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Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-05-31 23:30:59
von carsten
Nabend,

mein Saurer 2DM hat als Vmax 79km/h in den Papieren stehen, nach GPS kann er aber mit sehr viel Anlauf 80 erreichen.
Kann ich beim TÜV die 80 als Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen? Hintergrund ist, dass in der Schweiz 80 drinstehen muss, wenn man auf die Autobahn will.
Ich bin mit dem Saurer schon öfters in der Schweiz gewesen und wusste das nicht, hab aber bisher Glück gehabt und wurde nicht kontrolliert.
Grüße und schöne Pfingsten,
Carsten

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-05-31 23:49:41
von Walöter
Hallo Carsten,

du hast PN

Walter

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 8:00:17
von Der Staubauer
Hallo Carsten,

mein Magirus hatte 76 Km/h drin. TÜV hat dann 84 daraus gemacht. 1 . fährt er das tatsächlich, 2. konnte der Prüfer das ohne techmische Änderung vertreten, da von 10 auf 7,49 to abgelastet. Somit war das "Schweiz Poblem" gelöst., :D

Gruss

Der Staubauer

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 8:35:14
von Walöter
Der Staubauer hat geschrieben:
2020-06-01 8:00:17
Hallo Carsten,

mein Magirus hatte 76 Km/h drin. TÜV hat dann 84 daraus gemacht. 1 . fährt er das tatsächlich, 2. konnte der Prüfer das ohne techmische Änderung vertreten, da von 10 auf 7,49 to abgelastet. Somit war das "Schweiz Poblem" gelöst., :D

Gruss

Der Staubauer
Um etwaigen Verwirrungen zu entgegen zu wirken: Die im FZ Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist nicht vom zulässigen Gesamtgewichtes abhängig, sondern von den eingetragenen Reifen und den Herstellerfreigaben für das Fahrzeug (z.B. Bremsanlage, hier spielt das Gewicht schon wieder eine Rolle)

Walter

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 9:37:30
von MichaelW
Hallo,
Walöter hat geschrieben:
2020-06-01 8:35:14
Die im FZ Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist nicht vom zulässigen Gesamtgewichtes abhängig, sondern von den eingetragenen Reifen und den Herstellerfreigaben für das Fahrzeug
Korrekt. Wenn das Fahrzeug aber ursprünglich mit 10t zugelassen war, jetzt ohne weitere Änderung auf 7,5t abgelastet wurde, kann der Prüfer sicher sein, dass die Bremsleistung für 5km/h mehr in Verbindung mit dem reduzierten Gesamtgewicht auch ausreichend ist und spart sich eigene Berechnungen. Macht die Sache vermutlich einfacher.

Gruß,
Michael

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 10:13:56
von vale
carsten hat geschrieben:
2020-05-31 23:30:59
Nabend,

mein Saurer 2DM hat als Vmax 79km/h in den Papieren stehen, nach GPS kann er aber mit sehr viel Anlauf 80 erreichen.
Kann ich beim TÜV die 80 als Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen? Hintergrund ist, dass in der Schweiz 80 drinstehen muss, wenn man auf die Autobahn will.
Ich bin mit dem Saurer schon öfters in der Schweiz gewesen und wusste das nicht, hab aber bisher Glück gehabt und wurde nicht kontrolliert.
Grüße und schöne Pfingsten,
Carsten
Fahrt ihr dann hauptsächlich Autobahn runter? Macht man sich nicht viele „Freunde“ wenn man so im Weg steht?

Unser 1019 ist ziemlich kurz übersetzt, was uns an sich nicht stört, aber längere Autobahnfahrten scheuen wir bis jetzt.

