Wer darf im Ausland ans Steuer?

Reisen, Camping, Fernweh, Navigation, ...

Moderator: Moderatoren

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Matti
süchtig
Beiträge: 818
Registriert: 2009-08-07 21:56:05
Wohnort: Zell

Wer darf im Ausland ans Steuer?

#1 Beitrag von Matti » 2011-08-09 20:49:19

Hei!

Mein Sohn fährt mit einem auf mich zugelassenen Auto in die Türkei. Dafür hat er eine vom ADAC beglaubigte Vollmacht. Dürfen seine beiden Mitfahrer den Wagen auch fahren oder bräuchten sie dafür ebenfalls eine Vollmacht von mir?

Gruß und Dank für Aufklärung!
Matti
TurboDaily 40.10 WC 4x4 171.000 km
ex oriente lux · cedant tenebræ soli

laforcetranquille
abgefahren
Beiträge: 3177
Registriert: 2008-01-19 17:58:52
Wohnort: Leben kann man nur im Perigord, der Rest Galliens ist für die Wildschweine

Re: Wer darf im Ausland ans Steuer?

#2 Beitrag von laforcetranquille » 2011-08-10 7:07:24

hallo Matti,
ich vermute wenn es überhaupt ein Problem geben sollte ist es kein Problem der Vollmacht. Ich weiss nicht mal ob die überhaupt notwendig oder vorgeschrieben ist obwohl sie im Zweifelsfall sicherlich vieles erleichtert.
Du solltest aber mal prüfen wie es sich mit der Nutzung von ausländischen Fahrzeigen durch Nichtürken ( Türken selber dürfen es nicht benutzen !) ist wenn das Fahrzeug nicht in deren Pass eingetragen ist . Da könnte es möglicherweise zu Schwierigkeiten kommen. Ich weiss nicht ob der Eintrag in den Pass eine rein zollrechtliche Formalität ist die die Wiederausfuhr garantieren soll oder ob damit auch eine Nutzungsberechtigung verbunden ist.
Jedenfall kann nur die Person in deren Pass der Wagen Eingetragen ist diesen auch wieder ausführen. In Sonderfällen ( Unfall, Krankheit etc) braucht man eine Bescheinigung des Binnenzolles oder der Polizei )
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !

Benutzeravatar
HildeEVO
abgefahren
Beiträge: 3417
Registriert: 2006-10-03 10:32:06
Kontaktdaten:

Re: Wer darf im Ausland ans Steuer?

#3 Beitrag von HildeEVO » 2011-08-10 7:15:21

Hi @ All,

grundsätzlich ist es so, dass die Fahrzeuge von allen berechtigten Fahrern gefahren werden dürfen... Berchtigte Fahrer können auch im Versicherungsvertrag eingeschränkt sein! (Partnertarif)
Es ist besser wenn man eine Vollmacht mitgibt wenn der Fahrzeugeigner und Versicherungsnehmer nicht mit auf der Reise ist!

Desweiteren sollte man das Ganze auch mit seiner Versicherung abklären... Grüne Vericherungskarte...

In der Türkei werden die Fahrzeuge bei der Einreise in den Pass geschrieben. Da könnte es zu ersten Problemen kommen wenn man keine Vollmacht vom Fahrzeughalter dabei hat! Innerhalb von Europa ist es eigentlich kein Problem...

Grüße Chris
Die echten Abenteuer sind nicht im Kopf, sie sind da draußen!

Ve-ge'ta-ri-er <[ve-] m.; s-, -> Bed. i.d. Sprache der Indianer, schlechter Jäger

Antworten