ich bin vor kurzem mit dem Thema Expeditionsmobil infiziert worden.

Man bekommt zwar hier und da mal ein paar Zahlen mit, aber leider nicht alle, und nicht alle erklären sich selbst.
Daher mal eine Anfrage, dass ihr mir doch mal helft das auseinanderzudröseln.
Ich habe versucht es übersichtlich zu gestalten, daher tauchen manche Einträge unter verschiedenen Punkten erneut auf, damit man auf einen Blick einen Überblick hat.
Zahlen, die ich kenne.

- bis 7,5t Gesamtgewicht
- fahrbahr mit Führerscheinklasse 3
- Der ADAC schleppt nur bis 7,5t ab, alles darüber gilt als LKW und muss von entsprechenden LKW Schleppunternehmen durchgeführt werden.
- Der ADAC versichert Wohnmobile nur bis 7,5t
- 30%
- von dem Radabstand ist der zulässige Überhang nach hinten.
gilt meines Wissens nur für Wohnmobile
- von dem Radabstand ist der zulässige Überhang nach hinten.
- 18,75m
- maximal zulässige Länge von LKW + Anhänger
- 16,5m
- Sattelkraftfahrzeuge mit Auflieger
- 12m
- maximal zulässige Länge von LKW
- 4m
- maximal zulässige Gesamthöhe im Strassenverkehr
- 3,20m
- ist die maximale Höhe für ein WoMo, bei dem der ADAC eine Rückführung durchführt.
- 2,55m
- Die höchstzulässige Breite für LKW.
- 2,50m
- Die höchstzulässige Breite für PKW.
- 1m
- ab 101 cm bis 1,5m ist ein rotes Schild, Fahne oder ein Zylinder anzubringen. Bei weniger 100km Strecke darf die Ladung bis zu 3m überragen, ansonsten gilt bei 3m generell eine Sondergenehmigung.
- Als WoMo
- Ausbauhöhe, Ausbaubreite und Tonnage können kritisch einschränkende Elemente bei dem Umbau sein
- kann ein Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn es größtenteils zum Wohnen eingerichtet ist. 50%+ bis 66% auch wieder etwas, dass man vorher mit der Prüfstelle klären sollte.
- Vorhanden sein muss: die StVZO fordert nur Schlaf- und Sitzgelegenheiten, Tisch und Raum für Gepäck.
- Tisch und Bett dürfen ineinander umbaubar sein (Dinette)
- Aber die Zulassungsstellen bei TÜV und DEKRA haben zum Teil unterschiedliche Vorstellungen davon, was ein „Sonder-Kfz Wohnmobil“ ausmacht.
- eingebautes Mobiliar, müssen bis auf den Tisch dauerhaft und fest mit dem Wagen verbunden sein und nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug entfernbar sein.
Sterngriff oder Flügelmuttern gelten somit nicht als feste Anbringung
- Möbelkanten - Die Kanten an Möbeln und Tischen müssen abgerundet oder abgeschrägt sein, um die Gefahr von Stoßverletzungen auszuschließen.
Bei allen Prüforganisationen wird darauf geachtet, ob Türen oder Klappen während der Fahrt geschlossen bleiben.
- Außenkanten von 90 Grad an Schränken oder Arbeitsflächen werden vom TÜV Nord moniert, gefordert wird eine Abschrägung auf 2,5 Millimeter oder die Verwendung von entsprechenden Gummilippen
- DEKRA und TÜV Rheinland bestehen nun auf einen festen Einbau des Kochfeldes.
- Der TÜV Nord hält hingegen die Verwendung von transportablen, einflammigen Gaskartuschen-Kochern als Kochgelegenheit für möglich, wenn der Kocher für den Betrieb einen festen Stand aufweist und eine sichere Unterbringung gewährleistet ist.
- eingebautes Mobiliar, müssen bis auf den Tisch dauerhaft und fest mit dem Wagen verbunden sein und nur unter Zuhilfenahme von Werkzeug entfernbar sein.
- Als LKW
- Steuern sind günstiger
- kann man steuervergünstigt und evtl. mautfrei unterwegs sein, wenn es ein Veteranenfahrzeug ist (H Kennzeichen)
- der Shelter ist nicht fest mit dem Fahrzeug verschraubt, daher gilt es als Ladung und kann auch ausgetauscht werden.
Find ich günstig, wenn man Austauschshelter haben will oder das Fahrzeug auch noch anderweitig nutzen will
- H-Kennzeichen
- In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es:
Oldtimer [sind] Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen […]
- So schwammig die Formulierung im Gesetzestext ist, so schwammig ist auch die Entscheidung des Gutachters, ob das Fahrzeug den Oldtimerstatus bescheinigt bekommt. Ich habe Fahrzeuge gesehen, die, abgesehen vom Basismodell, nicht mehr mit Originalzustand zu tun haben.
- Heute darf jeder zertifiziert Ingenieur das Gutachten durchführen, früher nur der TÜV und die Dekra. Also kann man sein Glück bei anderen, verständnisvoller Stellen versuchen. Das Gutachten kostet um die 100€
- Originalzustand – eine Voraussetzung für das H-Kennzeichen
- In allen Hauptbaugruppen muss das Kfz dem Original entsprechen.
- Umbauten sind nur erlaubt, wenn sie typisch und zeitgenössisch waren.
- Das Fahrzeug muss in einem guten Zustand sein. Es dürfen keine größeren Mängel oder Gebrauchsspuren vorhanden sein.
- Oldtimer müssen für das H-Kennzeichen folgende Bedingungen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt (Erstzulassung)
- bestandenes Oldtimergutachten (Originalzustand / guter Erhalt)
- Hauptuntersuchung
- Vorteile im Überblick:
- günstigere Kfz-Steuer
- preiswerter Kfz-Versicherungsschutz
- Autos dürfen ohne Katalysator gefahren werden.
- Umweltzonen dürfen passiert werden.
- Die Steuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen beträgt einheitlich 191,74 Euro
- Die Versicherung KANN günstiger als gewöhnlich sein, da der Versicherer davon ausgeht, dass Oldtimer wenig gefahren wird. Manche Versicherer beschränken die Versicherung auf 10.000km Laufleistung pro Jahr
Liebe Grüße
Jan
[Quellen]: Wikipedia, Bussgeldkatalog.org, YouTube, promobil, gesetze-im-internet.de, tis-gdv.de - In § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) heißt es: