Steyr 680 MF Oldiezulassung
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Steyr 680 MF Oldiezulassung
Hallo Forum,
mein Steyr hat noch die Fahrschulausstattung vom Bundesheer eingebaut, ist allerdings noch nicht zugelassen. Ich will demnächst zum TÜV und hatte mich schon mit dem Gedanken angefreundet, die zusätzliche Ausstattung zu demontieren - bis ich auf der Seite aus dem Hanfbachtal (padh.de) einen ebensolchen MF inklusive TÜV fand. Inkl. 2 Lenkrädern und 5 Pedalen. Das will ich auch. Gibt es eine Möglichkeit, hier evtl. mit dem Originalzustand zu argumentieren?
Gruss aus Hamburg,
Jan.
mein Steyr hat noch die Fahrschulausstattung vom Bundesheer eingebaut, ist allerdings noch nicht zugelassen. Ich will demnächst zum TÜV und hatte mich schon mit dem Gedanken angefreundet, die zusätzliche Ausstattung zu demontieren - bis ich auf der Seite aus dem Hanfbachtal (padh.de) einen ebensolchen MF inklusive TÜV fand. Inkl. 2 Lenkrädern und 5 Pedalen. Das will ich auch. Gibt es eine Möglichkeit, hier evtl. mit dem Originalzustand zu argumentieren?
Gruss aus Hamburg,
Jan.
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Hallo,
da würde ich mal ganz dezent telefonisch den TÜV-Prüfer Deines Vertrauens befragen. Originalzustand ist da sicher ein gutes Argument...
Grüße
Marcus
da würde ich mal ganz dezent telefonisch den TÜV-Prüfer Deines Vertrauens befragen. Originalzustand ist da sicher ein gutes Argument...
Grüße
Marcus
Nach dem Kaffee ist vor dem Kaffee. ☕
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Hallo Jan,
angesichts der Tatsache, dass auch Fahrschulfahrzeuge in D keine zwei Lenkräder haben, würde ich das als 'no go' werten, Originalität hin oder her - schließlich sind wir hier nicht in Österreich. Über die Zulassungsfähigkeit der übrigen Fahrschulausstattung kannst Du Dich ja mal bei einer Fahrschule Deines Vertrauens schlau machen, da die ihre Fahrschulautos auch irgendwann verkaufen, könnten die besser Bescheid wissen, als ein Durchschnitts-TÜVer.
Das Verhältnis von Philip zu seinem TÜVer ist ein ganz besonderes und nicht auf die Allgemeinheit übertragbar. Und nur, weil er ein Auto mit zwei Lenkrädern zugelassen bekommt, bedeutet das nicht, dass die Karre beim nächsten TÜV nicht deswegen doch stillgelegt wird...
Grüße
Uwe
angesichts der Tatsache, dass auch Fahrschulfahrzeuge in D keine zwei Lenkräder haben, würde ich das als 'no go' werten, Originalität hin oder her - schließlich sind wir hier nicht in Österreich. Über die Zulassungsfähigkeit der übrigen Fahrschulausstattung kannst Du Dich ja mal bei einer Fahrschule Deines Vertrauens schlau machen, da die ihre Fahrschulautos auch irgendwann verkaufen, könnten die besser Bescheid wissen, als ein Durchschnitts-TÜVer.
Das Verhältnis von Philip zu seinem TÜVer ist ein ganz besonderes und nicht auf die Allgemeinheit übertragbar. Und nur, weil er ein Auto mit zwei Lenkrädern zugelassen bekommt, bedeutet das nicht, dass die Karre beim nächsten TÜV nicht deswegen doch stillgelegt wird...
Grüße
Uwe
No, we do not have a sense of humour we're aware of.
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Shit. - What? - Rollers... - No. - Yeah. - Shit.
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@Uwe - bitte ignoriere nicht die W50 und Robure welche so gebaut wurden - heute ist das anders.....
Es soll ja heute auch eine Firma in Deutschland geben die "gerade" erst ein solches Fahrschulfahrzeug gebaut hat.
Warum nicht optisch alles beibehalten - und die Kopplung beider Lenkräder und der Pedalsätze entfernen?
Ahoi D.

