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Leuchtweitenregelierung und Ausnahme

Verfasst: 2015-04-01 21:08:20
von ktorte
Moin,

ich liebe die Maenner in Blau, war heute beim TUEV, natuerlich durchgefallen unter anderem wegen der nicht vorhandenen LWR.
der Iveco 110-17 hat leider Baujahr Feb.1990, also brauche ich eine laut TUEV. :motz:

Nun hab ich schon die Suche benutzt und weiss trotzdem nix.

Wer stellt denn die Ausnahmegenehmigung aus, einmal liegt es im Ermessen des TUEV Menschen oder macht dies die Verkehrsbehoerde oder Zulassungstelle???

Das man eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann der tuev auch nicht gesagt.
Ach und noch ein "lustiger" gefaehrlicher Mangel, Gewehrhalter im Auto :wack: :wack: , ich dachte immer das Gewehr ist das gefaehrliche :wack:


Ich hoffe jemand kann mich mal aufklaeren oder mir sogar sagen, wer das in Luebeck macht,


Gruss
Thorsten

Re: Leuchtweitenregelierung und Ausnahme

Verfasst: 2015-04-01 21:23:38
von 814DA

Re: Leuchtweitenregelierung und Ausnahme

Verfasst: 2015-04-01 21:24:31
von OliverM
Zitat:
"Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen zusätzlich zu den obligatorischen Zulassungsdokumenten ein Gutachten nach § 70 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den KFZ-Verkehr (TÜV), in dem die Abweichungen von den Bauvorschriften genannt und begründet sind. "

Also: aaS suchen, das Problem schildern, Gutachten nach §70 StVZO erstellen lassen , Ausnahmegenehmigung beantragen ( entweder beim RP oder wenn er das delegiert hat die zuständige Behörde) und gut ist .

Grüße

Oliver

Re: Leuchtweitenregelierung und Ausnahme

Verfasst: 2015-04-01 21:52:13
von ktorte
Bin wohl noch TUEV geschaedigt,

aaS ist denn was und RP bedeutet ?

Re: Leuchtweitenregelierung und Ausnahme

Verfasst: 2015-04-01 21:58:35
von danimilkasahne
Vorschlag:

RP - Regierunspräsidium
aaS - amtlich anerkannter Sachverständiger