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 10:25:46
von joern
Walöter hat geschrieben:
2020-06-01 8:35:14
Der Staubauer hat geschrieben:
2020-06-01 8:00:17
Hallo Carsten,

mein Magirus hatte 76 Km/h drin. TÜV hat dann 84 daraus gemacht. 1 . fährt er das tatsächlich, 2. konnte der Prüfer das ohne techmische Änderung vertreten, da von 10 auf 7,49 to abgelastet. Somit war das "Schweiz Poblem" gelöst., :D

Gruss

Der Staubauer
Um etwaigen Verwirrungen zu entgegen zu wirken: Die im FZ Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit ist nicht vom zulässigen Gesamtgewichtes abhängig, sondern von den eingetragenen Reifen und den Herstellerfreigaben für das Fahrzeug (z.B. Bremsanlage, hier spielt das Gewicht schon wieder eine Rolle)

Walter
Ich hätte jetzt als Laie vermutet, dass die eingetragene Höchstgeschwindigkeit einfach die Geschwindigkeit ist, die das Fzg technisch maximal erreicht. Da ist doch bei alten LKW nichts elektronisch abgeregelt. Wenn die Möhre 100 läuft, dann ist doch das der einzutragende Wert, auch wenn sie nur 80 legal fahren darf?

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 10:34:17
von carsten
vale hat geschrieben:
2020-06-01 10:13:56
Fahrt ihr dann hauptsächlich Autobahn runter? Macht man sich nicht viele „Freunde“ wenn man so im Weg steht?

Unser 1019 ist ziemlich kurz übersetzt, was uns an sich nicht stört, aber längere Autobahnfahrten scheuen wir bis jetzt.
Hallo,

ich fahre auch schon mal Autobahn, meist so um die 70kmh, damit er nicht so hoch dreht. Die anderen LKW können mich dann ganz zügig überholen, manchmal wird gegrüsst und ein Daumen hoch gezeigt, sehr selten beschwert sich mal jemand, dass ich so lahm bin.
Das passiert mir eher auf Landstrassen, da die anderen mich dann kaum überholen können.

Gruß,
Carsten

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 10:37:11
von carsten
MichaelW hat geschrieben:
2020-06-01 9:37:30
...Wenn das Fahrzeug aber ursprünglich mit 10t zugelassen war, jetzt ohne weitere Änderung auf 7,5t abgelastet wurde, kann der Prüfer sicher sein, dass die Bremsleistung für 5km/h mehr in Verbindung mit dem reduzierten Gesamtgewicht auch ausreichend ist und spart sich eigene Berechnungen. Macht die Sache vermutlich einfacher.

Gruß,
Michael
Mein 2DM ist ursprünglich ein 12 Tonner, abgelastet auf 7,49t, das müsste ja passen. Es geht mir ja auch nur um 1kmh :-) falls ich in der Schweiz mal über die Autobahn fahren möchte, zB um Städte drumrum oder so.
Gruss,
Carsten

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 10:41:33
von Pirx
Unser LKW fuhr im Originalzustand nur 74 km/h laut Fahrzeugschein. Bei der Umrüstung auf große Einzelbereifung habe ich die neue Höchstgeschwindigkeit vom TÜV-Prüfer eintragen lassen, eben wegen den schweizer Autobahnen. Ich mußte den Prüfer aber extra darauf hinweisen, auch die Höchstgeschwindigkeit zu ändern. Von sich aus hatte er nur Reifengröße und Achslasten im Blick.

Ob eine solche Eintragung - wie von Dir gewünscht - auch ohne eine technische Änderung (in meinem Fall die größeren Reifen) möglich ist? Auch bei uns war im Fahrzeugschein 74 km/h eingetragen, mit GPS gemessen waren es im Originalzustand exakt 80 km/h. Da aber sowieso die Umbereifung geplant war, habe ich nie versucht, die 80 km/h eintragen zu lassen. Ich bezweifle auch, daß es möglich ist. Für den Serienzustand hat der Fahrzeughersteller die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Läuft das Fahrzeug schneller, wird man technische Manipulationen vermuten?

Aber wie immer: fragen kostet nichts!

