Überhang

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M&MPower
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Überhang

#1 Beitrag von M&MPower » 2010-02-07 20:47:29

Eine Frage die insich hat
welchen maximalen überhang würdet ihr ab Hinterachse vorschlagen oder als Max einstuffen.
Ich überlege einen Vario 4x4 zu kaufen mit meiner Kabine hätte er aber ab Achse 2,4 m Überhang. was meit Ihr ?
ist das zu viel ?
Main Pik up hat jezt auch 1,9 m Überhang.

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Wombi
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#2 Beitrag von Wombi » 2010-02-07 21:02:37

Ist das mehr als 60 % vom Radstand ? denn sonst is nich......

2,4m ist schon häftig, denn so hoch steht der Vario auch nicht.....

Ist bald wie bei einem Bus..... :ohmy:

Gruß, Wombi
Es ist an der Zeit, die Reste der Welt zu entdecken........

15.4.2013, ab da werden wir uns für seeeehr lange Zeit nicht mehr sehen :-))))

Der Urlaub ohne Stress hat begonnen :-))) www.wombi-on-tour.de

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M&MPower
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#3 Beitrag von M&MPower » 2010-02-07 22:11:41

ja es sind 76 %

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Thomas W.
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#4 Beitrag von Thomas W. » 2010-02-07 22:51:25

Hallo ??

bei 76% wirst du wohl arge Probleme mit dem TÜV bekommen, du kommst also gar nicht erst zu den Problemen im Gelände :D :ninja: ,
ist vielleicht aber ganz gut so, einer der seltenen Fälle wo einem Vorschriften Enttäuschung ersparen...

Gruß

Thomas
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M&MPower
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#5 Beitrag von M&MPower » 2010-02-08 8:22:20

Ja Danke das habe ich mir schon fast gedacht das das zu viel ist ich wollte nur noch die Erfahrung von Euch haben als Bestätigung, denn manchmal bildet man sich was ein was nicht vernünftig ist.
:blush:

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ALu
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#6 Beitrag von ALu » 2010-02-08 8:37:31

Hallo zusammen,

wie wird der Überhang eigentlich bei 3 Achsen gemessen bzw. welcher Radstand zählt da? Von der ersten zur zweiten oder zur letzten Achse ?
Zuletzt geändert von ALu am 2010-02-08 8:37:45, insgesamt 1-mal geändert.

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#7 Beitrag von M&MPower » 2010-02-08 16:34:18

Ups Rechenfehler es sind 64 % Überstand

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#8 Beitrag von Mogros » 2010-02-08 16:48:50

Trotzdem zuviel

Gesetzlich sind max. 60% erlaubt.

Gruss
Chrigu

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#9 Beitrag von Variofahrer » 2010-02-09 1:53:06

schau am besten mal in den aufbaurichtlinien für den vario nach :cool:

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stef@n
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#10 Beitrag von stef@n » 2010-02-09 7:41:30

egalwer hat geschrieben:Trotzdem zuviel

Gesetzlich sind max. 60% erlaubt.
Und das ist für einen vernünftigen Allradler immer noch die Hälfte zu viel!!! Damit reisst man sich doch bei jeder kleinen Böschung "den A...." auf, wenn das ganze nicht schön abgeschrägt ist. Ein Allradler zeichnet sich nun mal unter anderem durch vernünftige Böschungs- und Rampenwinkel aus. Die für einen sinnvollen Einsatz notwendige Achslast für die Vorderachse fehlt dann auch gerne, weil auch hinter der Hinterachse irgendwas geladen ist, kann man sich Allrad gleich sparen...
Ich weiss, bisschen krasse Ansicht, aber so sehe ich das nun mal. Man muss meine Meinung aber nicht teilen...
Gruß

Stefan

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#11 Beitrag von Rati69 » 2010-02-18 18:22:44

Hallo, also der Überhang hat mir auch einige schlaflose Nächte bereitet...bis ich beim TÜV war: als Wohnmobil gar kein Problem (und ich rede bei mir von ca. 80% Überhang, Magirus 130), als LKW, wo entsprechende Zuladung erwartet wird, allerdings keine Chance. Da ich jedoch meinen "LKW" als Wohnmobil nutze, hat das zum Glück funktioniert! Frag' am Besten beim TÜV mal nach.
Gruß, Stefan
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Pirx
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#12 Beitrag von Pirx » 2010-02-18 18:42:15

Rati69 hat geschrieben:Hallo, also der Überhang hat mir auch einige schlaflose Nächte bereitet...bis ich beim TÜV war: als Wohnmobil gar kein Problem (und ich rede bei mir von ca. 80% Überhang, Magirus 130), als LKW, wo entsprechende Zuladung erwartet wird, allerdings keine Chance. Da ich jedoch meinen "LKW" als Wohnmobil nutze, hat das zum Glück funktioniert! Frag' am Besten beim TÜV mal nach.
Gruß, Stefan
Würde mich doch mal interessieren, mit welcher Begründung sich ein aaS über die Aufbaurichtlinien des Fahrzeugherstellers hinwegsetzt?

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60% Überhang erlaubt?

#13 Beitrag von dudelduke » 2010-09-19 21:59:35

Tach zusammen.

Kann mir mal bitte jemand sagen, wo das mit den 60% steht? Ich hab nämlich in der letzten Zeit mit einigen Leuten gesprochen, die es wissen müßten, weil sie auch schon Wohnmobile gebaut haben, und da war immer von 65% die Rede. Mitunter können 5% ganz schön viel sein...

Aber zum Thema: Man kann sicher auch beim Vario für ein überschaubares Geld den Radstand verlängern lassen. Dann passt auch ein größerer Aufbau drauf. Höher steht er davon allerdings nicht und so kann es ab einem gewissen Punkt dann passieren, dass er in der Mitte aufsetzt statt vorne oder hinten, je nachdem wie der Hügel so beschaffen ist.

