Passt, hätte die Lieferung und Anfahrt eh nicht bezahltIngenieur hat geschrieben: Der 'H-Kipper' von Siemens darf auch zu Oma Huber Kies fahren,
aber eben nicht gegen Bezahlung der Transportleistung.
...

verstehst schon

markus

Moderator: Moderatoren
Wer die deutsche Grammatik beherrscht, noch mehr!Uri hat geschrieben:J
.....oder seine Umbauten, wie auch immer, anzuprangern, sondern
mir darum, wie Diverse User, nicht nur in diesem Forum, kalt-
schnäuzig die Meinung vertreten, uns geht das alles nichts an,
wir haben einen .....................
Uri
Falsch, weil du dastauchteddy hat geschrieben:@Uri
Richtig, das Leergewicht ändert sich durch den Anbau eines zusätzlichen Tanks. Nur ist das absolut uninteressant. Interessant ist nur das zulässige Gesamtgewicht (jetzt: zulässige Gesamtmasse). Und daran ändert sich ja nichts ...
Wenn ich mich recht erinnere, dann ist's nicht ganz so einfach. Fragt mich aber jetzt bitte nicht nach den Paragraphen, Juristerei ist eigentlich nicht mein Steckenpferd.Aber trotzdem ist mit dem 'H-Kipper' der Kiestransport
vom Baustoffhändler zur Baustelle von Hoch-Tief gegen
Bezahlung verboten.
Danke Fred, genau das war es was ich gemeint hatte.In der Vorschrift übers H-Kennzeichen heißt es ausdrücklich "nicht überwiegend gewerblicher Einsatz"
Ja, klar ist das Leergewicht eingetragen, aber es spielt doch überhaupt keine Rolle! Wenn dein Fahrzeug angehalten und gewogen wird, dann wird geprüft, ob du das zGG eingehalten hast, aber es wird nie jemand verlangen, dass du alles, aber auch wirklicha alles, was nicht serienmäßig ist aquslädst, um das Leergewicht zu überprüfen. Zumal zumindest bei PKW das eingetragene Leergewicht nichts mit dem tatsächlichen Gewicht zu tun hat, siehe meinen Movano ...Krusty hat geschrieben:Falsch, weil du dastauchteddy hat geschrieben:@Uri
Richtig, das Leergewicht ändert sich durch den Anbau eines zusätzlichen Tanks. Nur ist das absolut uninteressant. Interessant ist nur das zulässige Gesamtgewicht (jetzt: zulässige Gesamtmasse). Und daran ändert sich ja nichts ...
1.Leergewicht eingetragen hast
2.Du bei evl. geringer Zuladung - z.b. 7300kg Leergewicht - Probleme bekommen kannst, weil ja ein Tank gefüllt mit eingerechnet wird, wenn überhaupt !