Pirx

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 11:02:00
von steyermeier
Moin,
ich bin öfter auf der Autobahn unterwegs.
je nach Gewicht und Laune Mal wie die anderen LKWs,Mal mit 80.
Das nimmt sich nicht viel,auch mit 88,was so der gefühlte Durchschnitt ist ,gibt es immer wieder welche ,die schneller unterwegs sind und dann überholen.
Den Ärger der gewerblichen Fahrer ziehst du dir zu ,wenn lange Strecken LKW Überholverbot herrscht und du da mit 72,5 km/h vor dich hinzockelst...dann sind die genervt,das verstehe ich auch. Versuche ich zu vermeiden.
Die Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen wird zu den Fragen nach ausreichender Bremswirkung führen... vielleicht wird das was ,wenn man einen bis auf die Übersetzung baugleichen findet,,der mehr eingetragen hat. Wird beim Saurer vielleicht schwieriger,den gab es ja nicht in unendlich vielen Varianten....
Da sind wir in Deutschland einfacher dabei, da liegt die Minimalgeschwindigkeit für die Autobahn bei 60.
Gruß Markus

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 11:32:04
von vale
Tut ja gut zu lesen dass manch auch Autobahnbummelei betreiben und nicht laut GPS 100kmh schaffen.

Bei uns sind zwar 96kmh eingetragen aber mit Vollgas fährt der Benz Strich 83kmh laut Tacho. 😂 mal sehen wie sich das verhält wenn die größeren Reifen (Vermutlich 13er mit Baustellenprofil) drauf sind. Wobei es uns da nicht um schneller fahren geht.

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 11:54:43
von willem
Wir rollen auch meist um die 75km/h auf Autobahn. Wann ewig lange Überholverbot ist, einfach nächste Parkplatz oder Tankstelle Mal rausfahren und die paar Jungs vorbeilassen die nicht sowieso trotz Verbot vorbeigeflogen sind. Wann es sein muss geht auch ne stecke mit 85km/h aber lieber meide ich das. Ist nur laut und säuft, wirklich schneller ist man nicht.
Ärger gab's eigentlich nie, außer einmal ein stinkefinger vom einer mit zuviel Stress. Aber solche Leute gibt es immer, egal wie schnell man fährt :bored:
Doof ist noch wann die schnelle Jungs den Berg nicht hoch kommen, sodas wir bergauf schneller sind und überholen. Und Berg ab gibt es dann wieder Überholverbot und stecken sie hinter mir fest. Manchmal sehen wir die gleiche Maschinen so etwa 5 Mal von links, und 4 Mal von rechts bevor wir wieder die Kassler Berge durch sind :sleepy:

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 13:59:13
von MichaelW
Hallo,
Pirx hat geschrieben:
2020-06-01 10:41:33
Für den Serienzustand hat der Fahrzeughersteller die in den Papieren eingetragene Höchstgeschwindigkeit ermittelt. Läuft das Fahrzeug schneller, wird man technische Manipulationen vermuten?
Ich kenne auch einige Kameraden aus der Unimog-Szene, die ihre 411er Mogs, die original mit 52 oder 53km/h eingetragen sind, nach Messfahrten mit mehr 60km/h eintragen ließen, damit sie auf die deutsche Autobahn oder Schnellstraße dürfen.
Scheint also prinzipiell möglich zu sein.

Gruß,
Michael

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 18:36:31
von Ulf H
... gerade in der Schweiz gibt es kaum ausgebaute Bundeststrassen bzw, Ortsumfahrungen ... das fährt sich zwar recht gemütlich und ydillisch, aber vorankommen ist weniger angesagt ...

Gruss Ulf

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 19:00:32
von magmog
joern hat geschrieben:
2020-06-01 10:25:46
Ich hätte jetzt als Laie vermutet, dass die eingetragene Höchstgeschwindigkeit einfach die Geschwindigkeit ist, die das Fzg technisch maximal erreicht. Da ist doch bei alten LKW nichts elektronisch abgeregelt. Wenn die Möhre 100 läuft, dann ist doch das der einzutragende Wert, auch wenn sie nur 80 legal fahren darf?
Das ist zweierlei. Das eine ist die technische Möglichkeit, das andere die StVO.

