@ rocknroll
der bauer hat oft eine 1000 liter mobile tankstelle (tankcontainer) der ist doppelwandig und mit leckageanzeige. Desweiteren hat er nur Diesel drin, eine brennbare flüssigkeit mit einem Flammpunkt größer 64 grad celsius. Ehemals A3 Flüssigkeit. Benzin hat einen Flammpunkt unter 21 grad celsius und ist damit eine A1 Flüssigkeit.
Ein Heizöl-LKW darf kein Super Benzin laden aber der Tankstellen LKW könnte auch Heizöl bringen.
hier mal einige Bestimmungen:
Für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten gelten folgende Regeln:
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In Kleingaragen dürfen nicht mehr als 20 Liter Benzin und bis zu 200 Litern Heizöl in verschlossenen, bruchsicheren Behältern, andere brennbare Stoffe nur in unbedeutenden Mengen gelagert werden (die Tanks von Kraftfahrzeugen sind hiervon ausgenommen)
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In Gebäuden ist Heizöl in separaten
Heizöllagerräumen zu lagern
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Für die Lagerung außerhalb von Heizöllagerräumen gelten folgende Höchstmengen:
- in Kanistern bis zu 40 Liter je Wohnung
-in ortsfesten Behältern bis zu 100 Liter je Wohnung
-in Räumen ohne Feuerstätten bis zu 620 Liter je Wohnung, -jedoch nicht mehr als insgesamt 5.000 Liter je Gebäude
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Leichtentzündliche Flüssigkeiten, deren Flammpunkt unter 21 Grad Celsius liegt (Klasse A I), dürfen in Wohnungen nur bis zu einem Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
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Flüssigkeiten, deren Flammpunkt über 65 Grad Celsius liegt (Klasse A III) oder die mit Wasser mischbar sind (Klasse B), dürfen in Wohnungen bis zu 5 Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
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Als brennbare Flüssigkeiten gelten nicht nur Benzin und Heizöl, sonder z.B. auch Farben, Lacke, Alkohol, Spiritus usw.
und die 205 liter fässer mit Mischsprit werden natürlich NICHT in der garage gelagert!!!!!!
IBC Fässer Benzinfest???
Moderator: Moderatoren
Aha! soso, na dann........und die 205 liter fässer mit Mischsprit werden natürlich NICHT in der garage gelagert!!!!!!

Also ich vermisse hier Benzin auserhalb von Häusern und auserhalb vom Kellern, wo ist den diese Info hingerutscht?!Leichtentzündliche Flüssigkeiten, deren Flammpunkt unter 21 Grad Celsius liegt (Klasse A I), dürfen in Wohnungen nur bis zu einem Liter, in Kellerräumen bei Verwendung unzerbrechlicher Gefäße bis zu 20 Liter aufbewahrt werden
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Das (zumindest bei uns) ist Gemeindlich/Kreis geregelt, is ja auch logisch, da die Gemeinden ja eigene Bestimmungen haben im Baurecht.
Ach so Doppelwandig: nein, muß nicht sein. Kommt auf die Zulassung drauf an. Nicht alles was Bundeseinheitlich / Landeseinheitlich geschrieben steht stimmt für alle (anderen ) Länder.( kommt mir bitte jetzt keiner mit "Bundesrecht bricht Landesrecht)
Es ist für mich egal wie man das Zeugs lagert, bestens falls holt man sich den Mischschpritt in 20 Liter Kanister ab und füllt diesen gleich in die Tanks, dann gibts keine Diskussionen, weder vor Ort noch hier, auch lassen sich einzelne Gemeinden aus der BRD nicht einfach vergleichen, is mir klar.
Die Menge und Aufstellorte und Gefäße sollten doch immer so sein das nix passiert, das fängt schon an das man den/die Benzinkanister nicht so hinstellt in der Garage das man drüber fahren kann, und hier muß sich jeder selber die Frage stellen wie er es macht. Lieber sicher und gründlich als schubidu und scheiße an der Hacke.
Gruß Rock[/url]