Ablastung ungebremster Anhänger

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joby
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Ablastung ungebremster Anhänger

#1 Beitrag von joby » 2016-03-02 10:47:30

Moin,
ich bekomme heute einen neuen PKW. :rock:
Mein alter hatte eine Anhängelast von 750 kg. Der neue hat nur 745 kg. :wack: Der Anhänger hat auch 750kg.
Muss ich nun meinen Anhänger wegen 5 kg ablasten oder gibt es da so etwas wie eine " Toleranzgrenze ".

Gruß Jens

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wayko
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Re: Ablastung ungebremster Anhänger

#2 Beitrag von wayko » 2016-03-02 11:04:54

Kommt auf Deinen Führerschein an. Mit dem alten 3er kannst auch einen ungebremsten 3t-Anhänger (übertriebenes Beispiel) hinten anhängen, solange das tatsächliche Gewicht des angehängten Anhängers 750kg nicht überschreitet.

Mit diesem neuen Buchstabensalatführerschein kann es anders sein, aber grundsätzlich sollten 5kg nichts ausmachen.

Ich würde so oder so nichts machen.

Viele Grüße
Clemens
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Buclarisa
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Re: Ablastung ungebremster Anhänger

#3 Beitrag von Buclarisa » 2016-03-02 11:14:43

Bei Anhängern zählt noch immer die tatsächlige Gesamtmasse.
"Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Vermutung"

Kalte Lötstellen, bei mir nicht. Ich habe mir bis jetzt bei jeder die Finger verbrannt.

Gasprüfungen für Wohnfahrzeuge nach G607 auch Gas-TÜV genannt

Mark86
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Re: Ablastung ungebremster Anhänger

#4 Beitrag von Mark86 » 2016-03-02 11:19:03

Buclarisa hat geschrieben:Bei Anhängern zählt noch immer die tatsächlige Gesamtmasse.
Was richtig ist und weiter ausgeführt heist, dass du lediglich 745kg mit dem Fahrzeug ziehen darfst, tatsächlich. Was der Anhänger dabei darf, ist völlig egal. Du kannst also einen Anhänger mit 750kg hinter hängen, dieser darf aber tatsächlich nur 745kg wiegen.

Dabei wäre ggfls. noch die Stützlast zu beachten. Bei alten Autos ist eine Zuglast eingetragen und eine Stützlast. Du darfst also 745kg ziehen und wahrscheinlich 50kg (bei so nem Anhängerchen) stützen, also darf das was hinten dran hängt insgesamt 795kg wiegen, was aber wahrscheinlich durch das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers wiederum auf 750kg begrenzt wird...
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.

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MichaelW
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Re: Ablastung ungebremster Anhänger

#5 Beitrag von MichaelW » 2016-03-04 9:41:21

Hallo,
Mein alter hatte eine Anhängelast von 750 kg. Der neue hat nur 745 kg. :wack: Der Anhänger hat auch 750kg.
Muss ich nun meinen Anhänger wegen 5 kg ablasten oder gibt es da so etwas wie eine " Toleranzgrenze ".
Dein 750kg-Anhänger darf hinter dem Fahrzeug mit 745kg angehängt eben nur 745kg auf die Waage bringen. Sonst gibt es keine Einschränkungen.
Kommt auf Deinen Führerschein an.
Kommt es in dem Fall nicht. Der Anhänger hat eine zul. Gesamtmasse von 750kg, ein solcher Anhänger ist in allen Klassen auch ohne E enthalten. Bei den alten Klassen sowieso. Die zulässige Anhängelast spielt fahrerlaubnisrechtlich sowieso nirgends eine Rolle, hier kommt es immer auf die zul. Gesamtmasse der Zugfahrzeuge bzw. Anhänger oder deren Summe an.
Dabei wäre ggfls. noch die Stützlast zu beachten.
Die Stützlast an sich ist immer zu beachten.
Bei alten Autos ist eine Zuglast eingetragen und eine Stützlast.
Es gibt immer eine zul. Anhängelast und eine Stützlast, auch bei neuen Autos.
Du darfst also 745kg ziehen und wahrscheinlich 50kg (bei so nem Anhängerchen) stützen, also darf das was hinten dran hängt insgesamt 795kg wiegen
Unsinn. Die 795kg würden in dem Fall an der Anhängekupplung hängen, also auch als Anhängelast zählen (mal davon ausgehend, dass der Anhänger das wiegen dürfte). Die Stützlast spielt lediglich für die Achslast eine Rolle. Im Prinzip kann für einen Anhänger mit 750kg zul. Gesamtmasse eine Achse mit einer zul. Achslast von 700kg ausreichend sein, wenn die weiteren 50kg als Stützlast auf die Anhängekupplung wirken.

Fazit: In deinem Fall alles kein Problem, sofern dein Anhänger, sobald er hinter deinem Auto hängt, ein tatsächliches Gewicht von maximal 745kg aufweist.

Gruß,
Michael
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