Rahmenverlängerrung............
Moderator: Moderatoren
Rahmenverlängerrung............
Hallo Zusammen,
Frage bin gerade in der Plannung / Ausführung einer Rahmenverlängerrung am Unimog. Lass gerade beim Schlosser meines Vertrauens zwei Rahmenteile machen die ich dann in die Orginall Enden einlege und Verschraube.
Jetzt die Frage ist sowas Erlaubt und muss das Eingetragen werden ? Oder ist das Ladung ? Drauf soll ein Hilfsrahmen Einfach mit Riffelplatformboden. Für zusätzliche Staukisten und oder als Terasse zum Sitzen ......ect.
Gibt es Bestimmungen ...wie lang sowas sein Darf ? Beleuchtung wird nach Hinten gesetzt das ist klar !
Gruß Ralf
Frage bin gerade in der Plannung / Ausführung einer Rahmenverlängerrung am Unimog. Lass gerade beim Schlosser meines Vertrauens zwei Rahmenteile machen die ich dann in die Orginall Enden einlege und Verschraube.
Jetzt die Frage ist sowas Erlaubt und muss das Eingetragen werden ? Oder ist das Ladung ? Drauf soll ein Hilfsrahmen Einfach mit Riffelplatformboden. Für zusätzliche Staukisten und oder als Terasse zum Sitzen ......ect.
Gibt es Bestimmungen ...wie lang sowas sein Darf ? Beleuchtung wird nach Hinten gesetzt das ist klar !
Gruß Ralf
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur.
Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s: Reise, reise!
Wilhelm Busch (1832-1908)
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Wilhelm Busch (1832-1908)
Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo Ralf
Wenn dein Anbau wirklich als Rahmenverlängerung ausgeführt wird und auch optisch danach aussieht, wird das der TÜV-Prüfer als Fahrzeugänderung sehen und im günstigsten Fall ist nur eine Änderung der Fahrzeugmaße fällig.
Rahmenverlängerungen nach der Hinterachse werden (denke ich) weniger kritisch behandelt, als Verlängerungen zwischen den Achsen.
Hier werden sich sicherlich noch Leute mit praktischer Erfahrung finden.
Grüße von einem ehemaligen 404er-Fahrer
Markus
Wenn dein Anbau wirklich als Rahmenverlängerung ausgeführt wird und auch optisch danach aussieht, wird das der TÜV-Prüfer als Fahrzeugänderung sehen und im günstigsten Fall ist nur eine Änderung der Fahrzeugmaße fällig.
Rahmenverlängerungen nach der Hinterachse werden (denke ich) weniger kritisch behandelt, als Verlängerungen zwischen den Achsen.
Hier werden sich sicherlich noch Leute mit praktischer Erfahrung finden.
Grüße von einem ehemaligen 404er-Fahrer
Markus
Re: Rahmenverlängerrung............
Mion Ralf,
habe es am 404 auch machen müssen.
AHK war mir zu weit vorn unter dem Kipper.
Also AHK Traverse raus.
Messen und Profile kanten lassen.
Den Unimog Rahnen habe ich am Ende schräg abgeschnitten.
Dachte, eine längere Schweißnaht
und obere und untere Naht nicht auf einer Linie zu haben, sei besser.
Blech innen nicht geschweißt, sondern mit vorhandenen und zusätzlichen Löchern (M12) vorn verschraubt.
Am Original Rahmen sind etwas weiter vorn ein paar Niete. Die blieben drin.
Habe die Karre grad nicht hier, wieviele und wo genau und ob überhaupt, kann ich daher nicht sagen.
Damit sie nicht stören, bekam das innere Blech dort Löcher als Platz für die Köpfe.
Am Profil hinten wurde die Traverse wieder so wie vorher verschraubt.
Außenrum, ist recht praktisch, wurde ein stabiles Winkeleisen mitverschraubt.
Schenkel unten oder oben ist egal.
Daran lässt sich später beliebig rumbraten. zB für Halterungen einer Terasse uvm.
Bei mir sind daran die Lager für Bergstütze bzw Ackerschiene.
TÜV?
Keine Probleme und für Gut befunden.
Eingetragen wurde nichts, denn Fahrzeuglänge blieb wie sie ist.
Ach ja, an deiner Stelle würde ich schweißen lassen!!!
Denk da grad an deinen Tröt bz Anschaffung Schweißgerät...
VG Tom
habe es am 404 auch machen müssen.
AHK war mir zu weit vorn unter dem Kipper.
Also AHK Traverse raus.
Messen und Profile kanten lassen.
Den Unimog Rahnen habe ich am Ende schräg abgeschnitten.
Dachte, eine längere Schweißnaht
und obere und untere Naht nicht auf einer Linie zu haben, sei besser.
Blech innen nicht geschweißt, sondern mit vorhandenen und zusätzlichen Löchern (M12) vorn verschraubt.
Am Original Rahmen sind etwas weiter vorn ein paar Niete. Die blieben drin.
Habe die Karre grad nicht hier, wieviele und wo genau und ob überhaupt, kann ich daher nicht sagen.
Damit sie nicht stören, bekam das innere Blech dort Löcher als Platz für die Köpfe.
Am Profil hinten wurde die Traverse wieder so wie vorher verschraubt.
Außenrum, ist recht praktisch, wurde ein stabiles Winkeleisen mitverschraubt.
Schenkel unten oder oben ist egal.
Daran lässt sich später beliebig rumbraten. zB für Halterungen einer Terasse uvm.
Bei mir sind daran die Lager für Bergstütze bzw Ackerschiene.
TÜV?
Keine Probleme und für Gut befunden.
Eingetragen wurde nichts, denn Fahrzeuglänge blieb wie sie ist.


