe, pulverisierte Säbelzahntigerhoden (eigenhändig abgeschnitten!) u.ä. aus fremden Ländern aus- und nach Deutschland einführen (speziell wenn die 7,5t noch genügend Luft für Nutzlast lassen oder man gar gleich in der obere Transportliga tätig ist) muss man zwar immer wieder vor dem staunenden Besucherpublikum bei einer Haus- und Gartenführung erwähnen, aber die Heilpraktikerin hat bestimmt noch nicht mal Allrad...

Wenn Internetrecherche für das Produkt nichts bringt, bleibt nur ein Anruf bei der marokkanischen Botschaft.
Kann aber passieren, dass man schlafende Hunde weckt, wenn es aufgrund der medizinischen Nachfrage plötzlich zu einer Neubewertung der marokkanischen Bodenpreise führt!

Ich stelle mir gerade das Gesicht eines deutschen Botschaftsmitarbeiters in Kapalkien vor, der nach der Exportfreimenge für Magdeburger Löss oder Kölner Rheinschlamm gefragt wird.

Ob die Heilerde noch heilenden Charakter hat, wenn jeder Marokkofahrer zentimeterweise den Siff auf seinen Boden- und Fußmatten behält und erst vor der Praxis ausklopft? Und welche Auswirkungen wird sie auf die Champignonzucht im Fußraum haben?
Da würden mir sooo viele Dinge einfallen, daß es am Schluß sicher 2 Zentner wären.
Mist, jetzt bin ich auch infiziert :mad: Kugelkettensitzauflagen sind out, denn barfuß fahrend mit marokkanischer Heilerdenfußraumbefüllung zum Nackttöpfern in die Toskana ist jetzt der Bringer.

Jochen

P.S. Manchmal ist auch die Einfuhr von Erde begrenzt, keine Ahnung wie Europa auf afrikanischen Dreck reagiert, ob der eventuell erst in der Mikrowelle erhitzt und im Vakuum sterilisiert werden muss?
Bei der Einreise in Neuseeland läuft man mit seinen Wanderschuhen über eine Desinfektionsmatte, die Zelthäringe werden einer peinlichen Inspektion auf Dreckanhaftungen unterworfen und zuvor war ohnehin eine Schutztruppe mit Giftspritzen im Flieger unterwegs.
Australier konfiszieren selbst Topfblumen auf Schiffen. Lediglich der Isländer checkt zwar die Angelhaken der Einreisenden, aber die Unterböden von Geländefahrzeugen mit kiloweise Kontinentalschlamm werden ignoriert...

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Pirx
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#5 Beitrag von Pirx » 2014-01-28 20:19:49

Die Antwort ist sicher hier zu finden:
http://www.douane.gov.ma
Das ist die offizielle Homepage des marokkanischen Zolls. Erfordert allerdings Französisch-Kenntnisse oder die Fähigkeit, Online-Übersetzungstools bedienen und das Ergebnis interpretieren zu können.

Dort findet sich z.B. für den Fall des Touristen, der aus dem Urlaub marokkanische Produkte mit nach Hause nehmen möchte:

Que peut ramener librement un touriste étranger au terme de son séjour au Maroc ?

En quittant le Maroc, vous pouvez exporter sans formalités douanières :

Les produits d’origine marocaine (artisanat ou autres) acquis localement et cela, sans limitation de valeur. La justification du règlement se fait par tout moyen approprié (bordereau de change, carte de crédit international, chèque de voyage, etc.).
Des souvenirs de voyage
Des roches ornementales, fossilifères et/ou des pierres dites semi-précieuses (à condition de ne pas dépasser la dizaine)
Natürlich gibt die Seite auch Auskunft über Fälle mit gewerblichem Hintergrund.

Pirx
Der mit der Zweigangachse: 15 Vorwärtsgänge, 3 Rückwärtsgänge, Split, Schnellgang, Differentialsperre
---
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Freddy
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#6 Beitrag von Freddy » 2014-01-29 19:17:38

Moin moin

danke Pirx für den Link. Ich lese da raus das lokale Produkte ohne Beschränkung, sowie Steine Fossilien, (Halb)edelsteine bis ein dutzend in Ordnung sind. (geiles wort... la dizaine... wieder was gelernt)

Die Bestimmungen für Exporteure gewerbliche Herkunft lassen sich kaum anwenden, weil nur auf Firmen oder deren "transitaire" bezogen. Incl. dem ganzen dafür notwendigen papierkram den sie nunmal nicht hat.

