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TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 17:07:29
von Heiko Kraft
Hallo Zusammen,

der TÜV möchte für das Vollgutachten gemäß §21 StVZO ein Abgasgutachten und Daten bzw. Messungen zum Lärmpegel im Stand und Fahrbetrieb.

Hat das auch jemand von Euch benötigt ?

Danke.

Viele Grüße

Heiko

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 18:20:18
von lura
Hab ich weder beim 130er noch beim 1224 gebraucht.

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 18:52:13
von Kami
bis 10/1986 geht eine "Prüfstellenmessung" - dannach brauchts halt ein Datenblatt des Herstellers oder man muss die Abgasklassifizierung aus ner ABe mit nem vergleichbaren Fahrzeug raussuchen.

Geräuschwerte entweder "dirty" von ner ABE von nem ähnlichen Fahrzeug oder Messung durch den Sachverständigen...

Gruss

Kami

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 19:16:08
von burkhard
Der TÜV möchte (muss) in dem Gutachten nach §21 StVZO schreiben, was die Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung in das Feld 14 (Emmisionsklasse), Feld U.1 (Standgeräusch) und Feld U.3 (Fahrgeräusch) eintragen soll.

Falls man beim Kauf des Fahrzeuges deutsche Papiere bekommen hat schreibt der TÜV das einfach ab. Falls es ein Import-Fahrzeug ist hat man ein Problem. Stand- und Fahrgeräusch steht in der ABE (hat der TÜV in seinem System).

Die Emmisionsklasse steht nicht in der ABE. Bei Mercedes bekommt man (gegen Geld) eine entsprechende Bescheinigung. Bei Magirus dürfte das nicht anders sein. Falls du ein Importfahrzeug hast mußt du dich Magirus wenden. Ansonsten Emmisionsklasse "unbekannt" (die schlechteste) eintragen lassen, was nicht schlimm ist und bei unseren alten Euro 0 Fahrzeugen sowie so in der Regel drin steht.

Einen steuerlichen Vorteil hast du erst dann, wenn du sicher bist, dass dein Fahrzeug bereits Euro 1 oder besser hat.

Viele Grüße
Burkhard

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 19:21:57
von Kami
@burkhard:
net bös sein - aber du hast leider wirklich viel gefährliches Halb-/Falschwissen!


Emissionsklasse nicht bekannt steht zwar oft drin, wäre und ist aber falsch. Dies bedingt (eigendlich) immer eine Ausnahmegenehmigung.

Es gibt EG-Abgasrichtlinie, darin sind Mindestanforderungen an das Abgasverhalten definiert - ab dem Tag an welchem diese in der StVZO übernommen ist bzw darin für Verbindlich erklärt wurde muss diese umgesetzt werden.
Dies hat aber nix mit einer Euroklasse zu tun - auch ein Strich heisst das die gesetzlichen Mindestanforderungen an das Abgasverhalten erfüllt sind.

...und in den ABEs der Fahrzeuge stehen die Abgasklassifikationen drin...

Gruss
Kami

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 20:00:57
von burkhard
In der ABE von meinem Fahrzeug steht:

3.9. Maßnahmen gegen Verunreinigung der Luft
3.9.0. Genehmigung: e1-72/306-0878

3.10.2. Nachweis der gasförmigen Emission
3.10.2.0. Genehmigung: e1-72/306-0878


Weitere Angaben, die irgend etwas mit der Emissionsklasse zu tun haben, werden in der ABE nicht gemacht.

Wie mit einer unbekannten Emissionsklasse umzugehen ist steht doch ganz klar in dem Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II von KBA. Eine Ausnahmegenehmigung wird dort nirgends erwähnt.

Feld V.9: Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
Wenn eine Angabe nicht besteht, ist ein Strich ( - ) einzutragen.


Feld (14): Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
Ist für die Fahrzeugklasse eine Emissionsklasse einzutragen, der Wert jedoch unbekannt, ist unabhängig von der Fahrzeugklasse “EMISSIONSKL.NICHT BEK.” und in Feld (14.1) 0088 einzutragen,
für Oldtimer ist generell “OLDTIMER” und in Feld (14.1) 0098 einzutragen.


Feld (14.1): Code zu V.9 oder (14) - zur Emissionsklasse -
Ist für die Fahrzeugklasse eine Emissionsklasse einzutragen, der Wert jedoch unbekannt und kann der Wert, ggf. unter Einbeziehung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, auch nicht ermittelt werden, ist unabhängig von der Fahrzeugklasse 0088 und in Feld (14) “EMISSIONSKL.NICHT BEK.” einzutragen, für Oldtimer ist generell 0098 und in Feld (14) “OLDTIMER” einzutragen.


Kannst du alles hier nachlesen:
https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... onFile&v=8

Über Mindestanforderungen die eingehalten werden müssen habe ich ja auch nichts gesagt. Ich habe nur gesagt, welche Möglichkeiten es gibt, die Felder V9, 14 und 14.1 auszufüllen, was der TÜV in seinem Gutachten zum §21 StVZO vorgibt.