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-01 21:43:04
von meggmann
magmog hat geschrieben:
2020-06-01 19:00:32
joern hat geschrieben:
2020-06-01 10:25:46
Ich hätte jetzt als Laie vermutet, dass die eingetragene Höchstgeschwindigkeit einfach die Geschwindigkeit ist, die das Fzg technisch maximal erreicht. Da ist doch bei alten LKW nichts elektronisch abgeregelt. Wenn die Möhre 100 läuft, dann ist doch das der einzutragende Wert, auch wenn sie nur 80 legal fahren darf?
Das ist zweierlei. Das eine ist die technische Möglichkeit, das andere die StVO.
Die Höchstgeschwindigkeit ist doch genau die technisch mögliche - nicht die, die man fahren darf - und an keine weiteren Bedingungen geknüpft. Also wenn’s 90 fährt kann man auch 90 eintragen - oder gibt es eine „notwendige Bremsleistung bei Höchstgeschwindigkeit“ (gibt’s natürlich nicht)?
Das einzig relevante wäre noch der Geschwindigkeitsindex der Reifen - die müssen ja mindestens die Höchstgeschwindigkeit schaffen.

Gruß Marcel

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-02 0:15:37
von joern
Also wenn bei Pkw Winterreifen der Geschwindigkeitsindex nicht mit der Höchstgeschwindigkeit des Fzgs übereinstimmt, gibt's doch diese Warnaufkleber (Vmax soundso mit Winterreifen)
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der eingetragenen, technisch möglichen Maximalgeschwindigkeit und Reifen/Bremsen/Gewicht bei LKW, da sie ja niemals legal schneller als 80 fahren dürfen.

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-02 0:28:34
von meggmann
Stimmt - bei den Reifen hatte ich nicht dran gedacht (an die legalen 80) - würde aber aus meiner Sicht trotzdem Sinn machen entsprechende Reifen aufzuziehen. Ich bin immer wieder überrascht wie schnell und bei wie wenig Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit sich Reifen zerlegen (selbst wenn’s nur 10 km/h sind dauert das nur Minuten)
Aber den Rest sehe ich auch so - Höchstgeschwindigkeit ist nur was die Kiste „unfrisiert“ schafft - in der Ebene ohne 50 m/s Rückenwind. Wüsste auch nicht was gegen eine höhere Eintragung sprechen sollte.

Ich hab noch ein Gutachten für meinen Limolaster zur Umbereifung - da werden die geänderten Höchstgeschwindigkeiten auch aufgeführt.

Gruß Marcel

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 12:12:30
von Landei
Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der eingetragenen, technisch möglichen Maximalgeschwindigkeit und Reifen/Bremsen/Gewicht bei LKW,da sie ja niemals legal schneller als 80 fahren dürfen
.


Nun ja, und was passiert, wenn der ehemals Lkw plötzlich zum Wohnmobil umgetragen wird und als Womo jetzt 100km/h legal fahren darf?

Es konnte mir noch nie jemand die Stelle im Gesetz nennen, ob ich jetzt meine eingetragene Vmax von 83 legal überschreiten darf.

Sagt euch Saab 96 oder DKW etwas? Die haben einen Freilauf. Angenommen, ich fahre mit einem solchen Fahrzeug mit Freilauf einen ziemlich steilen Berg hinunter und werde dabei schneller als die eingetragene HG.
Steht nirgens, dass man dann bremsen muss, oderrr?

Wo steht explizit, dass man bergab nicht im California Overdrive (Leerlauf) fahren DARF? (Lassen wir mal den gesunden Menschenverstand aus dem Spiel, der ist nicht gesetzlich geregelt...)

