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Bauplan für Carport

Verfasst: 2008-02-03 17:46:02
von uta+micha
Hallo zusammen,
ich spiele gerade mit dem Gedanken, ein Carport für unseren Hano zu bauen. Hat jemand von Euch zufällig einen Bauplan, eventuell sogar mit Statik für sowas?
Die Maße sollten etwa so bei 4x8 Meter und mindestens 3 Meter Durchfahrthöhe liegen.
Gruß
Micha

Verfasst: 2008-02-03 17:50:00
von wasserhasser
Was sagt denn das Bauamt zu eurem Vorhaben?

(Eine private Bauvoranfrage geht mit einer Handskizze...)

Gruß
Christopher

Verfasst: 2008-02-03 18:01:33
von uta+micha
Die wissen noch nichts von ihrem Glück.
Die Idee ist auch recht frisch, nachdem das altbewährte Winterzelt dem Schnee vom Wochenende nicht mehr standgehalten hat.
Gruß
Micha

Verfasst: 2008-02-03 18:38:34
von wasserhasser
uta+micha hat geschrieben: ...nachdem das altbewährte Winterzelt dem Schnee vom Wochenende nicht mehr standgehalten hat...
Das Problem kenne ich. :(

Geht erst mal zum Bauamt und fragt mal nach.

Argumente wie "...der Planenverschlag sieht furchtbar aus..." höhren die sehr gerne.
"...das Wohnmobil im Vorgarten passt ja auch nicht ganz in die Siedlung..." klingt in manchen Ohren auch sehr nett.
"...so ein nettes Holzhäuschen würde auch den Nachbarn nicht stören..." - was sagt der eigentlich dazu?
Wichtig - oder kann er das nicht sehen?
Eine Zeichnung für den Bauantrag ist nicht das Problem und eine gerechnete Statik ist für ein privates Carport nicht notwendig.
Was du definitv an Unterlagen brauchst, sagen sie dir auf dem Amt.
Habt ihr eigentlich den Vermieter gefragt?

Gruß
Christopher

Verfasst: 2008-02-03 18:46:35
von Ingenieur
Hallo,

na, die Statik ließe sich ja noch auf dem Titelblatt der
Bild-Zeitung unterbringen.

Aber so ein paar Eckdaten wären schon nötig:

Bundesland, geodätische Höhe, Schneelastzone, ...

Soll es was aus Stahl sein, oder doch lieber Holz ?

Satteldach, Flachdach ?

...

Verfasst: 2008-02-03 20:16:48
von Martin
@ Uta / Michael

Wir sollten nochmal tel. :D :D :D

Grüße Martin

Verfasst: 2008-02-03 23:39:37
von Dieselmog
Hallo
Wenn keine Aussicht auf eine Genehmigung besteht, z.B. wegen Außenbereich, Grenzbebauung etc. lieber nicht fragen- bauen.

Gruß
Lothar

Verfasst: 2008-02-04 0:00:06
von Ingenieur
Klasse Idee.

Dann gibt's eine kostenpflichtige Abrißverfügung.

...

Verfasst: 2008-02-04 0:38:12
von Dieselmog
Es soll schon nachträgliche Genehmigungen gegeben haben.

Hat bei mir aber auch nicht geklappt.

Verfasst: 2008-02-04 0:52:06
von JoDel
moin,

oder denn alten trick:
zelt lange genug stehen lassen von innen ausmauern und dann nach ein paar jahren wird das zelt zur netten massiven garage. funktioniert vorallem auf dem land gut da die ämter mit den satellitenbildern nicht so schnell drauf kommen.

duck und weg :D

Jonas

Verfasst: 2008-02-04 1:36:26
von Ingenieur
Na, das ist doch alles Gurkenscheiße.

Im GIS ist haargenau vermerkt, was da für Bauwerke auf
einem Flurstück stehen.

Hier in Hildesheim haben sie mal ein komplettes
Einfamilienhaus - auf Kosten des Grundeigentümers - mit einem
Radlader zusammengeschoben.

Mir haben sie mal in Hannover eine Baustelle stillgelegt, weil
sich die Dachkonstruktion 30 cm vom Nachbargebäude
unterschied. Ich konnte aber mit Hilfe des Kommentars
zur Niedersächsischen Bauordnung nachweisen, das 50 cm
Abweichung zulässig sind. Also 1:0 für mich.
Die Kosten für die Bauverzögerung haben wir nicht
geltend gemacht, weil man ja vielleicht mal wieder eine
Baugenehmigung für was anderes braucht.

