auf der Suche nach einer Antwort auf die Frage, muss mein 85er 75-16aw Sicherheitsgurte haben und wie sieht das im Ausland aus, bin ich mit gockel nicht so recht weiter gekommen.
Also habe ich JURIS bemüht und mich durch das StVZO-Dickicht geschlagen.
Ergebnis: mein 85er brauch keine Gurte: WARUM?
§ 72(1) S.1 StVZO (aktuelle Fassung) sagt: "Für Fahrzeuge...die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer
Zulassung geltenden Vorschriften."

§ 35a(6 u. 7) StVZO (Fassung 01.12.84-30.06.88) sehen Gurte wenn überhaupt, dann nur für: "Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als
2,8 t und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h..." vor. Heißt alles über 2,8to=keine Gurte.

Zur Info für jüngere Fahrzeuge: § 35a(7) StVZO (Fassung 01.07.88-31.08.97) In: "Personenkraftwagen, Sattelzugmaschinen und Lastkraftwagen mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h..." müssen vorn außen Dreipunktgurte und hinten mindestens Zweipunktgurte vorhanden sein.

Und zur Frage wie das im Ausland ist...nun ja ich gehe davon aus, dass es in jedem Land eine entsprechende Vorschrift wie in § 31d (2) StVZO (aktuelle Fassung) gibt, die da lautet: "Ausländische Kraftfahrzeuge müssen an Sitzen, für die das Recht des Zulassungsstaates Sicherheitsgurte vorschreibt, über diese Sicherheitsgurte verfügen."
Demnach ist alles gut und im Ausland muss man dem Kontrolleur nur diesen Paragraph seines Landes entlocken und der Fisch ist gelutscht.

VG
Kai