Was ist nun, wenn ich mit einem umgeschlüsselten Fahrzeug, welches gem. Zulassungsart und Reifenindex 100 fahren darf, aber dessen eingetragene Geschwindigkeit 83 beträgt, tatsächlich aber schneller fährt, angehalten werde, weil ich mit 100 den Berg hinabgerauscht bin?

Ok, worst case, Mängelkarte, ab zum TÜV. Dort wird man keine Manipulationen an der ESP feststellen, an den Übersetzungen auch nicht, Reifen und Tachoangleichung wurden vor 20 Jahren eingetragen, HG wurde dabei nicht verändert.

- trägt man jetzt eine neue HG ein?
- trägt man sie nicht ein, weil die jämmerlichen Bremsen bei aller Liebe nicht für eine Abbremsung von 100km/h ausreichen?
- verlangt man technische Veränderungen, um die HG auf 83 zu limitieren?
- trägt man die Reifen wieder aus?
- muß das Fahrzeug (irgendwann) einen deutlich sichtbaren 80 Aufkleber tragen (oder einen Aufkleber mit der tatsächlich eingetragenen HG)?
- ergänzt man (irgendwannn) im Passus zu HG 100 bei Womo unter 7,5t, dass Tempo 100 nur gilt, wenn die eingetragene HG auch mindestens 100 ist? (oder gilt das jetzt schon? Wo steht das, siehe Beispiel Freilauf?)



Im Zusammenhang mit dem 1 fehlenden Km/h des Fragestellers ist noch der Aspekt zu ergänzen, dass es nicht nur technische Grundlagen für die Eintragung von HG gibt, sondern auch noch administrative Gründe.
Manchmal möchte man verhindern und manchmal ermöglichen, dass bestimmte Fahrzeuge auf BAB dürfen.

Stichwort Traktoren. Da gäbe es sicher noch mehr als Fast Truck, Unimog & Co., die die 60 knacken könnten.
Auch Kräne haben das begehrte 62er Schild aus diesem Grund. (... wobei unabhänging von deren HG Kranplätze IMMER ... sein müssen!!)

Sieht ja so aus, als ob die Schweiz die langsamen Fahrzeuge unter 80 km/h verhindern wolle.
Schon witzig: Im vermeintlichen Raserland Deutschland darf man schon mit gemütlichen 60 auf die Rennbahn und in den tempolimitierten Eidgenossenschaften erst mit 80. (Ok, im Sinne eines gleichmäßigen Verkehrsflusses und einer geringeren Gefahr durch geringere Differenzgeschwindigkeiten macht das Sinn.)

Jochen

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 17:31:50
von Swisscosmopolit
carsten hat geschrieben:
2020-05-31 23:30:59
Nabend,

mein Saurer 2DM hat als Vmax 79km/h in den Papieren stehen, nach GPS kann er aber mit sehr viel Anlauf 80 erreichen.
Kann ich beim TÜV die 80 als Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen? Hintergrund ist, dass in der Schweiz 80 drinstehen muss, wenn man auf die Autobahn will.
Ich bin mit dem Saurer schon öfters in der Schweiz gewesen und wusste das nicht, hab aber bisher Glück gehabt und wurde nicht kontrolliert.
Grüße und schöne Pfingsten,
Carsten
Hallo zusammen
Nochmal auf die ursprüngliche Frage zurück kommend.
ich habe die exakt gleiche Frage.
Ausgangslage:
Es ist in der Schweiz problemlos möglich nur 75km/h oder noch weniger bergauf auf der AB zu fahren, Aber es ist verboten die AB zu Nutzen, wenn im Fahrzeugausweis weniger als die Mindestgeschwindigkeit von 80km/h eingetragen ist.
Wenn man kontrolliert wird, kann das zu sehr empfindlichen Bussen und latentem Fahrverbot in der Schweiz führen.