Trotzdem: Ich find den Vario gut, weil er nicht so durstig ist wie die großen Brüder! Und trotzdem mehr schleppt als die anderen Kastenwagen (Sprinter, Daily etc).

@M&MPower: Wenn Du ihn nicht willst, verrat mir doch bitte, wo er steht...

Grüße!
Markus
gönnmann sonnt sich!

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Re: 60% Überhang erlaubt?

#14 Beitrag von Pirx » 2010-09-19 22:15:54

dudelduke hat geschrieben:Kann mir mal bitte jemand sagen, wo das mit den 60% steht?
In den Aufbaurichtlinien.

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#15 Beitrag von x.l. » 2010-09-20 12:17:08

Moin,

obwohl in einem anderen Fred gefragt wurde... trotzdemhier, weil es hierhin gehört:

Es gibt Aufbaurichtlinien von Mercedes, die gelten für Mercedes-Fahrgestelle, und es gibt Aufbaurichtlinien von MAN, die gelten dann wohl für MAN-Fahrgestelle.

Wer die Suche bemüht bekommt eine Fülle von Infos diesbezüglich.

Gruß
Axel
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#16 Beitrag von colli1979 » 2010-09-20 12:51:24

die Sache mit dem Drüberhinwegsetzen ist schon berechtigt, dennoch denke ich aber, das auch die Argumentation des aaS nicht soo falsch ist. Man bedenke auch, das die Aufbaurichtlinien halt nur Richtlinien sind und sie keinen Gestzescharakter haben.
die frage mit der hat Schuld wenn was passiert und so weiter sthet auf einer ganz anderen Seite und möchte hier auch nicht diskutiert werden
Grüße Jan

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#17 Beitrag von Variofahrer » 2010-09-20 19:46:52

hier der link zu den aufbaurichtlinien von MB: link
für den vario steht auf S. 50 und S. 79 was zur aufbaulänge.

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Pirx
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#18 Beitrag von Pirx » 2010-09-20 21:29:00

x.l. hat geschrieben:obwohl in einem anderen Fred gefragt wurde... trotzdemhier, weil es hierhin gehört:
Axel hat recht, deshalb habe ich mal meine Antwort aus dem anderen Thread hierher kopiert.
Pirx hat geschrieben:
dudelduke hat geschrieben:D.h. also doch 65%?

@pirx - Vielleicht stell ich mich ja etwas dusselig an, aber unter Aufbaurichtlinien finde ich allerhand im www, aber nix über die 60%. Nun ist das www ja endlos... Bitte nenn mir doch mal eine Quelle für die von Dir genannten Aufbaurichtlinien, damit ich was schwarzaufweiß hab, wenn ich zum TÜV fahre. Danke

Grüße!
Markus
Hallo Markus!

O.K., bin zwar gerade erst von einem laaaangen Arbeitstag heimgekommen, aber für Dich gerne ... :angel:

Die Aufbaurichtlinien (ARL) werden vom Hersteller des LKW festgelegt und sind unter Umständen sogar beim gleichen Hersteller von Typ zu Typ unterschiedlich.

Beispiel:
Mercedes-Benz-ARL 1972:
hinterer Überhang max. 60% des Radstands. Bei L206 und L306 max. 50%. Maximale Hinterachslast und minimale Vorderachslast müssen eingehalten werden.
Mercedes-Benz-ARL 1980:
2-Achs-LKW max. 60% des Radstands
3-Achs-LKW max. 70% des Radstands
Mercedes-Benz-ARL 1996:
2-Achs-LKW bis 3,5 t zGG max. 50% des Radstands
2-Achs-LKW über 3,5 t zGG max. 60% des Radstands
3-Achs-LKW max. 70% des Radstands
4-Achs-LKW max. 70% des Radstands
MAN-ARL laut dem oben zitierten Link:
- Zweiachsige Fahrzeuge 65%
- alle anderen Fahrzeuge 70%
Und sicher ist es bei IVECO wieder anders ...

Damit will ich sagen: erst mal muß man wissen, um welches Fahrzeug es geht. Dann sucht man sich die zum Hersteller, Fahrzeugtyp und Baujahr pasende Aufbaurichtlinie. Und dann kann man anfangen, den Überhang zu verlängern ...

Wobei ich die Diskusssion um die letzten 5% in einem Allrad-LKW-Forum eigentlich eh müßig finde. Denn wenn man die angegebenen Werte wirklich ausreizt, ist es mit dem Fahrverhalten und der Geländegängigkeit nicht mehr weit her. Dann kann ich mir auch einen Bus zum Reisemobil umbauen.

Pirx
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#19 Beitrag von dudelduke » 2010-09-20 21:50:27

Jo, vielen Dank an Pirx und all die anderen. Da bin ich jetzt schon erheblich schlauer. Bislang war ich davon ausgegangen, es gäbe eine einheitliche Regelung für alle Fahrzeuge/Hersteller (total neu in der Materie, sorry!), weil in good old germany ja eigentlich alles irgendwie gesetzlich geregelt ist.

In Bezug auf den Böschungswinkel ist ein Überhang von 60% und mehr natürlich albern, keine Frage, aber es gibt viele Strecken, bei denen dieses Kriterium nicht relevant ist und wo ein 4x4 Antrieb trotzdem wünschenswert ist (auch beim Reisebus!). Natürlich nicht beim Extremwohnmobilismus und wenn der Spaß am Spiel im Sand im Vordergrund stehen soll.

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#20 Beitrag von RandyHandy » 2010-09-21 17:54:56

Aufbaurichtlinie ist kein Gesetz!

:angel:
Viele Grüße

Henry



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