ich habe folgendes Problem .Mein Tüv Prüfer teilte mir heute mit das der Umbau als Wechselbrücke nicht nicht geht zum erlangen eines H-Kennzeichen .Hat emand im Forum Erfahrung mit dieser Sache ? Wäre sehr Dankbar
Danke .

Moderator: Moderatoren
Diese "blöde Vorschrift" wurde 2011 stark gelockert. Dein Prüfer war da wohl nicht ganz informiert ...Brummer hat geschrieben:Als ich ihn dann mit H-Kennzeichen versehen wollte, hieß es - geht nicht, da der Umbau auf Womo innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgen musste.
Diese blöde Vorschrift kam - glaube ich - 2011 oder 2012 raus. Auf jeden Fall sehr ungünstig![]()
PirxOldtimerrichtline vom 19.04.2011 hat geschrieben:Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.