Es gibt auch Fälle, wo der Bauamtsmitarbeiter 'rein zufällig'
jemanden kennt, der Bauanträge verfasst, die 'alle durchgehen'.
Deswegen gibt's bei der Stadt Hannover jetzt ein Rotationssystem,
wo die Mitarbeiter im Bauamt regelmäßig für andere Stadteile
zuständig sind.

...

Verfasst: 2008-02-04 9:28:59
von berni
Jetzt die Frage für Bayern:

hab vom vereinfachten Baurecht gehört...
Nachdem mein Nachbar mit bestehender Scheune eine 70m² Grenzbebauung schon hatte, hat er noch ein (Pkw-)Carport auf die andere Grenze (ich hab das Innen-L als Grenzlinie zu ihm :eek: ) gebaut.
Mit Einspruch und so war da nichts... naja ich sitze da jetzt 3 seitig beschschattet (3.Seite sind über 20m hohe Bäume) in meinem Loch.
Auf der Gemeinde hab ich mit einem handgezeichneten Plan einen "Holzlagerschuppen" den ich nach dem vereinfachten Baurecht in gleicher Größe wie nachbars-Carport errichten wollte.
Der Gemeinde-Fritze hat mir :cool: leider nur mündlich aber unter Zeugen :cool: die Erlaubnis gegeben. Ich dachte mir was der Nachbar darf muss ich doch auch dürfen... Das Carport steht seit fast 10J. ist aber denke ich leider im Beauungsplan nicht mit drin.

--- jetzt die Frage an die, die sich mit dem bayr. Baurecht gut auskennen ---
Soll man da nachträglich was machen?
Und wie?
Statik hab ich natürlich keine - das Teil steht mit einem Satteldach auf Stahlrohrstützen (pi mal Daumen-Planung :angel: ) ... Außen (2 Seiten) Holzverkleidung - Rest Nachbars Grenzbebauung.

Für Tipps wär ich dankbar.

Auf dem Grundstück meiner Mutter, das angrenzt plane ich auch noch zum gleichen Nachbarn eine Grenzbebauung aber größer als 1-2 Garagen. Da bräucht ich aber schon einen Insidertip, weil die Bebauungslänge ziemlich 10m lang ist... War eine ehem. Holzlege, die aber baufällig war und abgerissen wurde. Mir schwebt da halt was (in der Tiefe) größeres vor.

Also ich freue mich über die Expertenmeinung (Fachleute sind ja hier im Forum für alle Bereiche vorhanden :D )

Grüße
berni

Verfasst: 2008-02-04 14:26:28
von Ingenieur
Hallo Berni,

leider nur Niedersachsen: Da gibt es für Landwirte allein
über 100 Ausnahmetatbestände. D.h., wenn Dein Nachbar
eine Scheune im vereinfachten Verfahren baut, heißt das noch
nicht, daß Du das auch darfst.

...

Verfasst: 2008-02-04 15:06:08
von berni
Danke Ingenieur,

die Scheune ist aus früherer Landwirtschaft (weißt schon, Hof auf 3 Teile gemacht :wack: ) Landwirtschaft betreibt also keiner.
Die Aussage die mich verdutzt hat war, dass die "alte bestehende Grenzbebauung" in dem Falle der Neugenehmigung für das Carport nicht zählt :eek:
Also wir habe beide keine Landwirtschaft und somit auch keine Sonderrechte.
Bei dem Grundstück meiner Mutter (alte Holzlege wieder im Maßstab 2:1 :ninja: aufbauuen könnte man mit Landwirtschaft argumentieren, da sie noch 2 Felder <1ha hat...
Landwirtschaft neu betreiben ist aber so ein "Tabuthema" auf dem Dorf, da es immer mit Lärm einher geht und sich die braven "Biedermann-Neubaugebiets-Stadtflüchtlinge" doch so leicht gestört fühlen können. Meine Mutter hat ja nie eine Landwirtschaft angemeldet gehabt.
Hab so schon manchmal mit Geräuschentwicklungen mit anderen Nachbarn :wack: Diskussionen :wack:
Dachte so ein alter Ortskern mit Bauernhöfen (die noch aktiv sind) ist Mischgebiet, aber die hauen da auf den Bebauungsplan WI oder WII drauf und nur die Landwirte sind "Mischgebiet"...
Der Verrückte bin ich ja eh - und wenn ich noch für mein altes Gerutsch noch mehr Hallen hinbauen will :(
Naja schauen wir mal!

Verfasst: 2008-02-04 22:35:23
von Dieselmog
Hallo
In Nds. ist es so, daß Landwirte sog. Priviiligierte sind, die praktisch überall Bauten für ihre Erwerbszwecke errichten dürfen.

Auch auf deinem Grundstück, wenn Du damit einverstanden bist.

Landwirtschaft muß man richtig nachweisen, so mit Berufsgenossenschaft etc.

