Seite 1 von 1
verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwesend
Verfasst: 2008-01-31 18:45:41
von Ulli
Moin moin,
gestern hatten mein Sohn und ich Gelegenheit, einen Schwertransport bestehend aus 3 Zügen aus nächster Nähe zu erleben und ein Gespräch mit den Fahrern zu führen.
Grob die technischen Daten
- Breite 4,35m
- Höhe 4,5m
- Länge 38m
- Gewicht 80to
Zugmaschinen 2x MAN TGA 41.530 8x4 und 1x Scania 164G 580 8x4
Der Transport war in Begleitung der schleswig-holsteinischen Polizei aus Dänemark gekommen und wartete ca. 40km südlich von Hamburg auf die Übernahme und Weiterführung durch die niedersächsische Polizei.
Die niedersächsischen Beamten haben nachmittags eine technische Abnahme durchgeführt und dabei festgestellt, dass "der Abstand zwischen letzter Achse der Zugmaschine und erster Dolly-Achse 17cm zu groß" sei.
Die Sattelplatte musste entsprechend verschoben werden und die "Fehlstellung" wurde mit 40€ + 1 Punkt geahndet
Nun frage ich mich, was ändern diese 17cm an der Betriebs-/Verkehrssicherheit des Zuges?
Und warum ist den Kollegen aus SH, die ja an der deutsch-dänischen Grenze ebenfalls eine techische Abnahme gemacht haben, das nicht aufgefallen - oder gelten in SH und NDS unterschiedliche Regelungen?
BTW: einer der Fahrer erzählte mir, früher wurde die technische Abnahme von der zuerst übernehmenden Polizei gemacht und galt dann für den gesamten Transportweg. Heute wird das Spiel inkl. Prüfung aller Genehmigungen bei jedem Übergang von einem zu einem anderen Bundesland wiederholt - es lebe die Bürokratie
Gruß Ulli
Verfasst: 2008-01-31 20:47:19
von reo-fahrer
Hallo Ulli, frag mal die Leute dort:
http://www.hansebubeforum.de/ da weiss ich, dass ein paar Leute unterwegs sind, die sowas beruflich machen
MfG
Stefan
Verfasst: 2008-01-31 20:48:38
von magic
Nun frage ich mich, was ändern diese 17cm an der Betriebs-/Verkehrssicherheit des Zuges?
Wenn ich mich nicht ganz irre hängt das mit der Lastverteilung auf die einzelnen Achsen zusammen. Und da kann es schon was ausmachen wenn die Achsen 17cm enger zusammen sind.
Verfasst: 2008-01-31 21:04:37
von Uwe
Hmm, Achslastverteilung ist ja soweit plausibel, der Sinn, warum erste und zweite Achse mehr belastet werden müssen, erschließt sich mir auch nicht. Zumal sich mit ein bisschen Spielen an der Hydraulik des Schwerlastmoduls die Zugmaschine locker hochheben lässt
Grüße
Uwe
Verfasst: 2008-01-31 21:05:18
von Ulli
magic hat geschrieben:Wenn ich mich nicht ganz irre hängt das mit der Lastverteilung auf die einzelnen Achsen zusammen. Und da kann es schon was ausmachen wenn die Achsen 17cm enger zusammen sind.
die Lastverteilung zwischen Dolly-Achsen und Sattelpunkt stellt der Fahrer hydraulisch ein. Das Dollyfahrwerk und der "Schwanenhals" mit dem Königszapfen sind über ein vertikales Gelenk verbunden. Über die Hydraulik kann er das gesamte Heck der SZM ausheben und braucht dann für einen Reifenwechsel an den Hinterachsen der SZM nicht einmal einen Wagenheber.
Wenn es um die Lastverteilung auf die 3 resp. 4 SZM-Achsen geht, dass z.B. der Sattelpunkt zu weit hinten läge und deswegen die Traktion der Lenkachsen der SZM nicht mehr gewährleistet sei, hätte ich das auch noch verstanden.
Die Position der Sattelkupplung hat die Polizisten aber nicht interessiert, sie haben den Abstand zwischen 1. Dolly-Achse und letzter SZM-Achse gemessen und bemängelt, er sei 17cm zu groß (was natürlich durch das Verschieben der Sattelplatte korrigiert wurde).
