Leuchtweitenregelierung und Ausnahme
Verfasst: 2015-04-01 21:08:20
Moin,
ich liebe die Maenner in Blau, war heute beim TUEV, natuerlich durchgefallen unter anderem wegen der nicht vorhandenen LWR.
der Iveco 110-17 hat leider Baujahr Feb.1990, also brauche ich eine laut TUEV.
Nun hab ich schon die Suche benutzt und weiss trotzdem nix.
Wer stellt denn die Ausnahmegenehmigung aus, einmal liegt es im Ermessen des TUEV Menschen oder macht dies die Verkehrsbehoerde oder Zulassungstelle???
Das man eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann der tuev auch nicht gesagt.
Ach und noch ein "lustiger" gefaehrlicher Mangel, Gewehrhalter im Auto
, ich dachte immer das Gewehr ist das gefaehrliche
Ich hoffe jemand kann mich mal aufklaeren oder mir sogar sagen, wer das in Luebeck macht,
Gruss
Thorsten
ich liebe die Maenner in Blau, war heute beim TUEV, natuerlich durchgefallen unter anderem wegen der nicht vorhandenen LWR.
der Iveco 110-17 hat leider Baujahr Feb.1990, also brauche ich eine laut TUEV.

Nun hab ich schon die Suche benutzt und weiss trotzdem nix.
Wer stellt denn die Ausnahmegenehmigung aus, einmal liegt es im Ermessen des TUEV Menschen oder macht dies die Verkehrsbehoerde oder Zulassungstelle???
Das man eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann der tuev auch nicht gesagt.
Ach und noch ein "lustiger" gefaehrlicher Mangel, Gewehrhalter im Auto



Ich hoffe jemand kann mich mal aufklaeren oder mir sogar sagen, wer das in Luebeck macht,
Gruss
Thorsten