Denk da grad an deinen Tröt bz Anschaffung Schweißgerät...
VG Tom
Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo Markus und Tom,
Danke für die Antworten, also ich werde das U Stahlverlängerungsteil das ich gerade machen lasse beim Schlosser in das vorhandene U des Rahmens innen hinten am Rahmenende Einfügen bis zu dieser ersten Quertraverse die auch die Hängerkupplung beherbergt. Diese Quertraverse soll da verbleiben wo Sie ist.Möchte diese nicht entfernen und dann wieder an anderer Stelle in die Verlängerung einfügen.
Dann werd ich die Verlängerungs U Traversen verschrauben. Möchte diese nicht anschweissen, nicht weil ich kein Schweissgerät habe und oder nicht schweissen kann ... das hat sich beides mitlerweile erledigt
Sondern möchte die Verlängerrung mit der Plattform drauf auch bei nicht Nutzung Einfach Demontieren können als ganzes und bei seite stellen.
Gruß Ralf
Danke für die Antworten, also ich werde das U Stahlverlängerungsteil das ich gerade machen lasse beim Schlosser in das vorhandene U des Rahmens innen hinten am Rahmenende Einfügen bis zu dieser ersten Quertraverse die auch die Hängerkupplung beherbergt. Diese Quertraverse soll da verbleiben wo Sie ist.Möchte diese nicht entfernen und dann wieder an anderer Stelle in die Verlängerung einfügen.
Dann werd ich die Verlängerungs U Traversen verschrauben. Möchte diese nicht anschweissen, nicht weil ich kein Schweissgerät habe und oder nicht schweissen kann ... das hat sich beides mitlerweile erledigt

Gruß Ralf
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Wilhelm Busch (1832-1908)
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Wilhelm Busch (1832-1908)
Re: Rahmenverlängerrung............
Hi Ralf,
eine Rahmenverlängerung ist eines der Themen wo es sich Imho lohnt mal vorher mit dem Tüver zu reden der das abnehmen soll. Zumindest wenn da irgendetwas von Bedeutung dran hängt, also Anhängerkupplung, der Kofferaufbau etc.
Ladung ist die Verlängerung auf jeden Fall nicht...
Du kannst den Tüver dann vorab in die richtige Richtung lenken und mußt dich nicht nachher rumstreiten ob das nun korrekt gemacht ist oder nicht...
Grüße
Thomas
eine Rahmenverlängerung ist eines der Themen wo es sich Imho lohnt mal vorher mit dem Tüver zu reden der das abnehmen soll. Zumindest wenn da irgendetwas von Bedeutung dran hängt, also Anhängerkupplung, der Kofferaufbau etc.
Ladung ist die Verlängerung auf jeden Fall nicht...