Ich würde gerne nochmals konkret nachfragen, ob eine Erhöhung der historisch eingetragenen Vmax von 74km/h bei einem LA911B, mit H Zulassung als Geländewagen, und dem im Fahrzeugbrief neu eingetragenen Bereifung von 385/65R22.5 beim TÜV auf 80km/h problemlos gemacht werden kann. (es geht defakto um 6km/h Differenz)
Zumal man dies auch einfach bei einer Probefahrt beweisbar wäre? (nach einem Achs- und Getriebeumbau)
Ich kenne nur die Sturheit der Schweizer MFK und hoffe, dass der deutsche TÜV etwas mehr gesunden Menschenverstand hat.

LG
Pat

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 17:53:40
von Pirx
Swisscosmopolit hat geschrieben:
2020-06-07 17:31:50
Ich würde gerne nochmals konkret nachfragen, ob eine Erhöhung der historisch eingetragenen Vmax von 74km/h bei einem LA911B, mit H Zulassung als Geländewagen, und dem im Fahrzeugbrief neu eingetragenen Bereifung von 385/65R22.5 beim TÜV auf 80km/h problemlos gemacht werden kann. (es geht defakto um 6km/h Differenz)
Zumal man dies auch einfach bei einer Probefahrt beweisbar wäre? (nach einem Achs- und Getriebeumbau)
Ich kenne nur die Sturheit der Schweizer MFK und hoffe, dass der deutsche TÜV etwas mehr gesunden Menschenverstand hat.
Hallo Pat!

Wie ich etwas weiter oben schon geschrieben hatte, ist das im Zusammenhang mit einer technischen Änderung kein Problem. Ich habe das mit größeren Reifen durchexerziert. Die neue Höchstgeschwindigkeit läßt sich leicht mit einem Dreisatz ausrechnen. Und wurde vom Prüfer dann so in die Papiere eingetragen.

Pirx

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 18:01:37
von Swisscosmopolit
Pirx hat geschrieben:
2020-06-07 17:53:40
Swisscosmopolit hat geschrieben:
2020-06-07 17:31:50
Ich würde gerne nochmals konkret nachfragen, ob eine Erhöhung der historisch eingetragenen Vmax von 74km/h bei einem LA911B, mit H Zulassung als Geländewagen, und dem im Fahrzeugbrief neu eingetragenen Bereifung von 385/65R22.5 beim TÜV auf 80km/h problemlos gemacht werden kann. (es geht defakto um 6km/h Differenz)
Zumal man dies auch einfach bei einer Probefahrt beweisbar wäre? (nach einem Achs- und Getriebeumbau)
Ich kenne nur die Sturheit der Schweizer MFK und hoffe, dass der deutsche TÜV etwas mehr gesunden Menschenverstand hat.
Hallo Pat!

Wie ich etwas weiter oben schon geschrieben hatte, ist das im Zusammenhang mit einer technischen Änderung kein Problem. Ich habe das mit größeren Reifen durchexerziert. Die neue Höchstgeschwindigkeit läßt sich leicht mit einem Dreisatz ausrechnen. Das wurde vom Prüfer dann so in die Papiere eingetragen.

Pirx
Hallo Pirx
Vielen Dank für die Antwort.
Bei dem besagten Fahrzeug ist der Eintrag momentan wie folgt:
"zu Feld15.1-15.3: A.GEN 12.00 R20 A8,5-20 Kronprinz Stahlfelge Kennz. 7.0U8.0* zu 15.1 u 15.2 auch genehm. 385/65 R22.5 140J a. Stahlfelge ...... zu T: Tachoangleichung über Winkelgetriebe erfolgt***

Die Geschwindigkeit aber nicht angepasst, immer noch bei 74km/h.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann kann ich das also problemlos ändern lassen.

Jetzt bin ich gerade etwas verwirrt... der Abrollumfang wurde ja kleiner..oder hat mich Google nun komplett im Stich gelassen?


LG
Pat

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 18:16:20
von Ulf H
... erstens, was bringt dir ein Gutachten vom TÜV, denn eingetragen werden kann ja nix mangels deutschen Papieren ...

