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100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 8:37:44
von maxd
Ich habe gehört, man könne ein schweres So.KFZ auch für 100 km/h zulassen, wenn Hersteller und Reifenhersteller das freigeben. Beispiel seien die 4-Achs Geldtransporter der Bundeszentralbank von Kraus Maffay.

Weiß jemand mehr dazu?

--max

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 9:24:44
von Willi Jung
Ich hänge mich mal dran an die Frage, da du die Formulierung SoKfz benutzt hast.
Gilt die Möglichkeit bei unter 7,5 to für alle SoKfz, ich dachte, das ginge nur bei WoMo.

Gruß
Willi

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 9:34:30
von knuffi
.
??? wie schnell willst du denn werden ???
.
munter bleiben
nette grüsse
" der knuffi "

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 9:40:18
von uta+micha
@Willi:

100km/h auf der Autobahn gilt nur für Womos zwischen 3,5t und 7,5t

http://www.gesetze-im-internet.de/stvoa ... 00005.html

Grüße,
Uta

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 9:46:03
von Willi Jung
Hallo Uta,

danke für die Info!

Gruß
Willi

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 10:00:03
von Ulf H
... KOM / Bus / Omnibus gibts auch mit 100 km/h-Zulassung, und die sind gerne mal deutlich schwerer als 7,5 t ... bei Ummeldung eines solchen über 7,5 t-Busses als Womo entfällt aber die 100-er-Zulassung, da diese an die Fahrzeugart gekoppelt ist ... sprich trotz identischer Technik darf das Womo nur 80, wo der Bus 100 durfte ...

Gruss Ulf

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 10:53:58
von Uwe
Hmm, wäre mir neu, dass die Geldtransporter eine 100er Zulassung haben. Die Jungs nehmen einfach ihr Sonderrecht in Anspruch.

Wie Ulf sagt, Auto als KOM zulassen und das Fahrgestell auf 100km/h zulassen lassen (ok, nicht ganz unaufwändig ;) )

Uwe

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 14:04:34
von maxd
http://www.motor-talk.de/forum/wohnmobi ... tml?page=1 scheint die Quelle des Gerüchtes zu sein ...

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 14:08:36
von Kami
WEnn man eine Ausnahme bekommt darf man selbstverständlich schneller fahren. Genehmigunbsbehörde wäre vmtl das Bundesministerium für Verkehr - aber vorgesehen ist es nicht das eine solche Ausnahme befürwortet und erteilt wird.
Also:
VERGISS ES!

Gruss
Kami

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 19:42:20
von dibbelinch
Vielleicht dürfen das Autos von KRAUSS MAFFEI?

Aber welche von Kraus Maffay dürfen höchstens über 7 Brücken.... :p

Gruss, Ulf

ich hab mir das mal erlaubt, weil eh schon alles substanzielle zum Thema gesagt ist, oder?

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 19:56:29
von Flammkuchenklaus
http://www.achleitner.com/de/sonderschu ... rmationen/

Ganz nett die Bude

Baut lustigste Sachen. ..

Klaus

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 20:01:07
von Bahnhof
Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?


Hab ich schon öfters mal Geschichten darüber gehört, aber keine Ahnung ob was dran ist

gruß
Bahnhof

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-07 20:28:51
von Landei
Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?
Zumindest ein Fahrzeug gibt es, welches dafür in Frage kommt

:wub: :wub: :wub:

Jochen

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-08 9:03:28
von MichaelW
Hallo,
Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?
Keine Ahnung ob es die explizit gibt. Ich kenne nur "LoF Zugmaschine" ganz allgemein. Ist mein Unimog 406 auch, dürfte es viele davon geben. Was hat das aber mit der Maximalgeschwindigkeit zu tun? Es gibt auch (ältere, neuere müssen ja Begrenzer haben) LKW, die mit 120km/h in den Papieren eingetragen sind. Heißt aber noch lange nicht, dass die das auch fahren dürfen.

Gruß,
Michael

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-08 9:03:39
von MichaelW
Hallo,
Gibt es nicht die Zulassungsart "Landwirtschaftliche Zugmaschine schneller als 60kmh"?
Keine Ahnung ob es die explizit gibt. Ich kenne nur "LoF Zugmaschine" ganz allgemein. Ist mein Unimog 406 auch, dürfte es viele davon geben. Was hat das aber mit der Maximalgeschwindigkeit zu tun? Es gibt auch (ältere, neuere müssen ja Begrenzer haben) LKW, die mit 120km/h in den Papieren eingetragen sind. Heißt aber noch lange nicht, dass die das auch fahren dürfen.

Gruß,
Michael

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-09 11:07:54
von Wuiderer
Servus beinand,
zum Thema über 7,5to mit der 100er Zulassung kann ich nur meine Erfahrung aus der Feuerwehr einfließen lassen. Offiziell dürfen wir auch nicht schneller als 80 auf der Autobahn fahren und auch wenn es technisch möglich ist, den Begrenzer auszubauen wird dies in der Regel nur sehr ungern gemacht, da dafür der Kommandant seinen Kopf hinhalten muss.
Ich denke da wird es für So.Kfz WoMo die ausnahme bestimmt nicht geben, wenn wir als BOS Organisation da eigentlich keine Möglichkeiten haben.
Gruß Clemens

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-09 13:02:34
von MichaelW
Hallo,
zum Thema über 7,5to mit der 100er Zulassung kann ich nur meine Erfahrung aus der Feuerwehr einfließen lassen. Offiziell dürfen wir auch nicht schneller als 80 auf der Autobahn fahren und auch wenn es technisch möglich ist, den Begrenzer auszubauen wird dies in der Regel nur sehr ungern gemacht, da dafür der Kommandant seinen Kopf hinhalten muss.
Deine Erfahrung sind ziemlicher Unsinn, vor allem der letzte Satzteil.