Gruß Ulli
Verfasst: 2008-02-01 9:10:12
von reo-fahrer
Ich war mal so frei und habe Ullis Frage mal hier gepostet:
http://www.hansebubeforum.de/showtopic. ... &pagenum=2
aus einer Antwort dort:
ReneBSschmidbauer hat geschrieben:Hallo,
es verhält sich so, dass der Antragsteller der Genehmigung nach §29 die Achsabstände in das Antragsformular einzutragen hat. Also gibt es denke ich zwei Möglichkeiten:
1. Der Antragsteller (Disponent, Einsatzleiter etc.) hat im Antrag einen falschen Achsabstand eingetragen
oder
2. Der Fahrer hat die Vorgaben in der Genehmigung nicht beachtet bzw. die Sattelkupplung aus Gründen besserer Traktion der Hinterachsen bzw. verbessertem Kurvenlaufverhalten (Schwanenhals schiebt die Zugmaschine Richtung Kurvenäußeres) weiter zurück verstellt.
Möglichkeit 2 erscheint mir wahrscheinlicher, da die kontrollierende Polizei die einzuhaltenden Achsabstände aus der Genehmigung entnommen haben dürfte.
MfG
Stefan
Verfasst: 2008-02-01 13:01:39
von Ulli
Danke Stefan,
das scheint mir die einzig einleuchtende Erklärung zu sein. Die messenden Polizisten hatten nämlich ein Schriftstück (ich vermute, die Ausnahmegenehmigung) dabei und verwiesen den Fahrer auf die Längendifferenz.
Ich wollte an der Stelle aber nicht nachfragen, da der Fahrer zu diesem Zeitpunkt etwa Kragenweite 95 hatte.
Sein Statement mir gegenüber sinngemäß widergegeben:
"Die turnen jetzt seit 4 Stunden hier herum, obwohl wir jetzt eigentlich Ruhezeit haben, kommen wir weder zum Essen, noch zum Duschen, geschweige denn zum Schlafen. Das mit den 40€ und 1 Punkt für mich, unseren Disponenten und den Chef ist noch nicht ausgestanden, unser Firmenanwalt wird sich damit noch befassen."
Dann meinte er noch, dass er sofort erkennen würde, wie die kontrollierenden Polizisten zur Windkraft stünden - "und diese hier
scheinen der Windkraft nicht sonderlich wohlgesonnen".
Gruß Ulli
Verfasst: 2008-02-01 15:24:47
von tauchteddy
Das hier
Ulli hat geschrieben:
"Die turnen jetzt seit 4 Stunden hier herum, obwohl wir jetzt eigentlich Ruhezeit haben, kommen wir weder zum Essen, noch zum Duschen, geschweige denn zum Schlafen.
finde ich wirklich bedenklich, damit wird ja die Lenk-/Ruhezeitenregelung ad absurdum geführt
Verfasst: 2008-02-01 16:49:52
von DäddyHärry
Macht doch nix, Ruhezeit kann oft genug auch auf- oder abladen bedeuten...
Entspannt noch weniger als die obige Diskussion mir der Rennleitung...
Härry
Verfasst: 2008-02-01 16:56:10
von Ulli
tauchteddy hat geschrieben:...finde ich wirklich bedenklich, damit wird ja die Lenk-/Ruhezeitenregelung ad absurdum geführt
genau das wollte der Fahrer auch ausdrücken.
Der Polizei war sehr wohl klar, dass durch den gewählten Zeitpunkt (Kontrolle von 12:00 - ca. 17:00) die gesetzliche ununterbrochene Ruhepause von 11 bzw 9 Stunden nicht einzuhalten war, da der Transport morgens gegen 06:00 eingetroffen war und um 22:00 wieder startete.
Einer der Fahrer meinte mir gegenüber, bevor sie die Achsabstandsgeschichte entdeckt hatten: die haben es darauf angelegt, etwas zu finden - vorher geben sie keine Ruhe.
Er sollte Recht behalten.
Gruß Ulli
Verfasst: 2008-02-01 23:55:20
von ud68
@magic: für Achslasten nehmen die entsprechende Waagen. Einem der Schwertransporte, die für uns nach Italien sollten, wurde so ein zu hoher Bodendruck an einer Achse nachgewiesen.
Beim Zweiten war die Zugmaschine für die Alpen unterdimensioniert.
Fazit: beide durften nicht losfahren. Beides Fehler der Spedition, die Last war korrekt angegeben. Leider waren es 2 verschiedene Speditionen, sonst hätte man die starke Zugmaschine vor den anderen Auflieger spannen können und 1 hätte losgekonnt.
