Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Moderator: Moderatoren
Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Hallo,
ich habe letztes Jahr ein Anhängsel für den 917er erworben.
Da ich darin u.a. ein Honda 20i mit Gasanschluss mobilisieren möchte, habe ich mir überlegt einen Gastank anzudübeln.
Somit wäre der Moppel und ggf. eine Outdoor-Kitchen versorgt.
Brauch ich dann eine Gasabnahme oder geht das dann schon in Richtung ADR?
Gegen die Abnahme hätte ich ja nix einzuwenden, aber wie sieht‘s der Prüfer?
Gruß Transalp
ich habe letztes Jahr ein Anhängsel für den 917er erworben.
Da ich darin u.a. ein Honda 20i mit Gasanschluss mobilisieren möchte, habe ich mir überlegt einen Gastank anzudübeln.
Somit wäre der Moppel und ggf. eine Outdoor-Kitchen versorgt.
Brauch ich dann eine Gasabnahme oder geht das dann schon in Richtung ADR?
Gegen die Abnahme hätte ich ja nix einzuwenden, aber wie sieht‘s der Prüfer?
Gruß Transalp
Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum
Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Moin,
da solltest du sicherheitshalber vorher mal den Prüfer kontaktieren.
Aus meiner Sicht ist das Anhängsel mit fest installiertem Tank gastechnisch nix anderes als z.B. ein Wohnwagen.
Alternativ zum Tank 11 Kg Gasflaschen als Ladung draufpacken und gemäß Beförderungsvorschriften sichern.
Da darf dann während der Fahrt aber nix angeschlossen sein was nicht zum Betrieb erforderlich ist.
da solltest du sicherheitshalber vorher mal den Prüfer kontaktieren.
Aus meiner Sicht ist das Anhängsel mit fest installiertem Tank gastechnisch nix anderes als z.B. ein Wohnwagen.
Alternativ zum Tank 11 Kg Gasflaschen als Ladung draufpacken und gemäß Beförderungsvorschriften sichern.
Da darf dann während der Fahrt aber nix angeschlossen sein was nicht zum Betrieb erforderlich ist.
Viele Grüße
Klaus
Klaus
Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Ähm, die G607 Gasvorschrift ist m.W. nur für Kraftfahrzeuge & Anhänger die zu Wohnzwecken dienen.
Es könnte sein dass das ganze Abnahmepflichtig als Treibgastank für Antriebe ist, da müsstest du dich mal kundig machen.
Es könnte sein dass das ganze Abnahmepflichtig als Treibgastank für Antriebe ist, da müsstest du dich mal kundig machen.
Der Klügere gibt so lange nach bis er der Dümmere ist.
Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Vielen Dank für die Antworten, denke auch, dass das nicht so easy geht. Schade, da ich mit 3,5t zgM hier noch jede Menge Gewichtsreserve habe.
Wird wohl die Flaschenlösung werden. Wäre dann ja auch kompatibel zum Brummi (1x 11kg Alupulle und 1x 11kg Alu-Tankflasche).
Transalp
Wird wohl die Flaschenlösung werden. Wäre dann ja auch kompatibel zum Brummi (1x 11kg Alupulle und 1x 11kg Alu-Tankflasche).
Transalp
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Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Was wäre denn der Vorteil eines fest installierten Gastanks? Vermutlich nutzt du ja weder Generator noch Outdoorküche während der Fahrt, oder? Angeblich soll die wiederkehrende Prüfung des Tanks so teuer und aufwändig sein, dass öfter geraten wird, stattdessen den kompletten Tank zu wechseln...
Ich bitte darum, mich hier nicht "hier-könnte-mein-Name-stehen" und auch nicht "früher-war-ich-mal" zu nennen. Mein Nick reicht völlig und er schließt vor allem keins aus 😇 Vielen Dank
Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und ... Naja, das andere.
Da waren sie wieder, meine drei Probleme: Vergesslichkeit, Dings und ... Naja, das andere.
Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
wenn die Anlage keinen festen verbraucher hat, ist diese m.e. keine Gasanlage gem.G607, hier wäre es ein fest verbauter Transporttank, die Vorschriften bzgl (Nicht-) Freistellung bzgl GGVS ist zu beachten.
Gruss
Kami
Gruss
Kami
Wer in keinster weise etwas verrückt ist und deshalb denkt er wäre normal, der irrt.
Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Hallo
ohne den Verbraucher ist auch der "reine Transport" von Gasflaschen gem GGVS zu bewerten. Mit fest installiertem Aggi kann der Anhänger als SDAH Notstromaggregat (78 1603) oder SDAH Notstromanlage (78 1601) zugelassen werden.
ohne den Verbraucher ist auch der "reine Transport" von Gasflaschen gem GGVS zu bewerten. Mit fest installiertem Aggi kann der Anhänger als SDAH Notstromaggregat (78 1603) oder SDAH Notstromanlage (78 1601) zugelassen werden.
Gruß Helmut
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Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch
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Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
sind beides Anhänger Arbeitsmaschinen und nicht für Transdport von Gütern zulässig.
Hier müsste die Gasanlage m.e. gem. ECR-R67 aufgebaut werden. (ich habe nicht nachgesehen ob diese auch für Anhänger vorgesehen ist.)
Gruss
Kami
Hier müsste die Gasanlage m.e. gem. ECR-R67 aufgebaut werden. (ich habe nicht nachgesehen ob diese auch für Anhänger vorgesehen ist.)
Gruss
Kami
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Re: Gasabnahme auch bei Nicht-Wohnanhängern
Gasprüfung G607 für die HU ist seit 2019 bis 01/2023 ausgesetzt lt "Deutscher Verband Flüssiggasverband" 

Viele Grüße
Henry
Lieber 2 Laster mehr als 1 Laster zuviel!
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"Man muß die Dinge so einfach wie möglich machen. Aber nicht einfacher."
Zitat: Albert Einstein
Henry
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