Es soll ja heute auch eine Firma in Deutschland geben die "gerade" erst ein solches Fahrschulfahrzeug gebaut hat.
Warum nicht optisch alles beibehalten - und die Kopplung beider Lenkräder und der Pedalsätze entfernen?
Ahoi D.
- Uwe
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Uups, ok, wusste ich nichtdanimilkasahne hat geschrieben:@Uwe - bitte ignoriere nicht die W50 und Robure welche so gebaut wurden - heute ist das anders.....![]()

Entkoppeln ist sicher ein Vorschlag - irgendwie schreckt mich die Vorstellung etwas ab, dass mein Beifahrer nicht nur in eine andere Richtung fahren will als ich, sondern das auch noch kann

Uwe
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coole Idee!
am Besten ne Gangschaltung einbauen (Lenkräder sind mit Kette verbunden), dann könnte man fürs Gebirge nen anderen Lenk-Gang wählen als für grade Autobahnstrecken und würde sich die Kurbelei sparen
Meine Frau hätte wohl was gegen das 2.Lenkrad (habs aber noch im Keller), es würde die Sitzposition des Beifahrers doch recht festlegen. Und dabei schläft sie doch so gerne während der Fahrt
gruß
Falko
am Besten ne Gangschaltung einbauen (Lenkräder sind mit Kette verbunden), dann könnte man fürs Gebirge nen anderen Lenk-Gang wählen als für grade Autobahnstrecken und würde sich die Kurbelei sparen


Meine Frau hätte wohl was gegen das 2.Lenkrad (habs aber noch im Keller), es würde die Sitzposition des Beifahrers doch recht festlegen. Und dabei schläft sie doch so gerne während der Fahrt

gruß
Falko
Zuletzt geändert von zapfo am 2008-01-03 16:21:13, insgesamt 1-mal geändert.
Originalzustand ist kein Argument, dass bei allem funktioniert...
Ich hatte (wie andere hier auch) versucht, damit um die "seitliche Schutzvorrichtung" rumzukommen - keine Chance, Sicherheit geht hier vor.
Kurz zur Geschichte:
Es gibt zu der Einschränkung, auf die sSv könne verzichtet werden, wenn sie mit dem Einsatzzweck des Fzg nicht vereinbar ist, eine Einschränkung, die Folgendes besagt: Geländefahrzeuge fielen nicht unter diese Einschränkung (also die erste ;-) ), da man die seitl. Schutzvorrichtung klappbar bzw. abnehmbar bauen könnte.
Außerdem gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass LKW mit best. Maßen und einem Bj. 75 oder jünger eine sSv haben müssen.
Es gibt aber auch Leutz, die genau mit dem Argument "Gelände-Fzg" auf die sSv verzichten durften... Ich nicht. Dann hab ich eben mit dem Originalzustand argumentiert, aber meiner ist Bj. 76 - da hat sich der TÜVler auf die "Bj 75 od jünger Regel berufen...
Alles, was eher außergewöhnlich ist, hängt also extrem vom Prüfer ab. Die Frage ist, ob er ALLE Vorschriften kennt (eher nicht), die nächste, ob er grad Lust hat, sich durch zig Ordner zu wälzen - und die wird er u.U. haben; nämlich dann, wenn er meint, du könntest damit andere gefähren. Wenn du nämlich wen plattfährst, könnte bei ihm bei ihm der Staatsanwalt vorbeischauen...
Ist also Glückssache (oder Freundschaftsdienst o.ä.). Ich glaub fast nicht, dass du die 2 Lenkräder zugelassen bekommst...
Aber schreib doch mal, obs ging oder nicht!
Ich hatte (wie andere hier auch) versucht, damit um die "seitliche Schutzvorrichtung" rumzukommen - keine Chance, Sicherheit geht hier vor.
Kurz zur Geschichte:
Es gibt zu der Einschränkung, auf die sSv könne verzichtet werden, wenn sie mit dem Einsatzzweck des Fzg nicht vereinbar ist, eine Einschränkung, die Folgendes besagt: Geländefahrzeuge fielen nicht unter diese Einschränkung (also die erste ;-) ), da man die seitl. Schutzvorrichtung klappbar bzw. abnehmbar bauen könnte.
Außerdem gibt es eine Vorschrift, die besagt, dass LKW mit best. Maßen und einem Bj. 75 oder jünger eine sSv haben müssen.