Gruß
Lothar,
der schon mal einen mobilen Bauwagen verkauft hat,weil der einer Baugenehmigung bedurfte und der jetzt seinen Schuppen verkleinert, weil etwas größer gebaut wie genehmigt.

Verfasst: 2008-02-05 0:21:21
von Ingenieur
Hallo,

und es gibt in Ndrs. sogar die Notwedigkeit einer Baugenehmigung
für aufgeschichtete Holzstapel.

Steht Original im Kommentar:

Wenn von Dingen eine Wirkung wie von Bauwerken ausgeht,
ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Es war, glaube ich das OVG LG, was einen Holzstapel entsprechend
eingestuft hat.

...

Verfasst: 2008-02-07 16:13:37
von uta+micha
Wenn ich das alles so höre, werd ich mal ganz nett beim Bauamt nachfragen. Mal schauen , wie die Beamten so reagieren .
Gruß aus Nümbrecht
Micha

Verfasst: 2008-02-07 16:21:49
von wasserhasser
Was mir dazu noch einfällt:

Für Großzelte, bis hin zu ganzen Stahlhallen, gibt es auch noch die Möglichkeit sie ohne Baugenehmigung aufzustellen.
Wenn sie nämlich nur zeitlich begrenzt stehen (Kirmes / Erntezeit / Winterlager), dann ist nur eine Bauanzeige notwendig.
Vielleicht hilft das ja auch nochmal weiter...

Viel Erfolg - ich bin gespannt.

Verfasst: 2008-02-07 22:17:09
von unihell
Hallo Micha,
ich habe für meinen Carport seinerzeits in einem Magazin für Holz einen Statik gefunden. Irgend so ein Marketing-Verband für Holzabsatz hat ne Musterzeichnung inkl Statik für damals 80 DM angeboten. Meinen Namen und Adresse in den vorgedruckten Bauantrag gepinnt, beim Bauamt eingereicht und feetisch.
Das Teil ist 3,6m x 8m und 3m hoch.

Verfasst: 2008-02-08 23:36:15
von nik100943
Ingenieur hat geschrieben:Na, das ist doch alles Gurkenscheiße.
...
Mit Verlaub,

der häufig wiederholte Rat von wilmaaa, die Diskussion im FORUM in angemessenem Ton und zudem auf "gesicherter Grundlage" zu führen, soll hier wieder einmal erinnert werden... :blush:

Auch erregte Ungeduld ersetzt im Ergebnis keinen Mangel an Sachverstand.

Für die "Genehmigungsfähigkeit" des überdachten Kfz.-Stellplatzes, um einen solchen geht es hier, ist (wegs Nürnbrecht) die Bauordnung des Landes NRW i.d.F. vom 01.03.2000 einschlägig.

So gesehen macht es wenig Sinn, dass hier so mancher munter über den gewünschten Carport vom Leder zieht, ohne je im Leben einen Blick in die "streitgegenständliche" Bauordnung geworfen zu haben.

Daher mein gutgemeinter Rat:

Sich mal in aller Gelassenheit bei einem guten Glas Rotwein die BauO NRW reinziehen, dann lange und gründlich nachdenken und sich dann zur Sache äußern. Das vereinfachte (Konjunktiv) die Diskussion... :mad:

Bedeutsam in diesem Zusammenhang ist, dass in NRW Stellplätze und Garagen nicht grundsätzlich "genehmigungsfrei" sind. Das folgt aus:

"§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben

(1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung:

Gebäude

Gebäude bis zu 30 m3 Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände,"

Allerdings folgt in § 67 aaO. eine Auflistung, unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ein Stellplatz oder eine Garage genehmigungsfrei sein kann.

Das heisst, die Frage, ob oder ob nicht der gewünschte Carport genehmigungsfrei oder genehmigungsfähig ist, kann nur beantwortet werden, wenn man sich zuvor über das Baugrundstück einen umfassenden Eindruck verschafft hat.

Dabei kann es hilfreich sein, wenn sich der "Bauinteressent", der nicht rechtskundig ist, der örtlich zuständigen Baugenehmigungsbehörde anvertraut und sich dort Rat einholt.

Im Grunde ist ein Stellplatz / eine Garage auf einem Baugrundstück i.S.d. § 34 BauGB (überplanter Innenbereich) stets zulässig, es sei denn, der rechtsverbindliche Bebauungsplan schliesst dies ausdrücklich aus. Für Garagen und Stellplatz gilt auch, dass sie i.d.R. in den seitlichen "Abstandsflächen" zulässig sind und dass "Grenzbebauung" grundsätzlich vom Nachbarn hingenommen werden muss.