Du kannst den Tüver dann vorab in die richtige Richtung lenken und mußt dich nicht nachher rumstreiten ob das nun korrekt gemacht ist oder nicht...
Grüße
Thomas
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Re: Rahmenverlängerrung............
Moin,
Also was wichtiges oder Fahrzeugsicherheits Bedeutendes wird die Verlängerrung nicht tragen oder an ihr Befestigt ! Ist quasi nur eine Transportplattform f. Die ein oder andere Kiste und event. Fahrrad(räder). Muss man d. Damit zwingend zum Tüv überhaupt !? Wird / muss sowas Eingetragen sein wenns am Fahrzeug mitgeführt wird ?!
Ralf
Also was wichtiges oder Fahrzeugsicherheits Bedeutendes wird die Verlängerrung nicht tragen oder an ihr Befestigt ! Ist quasi nur eine Transportplattform f. Die ein oder andere Kiste und event. Fahrrad(räder). Muss man d. Damit zwingend zum Tüv überhaupt !? Wird / muss sowas Eingetragen sein wenns am Fahrzeug mitgeführt wird ?!
Ralf
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Re: Rahmenverlängerrung............
Hi Ralf,
1/3 der Verlängerung darf über das normale Fz-Rahmenende hinausragen
2/3 müssen am Originalrahmen befestigt werden
dann klappts auch mit den Herren im Blaukittel
und 60% Regel (Radstand) wg. Überhang beachten - sonst bist du mit dem Heck teilweise auf der anderen Spur beim abbiegen oder hast in engen Kehren richtig Stress
Was mit Werkzeug los gemacht werden muß, muß bei dieser Sache eingetragen werden.

1/3 der Verlängerung darf über das normale Fz-Rahmenende hinausragen
2/3 müssen am Originalrahmen befestigt werden
dann klappts auch mit den Herren im Blaukittel
und 60% Regel (Radstand) wg. Überhang beachten - sonst bist du mit dem Heck teilweise auf der anderen Spur beim abbiegen oder hast in engen Kehren richtig Stress

Was mit Werkzeug los gemacht werden muß, muß bei dieser Sache eingetragen werden.



Viele Grüße
Henry
Lieber 2 Laster mehr als 1 Laster zuviel!
__________________________________________________________________________
"Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher."
Zitat: Albert Einstein
Henry
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Zitat: Albert Einstein
Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo Henry,
Also so ist das ja ..... mmmhhhhh das mit dem 2/3 muss am Orginal Rahmen befestigt werden und 1/3 darf über das normale Rahmenende hinaus ragen ... das wird ehr nichts bei mir werden so
Da die Verlängerung selber gerade mal 1 Meter wird, und das Stück das in d. Rahmen hineinkommt um das dort zu verschrauben wird an die 40 cm lang sein. Also quasi umgekehrte Verhältnisse der Bestimmungen. Mit gesamtlänge von 1,40 m der Verlängerrungsteile für d. Rahmen. Wo ist das so Festgelegt das das so sein muss im Verhältniss ? Quelle ?
Auch das das was mit Werkzeug losgemacht werden muss, immer eingetragen sein muss. Kenn ich von Teilen an unseren Landrover Serien anders!
Z.B. Reserverad an der Haube festgeschraubt, auch beim Unimog - Reserverad an der Hecktüre festgeschraubt .... also nur mit Werkzeug zu Demontieren - aber keine Eintragung nötig !
Gruß Ralf
Also so ist das ja ..... mmmhhhhh das mit dem 2/3 muss am Orginal Rahmen befestigt werden und 1/3 darf über das normale Rahmenende hinaus ragen ... das wird ehr nichts bei mir werden so