... mein Hano hätte damals nur 4 km/h schneller werden müssen, was er dank größeren und eingetragenen Reifen auch war, aber die Prozedur beim TÜV in Waldshut, also in Sichtweite der Schweiz war vor etwa 10 Jahren dort nicht mal so einfach zu bekommen, sodass ich es schlussendlich aufgegeben habe ...

Gruss Ulf

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 18:32:41
von Swisscosmopolit
Ulf H hat geschrieben:
2020-06-07 18:16:20
... erstens, was bringt dir ein Gutachten vom TÜV, denn eingetragen werden kann ja nix mangels deutschen Papieren ...

... mein Hano hätte damals nur 4 km/h schneller werden müssen, was er dank größeren und eingetragenen Reifen auch war, aber die Prozedur beim TÜV in Waldshut, also in Sichtweite der Schweiz war vor etwa 10 Jahren dort nicht mal so einfach zu bekommen, sodass ich es schlussendlich aufgegeben habe ...

Gruss Ulf
Hallo Ulf
Das Fahrzeug ist in Deutschland als H zugelassen, aber darf wegen dem Eintrag nicht in der Schweiz auf die Autobahn.
Das gilt für alle Fahrzeuge aus allen Ländern, welche Vmax <80 haben, denn das ist Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz. (einziges Land in Europa)
Dummerweise muss das Fahrzeug aber regelmässig durch die Schweiz fahren.
Das Fahrzeug wird in Deutschland mit schnelleren Achsen etc. umgebaut, dann soll alles beim TÜV einzutragen werden und eben auch unbedingt die Vmax über 80km/h um eben auch in der Schweiz auf der AB fahren zu dürfen.

Gruss
Pat

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 19:20:43
von Ulf H
... o.k., aber warum schreibst du dann was von MFK? die gilt in deinem Fall ja gar nicht ...

Gruss Ulf

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 19:45:00
von Walöter
Swisscosmopolit hat geschrieben:
2020-06-07 18:01:37

Hallo Pirx
Vielen Dank für die Antwort.
Bei dem besagten Fahrzeug ist der Eintrag momentan wie folgt:
"zu Feld15.1-15.3: A.GEN 12.00 R20 A8,5-20 Kronprinz Stahlfelge Kennz. 7.0U8.0* zu 15.1 u 15.2 auch genehm. 385/65 R22.5 140J a. Stahlfelge ...... zu T: Tachoangleichung über Winkelgetriebe erfolgt***

Die Geschwindigkeit aber nicht angepasst, immer noch bei 74km/h.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann kann ich das also problemlos ändern lassen.

Jetzt bin ich gerade etwas verwirrt... der Abrollumfang wurde ja kleiner..oder hat mich Google nun komplett im Stich gelassen?


LG
Pat
Hallo Pat,

mach dir keinen Kopf, das ist kein Problem. Dass die bei T eingetragen Höchstgeschwindigkeit nicht geändert wurde, obwohl andere Bereifung eingetragen ist, kommt leider ziemlich häufig vor. Da du ohnehin die Achsübersetzung ändern (lassen) willst, würde die Höchstgeschwindigkeit dann gemeinsam mit diesen techn. Änderungen auch entsprechend abgeändert. Ausschlaggebend für die neue Höchstgeschwindigkeit T ist dann der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen, da dieser die rechnerisch erreichbare max. Geschwindigkeit begrenzt. I.d.R. kommst du dann auf T 102 oder 112.

Walter

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 20:27:23
von Pirx
Swisscosmopolit hat geschrieben:
2020-06-07 18:01:37
Pirx hat geschrieben:
2020-06-07 17:53:40
Swisscosmopolit hat geschrieben:
2020-06-07 17:31:50
Ich würde gerne nochmals konkret nachfragen, ob eine Erhöhung der historisch eingetragenen Vmax von 74km/h bei einem LA911B, mit H Zulassung als Geländewagen, und dem im Fahrzeugbrief neu eingetragenen Bereifung von 385/65R22.5 beim TÜV auf 80km/h problemlos gemacht werden kann. (es geht defakto um 6km/h Differenz)
Zumal man dies auch einfach bei einer Probefahrt beweisbar wäre? (nach einem Achs- und Getriebeumbau)
Ich kenne nur die Sturheit der Schweizer MFK und hoffe, dass der deutsche TÜV etwas mehr gesunden Menschenverstand hat.
Hallo Pat!