Es gibt aber auch Leutz, die genau mit dem Argument "Gelände-Fzg" auf die sSv verzichten durften... Ich nicht. Dann hab ich eben mit dem Originalzustand argumentiert, aber meiner ist Bj. 76 - da hat sich der TÜVler auf die "Bj 75 od jünger Regel berufen...
Alles, was eher außergewöhnlich ist, hängt also extrem vom Prüfer ab. Die Frage ist, ob er ALLE Vorschriften kennt (eher nicht), die nächste, ob er grad Lust hat, sich durch zig Ordner zu wälzen - und die wird er u.U. haben; nämlich dann, wenn er meint, du könntest damit andere gefähren. Wenn du nämlich wen plattfährst, könnte bei ihm bei ihm der Staatsanwalt vorbeischauen...
Ist also Glückssache (oder Freundschaftsdienst o.ä.). Ich glaub fast nicht, dass du die 2 Lenkräder zugelassen bekommst...
Aber schreib doch mal, obs ging oder nicht!
moin,
bei dem thema habe ich gleich an diesen lustigen film denken müssen!
http://de.youtube.com/watch?v=_UOp9UPGbXo
MfG
Jonas
bei dem thema habe ich gleich an diesen lustigen film denken müssen!
http://de.youtube.com/watch?v=_UOp9UPGbXo
MfG
Jonas
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Ich darf das Lenkrad sogar drinbehalten, wenn ich es von der Lenkung entkoppele, auch die Pedalen müssen nicht demontiert werden, wenn ich sie halbwegs dauerhaft abdecke. Glück gehabt!
Weniger Glück: Unterfahrschutz. Wie du schon sagst, eine Generalausnahme für geländegängige Fahrzeuge gibt es leider nicht. Meiner ist 4 Monate zu alt (4/75) und der TÜV Prüfer hätte gerne li+re+hi die Schutzvorrichtungen. Ich hoffe, dass ich noch mit ihm verhandeln kann, zum einen hab ich eine Doka, so dass das Ersatzrad unterhalb der Pritsche montiert ist und somit einen leidlichen UFS herstellt, andererseits will ich den Steyr so gut wie nie auf der Straße bewegen, Einsatzgebiet ist Gelände. Und für die vielleicht 1.000km im Jahr auf Asphalt....
Zusätzlich will ich hilfsweise damit argumentieren, dass es sich nicht nur um ein geländegängiges Fahrzeug handelt, sondern um ein Geländefahrzeug (gibt da so eine EU-Richtline von 1970 mit allerhand Eigenschaften, die so ein KFZ zu erfüllen hat), vielleicht klappt das ja und der 680er hat eine bessere Verhandlungsposition bzg der Unterfahrschutzinterpretation.
Herzlichen Dank an alle bisherigen Stellungsnahmen,
Jan.
Weniger Glück: Unterfahrschutz. Wie du schon sagst, eine Generalausnahme für geländegängige Fahrzeuge gibt es leider nicht. Meiner ist 4 Monate zu alt (4/75) und der TÜV Prüfer hätte gerne li+re+hi die Schutzvorrichtungen. Ich hoffe, dass ich noch mit ihm verhandeln kann, zum einen hab ich eine Doka, so dass das Ersatzrad unterhalb der Pritsche montiert ist und somit einen leidlichen UFS herstellt, andererseits will ich den Steyr so gut wie nie auf der Straße bewegen, Einsatzgebiet ist Gelände. Und für die vielleicht 1.000km im Jahr auf Asphalt....
Zusätzlich will ich hilfsweise damit argumentieren, dass es sich nicht nur um ein geländegängiges Fahrzeug handelt, sondern um ein Geländefahrzeug (gibt da so eine EU-Richtline von 1970 mit allerhand Eigenschaften, die so ein KFZ zu erfüllen hat), vielleicht klappt das ja und der 680er hat eine bessere Verhandlungsposition bzg der Unterfahrschutzinterpretation.
Herzlichen Dank an alle bisherigen Stellungsnahmen,
Jan.
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Moin,
steht denn irgendwo das ein Fahrzeug keine zwei Lenkräder haben darf? Normalerweise ist doch alles geregelt.
Und einen seitlichen Unterfahrschutz haben auch viele heute neuzugelassene immer noch nicht, z.B. Baustellenfahrzeuge. Hinten allerdings haben fast alle einen Unterfahrschutz
Gruß Stefan
steht denn irgendwo das ein Fahrzeug keine zwei Lenkräder haben darf? Normalerweise ist doch alles geregelt.
Und einen seitlichen Unterfahrschutz haben auch viele heute neuzugelassene immer noch nicht, z.B. Baustellenfahrzeuge. Hinten allerdings haben fast alle einen Unterfahrschutz
Gruß Stefan
Hinten braucht meiner (auch ein 680M, aber kein F) keinen UFS, weil mein Prüfer meinte, der Abstand der hinteren Pritschenkante zur HA sei klein genug...janhedrich hat geschrieben:Weniger Glück: Unterfahrschutz. Wie du schon sagst, eine Generalausnahme für geländegängige Fahrzeuge gibt es leider nicht. Meiner ist 4 Monate zu alt (4/75) und der TÜV Prüfer hätte gerne li+re+hi die Schutzvorrichtungen.
Dein Plan für die Seite wird schwierig zu verkaufen sein, weil es da ganz klare Vorschriften gibt, was zugebaut sein muss. Je 30 cm von den Rädern (innerster Punkt) Weg und max. 55 cm Luft zum Boden. Da reichen die ganzen Staukästen leider auch nicht...
An die Seite hab ich aus den Mannschaftsbänken eine klappbare Vorrichtung gebaut, an der Sandbleche hängen. Das ist alles recht schnell abgebaut und Platzsparend verräumt (Bis auf die Bleche, die bleiben natürlich unhandlich)... Ich werd mal Bilder einstellen...
Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück, und wenn du die sSv nicht brauchst, könntest du mir ja mal deine Zulassungsbescheinigung kopieren :-)
Hi Jan,
hab jetzt mal Bilder von meiner sSv gemacht und hier http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 6125#66125 reingestellt. Vielleicht kannst ja was damit anfangen...
Fabian
hab jetzt mal Bilder von meiner sSv gemacht und hier http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/p ... 6125#66125 reingestellt. Vielleicht kannst ja was damit anfangen...
Fabian
Problemlos ?!
Hallo , bin Neuling, da erst vorletzte Woche einen Steyr 680 gekauft.
Was mich verwundert ist die Zulassungsproblematik die hier beschrieben wird.
Ich bin mit dem unveränderten ÖBH 680er zur Vollabnahme und Oldtimerbegutachtung zum TÜV Nord gefahren und auf Anhieb ohne Schwierigkeiten durch gekommen.
Einschränkungen waren: AHK nur zum Rangieren und Rammschutzbügel zwecks Fußgängerschutz
entfernen.
ok, die AU war etwas problematisch und hat den Prüfer sicherlich zwei Jahre seines Lebens gekostet.
Unterfahrschutz höre ich hier das erste Mal
Falls Ihr genaueres wissen wollt....pn
Was mich verwundert ist die Zulassungsproblematik die hier beschrieben wird.
Ich bin mit dem unveränderten ÖBH 680er zur Vollabnahme und Oldtimerbegutachtung zum TÜV Nord gefahren und auf Anhieb ohne Schwierigkeiten durch gekommen.
Einschränkungen waren: AHK nur zum Rangieren und Rammschutzbügel zwecks Fußgängerschutz