Viele Grüße
Burkhard

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 20:19:51
von Kami
dein Fz hat - sofern kein Oldtimer - die Abgasschlüsselnummer "-" bzw 00 - es hat eine Abgashomologation nach EG-(Grund)richtlinie welche der alten Anlage XV der StvZO gleichzusetzen war.
diese war zulassungsfähig für Einzelgenehmigte Fahrzeuge bis 30.09.1990
Gruss
Kami

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 20:26:33
von Kami
"Ist für die Fahrzeugklasse eine Emissionsklasse einzutragen, der Wert jedoch unbekannt, ist unabhängig von der Fahrzeugklasse “EMISSIONSKL.NICHT BEK.” und in Feld (14.1) 0088 einzutragen, "

Beim Para 21 ist die Emissionseinstufung nachzuweisen, sollte dies nicht möglich sein muss man für das Abgasverhalten eine Ausnahmegenehigung erwirken.

Beispiel:
Fahrzeug aus Indien, Umzugsgut (d.h. min 6Monate auf dem Antragsteller zugelassen) - hier darf gemäss Importmerkblatt (gilt eigendlich nur für M1 Fze) eine Ausnahme befürwortet werden und kann dann auch von der zuständigen Stelle befürwortet werden.

Gruss
Kami

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 20:27:10
von burkhard
Kami hat geschrieben:
2020-10-08 20:19:51
dein Fz hat - sofern kein Oldtimer - die Abgasschlüsselnummer "-" bzw 00 - es hat eine Abgashomologation nach EG-(Grund)richtlinie welche der alten Anlage XV der StvZO gleichzusetzen war.
diese war zulassungsfähig für Einzelgenehmigte Fahrzeuge bis 30.09.1990
Mein Fahrzeug ist von 1993, die ABE von 1992 und in der Bescheinigung vom Daimler, im Gutachten nach §21 StVZO und in der Zulassungsbescheinigung steht die Emissionskasse SKL:S1 (das ist Euro 1).

Viele Grüße
Burkhard

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 20:32:34
von Kami
welches auto isses denn bzw welche abe?
Gruss
Kami

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 20:35:18
von burkhard
Es ist ein MB 1124 AF. Die ABE hat die Nr. G122. Die ABE Nr. und Fahrgestell Nr. stand ebenfalls in der Bescheinigung von Daimler.

Viele Grüße
Burkhard

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 21:05:49
von Kami
ABE G122 S.9:
3.9. Maßnahmen gegen Verunreinigung der Luft
3.9.0. Genehmigung : e1-72/306-0878

....

3.10.2. Nachweis der gasförmigen Emission
3.10.2.0.Genehmigung e1-88/77-0036

....

Daraus lässt sich ivm.den Geräuschwerten nur die Schlüsselnummer 0601 "GKL:G1" ableiten - bis zum 30.09.1996 letzmals zulassungsfähig.
Für die von dir genannte Einstufung war die Rili 91/542/EWG einschlägig - ich gehe aus diese war noch gar nicht im April 1992 (GA für ABE Erstellung) in D-Land umgesetzt.

Der Nachweis für deine Abgasklassifizierung wird erst mit der ABE G122 Nachtrag 2 von Juli 1994 für den Motor OM 366 LA.III/3 mit den Genehmigungen el*72/306*89/491*1088*00 und
el*88/77*91/542B*0276*00 erbracht - da ohne beschriebene Änderungen hier auch für alle älteren Baugleichen Fahrzeuge durch Mercedes bestätigbar....(Es wäre aber Euro2....)


Gruss

Kami

Edit ;1994 durch 1996 berichtigt

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 21:16:26
von burkhard
Was willst du jetzt damit sagen?

Gruss
Burkhard

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 21:21:34
von Kami
Das wenn du den /3 Motor hast vmtl Euro 2 hast, im anderen Fall Daimler entweder einen nicht in der ABE aufgeführten weiteren Nachweis für den Motor hat oder - nein kann nicht sein - die machen keine Fehler ;)

Gruss

Kami

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 21:29:56
von burkhard
Ich habe den /1 Motor, steht so auf dem Typenschild von Motor und der hat SKL:S1, also Euro 1.

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 21:39:14
von Kami
Zusammenfassend:
Man kann über eine ABE eine Abgasklassifikation ermitteln, jedoch haben Hersteller Teilweise (spätere) Abgastests bzw werden diese durch eine Spätere ABE* bestätigt um für das Fahrzeug eine bessere Abgasklasse zu bestätigen.
Über die Grund-ABE konnte ich nur 0601 für den /1 Motor ermitteln.
Gruss
Kami

*aus der ABE G122 Nachtrag 4 vom August 1996: 5. Stelle Motortyp
... 1 = OM 366 LA.111/1 (Euro 1)

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-08 22:28:26
von TINKA
Also zumindest bei PKW kann derselbe Motor in verschiedenen Baujahren bei den homologierten Fahrzeugen unterschieden Abgasklassifikation haben. Und beim T5 haben im selben Baujahr PKW und LKW-Zulassung auch Euro 3 und Euro 4 bekommen.
Ich würde daher auch hier nicht unbedingt vom Motor auf die Abgasklassifikation des Fahrzeuges schliessen.

Re: TÜV Vollgutachten Iveco 110-16 / 168M11FAL

Verfasst: 2020-10-09 17:06:49
von meggmann
Beim LKW hat aber der Motor die Abgasklasse und nicht das Fahrzeug.

Gruß Marcel