Wie ich etwas weiter oben schon geschrieben hatte, ist das im Zusammenhang mit einer technischen Änderung kein Problem. Ich habe das mit größeren Reifen durchexerziert. Die neue Höchstgeschwindigkeit läßt sich leicht mit einem Dreisatz ausrechnen. Das wurde vom Prüfer dann so in die Papiere eingetragen.

Pirx
Hallo Pirx
Vielen Dank für die Antwort.
Bei dem besagten Fahrzeug ist der Eintrag momentan wie folgt:
"zu Feld15.1-15.3: A.GEN 12.00 R20 A8,5-20 Kronprinz Stahlfelge Kennz. 7.0U8.0* zu 15.1 u 15.2 auch genehm. 385/65 R22.5 140J a. Stahlfelge ...... zu T: Tachoangleichung über Winkelgetriebe erfolgt***

Die Geschwindigkeit aber nicht angepasst, immer noch bei 74km/h.
Wenn ich Dich richtig verstehe, dann kann ich das also problemlos ändern lassen.

Jetzt bin ich gerade etwas verwirrt... der Abrollumfang wurde ja kleiner..oder hat mich Google nun komplett im Stich gelassen?


LG
Pat
Hallo Pat!

Ich gehe sehr stark davon aus, daß die 74 km/h aus den Fahrzeugpapieren die Höchstgeschwindigkeit mit der originalen Zwillingsbereifung sind. Andernfalls hättest Du ein extrem seltenes Kurzhauber-Exemplar mit der Sonderausstattung "sehr langsame Achsübersetzung" ergattert. :totlach:

Das heißt, daß die Höchstgeschwindigkeit mit der jetzt montierten Einzelbereifung 385765R22,5 schon deutlich über 80 km/h liegt. Eine Eintragung sollte also möglich sein, gegebenenfalls durch Nachweis mit GPS-Messung bei Probefahrt.

Pirx

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 20:58:47
von Swisscosmopolit
Ulf H hat geschrieben:
2020-06-07 19:20:43
... o.k., aber warum schreibst du dann was von MFK? die gilt in deinem Fall ja gar nicht ...

Gruss Ulf
Das war auf die Sturheit der Behörden ganz allgemein und in der Schweiz besonders bezogen, nicht auf das Fahrzeug.
Ich wohne in der Schweiz und habe da schon lustige Sachen mit Oldtimer erlebt, aktuell wollen die möglichst keine Veteranen (H in D) zulassen, Die kommen mit immer wilderen Ideen bezüglich Originalität und Zustand.

Re: Höchstgeschwindigkeit eintragen

Verfasst: 2020-06-07 21:00:47
von Swisscosmopolit
[/quote]

Hallo Pat,

mach dir keinen Kopf, das ist kein Problem. Dass die bei T eingetragen Höchstgeschwindigkeit nicht geändert wurde, obwohl andere Bereifung eingetragen ist, kommt leider ziemlich häufig vor. Da du ohnehin die Achsübersetzung ändern (lassen) willst, würde die Höchstgeschwindigkeit dann gemeinsam mit diesen techn. Änderungen auch entsprechend abgeändert. Ausschlaggebend für die neue Höchstgeschwindigkeit T ist dann der Geschwindigkeitsindex auf dem Reifen, da dieser die rechnerisch erreichbare max. Geschwindigkeit begrenzt. I.d.R. kommst du dann auf T 102 oder 112.

Walter
[/quote]

Hallo Walter
Dann bin ich beruhigt und meine Frage ist beantwortet, Danke
Gruss
Pat