Also: Frisch gewagt, zum Bauamt hin.
Dort warten bürgerfreundliche Kollegen, denen nichts mehr Vergnügen bereitet, als dem Bürger / der Bürgerin dienlich zu sein.

Grüsse aus Mainz
Nik

Verfasst: 2008-02-09 1:45:53
von rheinpilot
Guten Tag !

Auch ich brauche demnächst eine Garage. Als gelernter Beamter habe ich die Baubehörde aufgesucht und nett mit der netten Beamtin vom Planungsamt gesprochen, dass ich eine Garage für meinen " Kombi " und ein Motorrad bauen möchte. Das sei möglich. Dann habe ich beim Katasteramt einen neuen Lageplan 1 : 500 gekauft und den Grundriss eingezeichnet. Dazu aus dem Internet von z.B. der Stadt Düsseldorf das Formular für einen Bauantrag sinnreich ausgefüllt. Also Grundriss & Baubeschreibung als Bauvoranfrage gestartet. Nach 60 Euronen Bezahlung habe ich eine Positive Bauvoranfrage. Damit weiss ich jetzt sicher, dass ich bauen darf ! Demnächst werde ich einen echten Bauantrag einreichen. Mit der dann folgenden Baugenehmigung geht's dann los.... Bei mehreren Freunden & Bekannten hat sich die Bauvoranfrage bewährt ! Kostet wenig und man hat Rechtssicherheit. Hier in der Region ist alles sooo eng, dass man nichts heimlich machen kann.

Liebe Grüsse

Theo

Verfasst: 2008-02-09 14:09:33
von Matthias T4
Da sind wir ja in Thüringen richtig gut dran, sowas wie Carports und andere Überdachungen und ähnliches darf man ohne Baugenehmigung bauen, jedenfalls bis zu einer bestimmten Größe... . Ansonsten würde ich auch lieber einen Bauantrag stellen, statt später abzureißen und mich rumzuärgern, das tut man doch so schon genug.

Da, ca. 4x7 Meter, hoch genug isses auch, alles nach Gefühl (und mit Planungshilfe hier aus dem Forum) selbst gebaut, 1 Wochenende stramm durchgezogen, dann tut zwar alles weh, aber fertig wars. Sturm und Schnee hats auch ausgehalten! :D

Holz unbedingt im Holzhandel kaufen, nicht im Baumarkt!! Baubeschläge erst Recht nicht im Baumarkt.Kundennummer bei z.B. Klöpferholz könnte ich vermitteln... .

Bild

Verfasst: 2011-03-01 14:23:01
von Marta11
Ja auf jeden Fall muss man sich eine Baugenehmigung holen, sonst hilft der beste Bauplan nichts.

Verfasst: 2011-03-01 14:31:42
von JoDel
moin,
2008-02-03
ich denke das carport sollte bereits stehen..... :wack: :lol: :lol:

also würde ich versuchen die werbung in einem etwas neueren thread zu platzieren.

Jonas :eek:

Verfasst: 2011-03-01 14:34:11
von MB2031
Marta11 hat geschrieben:Ja auf jeden Fall muss man sich eine Baugenehmigung holen, sonst hilft der beste Bauplan nichts.
Wenigstens einer der die Suchfunktion benutzt, nen 3 Jahre alten Thread auszugraben , und dann im Link Verkâufer des Materials zu sein ........................ich lach mich wech :lol: :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 2011-03-01 19:58:44
von Beule
und weil´s so schön ist,

habe eine kleine halle für unseren 814 gebaut 68qm und 4m hoch,
keiner hatte was dagegen bis auf ein nachbar der ein ferienhaus neben an hat ist nur 3-4x im jahr da,
aber anzeige gemacht,
dann habe ich einen bauplan machen lassen,
für den plan ein zusatzplan gebraucht,
nach neuen bayrischen baurecht braucht man jetzt ein standfestikeitsgutachten,
das man mit der baubeginnanzeige abgeben muß genau so wie ein brandschutzbeauftragten der seine unterschrift drunter setzt,
die halle wurde von einer baufirma gebaut und die boden platte auch,

bis jetzt sind 1500,- an kosten zusammengekommen ohne die strafe und die kosten für die halle,

das schärfste ist wenn es später beim vermessen oder so mal rausgekommen wäre, wäre es als schwarzbau einfach mit eingemessen worden ohne jegliche kosten,

ich liebe meinen nachbarn jetzt abgöttisch,

gruß joe

Verfasst: 2011-03-01 21:27:56
von bernd170d11
Hi Joe,
Teufel.de hat immer wieder sonderaktionen mit guten boxen..
Die 3-4 mal die er da ist gibt's halt Party bei dir!

:lol: :lol: :huh:

Tja Zufall!