Richtig ist:

Auch für Feuerwehren (egal mit welchem Fahrzeug, ob da "So. Kfz..." oder "LKW..." oder was anderes in den Papieren steht, ist da egal) gilt erstmal die StVO. Das heißt, auch da für Fahrzeuge über 3,5t Tempo 80 bzw. über 7,5t auch außerhalb der Autobahn 60. Da die Feuerwehr i.d.R. keine Wohnmobile und keine Busse fährt, greifen die dafür geltenden Ausnahmen nicht.
Lediglich unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (bitte nicht verwechseln mit Wegerecht) darf schneller gefahren werden. Da gibt es erstmal nach oben keine feste Grenze.
Das alles hat aber erstmal nichts mit der Pflicht oder dem vorhandensein eines Begrenzers zu tun. Ob der vorhanden sein muss und auf welche Geschwindigkeit der eingestellt werden muss, regeln andere Vorschriften. Gleiches gilt übrigens für das vorhandensein eines Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes, sowas brauchen Fahrzeuge der Feuerwehr i.d.R. auch nicht.
Der Kommandant der Feuerwehr (sowas gibt's wohl auch nur in Bayern, woanders heißt das anders) hat damit nicht viel zu tun. Es sei denn, er ordnet (quasi als Beauftragter des Fahrzeughalters) an, das Fahrzeug illegal zu modifizieren. Das ist dann aber nicht nur beim Thema Begrenzer so sondern bei jeglichen Umbauten am Fahrzeug.

Gruß,
Michael
(selbst Wehrführer einer Feuerwehr, in Bayern wäre ich wohl dann der "Kommandant"...)

Re: 100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-09 18:30:46
von Wuiderer
MichaelW hat geschrieben: Auch für Feuerwehren (egal mit welchem Fahrzeug, ob da "So. Kfz..." oder "LKW..." oder was anderes in den Papieren steht, ist da egal) gilt erstmal die StVO. Das heißt, auch da für Fahrzeuge über 3,5t Tempo 80 bzw. über 7,5t auch außerhalb der Autobahn 60. Da die Feuerwehr i.d.R. keine Wohnmobile und keine Busse fährt, greifen die dafür geltenden Ausnahmen nicht.
Lediglich unter Inanspruchnahme von Sonderrechten (bitte nicht verwechseln mit Wegerecht) darf schneller gefahren werden. Da gibt es erstmal nach oben keine feste Grenze.
Das ist richtig und ich habe auch nie gesagt dass dies anders sei. Wobei das überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit immer im Verhältnismäßig sein muss und das so genannte Übermaßverbot angewand wird (und gerade da haken die deutschen Gerichte gern mal ein, wenn mal was passieren sollte)
MichaelW hat geschrieben: Das alles hat aber erstmal nichts mit der Pflicht oder dem vorhandensein eines Begrenzers zu tun. Ob der vorhanden sein muss und auf welche Geschwindigkeit der eingestellt werden muss, regeln andere Vorschriften. Gleiches gilt übrigens für das vorhandensein eines Fahrtenschreibers/Kontrollgerätes, sowas brauchen Fahrzeuge der Feuerwehr i.d.R. auch nicht.
Ich weiß es zumindest von einem Rosenbauermitarbeiter, dass dort die Begrenzer ab Werk in der Regel nicht entfernt werden, bzw. das nur auf explizitem Wunsch der Wehrführung geschieht. Es ist zwar für die Leute die sich mal ein wenig mit der Fahrzeug elektrik auseinander gesetzt haben ein leichtes dies zu tun, allerdings haftet der jenige der das anordnet oder ausführt dann, da er das Fahrzeug unerlaubt modifiziert und somit die Betriebserlaubnis eigentlich erloschen ist.
[Off-Topic]
MichaelW hat geschrieben: Der Kommandant der Feuerwehr (sowas gibt's wohl auch nur in Bayern, woanders heißt das anders) hat damit nicht viel zu tun. Es sei denn, er ordnet (quasi als Beauftragter des Fahrzeughalters) an, das Fahrzeug illegal zu modifizieren. Das ist dann aber nicht nur beim Thema Begrenzer so sondern bei jeglichen Umbauten am Fahrzeug.

Kommandant heißt es im ganzen deutschsprachigem Alpenraum ;)[/Off-Topic]


Naja zerreden wir den Thread nicht damit, ich wollte eigentlich nur damit aufzeigen, dass selbst BOS Organisationen die 100er Marke nicht ohne weiteres überschreiten dürfen...
Gruß Clemens

100 km/h Zulassung > 7.5 t?

Verfasst: 2016-09-10 23:53:35
von maxd
Ich hab meinen Begrenzer ab Werk auf 110 km/h - das ist die zulässige Höchsteschwindigkeit für die MAN meint, das der Laster zu gebrauchen ist. Das darf ich ja auch zB in Frankreich fahren.
Also: Begrenzer ist wieder ein ganz anderes Thema.