Moins,
hier läuft was durcheinander
Ein 25km/h-Schild am Anhänger sagt zunächst nichts über die Zulassungsfreiheit aus.
Auch regulär zugelassene Anhänger (eigenes, schwarzes Kennzeichen) können auf Betriebsgeschwindigkeit 25km/h mit entsprechenden Schildern begrenzt sein, wenn z.B. die Betriebsbremse nicht auf alle Achsen wirkt oder eine Einleitungsbremse verbaut ist.
Mit einem solchen Anhänger hätte ich hinter einem LKW überhaupt keine rechtlichen Probleme.
Zu den zulassungsfreien Anhängern:
es heisst in §3 FZV
von der Zulassungspflicht sind ausgenommen u.a.
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden
dort steht nicht, dass das Mitführen solcher Anhänger auf lof-Zugmaschinen beschränkt ist. Entscheidend ist, dass die Fahrt einem lof-Zweck dient.
Wenn nun wie im anfänglichen Beitrag geschildert, im Rahmen der Nachbarschaftshilfe ein regulär zugelassener LKW als Ersatz für einen kurzfristig ausgefallenen Traktor die Ernte vor dem nächsten Regenschauer "ins Trockene" bringt, ist darin nichts Verwerfliches zu erkennen.
Der Anhänger wird bestimmungsgemäß eingesetzt, der Staat hat keinen (steuerlichen) Schaden, so what?
Gruß Ulli