Auch das das was mit Werkzeug losgemacht werden muss, immer eingetragen sein muss. Kenn ich von Teilen an unseren Landrover Serien anders!
Z.B. Reserverad an der Haube festgeschraubt, auch beim Unimog - Reserverad an der Hecktüre festgeschraubt .... also nur mit Werkzeug zu Demontieren - aber keine Eintragung nötig !
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Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo Ralf,yoeddy2 hat geschrieben: Wo ist das so Festgelegt das das so sein muss im Verhältniss ? Quelle ?
Auch das das was mit Werkzeug losgemacht werden muss, immer eingetragen sein muss. Kenn ich von Teilen an unseren Landrover Serien anders!
Z.B. Reserverad an der Haube festgeschraubt, auch beim Unimog - Reserverad an der Hecktüre festgeschraubt .... also nur mit Werkzeug zu Demontieren - aber keine Eintragung nötig !
Infos sind von meinem damaligen TÜVver
Reserverad ist da ne Ausnahme (muß nur wenn's unter dem Rahmen befestigt ist 2x gesichert sein - Schrauben u Seil z.B.)
Aber z.B.
LKW mit Pritsche: Wohnwagen-Gehäuse mit Spanngurten befestigt = Ladung (Zulassung nur als LKW oder so.Kfz)
LKW mit Pritsche: Wohnwagen-Gehäuse mit Flügelschrauben befestigt = Ladung (Zulassung nur als LKW oder so.Kfz)
LKW mit Pritsche: Wohnwagen-Gehäuse mit Schrauben befestigt = zulassung als Wohnmobil möglich oder ...
etc.
Ps: Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren
Viele Grüße
Henry
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Zitat: Albert Einstein
Henry
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Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo Ralf ,
was du bauen willst ist ein Rahmen Überhang.
Der Tüv richtet sich dabei nach den Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers.
Findest du im Net.
Nix anderes ist Zulassungsfähig.
Diese verlängerung muss von inneren Rahmenholm mit U- oder spezielgeformten Blechen verstärgt werden .
Dabei sind Tollerranzen zu beachten.
Es sind Schweiß und Schraubrichtlinien zu beachten.
So mal eben ist nicht.
Selbst wenn der Prüfer es Abnimmt ,kommst du in einen Unfall und jemand stößt darauf musst du den Nachweis erbringen das alles nach den MB Richtlinien gefertigt wurde.
Nicht " jede" Schloßerei kennt sich darin aus.
Gruß Nils
Gewerblicher Fahrzeugbauer
was du bauen willst ist ein Rahmen Überhang.
Der Tüv richtet sich dabei nach den Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers.
Findest du im Net.
Nix anderes ist Zulassungsfähig.
Diese verlängerung muss von inneren Rahmenholm mit U- oder spezielgeformten Blechen verstärgt werden .
Dabei sind Tollerranzen zu beachten.
Es sind Schweiß und Schraubrichtlinien zu beachten.
So mal eben ist nicht.
Selbst wenn der Prüfer es Abnimmt ,kommst du in einen Unfall und jemand stößt darauf musst du den Nachweis erbringen das alles nach den MB Richtlinien gefertigt wurde.
Nicht " jede" Schloßerei kennt sich darin aus.
Gruß Nils
Gewerblicher Fahrzeugbauer
Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo,
Also die Orginallen Rahmenträger sind ein U und auch die Verlängerungen die in diese U innen eingelegt/verschraubt werden sind wieder ein U passgenau angefertigt.
Wo Finde ich Bitte welche Richtlinien dazu ? Welche vom Tüv wohl nicht oder, und wenn ja ...da das ja auch wieder von Prüfstelle zu Stelle und von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt wird(weis man ja ;-) ist das dann damit ja wieder so ein Kuckusei.
Gibt es Richtlinien von Mercedes Benz dazu zum Unimog S 404.1 Typ für sowas !? Ich Bezweifele es ..... die haben doch net für jedes Modell für jede Rahmenvariante ne Verordnung zu so einem Anbau oder ?
Gruß Ralf
Also die Orginallen Rahmenträger sind ein U und auch die Verlängerungen die in diese U innen eingelegt/verschraubt werden sind wieder ein U passgenau angefertigt.
Wo Finde ich Bitte welche Richtlinien dazu ? Welche vom Tüv wohl nicht oder, und wenn ja ...da das ja auch wieder von Prüfstelle zu Stelle und von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich gehandhabt wird(weis man ja ;-) ist das dann damit ja wieder so ein Kuckusei.
Gibt es Richtlinien von Mercedes Benz dazu zum Unimog S 404.1 Typ für sowas !? Ich Bezweifele es ..... die haben doch net für jedes Modell für jede Rahmenvariante ne Verordnung zu so einem Anbau oder ?
Gruß Ralf
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Wilhelm Busch (1832-1908)
Re: Rahmenverlängerrung............
Hallo,
ich Helfe doch gerne!
https://bb-portal.mercedes-benz.com/por ... no_cache=1
Allgemeiner Teil A
Gültig für alle Unimog-Typen.
die Aktuelle löst die Alte ab, ist darum auch fürn 404 gültig.
Gruß Nils
ich Helfe doch gerne!

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Allgemeiner Teil A
Gültig für alle Unimog-Typen.
die Aktuelle löst die Alte ab, ist darum auch fürn 404 gültig.
Gruß Nils
Re: Rahmenverlängerrung............
Vielen Dank Nils für die Hilfsberreitschaft ...... habs Echt gesucht aber net gefunden !
Ralf
Ralf
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Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s: Reise, reise!
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