ok, die AU war etwas problematisch und hat den Prüfer sicherlich zwei Jahre seines Lebens gekostet.
Unterfahrschutz höre ich hier das erste Mal

Falls Ihr genaueres wissen wollt....pn
- Bahnhofs-Emma
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Hallo,
Grüße und willkommen im Club
Marcus
Lass mich raten: Akuter Bluthochdruck nach verrustem Messgerät?und hat den Prüfer sicherlich zwei Jahre seines Lebens gekostet

Grüße und willkommen im Club
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Hammersbald: Nordische Gottheit der Ungeduld. (oder auch: Als Gott die Geduld verteilte stand ich hupend im Stau...)
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Ach GottchenRammschutzbügel zwecks Fußgängerschutz

Kann ich das bei einigen SUVs gut nachvollziehen, so ist das bei uns echt Unsinn. Der Kühlerschutz des 680er ragt nirgends hervor und ist ja absolut Serie, hör ich bei dem Wagen das erste mal. Auf der anderen Seite kann er auch ruhig ab, bringt (ausser Kühlerschutz halt) eh nix. Unterfahrschutz ist immer Prüfer-Geschmackssache.
AU-Probleme hatte ich bisher nur, weil der Prüfer keine Drehzahl gekriegt hat. Alle E-Verbraucher an, dann geht das auch nach kurzer Zeit.
@scoopyra:
Herzlichen Glückwunsch und allzeit gute Fahrt mit dem neuen Spielzeug!
gruß
Falko
Zuletzt geändert von zapfo am 2008-01-13 17:12:39, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Problemlos ?!
Da sieht man's wieder: Dein Prüfer war wohl zu faul, sich die Regelungen anzuschauen... Die ist nämlich bzgl. sSv ziemlich eindeutig.scoopyra hat geschrieben: Ich bin mit dem unveränderten ÖBH 680er zur Vollabnahme und Oldtimerbegutachtung zum TÜV Nord gefahren und auf Anhieb ohne Schwierigkeiten durch gekommen.
ok, die AU war etwas problematisch und hat den Prüfer sicherlich zwei Jahre seines Lebens gekostet.
Unterfahrschutz höre ich hier das erste Mal![]()
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Immer schön fair bleiben.
sagen wir mal nicht faul,sondern dem Verwendungszweck,der jährlichen Laufleistung eines Oldtimers und dem damit verbundenem Risiko "unter" dem Steyr 680 zu sterben, angepasst.
Ich glaube es ist wenig förderlich über Sinn und Unsinn eines Unterfahrschutzes und die Bewertung eines TÜV Sachverständigen zu philosophieren.Diese Gutachten wirken ,wie wir wohl alle leidlich wissen, ja in beide Richtungen.
Hier zumindest positiv für die Westküsten-Norddeutschen
P.S. Hätte ich fast vergessen: Habe doch einen Unterfahrschutz! Allerdings an meinem Nissan Patrol und natürlich dort wo die größte Anprallhäufigkeit ist. Nämlich vorn
sagen wir mal nicht faul,sondern dem Verwendungszweck,der jährlichen Laufleistung eines Oldtimers und dem damit verbundenem Risiko "unter" dem Steyr 680 zu sterben, angepasst.
Ich glaube es ist wenig förderlich über Sinn und Unsinn eines Unterfahrschutzes und die Bewertung eines TÜV Sachverständigen zu philosophieren.Diese Gutachten wirken ,wie wir wohl alle leidlich wissen, ja in beide Richtungen.
Hier zumindest positiv für die Westküsten-Norddeutschen

P.S. Hätte ich fast vergessen: Habe doch einen Unterfahrschutz! Allerdings an meinem Nissan Patrol und natürlich dort wo die größte Anprallhäufigkeit ist. Nämlich vorn

Gnagnagna... ;-)
*zurückklugscheiß*:
Es gibt eine ganz eindeutige Regelung, die besagt, dass AUCH GELÄNDEFAHRZEUGE eine SSV benötigen und NICHT von der Ausnahmeregel (Einsatzzweck) betroffen sind. Einziger Vorteil: die Vorrichtung darf klappbar / abnehmbar ausgeführt sein.
Ausnahmsweise besteht hier also kein Ermessensspielraum für den Prüfer.
:-P
*zurückklugscheiß*:
Es gibt eine ganz eindeutige Regelung, die besagt, dass AUCH GELÄNDEFAHRZEUGE eine SSV benötigen und NICHT von der Ausnahmeregel (Einsatzzweck) betroffen sind. Einziger Vorteil: die Vorrichtung darf klappbar / abnehmbar ausgeführt sein.
Ausnahmsweise besteht hier also kein Ermessensspielraum für den Prüfer.
:-P
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Hey - Danke nochmal fürs Mitnehmen heut' morgen!
Ist echt lustig in nem Laster auf dem Beifahrersitz zu sitzen, und vor einem dreht sich immer so ein kleineres Lenkrad mit.
Hat der Wagen eigentlich Baujahr UND Erstzulassung 1976?
Gruß Leon



Ist echt lustig in nem Laster auf dem Beifahrersitz zu sitzen, und vor einem dreht sich immer so ein kleineres Lenkrad mit.
Hat der Wagen eigentlich Baujahr UND Erstzulassung 1976?
Gruß Leon

Es ist nicht leicht gegen den Strom zu schwimmen, aber manchmal ist es der einzige Weg.