In beiden Fällen wird wohl auf Antiquitäten und Kulturgut etwas allergisch reagiert... gut zu wissen.

Ach ja und Kiffzeug sowie das dazugehörige Equipment darf nicht exportiert werden... Auch gut zu wissen :joke:


"Les produits d’origine marocaine (artisanat ou autres) acquis localement et cela, sans limitation de valeur."

Heißt für mich lokale marokanische Produkte ohne Beschränkung im Wert. Kann das jemand bestätigen?

Wirklich intressant wirds nur bei der Einfuhr in die EU so wie ich das mittlerweile sehe...

Vielen Dank schon mal

Gruß

Freddy

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Geishardt
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#7 Beitrag von Geishardt » 2014-01-29 20:09:27

Hallo Freddy,

Eine Heilpraktikerin ist Unternehmerin und der Transitaire hat den Nicknammen "Freddy".

Je nach Menge und wenn diese vom Zoll bemerkt wird, gibt es Ärger. Das gleiche gilt bei der Einreise in die EU.

Gruß
Bernd
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#8 Beitrag von Freddy » 2014-01-30 11:32:06

OK, vergessen wir das mal mit der gewerblichen Menge...

wenn ich sie da jetzt zum Zollamt schicke, dass sie die 3Kg Dreck deklariert dann werden die wohl eher misstrauisch... sowas beklopptes hat wohl noch keiner gemacht.

Die Grundfrage ist wohl eher ab welcher Menge Dreck wird von gewerblicher Nutzung ausgegangen.

Meine Sorge ist eher, dass die Zöllner vermuten durch den Dreck soll ein Drogenschmuggel kaschiert werden. Mir haben sie 2010 nach dem Röntgen auch ziegerichtet den Kaffee aus der Küche gemopst.

Intressanter ist wohl eher noch die Einfuhr in die EU.

Viele Grüße

Freddy

Flammkuchenklaus
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#9 Beitrag von Flammkuchenklaus » 2014-01-30 14:12:40

Eine Besuch bei dem zuständigen Zollamt ggF. mit einer kleinen Warenprobe könnte Licht in das Dunkel bringen. :idee:
Ich war noch nie am A... der Welt;
aber ich konnte ihn schon riechen.

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carasophie
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#10 Beitrag von carasophie » 2014-01-30 16:46:53

Alles nicht einfach, siehe Thomas Friedrichs Modell mit dem Salzexport...Fragt ihn doch mal. Ist bestimmt gut, einen Ansprechpartner in Marokko zu haben, der dort lebt und die Behörden kennt. Entweder, er winkt gleich ab oder er hilft - gegen eine angemessene Bezahlung.
Grüssle, Bärbel

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buckdanny
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#11 Beitrag von buckdanny » 2014-01-30 16:57:06

Als Alternative, die grössere Menge, bis 30 kg sollten möglich sein, mit der Post verschicken, dann verlagert sich das Abfertigungsproblem in die Nähe des Wohnort, die Möglichkeit der Kommunikation dürfte wohl besser sein und der Zeitdruck oder andere Annehmlichkeiten an der Grenze fallen weg.
Zuletzt geändert von buckdanny am 2014-01-30 17:06:46, insgesamt 1-mal geändert.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Ulf H
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#12 Beitrag von Ulf H » 2014-01-30 16:59:22

... Einkaufswert im Marokko ? ... ich vermute mal Arbeitszeit um es einzuschaufeln ...

... oder Verkaufswert in Deutschland ... schön verpackt, Ettiketiert und was weiss ich noch wie verdelt? ...

Gruss Ulf
Ein Problem, welches mit Bordmitteln zu beheben ist, ist keines !!!

Hanomag, der mit dem vollnussigen Kaltlaufsound !!

Sisu (finnisch) die positivste Umschreibung für Dickschädel.

Da ist man ständig dran die Karren zu verbessern, schlechter werden sie ganz von alleine.

