Hallo
Warum steht dann FAHRZEUGE und nicht LKW??
Der Text stammt von dem oberen LINK!
FRANKREICH Fahrverbot an
Samstag oder dem Vortag eines Feiertages ab 22.00 Uhr bis Sonntag oder dem Feiertag selbst um 22.00 Uhr
und zusätzlich an folgenden Feiertagen und Zeiträumen im Jahr 2003:
* von Freitag 4. April 15.00 Uhr bis Sonntag 6. April 22.00 Uhr
* von Freitag 11. April 15.00 Uhr bis Sonntag 13. April 22.00 Uhr
* von Freitag 18. April 15.00 Uhr bis Sonntag 21. April 22.00 Uhr
* von Freitag 25. April 15.00 Uhr bis Sonntag 27. April 22.00 Uhr
* von Mittwoch 30. April 15.00 Uhr bis Donnerstag 1. Mai 22.00 Uhr
* von Samstag 3. Mai 07.00 Uhr bis Sonntag 04. Mai 22.00 Uhr
* von Mittwoch 7. Mai 15.00 Uhr bis Donnerstag 8. Mai 22.00 Uhr
* von Samstag 10. Mai 07.00 Uhr bis Sonntag 11. Mai 22.00 Uhr
* von Mittwoch 28. Mai 15.00 Uhr bis Donnerstag 29. Mai 22.00 Uhr
* von Samstag 31. Mai 07.00 Uhr bis Sonntag 01. Juni 22.00 Uhr
* von Freitag 6. Juni 15.00 Uhr bis Montag 9. Juni 22.00 Uhr
* jedes Wochenende im Zeitraum 27. Juni bis 31. August von Freitag 15.00 Uhr bis Sonntag 22.00 Uhr mit Ausnahme der beiden nachfolgenden Wochenenden: Freitag 11. Juli 15.00 Uhr bis Montag 14. Juli 22.00 Uhr und Donnerstag 114. August 15.00 Uhr bis Sonntag 17. August 22.00 Uhr
* von Freitag 24. Oktober 15.00 Uhr bis Sonntag 26. Oktober 22.00 Uhr
* von Freitag 31. Oktober 15.00 Uhr bis Sonntag 7. November 22.00 Uhr
* von Samstag 8. November 15.00 Uhr bis Sonntag 9. November 22.00 Uhr
* von Montag 10. November 15.00 Uhr bis Dienstag 11. November 22.00 Uhr
* von Freitag 19. Dezember 15.00 Uhr bis Sonntag 21. Dezember 22.00 Uhr
* von Mittwoch 24. Dezember 15.00 Uhr bis Donnerstag 25. Dezember 22.00 Uhr
* von Samstag 27. Dezember 15.00 bis Sonntag 28. Dezember 22.00 Uhr
* von Mittwoch 31. Dezember 15.00 Uhr bis Donnerstag 1. Jänner 2004 22.00 Uhr
* von Samstag 3. Jänner 2004 15.00 bis Sonntag 4. Jänner 2004 22.00 Uhr
Betroffene Fahrzeuge Fahrzeuge über 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht
Gebiet
auf dem gesamten französischen Straßennetz und ganzjährig auf den folgenden Abschnitten:
A 6a und A 6b vom Boulevard Peripherie (Paris) bis zur Anschlussstelle an die A 6 und an die A 10 (Gemeinde Wissous)
A 106 von der A 6b (Chevilly-la-Rue) bis zum Flughafen Orly
A 6 von der A 6a und A 6b bis zur RN 104 (Gemeinde Lisses)
A 10 von der A 6a und A 6b bis zur RN 20 (Gemeinde Champlan)
A 12 von der A 13 (Autobahndreieck bei Rocquencourt) bis zur RN 10 (Gemeinde Montigny-le-Bretonneux)
A 13 vom Boulevard Peripherie (Paris) bis zum Autobahnkreuz Poissy-Orgeval (Gemeinde Orgeval)
RN 118 von Pont de Sevres bis Petit Clamart
RN ... route nationale
Ausnahmen
1. Beförderung lebender Tiere und verderblicher Waren und Produkte, (das sind:
- Eier in Schale,
- Fische, Krustentiere und lebende Muscheln,
- alle gekühlten, gefrorenen oder tiefgekühlten Waren und insbesondere Fleischwaren, Fischprodukte, Milch und Milchprodukte, Eiprodukte, Hefe und pflanzliche Produkte einschließlich Fruchtsäfte und Produkte der "vierten Stufe" (Pflanzen oder pflanzliche Zubereitungen und Rohkost, zum sofortigen Verzehr bestimmt, die bei einer Temperatur zwischen 1 und 4°C gelagert werden müssen)
- alle Produkte, die ständig warmgehalten werden müssen,
- Stoffe mit geringem Risiko im Sinne des Erlasses vom 30. Dezember 1991 bezüglich der Verarbeitung von tierischen Abfällen und zur Regelung der Herstellung von Tiernahrung tierischen Ursprungs und insbesondere Tierkadavern
- frische Früchte und Gemüse
- Schnittblumen, Blumen und Topfpflanzen,
- Honig)
sofern deren Gütermenge mindestens die Hälfte des Volumens oder die Hälfte der Nutzlast des LKW ausmacht und die Fahrzeuge ausschließlich diese Art Waren befördern.
2. Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften. Leerfahrten im Zusammenhang mit diesen Beförderungen unterliegen dem Fahrverbot
3. Beförderung (keine Leerfahrten) anläßlich von Veranstaltungen (politischer, wirtschaftlicher, sportlicher, kultureller, erzieherischer Art etc), auch grenzüberschreitende Verkehre, am Vorabend oder am Tag der Veranstaltung selbst (keine Ausnahmen für die Rückfahrt)
- Zur Sicherstellung der Zulieferverkehre eines 24-Stundes-Betriebes eines produzierenden Unternehmens können Befreiungen vom Fahrverbot für die Dauer von bis zu einem Jahr gewährt werden
Fragen über Fragen?
Gruß aus Italien
Reisender
Fahrverbot für KFZ mit mehr als 7,5 Tonnen
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Fahrverbot für KFZ mit mehr als 7,5 Tonnen
Hallo
Habe nochmals eine andere Adresse gegoogelt.
Kann ja jeder den es betrifft mal nachlesen.
http://www.bison-fute.equipement.gouv.f ... 1ea47e.pdf
Gruß Reisender
Habe nochmals eine andere Adresse gegoogelt.
Kann ja jeder den es betrifft mal nachlesen.
http://www.bison-fute.equipement.gouv.f ... 1ea47e.pdf
Gruß Reisender
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- Registriert: 2009-09-09 18:12:45
Hallo,
Aus der oben erwähnten Publikation:
Verbote
Die allgemeinen und zusätzlichen Fahrverbote betreffen Fahrzeuge
oder Fahrzeuggruppen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von 7,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge undFahrzeuggruppen siond
für den Straßentranspôrt von gefährlicher und ungefähtlicher
Güter bestimmt, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und
landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge.
1. Müsste es nicht "höchstzulässigen Gesamtgewicht
von MEHR ALS 7,5 Tonnen" heissen?
2. Fahrzeuge für den Transport von Gütern bestimmt.
3. ...mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen.
Das WOMO ist doch ein Sonder-KFZ Wohnmobil.
Dürfte folglich Wohnmobile nicht betreffen.
Beste Grüße,
Franz
Aus der oben erwähnten Publikation:
Verbote
Die allgemeinen und zusätzlichen Fahrverbote betreffen Fahrzeuge
oder Fahrzeuggruppen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht
von 7,5 Tonnen. Diese Fahrzeuge undFahrzeuggruppen siond
für den Straßentranspôrt von gefährlicher und ungefähtlicher
Güter bestimmt, mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen und
landwirtschaftliche Maschinen und Fahrzeuge.
1. Müsste es nicht "höchstzulässigen Gesamtgewicht
von MEHR ALS 7,5 Tonnen" heissen?
2. Fahrzeuge für den Transport von Gütern bestimmt.
3. ...mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen.
Das WOMO ist doch ein Sonder-KFZ Wohnmobil.
Dürfte folglich Wohnmobile nicht betreffen.
Beste Grüße,
Franz
Zuletzt geändert von OffRoadOnTrack am 2010-03-15 20:13:40, insgesamt 1-mal geändert.
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- Wohnort: Leben kann man nur im Perigord, der Rest Galliens ist für die Wildschweine
Hallo
irgendwas ist an euren Infos oder aber den Übersetzungen oberfaul.
Die Fahrverbote in Frankreich gelten grundsätzlich für zum Warentransport vorgesehene Lastkraftwagen, wie im übrigen alle im code de route ausgewiesenen Vorschriften für Lkw.
Fahrverbote , Überholverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen , Durchfahrtsverbote etc. gelten nicht für Wohnmobile egal welcher Gewichtsklasse.
Gruss Wim
irgendwas ist an euren Infos oder aber den Übersetzungen oberfaul.
Die Fahrverbote in Frankreich gelten grundsätzlich für zum Warentransport vorgesehene Lastkraftwagen, wie im übrigen alle im code de route ausgewiesenen Vorschriften für Lkw.
Fahrverbote , Überholverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen , Durchfahrtsverbote etc. gelten nicht für Wohnmobile egal welcher Gewichtsklasse.
Gruss Wim
Gibt es ein Leben nach der Reise ?
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !
Ja, nach der Reise ist vor der Reise !