Udo
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-06 18:21:19
von Crossi
ja es wird immer blöder in Europa und dem Rest der Welt
meinem Bekannten haben sie stehen lassen mit einem Schwertransport da man festgestellt hat das während der Pause in der Nacht die Fahrerkarte abgelaufen ist
somit hatte er Zwangsurlaub denn der Antrag auf eine neu dauert ja bekanntlich
oh muß mal eben schaun wie lange meine noch gültig ist
bin ja damals als ich den LKW kaufte schon 6 Wochen ohne gefahren (solange dauerte der Antrag)
(der alte LKW ist nach Kopfdichtungswechsel bei Mercedes mit Motorschaden ausgefallen 60 KM hat er geschafft Motor war kerngesund lediglich geringfügiger Wasserverlust)
hab mir nu wieder einen LKW mit altem Fahrtenschreiber gekauft da mir der ganze scmarrn zu blöd ist
LG
Crossi
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-06 20:08:33
von katzenfoot
Hallo
Das Maß zwischen der letzten Achse an der Zugmaschine und der ersten Achse des Aufliegers bezeichnet man als Brückenmaß und hat etwas mit der Belastung von Brücken zu tun. Dieses Maß wird vorgegeben und muss zwingend eingehalten werden, fragt mich bitte nicht, warum. Denn selbst ein zu langes Brückenmaß (was Brücken weniger belastet ) wird bestraft. Meine subjektive Meinung ist, dass manche Polizisten zeigen wollen, was sie gelernt haben.
Viele Grüße vom Ostseehafen Warnemünde
Rainer
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-06 21:26:59
von rainerausbochum
Ich hab in einem anderem Forum gelesen,da hatte ein 100Tonner, 345KG zuviel,Anzeige usw!!
Rainer
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-07 11:37:38
von makabrios
Hallo,
ist noch immer nicht aufgefallen, dass hierzulande eigentlich nur noch bestraft wird?
Kontrolle geschieht in der Absicht und dem Willen was zu finden, das bestraft, geahndet oder sonstwie gegen einen Menschen eingesetzt werden kann.
Die Kontrollierer werden in den sich beinahe täglich ändernden Vorschriften, Richtlinien und Gesetzen bezahlt unterwiesen und zur Bestrafung befugt, während die Kontrollierten verpflichtet sind sich die entsprechenden Informationen selbst zu beschaffen.
Worte, wie "Rennleitung" verharmlosen die immer mehr zugedachte Rolle unserer "Freunde und Helfer".
Wen wundert´s , wenn immer mehr Leute trotz Spass an der Sache keinen Laster mehr zum Broterwerb fahren wollen?
Gruß
MAK
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-07 21:41:52
von rainerausbochum
Moin!
Also ich hab fast 40Jahre LKW gefahren,nachdem ich 1977 15 Punkte hatte,hab ich mir nur noch vernünftige Firmen gesucht,
und bin seid dem Punktefrei,es geht also auch,ist aber auch nicht einfach!Immer wenn ich wirklich bezahlen mußte,war das auch berechtigt!
Ich hab nie Theater mit den Grünen gehabt,hab sie aber auch nie provoziert!Wie man in den Wald ruft!!!Bin immer gut damit gefahren!
Gruß,Rainer
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-08 9:03:35
von ingolf
Hallo,
der oben konkret beschrieben Fall zeigt mir, dass die Intention des Beamten ganz klar kassien war. Die schweizer Bezeichnung " einheben" trifft es wohl.
Den Fahrer auf das Problem hinzuweisen und die Korrektur zu überwachen wäre deutlich angemessener gewesen weil weder eine Schaden noch eine Gefahr durch diese Ungenauigkeit drohte.
Das damit der Fahrer auch noch einen Punkt erhält finde ich besonders ärgerlich.
Spricht Bände und ist geeignet die eigene Meinung zu festigen....
Grüße, Ingolf
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-12 13:59:20
von BHP
Ich bin vor 12 Jahren vom Bock gestiegen, und Was da in letzten Jahren so abläuft,
läßt die Kontrollorgane des Güterverkehrs in meinen Augen nicht gut aussehen.
Es scheinen nur böse Verbrecher und Gefährder hinter dem Lenkrad zu sitzen.
GRuß aus Berlin
Re: verschiebbare Sattelplatte, sind Schwerlast-Trucker anwe
Verfasst: 2013-04-23 23:14:01
von V8-Power
makabrios hat geschrieben:ist noch immer nicht aufgefallen, dass hierzulande eigentlich nur noch bestraft wird?
Man sollte nie vergessen, dass im Internet und am Stammtisch nur Negatives berichtet wird.
Ich schliesse mich jedenfalls Rainer an, ich hatte auch noch nie ein Problem in einer Polizeikontrolle - in keinem Land.
Jürgen