Magirus-Deutz 170D11FA ... Bild in Cinemascope extrabreit, Sound in 6-kanal Dolby 8.5 ...

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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#13 Beitrag von buckdanny » 2014-01-30 17:10:37

Ulf H hat geschrieben:... Einkaufswert im Marokko ? ... ich vermute mal Arbeitszeit um es einzuschaufeln ...

... oder Verkaufswert in Deutschland ... schön verpackt, Ettiketiert und was weiss ich noch wie verdelt? ...

Gruss Ulf

ich habs geändert da mir diese Alternative eingefallen ist.

Als Endprodukt in Aufmachung für den Einzelverkauf da sollte man sich vorher mit der dafür zuständigen Behörde, in Baden-Württenberg das Landratsamt, kurzschliessen.
das Leben ist eher breit wie lang, und wir steh´n alle mittenmang!!

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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#14 Beitrag von Freddy » 2014-01-31 13:23:48

... hier soll nix etikettiert und verpackt werden...

das Zeug wird auch später nicht verkauft oder so...

das geht nur darum, dass sie eine gewisse Menge für bestimmte Anwendungen mitnehmen will...

Und die 30Kg werden es sicher nicht.

@ carasophie: Gute Idee, gibts da einen Kontakt?

@ buckdanny: Ja so machen wir das auch immer mit Gesteins- und Bodenproben allerdings im Kontainer, das spart eine Menge Ärger und vor allem bist du aus der Schussbahn...

Vielen Dank für die rege Beteiligung, viele Grüße

Freddy

frizzz
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#15 Beitrag von frizzz » 2014-02-01 20:54:35

Meine Herrn.
Also..
LEGAL aus Marokko RAUS ist unmöglich. Geht nur mit Niederlassung und Zollagenten.(Transiteur) und DAS sind alles , sorry, Betrüger.
Alleine die Gründung eines Geschäftes dauert Jahre. ICH habs in x JAhren nicht geschafft- immer fehlt ein Papier.
TOURISTEN haben Freimengen.

Die EINFUHR in die EU ist leicht- wenn man es als Privatmann macht. Dann einfach am ersten Zoll anmelden, Warenwert angeben und 20% zahlen plus Zollagentengebühr.
Auch hier gibts Freimengen.

Ansonsten: Gründung eines gechäftes, Zollnummer etc. pp.

Ist n riesenakt für nix.

GUT ist es die TARIC Nummer zu kennen, und eine internationale Steuernummer zu haben.
Unbedingt brauchts eine Rechnung nach EU- Massstäben-

Alleine legale PAPIERE zu bekommen ist in Marokko nahezu unmöglich.

in beiden Kontinenten ist alles auf RIESENBETRIEBE abgestimmt.
<<<
So- nun zum Ghassoul- ich hab das Zeug schliesslich auch x- kiloweise rübergeschafft.
GEMAHLEN ist der letzte Schrott - da ist alles dabei, was am, Boden liegt.
Auf dem DACH getrocknet und mit rosenblüten versetzt schon edlere Qualität.
Das BESTE ist das ROHE Lehmzeug- in Chaouen z.B. gut zu kriegen.
Lweicht verschimmelt in der Plastiktüte macht nix.
Das GAnze wird dann im Ofen zu Hause "gebraten". Dabei sintert es und die Brocken , einmal ins Wasser geworfen, lösen sich 100% rückstandsfrei auf.
DAS ist Qualität vom Feinsten.
Aber halt nix für eilige Deutsche.

Weitere Fragen gerne per PN

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Lobo
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#16 Beitrag von Lobo » 2014-02-01 21:31:25

pack das zeug in einen Eimer mit Deckel, dann ein Schäufelchen dazu und auf den Eimer schreibst Streusand :joke:
die Turbos pfeifen die Symphonie der Vernichtung

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Enzo
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Re: Zollbestimmungen für Export von Naturkosmetik aus Marokk

#17 Beitrag von Enzo » 2014-02-01 23:01:53

Lobo hat geschrieben:pack das zeug in einen Eimer mit Deckel, dann ein Schäufelchen dazu und auf den Eimer schreibst Streusand :joke:
:joke: :joke: :joke:

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